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Judikative

Die Judikative ist die Rechtsprechung, die als eine von drei Staatsgewalten die Machtverhältnisse, Machtbegrenzung und ebenfalls die Verhinderung von Machtmissbrauch regelt.

Was ist die Judikative?

„Judikative“ bedeutet Rechtsprechung und ist eine von drei Gewalten des Staates. Sie dient als eines der Staatsorgane der Regelung von Machtverhältnissen, der Machtbegrenzung und der Verhinderung von Machtmissbrauch. Die Einteilung in die drei Gewalten: Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (vollziehende Gewalt) und Judikative soll die Freiheits- und Gleichheitsrechte gemäß dem Grundgesetz sichern und hierdurch dem Rechtsstaat bewahren.

Die Gewaltenteilung ist im Grundgesetz gesetzlich geregelt. Dort heißt es:

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“. An der Verfassungsvorschrift dürfen keine Änderungen vorgenommen werden. Sie ist ein zentrales Strukturelement des Staates. Die drei Gewalten gibt es auf der Ebene des Bundes (Gesamtstaatebene), und auf der Ebene des Landes (Teilstaatebene). Sie sind verfassungsgemäß geschützt.

Was meint der Judikative Begriff?

Der staatsrechtliche Begriff der Judikative (lateinisch: „judicare“, also „Recht sprechen“) hieß früher Jurisdiktion und ist die dritte und richterliche sowie rechtsprechende Gewalt eines Staates. In Deutschland wird sie vom Bundesverfassungsgericht, den Bundesgerichten sowie den Gerichten der Bundesländer durchgesetzt. In den Rechtsstaaten wird die Gewalt von unabhängigen, neutralen Richtern ausgeübt.

Die Bestimmung der Judikative wird im Grundgesetz so festgelegt:
„Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt“.

Der Sinn und Zweck ist, eine eigenständige und unabhängige Willensbildung durch dieses Modell zu sichern. Die Rechtsprechung ist immer an Gesetz und Recht gebunden und enthält das Merkmal der letztgültigen Entscheidung. So ist sie das letzte Bindeglied in einem Verfahren. Demnach handelt es sich, vom funktionellen Standpunkt aus, nicht um eine Judikative, wenn ein Gericht mit Richtern lediglich besetzt ist. Die Judikative liegt erst vor, wenn sie einen gerichtlichen Prozess fokussiert und die inbegriffene Entscheidung zu einer Rechtswirkung führt.

Die Legislative ist von den Begriffen der Gerichtsbarkeit, Justiz oder der Rechtspflege zu unterscheiden. Diese sind teilweise der Exekutive zuzuordnen.

Welche Aufgaben hat die Judikative?

Die Judikative muss dafür sorgen, dass Gesetze eingehalten und rechtmäßig durchgesetzt werden. Je nach Schwere der Tat werden Verstöße sanktioniert (geduldet) oder gegebenenfalls auch Bewährungsstrafen angeordnet. Die dritte Gewalt wird nicht aus sich tätig, sondern handelt erst, wenn eine natürliche oder juristische Person klagt (Dispositionsmaxime) oder die Staatsanwaltschaft strafrechtlich gegen einen Gesetzesverstoß vorgeht (Akkusationsprinzip).
Die Maxime stellt einen Verfahrensgrundsatz im Zivilprozess dar und meint, dass die Parteien und nicht das Gericht den Prozess führen. Gegenstand des Strafverfahrens ist hingegen das Akkusationsprinzip, das in der Strafprozessordnung gesetzlich geregelt ist. Die Anklage und Urteilsfindung müssen mittels verschiedener Organe durchgeführt werden, wobei grundsätzlich nur die Staatsanwaltschaft die Anklage erheben kann. Deshalb wird ein Gesetzesverstoß erstmals von der Exekutive bearbeitet, bevor die Judikative tätig wird.

Beispiele zur Judikative

Eine Person begeht eine Körperverletzung gemäß dem Strafgesetzbuch an einer anderen Person. Diese ist ein Verbrechen und damit strafbar. Durch die körperverletzende Handlung hat der Täter das Gesetz missachtet, welches zuvor von der Legislative aufgestellt worden ist. Er wird von der Polizei festgenommen, was eine Handlung der Exekutiven ist.
Nun liegt es in der Macht der Judikativen, über das Verhalten und die Handlung des Täters zu urteilen und über die Konsequenzen der Tat zu entscheiden. Die Judikative muss somit allgemein das Geschehen und die konkreten Tathergänge sorgfältig, umfassend und sehr genau einschätzen, um ein notwendiges Urteil zu beschließen.

Die Judikative kann unter bestimmten Voraussetzungen auch leicht in andere Bereiche „übergreifen“. Beispielsweise wenn eine Person mit ihrem Auto zu schnell fährt und dafür einen Strafzettel durch die exekutive Gewalt bekommt. Wenn die Person nach Erhalt des Bescheides Einspruch einlegt, wird der Fall jedoch vor Gericht weitergeführt. Die Judikative entscheidet am Ende über die Exekutive hinweg, ob, und wenn ja, wie, der Strafzettel gültig ist.
 

Woher stammt der Begriff der Gewaltenteilung?

Der Begriff der Gewaltenteilung als fundamentaler Ordnungs- und Strukturgrundsatz der modernen Verfassung kommt ursprünglich aus der Aufklärungszeit. Erstmals wurde er vom englischen Philosophen John Locke (geboren am 29.08.1632, gestorben am 28.10.1704) ins Leben gerufen. Bereits bevor der Schriftsteller Charles de Montesquieu ein Modell der Gewaltenteilung entwarf, leitete John Locke eine Theorie diesbezüglich her. Diese beinhaltete bereits im Naturzustand zwei durch den Gesellschaftsvertrag existierende Gewalten: die Exekutive und die Föderative (Gewalt mit der Macht über Frieden und Krieg, Allianzen und alle anderen außenpolitischen Angelegenheiten). Im Staat kommen ihm zufolge die Legislative und Prärogative (Vorrecht eines Monarchen, die ihm zustehen, ohne gesetzlich gebunden zu sein) hinzu.

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