Fahrverbot in Stuttgart nun schon viel früher als gedacht?
Schock für alle Fahrzeughalter in der baden-württembergischen Landeshauptstadt. Nachdem es lange im Raum stand, könnte das Fahrverbot nun schon viel früher als gedacht geltend gemacht werden. Von dem Fahrverbot wären dabei auch Fahrer der Fahrzeuge Diesel Euro 5 betroffen.
Kommt das Fahrverbot in Stuttgart jetzt schon?
Das Verwaltungsgericht hat demnach einen Beschluss gefasst, dass die Stadt Stuttgart bis Ende August 2018 auch Fahrverbote Schadstoffkategorie Euro 5 in den Luftreinhalteplan der Stadt einplanen muss.
Anderenfalls drohe dem Land Baden-Württemberg ein Zwangsgeld. Dieses soll nach Ansicht der deutschen Umwelthilfe eine Höhe von 10.000 € betragen.
Begründet wird die Androhung des Verwaltungsgerichtes damit, dass die Landesregierung lange dachte, man käme auch ohne ein Fahrverbot zu den Zielen des Luftreinhalteplans. Nachdem es aber immer wieder zu längerfristigen Alternativen kam, sah sich das Gericht gezwungen, einen Beschluss zu fassen, der auch schon 2019 den Schadstoffausstoß verringern soll. So würde auch nicht die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, dass Fahrverbote prinzipiell möglich seien, missachtet werden.
Will das Land dem Beschluss des Gerichtes nicht Folge leisten, so muss innerhalb von zwei Wochen Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim erheben.
Aufatmen können aber zumindest Fahrzeughalter von Benzinfahrzeugen. Demnach sollen diese von dem Fahrverbot ausgenommen sein.
Problematisch ist zudem, dass selbst die Nachrüstung in manchen Fällen keine Abhilfe schafft. Demnach seien nachgerüstete Fahrzeuge nur vom Fahrverbot ausgenommen, wenn die Nachrüstungen zur Einhaltung der Euro 6 Norm führen würden.
Wirklich helfen könnte dagegen aber eine Rückabwicklung des Kaufvertrages oder aber eine Schadensersatzklage. Auch könnte ein Widerruf des Leasingvertrages oder aber des Kreditvertrages helfen, betrogene Dieselfahrer vor dem Fahrverbot zu schützen.
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