Geschlossene Investmentfonds: Verluste garantiert
Häufig erzielen geschlossene Investmentfonds nicht die Gewinnerwartungen der Anleger. Die versprochene Rendite von bis 10 % p. a. kann regelmäßig nur für einen sehr kurzen Zeitraum, gemessen an der Dauer des Investments, gezahlt werden.
Eine Finanztest-Untersuchung belegt, dass von 1139 untersuchten geschlossenen Fonds (Immobilien-, Schiffs-, Windkraft- und Filmfonds) im Schnitt nur 6 Prozent der Fonds ihre Gewinnprognose erfüllt haben. Der Großteil der untersuchten Fonds hat den Anlegern Verluste beschert.
Vielzahl von Risiken für den Anleger
Geschlossene Fonds bergen durch die Ausgestaltung als GmbH & Co. KG ein hohes Risiko für den Anleger. In der Regel beteiligt sich der Anleger als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage, welche je nach Fonds zwischen 5.000,00 EUR – 25.000,00 EUR liegt, an der Fondsgesellschaft. Der Erfolg des Fonds hängt von dem wirtschaftlichen Erfolg der Verwaltungsgesellschaft ab, so dass sich wirtschaftliche Fehler oder falsche Prognosen der Verwaltungsgesellschaft negativ auf die Beteiligung des Anlegers auswirken. Bei einer Vielzahl der untersuchten Fonds wurden die Renditeziele zu optimistisch angesetzt.
Risiken des jeweiligen Investitionsobjekts
Darüber hinaus trägt der Anleger das spezifische Risiko des jeweiligen Investitionsobjekts. Bei Immobilien ist es das Risiko der Mietauslastung, bei Schiffsfonds die Auslastung der Containerschiffe und bei Filmfonds das Risiko, ob der produzierte Film ein Flop oder Erfolg wird.
Hohe Vermittlungsprovisionen
Die vermittelnden Banken verlangten hohe Vermittlungsprovision von min. 5 % der Beteiligungssumme, so dass durch die Gewinne der Anlage zunächst die hohen Anschaffungskosten des Anlegers amortisiert werden müssen.
Feste Laufzeit
Die Rücknahme der Anteile wird durch die Fondsgesellschaft für einen langen Zeitraum ausgeschlossen, so dass sich der Anleger nicht durch eine vorzeitige Kündigung von seiner Beteiligung lösen kann.
Kein öffentlicher Markt für die Beteiligung
Für Beteiligungen an geschlossenen Fonds besteht kein mit dem Aktienmarkt vergleichbarer Markt. Die Beteiligung kann nur über den Zweitmarkt über einen Makler veräußert werden, so dass der Anleger keine tagesaktuellen Kaufpreise für seine Beteiligung erhält. Die Veräußerung der Beteiligung ist nur mit deutlichen Abschlägen möglich.
Totalverlustrisiko
Ein bedeutendes Risiko der geschlossenen Immobilienfonds ist das Totalverlustrisiko, sollte sich die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds negativ gestalten und das Anlagekonzept nicht aufgehen, ist ein erheblicher Verlust bis hin zum Totalverlust vorprogrammiert.
Nachschusspflicht
In den ersten Jahren nach der Auflage der Fonds werden die getätigten Renditezusagen, welche teileweise bei 10 % p.a. lagen noch erfüllt. Regelmäßig werden die Ausschüttungen in den Folgejahren drastisch gekürzt oder eingestellt, da der Fonds nicht prognostizierten Gewinne erwirtschaftet. Sollte sich herausstellen, dass die anfänglichen Ausschüttungen nicht durch Gewinne gedeckt waren, stellen diese eine verdeckte Rückzahlung der Kommanditeinlage nach § 171 Abs. 1 HGB dar. Mit der Folge, dass der Verbraucher nicht nur sein investiertes Kapital verliert, sondern auch die vermeintlichen Gewinne zurückzahlen muss.
Anlageberatungshaftung
Der Anleger kann gegebenenfalls einen Schadensersatz gegen die Bank geltend machen, über die der jeweilige Fonds vermittelt wurde. Häufig entspricht die Kapitalanlage in einem geschlossenen Fonds nicht dem Anlageinteresse und den Erfahrungen des Anlegers mit Kapitalanlagen. Geschlossene Fonds wurden regelmäßig als sichere Altersvorsorge angepriesen, diese Einschätzung ist, insbesondere wegen des potentiellen Totalverlustrisikos und der beschränkten Handelbarkeit der Anlage, nicht zu treffend.
Rückabwicklung und Verzinsung des eingesetzten Kapitals
Im Rahmen der Anlageberatungshaftung kann der Anleger den eingesetzten Betrag als Schaden von der Bank gegen Übertragung der Beteiligung verlangen. Zusätzlich kann der Anleger eine angemessene Verzinsung des Kapitals als Schadensersatz geltend machen. Darüber hinaus hat die Bank den Anleger von Forderungen wegen einer verdeckten Rückzahlung der Kommanditeinlage freizustellen.
Demnach hat das Fondsinvestment keine negativen Folgen für den Anleger, wenn ein Fall der Anlageberatungshaftung vorliegt.
Wir empfehlen, ihre Beteiligungen an geschlossenen Fonds durch einen im Verbraucherrecht, insbesondere im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. In einer Vielzahl der Fälle können die Beteiligungen erfolgreich rückabgewickelt gewerden.
Unsere Anwälte sind auf Fälle der Anlageberatungshaftung im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert.
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