SCHUFA-Score verbessern: unsere Anwälte helfen
Wir finden einen Weg, um Ihre SCHUFA zu verbessern!
Sie möchten Ihren SCHUFA Score verbessern? Unsere spezialisierten Anwälte helfen Ihnen schnell und zuverlässig. Die SCHUFA sammelt als sog. Auskunftei zahlreiche Daten über Sie. Potenzielle Vertragspartner prüfen anhand dieser Daten Ihre Zahlungsmoral. Haben Sie einen schlechten Score, verweigert man Ihnen die Mietwohnung, den Kredit oder das neue Auto. Leider werden dabei häufig die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz missachtet. Als Verbraucher können Sie sich dagegen wehren und Ihren Score verbessern.
Deshalb ist es wichtig, Ihren SCHUFA-Score zu verbessern
Viele Verbraucher ignorieren negative Einträge bei der Auskunftei leider sehr lange oder wissen gar nichts davon. Die Auswirkung bekommen Sie zu spüren, wenn beispielsweise Ihr Kreditantrag abgelehnt wird. Ein schlechter Score lässt andere glauben, dass Sie eine schlechte Zahlungsmoral hätten und grundsätzlich unzuverlässig seien. Der Vermieter entscheidet sich gegen Sie und das Autohaus verweigert das Leasing.
Die negativen Effekte sind umfassend. Es gibt aber Mittel und Wege, um Ihren Score zu verbessern. So kommen Sie wieder an Kredite sowie andere Dienstleistungen und Produkte. Der schnellste Weg zu einem guten Score ist es, belastende Einträge von einem Anwalt prüfen und entfernen zu lassen. Unsere Spezialisten stehen für Sie bereit!
SCHUFA ohne Anwalt verbessern kaum möglich
Wenn jeder einfach selbständig negative Einträge bereinigen könnte, wäre die SCHUFA letztlich nutzlos. Deshalb versucht die Auskunftei ihre Datengrundlage so vollständig wie möglich zu halten. Sie hat also ein Interesse daran Ihrem Anliegen nicht nachzukommen, wenn Sie Ihren Score selbständig verbessern möchten.
Für Sie als Privatperson ist es daher schwer ihren SCHUFA-Score zu verbessern. Selbst wenn es gelingt, kann es Jahre dauern, bis die Auskunftei negative Einträge aus Ihrer Akte entfernt. Deshalb ist die Hilfe eines Anwalts an dieser Stelle Gold wert. Unsere Spezialisten helfen Ihnen dabei, verjährte, formell ungerechtfertigte oder schlicht falsche Einträge löschen zu lassen.
Diese Möglichkeiten haben Sie mit einem Anwalt
Die schnellste und sicherste Möglichkeit, die eigene SCHUFA zu verbessern, ist das direkte Vorgehen gegen die Auskunftei oder denjenigen, der den negativen Eintrag vorgenommen hat. Dazu haben Sie folgende Optionen:
- Auskunft über alle Einträge und Daten (Art. 15 DSGVO)
- Unverzügliche Löschung falscher Einträge (Art. 16 DSGVO)
- Ggf. Löschung gerechtfertigter Einträge (Art. 17 DSGVO)
Unsere Anwälte stehen Ihnen umfassend zur Seite, damit Sie Ihren Score möglichst zeitnah verbessern können. Wir haben jahrelange Erfahrung damit, wie die Auskunftei handelt und wie man sein gesetzlich verbrieftes Recht gegen diese durchsetzt.
Sie haben ein Anrecht auf Auskunft
Der erste Schritt um Ihren SCHUFA-Score zu verbessern, ist die Dateneinsicht. Gemäß Art. 15 DSGVO haben Sie ein Anrecht, die von der Auskunftei über Sie gesammelten Daten einzusehen. Das bedeutet, dass Sie eine präzise Auflistung aller negativen Einträge in Ihre Akte bekommen können. Diese ist nach aktueller Rechtsauslegung einmal im Jahr kostenlos.
Der Haken an der Sache: Nicht immer gibt die Auskunftei diese Informationen freiwillig heraus. Und manchmal sind die übermittelten Informationen zum Score nicht vollständig. In einem solchen Fall erstreiten unsere Anwälte für Sie die Auskunft nach Art. 15 DSGVO. So wissen Sie, wer Ihnen aus welchem Grund einen negativen Eintrag gegeben hat.
Worüber die SCHUFA ungern spricht: falsche Einträge verbessern
Die Auskunftei hält sich traditionell sehr bedeckt, wenn es darum geht, Details über die eigene Arbeit zu veröffentlichen. Der Grund dafür dürfte einfach sein: Die Arbeitsweise der SCHUFA ist lange nicht so fehlerfrei, wie sie es gerne darstellt. Es gibt zahlreiche Beispiele, bei denen Privatpersonen fälschlicherweise negative Einträge in ihre Akte erhalten haben.
Dazu reichte es in der Vergangenheit teilweise schon, dass Ihr Name dem Namen einer anderen Person stark ähnelt. Wenn diese die Kreditraten nicht bezahlt, kann fälschlicherweise Ihrem Score der Kreditausfall zugerechnet werden. Für den Fehler übernimmt die Auskunftei keine Verantwortung und verlangt sogar von Ihnen die Beweisführung.
Score verbessern durch Löschen falscher Einträge
Die Auskunftei verlässt sich darauf, dass die meisten Betroffenen ihre Rechte nicht kennen. Außerdem wollen sich viele Verbraucher nicht die Mühe machen, ihren SCHUFA-Score zu verbessern. Eigentlich haben Sie gemäß Art. 16 DSGVO ein Recht auf die Berichtigung falscher Daten. Das beinhaltet auch die sofortige Löschung von falschen Einträgen.
Die Auskunftei legt Ihnen dabei aber Steine in den Weg. Sie verweist dann darauf, dass Sie sich mit dem Urheber des negativen Eintrags in Verbindung setzen müssen, der sich eventuell ebenfalls quer stellt. Ein Anwalt auf Ihrer Seite stellt sicher, dass sie in einer solchen Situation schnell und sicher zu Ihrem Recht kommen und Ihre SCHUFA verbessern können.
Korrekte Einträge löschen lassen
Auch wenn sich in Ihrer Akte keine falschen Einträge finden lassen: Selbst korrekte Einträge können unter bestimmten Umständen gelöscht werden, um Ihren SCHUFA-Score zu verbessern. Zum Beispiel gibt es strikte Löschfristen für Ihre Daten in der Akte:
- 1 Jahr bei Kreditanfragen
- 3 Jahre bei mittlerweile bezahlten Schulden etc.
- 6 Jahre nach Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens
- 10 Jahre für alle Einträge zur Privatinsolvenz
Darüber hinaus gibt es noch andere Möglichkeiten, bestehende Einträge anzufechten, löschen zu lassen und damit den Score zu verbessern. Nehmen Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch. Hierbei informieren wir Sie unverbindlich über Ihre Optionen.
Den Schufa-Score verbessern, trotz korrekter Einträge
Selbst wenn alle Einträge in Ihrer Akte korrekt sind, lässt sich Ihr SCHUFA-Score in vielen Fällen noch verbessern. Nicht immer wurden die Einträge auch unter Einhaltung aller rechtlichen Voraussetzungen eingetragen. Ein Eintrag mit Bezug auf eine Forderung darf nur dann erfolgen, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Sie haben die Forderung nicht offiziell bestritten.
- Sie haben zwei Mahnungen bzgl. der Forderung bekommen.
- Zwischen den Mahnungen liegen mind. 4 Wochen Zeit.
- Mind. eine der Mahnungen hat Sie auf den negativen Eintrag hingewiesen.
Wenn nur eines dieser gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien nicht erfüllt ist, können wir für Sie die Löschung der entsprechenden Einträge durchsetzen. Das ist sogar dann möglich, wenn die zugrundeliegende Forderung gerechtfertigt sein sollte.
Mit einem Anwalt den SCHUFA-Score verbessern
Sie haben ein Recht darauf, nicht durch fehlerhafte oder veraltete Einträge diskreditiert zu werden. Der Gesetzgeber schützt Verbraucher deshalb umfassend. Nach der Datenschutzgrundvorordnung haben Sie ein Recht auf: Auskunft über die erhobenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO, Berichtigung (Art. 16 DSGVO) und Löschung (Art. 16 DSGVO) von Einträgen. Damit können Sie Ihre Kreditwürdigkeit verbessern.
Mit unseren Anwälten setzen Sie Ihr Recht gegenüber der Auskunftei und den Urhebern von Einträgen in Ihrer Akte durch. Und zwar so schnell, zuverlässig und komfortabel wie möglich. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Wir erklären Ihnen dabei alle rechtlichen Rahmenbedingungen, die Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihren SCHUFA-Score zu verbessern.
SCHUFA-Score verbessern – häufige Fragen unserer Mandanten
Als Privatperson haben Sie ohne Hilfe eines Anwalts bei der Auskunftei immer schlechte Karten. Das Geschäftsmodell basiert schließlich darauf, den Kreditgeber vor unseriösen Personen zu warnen und nicht Sie als Verbraucher zu schützen. Für die SCHUFA ist es deshalb besser ungerechtfertigte Einträge zu behalten, statt einen Eintrag zu löschen, der vielleicht doch rechtmäßig sein könnte.
Nicht selten kommt es also vor, dass die Auskunftei sich weigert, Daten anzupassen oder bewusst langsam arbeitet. Schaltet sich ein auf die Thematik spezialisierter Anwalt ein, sieht die Sache oft ganz anders aus. Dann sieht man, dass Sie das Thema ernst nehmen. Schon alleine deshalb stehen Ihre Chancen, Ihren SCHUFA-Score zu verbessern mit unseren Anwälten deutlich besser.
Je nachdem wie kooperativ die Auskunftei bzw. auch der Urheber des Eintrags sind, können wir schnell von juristischer Seite aus viel Druck aufbauen. Dabei lassen wir uns nicht lange von Verzögerungstaktiken hinhalten und kümmern uns um eine zeitnahe Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Auf persönlicher Ebene können Sie Ihren Score verbessern, indem Sie von vornherein Dinge vermeiden, die zu einem negativen Eintrag in Ihrer Akte führen könnten. Das beinhaltet zum Beispiel:
- Stellen Sie keine neuen Kredit- oder Bonitätsanfragen oder beschränken Sie sich auf eine Anfrage alle 12 Monate.
- Bedienen Sie alle laufenden Kredite, Ratenverträge etc. rechtzeitig.
- Nehmen Sie keine weiteren Kredite etc. auf, um Zahlungssicherheit für die Bestehenden zu gewährleisten.
- Lesen Sie die AGB ihrer Bank, um zu vermeiden, dass Ihr Giro- oder Kreditkartenkonto wegen „Missbrauchs“ gesperrt wird.
- Sparen Sie Geld an, um eventuell noch ausstehende Forderungen begleichen zu können.
Diesen Zustand müssen Sie beibehalten, bis die vorhandenen Einträge bei der SCHUFA aufgrund der Verjährung gelöscht werden. So verbessern Sie Ihren Score. Das kann jedoch je nach Art des Eintrags viele Jahre dauern. Deswegen ist es immer ratsam, zusätzlich die bereits vorhandenen Einträge in Ihrer Akte von einem Anwalt prüfen zu lassen. So lässt sich der Score oft viel schneller verbessern.
Gibt es aktuell eine Forderung, der Sie nicht nachkommen können, oder die vielleicht gar nicht gerechtfertigt ist? Dann sollten Sie dringend einen Anwalt zurate ziehen. Denn wenn Sie die Forderung ausdrücklich bestreiten, wird zunächst kein neuer Eintrag bei der Auskunftei vermerkt. Allerdings kann es dann sein, dass der Urheber die Forderung einklagt. Suchen Sie also unbedingt Rechtsbeistand, noch bevor Sie eine Forderung bestreiten.
Verfügen Sie bereits über eine Rechtschutzversicherung, dann kann es sein, dass diese alle entstehenden Kosten übernimmt. Eine entsprechende Deckungszusage holen wir gerne in Ihrem Auftrag von der Versicherung ein. Haben Sie keine Rechtschutzversicherung, klären wir Sie im Vorfeld über eventuell entstehende Kosten auf. Nehmen Sie dafür zunächst einfach unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch.
Bei Einträgen, die laut DSGVO schon die Löschfrist überschritten haben, wenden sich unsere Anwälte direkt gegen die Auskunftei. In diesem Fall hat sie die Pflicht, veraltete Daten zu löschen. Geht es jedoch um Einträge, die fälschlicherweise erfolgt sind oder formell nicht korrekt durchgeführt wurden, wenden wir uns an den Urheber. Denn in diesen Fällen verweist die Auskunftei erfahrungsgemäß darauf, dass sie nicht der Urheber der Daten ist sondern diese lediglich sammelt.
Die Auskunftei schiebt dann also die Verantwortung von sich. Haben Sie einen Anwalt eingeschaltet, macht das für Sie selbst aber keinen Unterschied. Wir richten uns automatisch an die zuständigen Personen und Unternehmen, um Ihren SCHUFA-Score zu verbessern. Das ist für Sie deutlich einfacher und komfortabler. So ersparen Sie sich viel Arbeit und lästige Auseinandersetzungen.
Die Auskunftei sammelt und speichert zunächst personenbezogene Daten, die zur Identifizierung Ihrer Person nötig sind. Das beinhaltet Ihren vollen Namen, Ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum. Darüber hinaus werden auch frühere Anschriften gespeichert. Zusätzlich werden Daten zu Ihren Bankkonten und Kreditkarten sowie ggf. laufenden Leasingverträgen, Krediten etc. erhoben.
Der eigentliche Fokus der Datenerhebung durch die Auskunftei sind jedoch Zahlungsausfälle. Das sind nicht beglichenen Forderungen, die sich dann als negative Einträge auf Ihren Score niederschlagen. Die Auskunftei speichert auch Informationen zu Zahlungsausfällen, wenn diese in der Zwischenzeit beglichen wurden.
Unklar ist, ob die SCHUFA Daten zu Ihrem Familienstand, ihrem Beruf und Vermögen, ihrer Nationalität und zu ihrem Kaufverhalten erhebt. Die Auskunftei bestreitet dies. Doch es gibt immer wieder Fälle, in denen zumindest die Vermutung im Raum steht, dass auch diese Daten in den Score einfließen könnten.