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Mittwoch 18. Juli 2018

Rechtsschutzversicherung nach Kaufvertrag, geht das?

Habe ich auch dann Anspruch auf Rechtsschutz, wenn ich den Rechtsschutzversicherungsvertrag erst nach Kauf des Autos abgeschlossen habe?

Grundsätzlich muss ein Rechtsschutzversicherungsvertrag bereits zum Zeitpunkt des Schadenseitritts bestehen. In Sachen Schadensersatzforderungen im Rahmen des Abgasskandals müssen Sie daher zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs rechtschutzversichert gewesen sein.

Sollen also vertragliche oder deliktische Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, ist es nicht möglich den Rechtsschutzversicherungsvertrag nach Abschluss des Kaufvertrages abzuschließen.

Etwas anderes gilt, wenn Sie Ihren Autokredit widerrufen wollen, denn für Ihr Widerrufsrecht kommt es nicht auf die Mangelhaftigkeit Ihres Fahrzeuges an. Daher ist der Zeitpunkt des Schadenseintrittes – und damit des Versicherungsfalles – die Ablehnung Ihres Widerrufes durch die Bank.

Denn erst wenn die Bank Ihren Widerruf zurückweist, besteht für Sie Anlass Ihre Rechte geltend zu machen.

Dass der Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles nicht der Vertragsschluss, sondern der Ablehnungsbescheid durch die Bank ist hat der Bundesgerichtshof in zwei Entscheidungen abschließend entschieden – BGH, Beschluss vom 17.10.2007 – IV ZR 37/07; BGH, Urteil vom 24.04.2013 – IV ZR 23/12.

Sie können daher auch lange nach dem Kaufvertragsabschluss noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn sie ihren Darlehensvertrag widerrufen wollen.

Aber auch im Falle der Widerrufe von Autokrediten ist eine eingehende Auseinandersetzung mit den Vertragsbedingungen der verschiedenen Rechtsschutzversicherrungen zwingend notwendig, denn nach der Welle von Widerrufen haben viele Versicherer den Widerruf in ihren AGBs ausgeschlossen.

Um keine bösen Überraschungen zu erleben, studieren Sie vor Abschluss eines Versicherungsvertrages genau dessen Bedingungen.

Wir als Verbraucherschützer können Ihnen helfen, wenn Ihr Auto vom Abgasskandal betroffen ist! Lassen Sie Ihren Fall überprüfen.
Im telefonischen kostenlosen Erstgespräch können wir Ihnen das beste Vorgehen erklären – ohne Kostenrisiko für Sie!

Sie erreichen uns telefonisch unter 0221-29270 oder über unser Kontaktformular

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