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Samstag 25. März 2017

BHW Bausparkasse AG muss Vorfälligkeitsentschädigung erstatten

Wirksamer Widerruf: Das LG Hannover verurteilt erneut die BHW Bausparkasse AG zur Rückzahlung geleisteter Vorfälligkeitsentschädigung

Das LG Hannover hatte jüngst erneut über den Widerruf zweier Darlehen der BHW aus 2007 zu befinden (LG Hannover, Urt. v. 01.02.2017 – Az. 7 O 32/16). Die klagende Darlehensnehmerin hat zur Finanzierung des Erwerbs eines Hauses 2007 zwei Kredite in Höhe von insgesamt 125.000 € bei der BHW aufgenommen.

7 Jahre später wollte die Darlehensnehmerin, die aufgrund der Veräußerung des finanzierten Hauses die Kredite nicht mehr benötigt hatte, diese sodann vorzeitig zurückführen und hierzu zwei Aufhebungsverträge mit der BHW abgeschlossen, woraufhin ihr die Bank Vorfälligkeitsentschädigungen von ca. 17.750 € in Rechnung gestellt hat.

Diese Vorfälligkeitsentschädigungen hat die Darlehensnehmerin zunächst – allerdings „ohne Präjudiz für die Rechtslage und unter dem Vorbehalt einer späteren Prüfung“ – gezahlt. Kurze Zeit später hat die Darlehensnehmerin die Darlehensverträge widerrufen.

Das LG Hannover erklärt die von der BHW verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft.

Nach Auffassung des LG Hannover war folgender Passus besonders irreführend und damit fehlerhaft:

„Die Widerrufsfrist beginnt einen Tag nachdem der/die Darlehensnehmer/Gesamtschuldner ein Exemplar der Widerrufsbelehrung erhalten hat/haben und eine Vertragsurkunde, der schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrages ausgehändigt wurde.“

Ein unbefangener Durchschnittsbankkunde könne diesen Passus dahin verstehen, dass die Widerrufsfrist unabhängig von der eigenen Willenserklärung des Verbrauchers schon einen Tag, nachdem ihm das mit der Widerrufsbelehrung versehene Darlehensangebot zugegangen ist, beginnen würde, so das LG Hannover. Da die zweiwöchige Widerrufsfrist mangels ordnungsgemäßer Belehrung noch nie zu laufen begonnen hat, greift der Widerrufsjoker auch hier.

Weder Verwirkung, noch rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechts

Das LG Hannover hat zu Recht angenommen, dass das Widerrufsrecht weder verwirkt noch rechtsmissbräuchlich ausgeübt sei. Hieran ändert sich auch nichts durch die vorzeitige Rückführung der Darlehen sowie die Leistung der Vorfälligkeitsentschädigungen. Dieser mittlerweile allgemein anerkannte Grundsatz gilt im Streitfall umso mehr, als die Zahlung ausdrücklich „ohne Präjudiz für die Rechtslage und unter dem Vorbehalt einer späteren Prüfung“ erfolgt ist.

Die Darlehensnehmerin kann die Herausgabe von Nutzungsersatz verlangen.

Die BHW wurde schließlich verurteilt, an die Darlehensnehmerin gezogene Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses als Nutzungsersatz herauszugeben.

Sie haben vor dem 21.06.2016 (ggf. nach Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung) Ihren „Altkredit“ widerrufen.

Sollten Sie vor dem 21.06.2016 Ihren „Altvertrag“ widerrufen haben, suchen Sie anwaltliche Hilfe auf und lassen Sie Ihre Rückabwicklungsansprüche überprüfen. Nur so können Sie möglicherweise eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen und zudem einen zusätzlichen finanziellen Vorteil durch Erlangung von Nutzungsentschädigungen erreichen.

Wir unterstützen Sie umfassend bei gerichtlicher Geltendmachung Ihrer Rückabwicklungsansprüche. Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Erstberatung! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen für weitere Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0221-29270 oder über unser Kontaktformular

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