Facebook Logo
Twitter Logo
YouTube Logo
Download Icon Fragebögen Download
Bundesweite Vertretung: Telefon icon 0221 - 29270 - 9
Mail iconinfo@db-anwaelte.de
Kostenfreie ErstberatungPfeil nach rechts
Bundesweite Vertretung: Telefon icon 0221 - 29270 - 9
Mail iconinfo@db-anwaelte.de
Download icon Fragebögen Download
Kostenfreie Erstberatung Pfeil icon
Kostenlose Erstberatung
DECKER & BÖSE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DECKER & BÖSE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
MenüMenü
  • Start
  • Tätigkeitsgebiete
        • Abgasskandal und Diesel Fahrverbot
          • Abgasskandal: Wichtigste Informationen
          • Musterfeststellungsklage und Sammelklage
          • Diesel Fahrverbot
          • VW Abgasskandal
          • Audi Abgasskandal
          • Porsche Abgasskandal
          • Skoda Abgasskandal
          • Seat Abgasskandal
          • Mercedes Abgasskandal
          • BMW Abgasskandal
          • Opel Abgasskandal
          • Peugeot Abgasskandal
        • Widerruf Autokredit und Leasingvertrag
        • Lebens- / Rentenversicherung
          • Widerspruch und Widerruf
          • Lebensversicherung kündigen
          • Rentenversicherung kündigen
          • Lebensversicherung verkaufen
        • Darlehen
          • Widerrufsjoker Darlehen
          • Vorfälligkeitsentschädigung
        • Private Krankenversicherung: Sparen und Geld zurück
        • Arbeitsrecht: Kündigung und Abfindung
        • Weitere Themen
          • Hilfe bei negativer SCHUFA
          • Bank- und Kapitalmarktrecht
            • Anlegerschutz: Beratungshaftung
            • Anlegerschutz: Prospekthaftung
            • Prüfung von Kreditsicherheiten
            • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
            • Schutz von Aktionärsinteressen
  • Aktuelles
        • Aktuelles → Abgasskandal
        • Aktuelles → Lebensversicherung / Rentenversicherung
        • Aktuelles → Widerruf Autokredit / Leasing
        • Aktuelles → Darlehen
        • Aktuelles → Private Krankenversicherung
        • Aktuelles → Arbeitsrecht
        • FAQ
          • FAQ Abgasskandal und Diesel-Fahrverbot
          • FAQ Widerruf Darlehen
          • FAQ Widerruf Lebensversicherung und Rentenversicherung
  • Kanzlei
        • Gründe für Decker & Böse
        • Medienbeiträge
        • Team
          • Das Team von Decker & Böse
          • Anwälte/Juristische Mitarbeiter
          • Sekretariat/Backoffice
        • Karriere
          • Rechtsanwälte (m/w/d)
          • Juristen (m/w/d)
          • Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d)
          • Bürokräfte (m/w/d)
          • SEA-Manager (m/w/d)
          • SEO-Manager (m/w/d)
        • Standorte
          • Köln - Hauptsitz
          • Berlin - Zweigstelle
          • Hannover - Zweigstelle
          • Hamburg - Zweigstelle
          • Frankfurt - Zweigstelle
          • München - Zweigstelle
          • Stuttgart - Zweigstelle
  • Rechner
        • Rechner Abgasskandal
        • Rechner Widerspruch Lebensversicherung / Rentenversicherung
        • Vorfälligkeitsrechner
        • Rechner Widerruf Darlehen
  • Downloads
  • ⇒ Hilfe
  • Anwälte Decker und Böse - bundesweit im Abgasskandal und beim Widerruf von Krediten und Versicherungen tätig
kostenfreier Sofortkontakt
Kostenfreie anwaltliche
Erstberatung hier:
0221 - 29270 - 9
Mo.-Fr.: 7-22 Uhr / Sa.-So.: 9-19 Uhr
Bundesweit
oder




Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben gespeichert werden.


Wir kontaktieren Sie kurzfristig kostenlos!

Freitag 06. Februar 2015

Bearbeitungsentgelte bei Kreditvergabe unzulässig

Bearbeitungsentgelte für Verbraucherdarlehen sind unzulässig, da sie den Darlehensnehmer unangemessen benachteiligen.

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Bankrecht vom 13.05.2014 (Aktenzeichen XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) ist die Erhebung von Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig, da diese den Darlehensnehmer unangemessen benachteiligen. Dies gilt, wenn die Bank ein solches Bearbeitungsentgelt direkt im Vertrag regelt.

Dies ist nach dem Urteil deshalb der Fall, da solche Bestimmungen der gerichtlichen Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB unterliegen und dieser Kontrolle nicht Stand zu halten vermögen.
Dabei ist es nach Ansicht des BGH auch irrelevant, falls diese Gebühren nicht als Bearbeitungsentgelt, sondern als sog. „Entgelt für die Kapitalüberlassung“ bezeichnet wird, da private Kreditnehmer durch solche Bearbeitungsgebühren unabhängig von ihrer Bezeichnung unangemessen benachteiligt werden. Die Pflicht der Banken besteht nach dem BGH darin, den Aufwand für die Kreditvergabe aus den Zinsen des Darlehens zu erwirtschaften.

Aufgrund dieses BGH-Urteils ist es privaten Darlehensnehmern möglich, Bearbeitungsgebühren für aufgenommene Kredite bei Ihren Banken zurückzufordern.

Noch nicht abschliessend entschieden ist allerdings die Frage der Verjährung. Bei Kreditverträgen, die 2012 oder später abgeschlossen wurden, droht bis Ende 2015 keine Verjährung. Bei Kreditverträgen die 2011 oder früher abgeschlossen wurden, kommt es darauf an, ab wann der Darlehensnehmer Kenntnis von der Unwirksamkeit der Bearbeitungsgebühr hatte.

Bei Fragen zur Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren beraten wir Sie gerne durch einen unserer spezialisierten kostenlose Ersteinschätzung. Wenn Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen, senden Sie uns am besten den Kreditvertrag gleich mit!

Rufen Sie uns an für ein kostenloses Erstgespräch. Sie erreichen uns telefonisch unter 0221-29270 oder über unser Kontaktformular

5.0
13

Diesen Beitrag teilen

  • Artikel teilen
  • Artikel teilen
  • Artikel teilen
  • Artikel teilen

Ähnliche Beiträge:

  • Kreditverträge (Widerrufsjoker): Frist für bestimmte Immobiliendarlehen
  • Hausverkauf ohne Vorfälligkeitsentschädigung
  • Widerrufsjoker für Erben und Erbengemeinschaften
  • Rückabwicklung Autokredit durch Widerrufsjoker
  • Proven Expert - Kundenbewertungen
  • Sofortcheck
    Lassen Sie jetzt Ihre Finanzierung und Kapitalanlage sofort und kostenfrei rechtlich einschätzen:
    • Darlehen, Kredite
    • Abgasskandal
    • Lebens- und Rentenversicherung
    Sofort kostenlos prüfen




    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben gespeichert werden.


    Wir kontaktieren Sie kurzfristig kostenlos!

  • Grafik sozial engagiert
  • Logo Mitglied im Anwaltverein
  • Download Icon Widerruf von Darlehen
    Download Icon Abgasskandal
    Download Icon Widerspruch LV / RV
  • Siegel Kundenbewertungen
  • News Artikel

    • Kann ich meine Privatrente widerrufen?
    • Ist eine Kündigung während Krankheit wirksam?
    • BGH Urteil zu Lebensversicherungen – So bekommen Sie Ihre Beiträge zurück
    • Sollte man das Mercedes Software Update verweigern?
    • Kündigung private Krankenversicherung: Noch immer schwer durchsetzbar

Decker & Böse ist bekannt aus:
  • Die Welt Logo
  • Stiftung Warentest Logo
  • Bild Logo
  • Handelsblatt Logo
  • Finanztip Logo
  • Sat 1 Logo
  • FOCUS Logo
Aktuelles
  • Kann ich meine Privatrente widerrufen?

  • Ist eine Kündigung während Krankheit wirksam?

  • BGH Urteil zu Lebensversicherungen – So bekommen Sie Ihre Beiträge zurück

Unsere Rechtsbereiche
  • Abgasskandal: Anwalt
  • Widerruf Autokredit und Widerruf Leasingvertrag
  • Widerspruch und Widerruf Lebensversicherung und Rentenversicherung
  • Widerrufsjoker Darlehen
  • Private Krankenversicherung (PKV) Beitragserhöhung
  • Arbeitsrecht – Kündigung und Abfindung
  • Hilfe bei negativer SCHUFA
Navigation
  • Start
  • Tätigkeitsgebiete
  • Aktuelles
  • → Abgasskandal
  • → Widerruf Autokredit / Leasing
  • → Lebensversicherung / Rentenversicherung
  • → Darlehen
  • Rechner Widerruf Darlehen
  • Kanzlei
Kontakt
  • Telefon: 0221 - 29270 - 9
  • E-Mail: info@db-anwaelte.de
  • Sitemap
Social Media
Facebook Logo Twitter Logo YouTube Logo
E-Mail
Impressum | Datenschutzerklärung
Copyright, Decker & Böse Rechtsanwälte
Decker & Böse Rechtsanwälte hat 4,87 von 5 Sternen | 182 Bewertungen auf ProvenExpert.com
nach-oben-scrollen-bild-rechtsanwalt-dieselskandal-vertragsrecht-fachanwalt-kanzlei-decker & böse
Diese Website benutzt Cookies.OK