Die (noch) geheimen Unterlagen von Bosch
Es war relativ schnell klar, dass auch Bosch eine Rolle im Abgasskandal gespielt hatte und daher auch nicht von dessen Nachwirkungen verschont bleiben würde.
Immerhin soll die illegale Schummelsoftware, welche so viele Autohersteller verwendet haben, von Bosch entwickelt worden sein. Ein erstes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart, wegen der Beihilfe zum Betrug, läuft bereits seit 2015 – Bosch soll VW bei dessen Betrug unterstützt haben. Ein weiteres Verfahren in Bezug auf Beihilfe im Betrugsfall Daimler läuft gegen Bosch seit Anfang 2017.
Seit Mitte dieses Jahres drohen Bosch auch zivilrechtliche Konsequenzen. Am Landgericht Stuttgart ist eine Milliarden schwere Klage gegen den Zulieferer der Automobilhersteller eingereicht worden. Schwere Vorwürfe richten sich insbesondere gegen den Vorsitzenden Geschäftsführer Volkmar Denner. Er und der ehemalige Volkswagen Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn, sollen bereits im Mai 2014 über die Schummelsoftware gesprochen und somit sicher von ihr gewusst haben.
Bosch bemühte sich bereits 2008 von zukünftigen Haftung verschont zu bleiben und verlangte schon damals von Volkswagen, eine Freihaltung von einer solchen zu garantieren. Heute behauptet Bosch bei der Forderung von einer Haftung freigehalten zu werden, sei es nicht um die Schummelsoftware gegangen.
Nun hat das Unternehmen erneut im Zusammenhang mit dem Abgasskandal auf sich aufmerksam gemacht, weil es sich weigert Unterlagen herauszugeben. Dabei handelt es sich um internes Material zum Dieselskandal bei Volkswagen. Unter anderem soll Bosch eine Anzahl von E-Mails herausgeben, die in einem von Aktionären betriebenen Schadensersatz-Prozess von hoher Wichtigkeit sein sollen.
Die Unterlagen hatten die Ermittler bereits Anfang des Jahres angefordert. Bosch hatte sich aber geweigert und wurde schließlich durch das Landgericht Stuttgart zur Herausgabe verurteilt.
Der eigentliche Prozess – in welchem die Unterlagen Verwendung finden sollen – richtet sich gegen Porsche. Der VW-Konzerntochter wird von Aktionären vorgeworfen ihre „ad-hoc Informationspflichten“ verletzt zu haben. Porsche soll die Anleger auf den Finanzmärkten zu spät über die drohende Katastrophe des Abgasskandals informiert haben.
Das Unternehmen ist der Meinung die Unterlagen nicht herausgeben müssen. Das Unternehmen beruft sich darauf ein Zeugnisverweigerungsrecht zu haben und auf angeblich enthaltene Geschäftsgeheimnisse.
Das hatte das Landgericht Stuttgart anders gesehen. Es sah durch die Herausgabe der Unterlagen, keine Gefahr eines wirtschaftlichen Schadens oder strafrechtlicher Konsequenzen für Bosch. Zu berücksichtigen sei nach Ansicht des Gerichtes auch, dass es sich um Informationen über rechtswidrige Abschalte-Einrichtungen und illegale Software handelt. An die Voraussetzungen für ein Herausgabeverweigerungsrechts seien hier daher hohe Anforderungen zu setzen.
Bosch hatte bereits nach dem Urteil aus Stuttgart angekündigt Rechtsmittel hiergegen einlegen zu werden. Dies hat das Unternehmen letztlich auch getan. Mit seiner Beschwerde zum Oberlandesgericht soll die Herausgabe der Unterlagen nun doch noch verhindert werden können.
Jedenfalls in Klagen die sich gegen Bosch selbst richten, wird das Unternehmen nicht mehr die Möglichkeit haben sich auf Zeugnisverweigerungsrechte zu berufen. Ob Bosch dann nicht andere Verzögerungstaktiken einfallen bleibt aber abzuwarten.
Selbst wenn die internen E-Mails letztlich herausgegeben werden müssen, wird der Prozess in dem sie benötigt werden weiterhin verzögert. Die ohnehin Geschädigten müssen jetzt auch noch in ihren Bemühungen ihren Schaden zu kompensieren, das ungebührliche Verhalten der Schaffer des Dieselgates hinnehmen.
Unterlagen einzubehalten scheint die neue Strategie im Abgasskandal zu sein.
Nun da es daran geht die Verantwortung für die gesellschaftliche, ökologische und ökonomische Katastrophe des Abgasskandals zu tragen, greifen die Verantwortlichen nach allen Strohhalmen die sie zu fassen kriegen. Schön wäre es natürlich, die belastenden Materialien schlicht nicht herausgeben zu müssen.
So hatte auch Volkswagen bereits versucht die Staatsanwaltschaft von seinen internen Unterlagen fernzuhalten. Dem hatte schließlich das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben und entschieden, dass den Ermittlern Einsicht zu gewähren sei.
Die von so vielen Akteuren des Abgasskandals gepriesene und stets versicherte, vollumfängliche Kooperation mit den Ermittlungsbehörden scheint letztlich doch nicht ganz ernstgemeint – wie so vieles in und um die Dieselkrise.
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Weblinks:
Süddeutsche: Milliardenklage gegen Bosch
Welt: Diesel-Skandal: Bosch legt Beschwerde gegen Urteil ein