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Mittwoch 10. April 2019

Feinstaub: Droht weitere Verschärfung der Grenzwerte?

Feinstaub – Grenzwerte möglicherweise veraltet

Während die Bundesregierung sich noch um die Anpassung des Immissionsschutzgesetzes bemüht, könnten die darin festgelegten Grenzwerte schon bald wieder veraltet sein: Deutsche Lungenärzte rechnen damit, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ihre Empfehlung für Stickstoffdioxid-Grenzwerte zeitnah verschärfen wird. Aktuell liegt der empfohlene Höchstwert bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) zufolge ist eine baldige Herabsetzung der Grenzwertes für Stickstoffdioxid durch die WHO wahrscheinlich.

Feinstaub – Grenzwert von 30 Mikrogramm pro Kubikmeter wahrscheinlich

Die Regierung will bei Überschreitungen bis zu 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Fahrverbote in den Städten für unverhältnismäßig erklären lassen. Die Lungenärzte der DGP rechnen jedoch mit einer schärferen WHO-Empfehlung über 30 Mikrogramm pro Kubikmeter. Der europaweit genutzte Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft basiert auf der bisherigen Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation.

Feinstaub – Schädigende Effekte schon bei geringen Konzentrationen

Die DGP veröffentlichte im November 2018 ein Positionspapier zum Thema Luftschadstoffe. Darin konnten die schädigenden Effekte für die Gesundheit durch Luftschadstoffe belegt werden. Sie fordern daher eine „weitere deutliche Reduktion der Luftschadstoffbelastung“ und eine Absenkung der Grenzwerte. Nachweisbar seien die Schädigungen nämlich schon bei 20 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft. Letztlich sei es aber eine Sache der Politik, die Grenzwerte festzulegen.

Feinstaub – Lungenfachärzte im Streit über Grenzwerte

In Wissenschaft, Politik und Bevölkerung ist der Nutzen der Grenzwerte weiterhin umstritten. Erst im Januar zweifelte eine Gruppe aus über 100 Lungenfachärzten die Wirksamkeit der Begrenzung öffentlichkeitswirksam an und brachte damit kontroverse Debatten ins Rollen. Schließlich ruderte man zurück: Der Autor der Stellungnahme gab Fehler bei seinen Berechnungen zu. Er beharrte jedoch auf der Kernaussage, dass die gesundheitsschädlichen Effekte der Stickoxide bislang nicht ausreichend belegt seien. Die Grenzwerte halte er deshalb nicht für sinnvoll.

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