Zum Hauptinhalt springen

Kapitallebensversicherung: Auszahlung ohne Verlust

Vermögensverfall verhindern durch Unterstützung von spezialisierten Anwälten

  • bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
  • auch für gekündigte & ausgelaufene Verträge
  • kostenfreie Prüfung Ihrer Optionen durch Experten

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Viele Versicherte blicken mit Sorge auf ihre Kapitallebensversicherung-Auszahlung, die sie am Ende der Laufzeit erwarten. Was einst als sinnvolle Vorsorge galt, lohnt sich heute wegen geringen Erträgen und hoher Inflation nicht mehr. Deshalb kommen viele Kapitallebensversicherungen in den Verkauf oder werden gekündigt. Dabei nehmen Verbraucher leider aus Unwissenheit herbe finanzielle Nachteile in Kauf. Häufig besteht aber die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen, statt ihn zu kündigen. Das ist deutlich vorteilhafter, weil Sie damit jegliche Beiträge, Zinsen und sogar Gebühren zurückerhalten können.

Bekannt aus:

CTA Vertragsprüfung

Jetzt vorzeitig Kapitallebensversicherung abzugsfrei auszahlen lassen

CTA Vertragsprüfung

Kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen

Besonderheiten der Kapitallebensversicherung-Auszahlung

Eine kapitalbildende Lebensversicherung ist eine Versicherungspolice, die Ihnen eine Todesfallleistung und eine Sparanlage bietet. Im Todesfall während der Laufzeit wird eine Auszahlung an Ihre begünstigten Personen vorgenommen. Überleben Sie die Laufzeit der Police, erhalten Sie am Laufzeitende eine Auszahlung, die aus der Sparanlage besteht. Es handelt sich also um eine Art langfristige Sparanlage.

Sie zahlen regelmäßig Prämien, die in einen Sparanteil und eine Versicherungsprämie aufgeteilt werden. Die Versicherungsprämie wird verwendet, um die Todesfallleistung abzudecken. Der Sparanteil wird investiert und kann auf verschiedene Arten wachsen, abhängig von der Art der Police und den entsprechenden Investmentoptionen. Leider warfen diese Anlagen aber über Jahrzehnte zu wenig Gewinne ab.

Welche Möglichkeiten bestehen für die Auszahlung einer kapitalbildenden Lebensversicherung?

Weil sich die Anlage nicht mehr lohnt, wollen viele Verbraucher sie abstoßen. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten, von denen leider nur eine vorteilhaft ist. Zunächst gibt es die reguläre Auszahlung der Kapitallebensversicherung nach Ablauf sowie die Möglichkeit einer vorzeitigen Teilauszahlung. Diese Varianten lösen jedoch nicht das Grundproblem, da Versicherungsnehmer die Kapitallebensversicherung damit immer noch behalten müssen.

Potenzielle Lösungen ergeben sich hingegen durch folgende drei Möglichkeiten:

  • Vorzeitige Vertragskündigung mit Auszahlung eines geringen Rückkaufswertes
  • Ungünstiger Verkauf der Kapitallebensversicherung auf dem Zweitmarkt
  • Vorteilhafter Widerruf der Versicherung auf Grundlage einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung

„Dank Decker & Böse konnte ich meine viel zu teure Lebensversicherung endlich rückabwickeln, ohne meine eingezahlten Beträge zu verlieren. Der Widerruf war die mit Abstand beste Möglichkeit, diesen Vertrag endlich loszuwerden und nicht weiter Geld zu verbrennen.“

– Manuel R.

Hohe Kosten bei Auszahlung durch vorzeitige Kündigung

Ihre Kapitallebensversicherung zu kündigen ist vergleichsweise einfach und in meist vertraglich genau geregelt. Dabei ist eine Frist zu beachten, die meist zwischen einem und drei Monaten liegt. Diese Variante hat aber leider einen bitteren Beigeschmack: Sie bekommen nur den Rückkaufswert der Versicherung ausgezahlt.

Das ist der Wert, den Ihre Police zum Zeitpunkt der Kündigung für Ihre Versicherung hat. Dieser liegt in den meisten Fällen deutlich unter dem Wert, den sie für Sie selbst hätte. Ihre vorzeitige Kündigung muss der Versicherer also akzeptieren, es wird aber teuer. Ihr Versicherer hat langfristig mit Ihrem Geld gerechnet und berechnet für Ihre vorzeitige Kündigung (auch Rückkauf genannt) einen hohen Abschlag.

Starke Einbußen bei Verkauf auf dem Zweitmarkt

Der Verkauf Ihrer laufenden Kapitallebensversicherung ist eine weitere Möglichkeit, um angelegtes Geld zurückzubekommen. Hierbei veräußern Sie Ihren Vertrag an eine dritte Person oder ein Unternehmen, das die Pflichten aus dem Vertrag übernimmt. Somit entfallen für Sie weitere Einzahlungen.

Jedoch ist auch in diesem Fall die Auszahlung der Kapitallebensversicherung deutlich geringer als die bereits eingezahlte Summe. Der Käufer möchte schließlich Profit aus dem Geschäft ziehen und der Preis orientiert sich auch wieder an dem Rückkaufswert. Generell sollte der Verkauf auf dem Zweitmarkt nur eine Notlösung darstellen.

Auszahlung Ihrer Kapitallebensversicherung per Anwalt durchsetzen

check-circle-regular

Kapitalbildende Lebensversicherungen vorzeitig zu kündigen, ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden und somit ein erhebliches Verlustgeschäft.

check-circle-regular

Besonders Versicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden, enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und können auf unbegrenzte Zeit widerrufen werden.

check-circle-regular

Sichern Sie sich jetzt unsere kostenlose Erstberatung und lassen Sie sich Ihre Kapitallebensversicherung zu optimalen Konditionen vorzeitig auszahlen.

oder
0221 - 29270 - 33

Gesamtes Geld durch Widerrufsjoker zurückerhalten

Der Widerruf stellt die einzige Lösung dar, um Ihr eingezahltes Kapital zu einem früheren Zeitpunkt vollständig zurückzuerhalten. Dabei darf der Versicherer nicht einmal die Bearbeitungsgebühren einbehalten. Grund hierfür ist, dass der Versicherungsvertrag so behandelt, wird als wäre er nie zustande gekommen, wenn Sie widerrufen. Das rechtliche Instrument ist normalerweise nur bis 14 Tage nach Vertragsschluss nutzbar.

Häufig liegen aber Vertragsfehler bei der Widerrufsbelehrung vor, die seitens vieler Versicherungsgesellschaften gemacht wurden. Rechtlich gesehen führt das dazu, dass die Frist nie begonnen hat und Sie noch nach Jahrzehnten Ihre Lebensversicherung widerrufen können. Dann hatte Ihre Versicherung über alle die Jahre kein Recht auf Ihr Geld und muss es restlos rückerstatten. Das gilt für alle Einzahlungen, Zinsen und Gebühren.

Steigende Zinsen sind keine Alternative zur Auszahlung der Kapitallebensversicherung

Zum Ende der Vertragslaufzeit Ihrer Kapitallebensversicherung erwartet Sie wahrscheinlich eine Enttäuschung. Die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung fällt heute nämlich in vielen Fällen deutlich niedriger aus als ursprünglich versprochen wurde. Grund hierfür sind in erster Linie die niedrigen Zinsen. Für viele Versicherungsmodelle bildeten diese Zinsen allerdings die Grundlage für Gewinne, die die Versicherer mit Ihrem Geld erwirtschaften konnten.

Diese gab es allerdings leider sehr lange Zeit nicht oder nur zu gering. Das mindert auch Ihre Erträge erheblich, die oft nicht einmal mehr die Inflation aufwiegen können. Zwar werden die Zinsen mittlerweile wieder angehoben. Gleichzeitig ist aber auch die Inflation hoch, die die Kaufkraft Ihres Geldes mindert. So haben Sie am Ende zwar nicht weniger, können damit aber nur deutlich weniger kaufen.

Kapitalbildende Lebensversicherung Auszahlung: Versicherer steuern gegen

Ihre Versicherungsgesellschaft will nicht, dass Sie sich Ihr Geld aus der Kapitallebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen. Auch wenn Versicherungen mit Ihrem Geld aktuell kaum Gewinne erwirtschaften können, rechnen sie dennoch langfristig mit Ihren Zahlungen. Die Planung zu ändern, ist für die Versicherer doppelt schlecht. Sie können Sie aber beispielsweise von einer Kündigung Ihrer Kapitallebensversicherung nicht abhalten.

Sie können es Ihnen aber teuer machen, indem Sie Ihnen nur einen geringen Rückkaufswert zahlen. Das gleiche versuchen Sie auch beim Widerruf. Dieser ist aus Sicht der Versicherungsgesellschaft eine Katastrophe und für Sie ein Segen. Ihr Versicherer wird Ihren Widerruf deshalb auf eigene Faust auch ablehnen. Mit einem spezialisierten Anwalt können Sie Ihren Anspruch aber gut durchsetzen lassen.

Jetzt in 3 Schritten Lebensversicherung rückabwickeln

  • Informationen zur Lebensversicherung eintragen & absenden
  • Wir informieren Sie über Ihre Chance auf profitable Rückabwicklung
  • Kostenlose Erstberatung sichern und Geld abzugsfrei und verzinst zurückerhalten

Versicherungsverträge vor 2008 besonders häufig fehlerhaft

Wenn Sie Ihre Kapitallebensversicherung vor 2008 abgeschlossen haben, stehen die Chancen besonders gut, dass Sie von einem Widerruf und der damit verbundenen vollständigen Auszahlung profitieren können. Denn viele der Versicherungsverträge enthalten keine korrekte Widerrufsbelehrung gemäß §8 VVG.

Unsere spezialisierten Anwälte für kapitalbildende Lebensversicherungen unterstützen Sie sachkundig dabei, diese fehlenden Klauseln in Ihren Verträgen zu identifizieren und Ihre persönlichen Chancen auf eine Auszahlung zu prüfen. Nehmen Sie hierzu jetzt unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch.

Jetzt Vertrag widerrufen und Auszahlung einfordern

Wenn Sie den Widerrufsjoker nutzen, wird Ihr Vertrag so behandelt, als wäre er nie abgeschlossen worden. Sie erhalten somit alle Beiträge, die Sie bisher eingezahlt haben, inklusive Bearbeitungsgebühren und Zinsen zurück. Und die Chancen hierfür stehen in vielen Fällen sehr gut. Das gilt sogar auch noch viele Jahre nach Vertragsschluss. So können Sie Ihr Geld frei nutzen oder gewinnbringender anlegen.

Der Auszahlungswert liegt hierbei deutlich über dem Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung oder dem Verkauf des Vertrags. Der Widerruf ist also die profitabelste Methode, aus Ihrem Vertrag vorzeitig auszusteigen. Lassen Sie noch heute Ihre individuellen Möglichkeiten prüfen und erhalten Sie vor Ablauf Ihres Vertrags Ihr gesamtes Geld zurück. Nutzen Sie für eine Einschätzung zu Ihrem Vertrag am besten gleich unseren Service der kostenlosen Erstberatung.

Häufig gestellte Fragen zu Kapitallebensversicherung und Auszahlung

Grundlegend gibt es zwei Arten von Kapitallebensversicherungen: die klassische Kapitallebensversicherung und die fondsgebundene Kapitallebensversicherung. Bei der klassischen Kapitallebensversicherung wird der Sparanteil in erster Linie in festverzinsliche Wertpapiere investiert. Die Rendite ist in der Regel niedriger als bei der fondsgebundenen Kapitallebensversicherung, aber die Police bietet eine höhere Garantie.

Bei der fondsgebundenen Variante wird der Sparanteil wiederum in Investmentfonds investiert. Dadurch haben Sie die Chance auf eine höhere Rendite, aber es besteht auch ein höheres Risiko, da die Rendite von den Schwankungen der Finanzmärkte abhängt. Die Auszahlung der Versicherungspolice unterliegt in beiden Fällen jedoch einer gemeinsamen Problematik: Sie fällt heute viel zu gering aus.

Eine Kapitallebensversicherung ist eine Art von Lebensversicherung, bei der ein Teil der Prämien in eine Art Sparplan fließt, der über einen bestimmten Zeitraum hinweg anwächst. Wenn der Versicherungsnehmer stirbt, wird der vereinbarte Versicherungsbetrag an die begünstigte Person ausgezahlt. Wenn der Versicherungsnehmer jedoch nicht stirbt, erhält er am Ende der Laufzeit die angesammelten Sparanteile zurück.

Im Gegensatz dazu deckt eine Risikolebensversicherung ausschließlich das Todesfallrisiko ab. Wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit der Versicherung stirbt, wird der vereinbarte Versicherungsbetrag an die begünstigte Person ausgezahlt. Es gibt jedoch keine Sparanteile oder Rückzahlungen, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherungsdauer überlebt.

Für Sie selbst ist das völlig unkompliziert: Wir brauchen nur Ihre Unterlagen und Ihren Auftrag. Unsere spezialisierten Anwälte kümmern sich anschließend um alles Weitere. Sie müssen nur etwas Geduld haben.

So funktioniert der Ablauf im Einzelnen:

  • Kostenlose Erstberatung nutzen und Vertragsunterlagen übersenden
  • Erfolgsaussichten prüfen lassen
  • Auftrag an uns erteilen
  • Rechtliche Durchsetzung durch uns abwarten
  • Komplette Zahlung empfangen

Grundsätzlich haben Versicherungsnehmer das Recht, ihre Kapitallebensversicherung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Diese Art des Widerrufes bedarf in der Regel keiner anwaltlichen Unterstützung, um erfolgreich zu sein. Denn hierbei kann der Versicherungsvertrag ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden.

Im Falle eines späteren Widerrufs aufgrund fehlerhafter vertraglicher Belehrungen über das Widerrufsrecht sieht das jedoch anders aus. Hierbei müssen Verträge zum einen einer juristischen Prüfung unterzogen werden. Zum andern wird dadurch eine rechtssichere Vorgehensweise gegen den Versicherer sichergestellt und die Erfolgsaussichten werden deutlich erhöht.

Das kann nicht pauschal eingeschätzt werden. Wie Sie steuerlich am günstigsten vorgehen, kann Ihnen Ihr Steuerberater sagen.

Mit einem Widerruf können Sie noch zusätzliches Geld zurückbekommen, auch wenn Sie Ihre Auszahlung bereits durch eine Kündigung oder durch Ablauf der Laufzeit erhalten haben. Wenn Sie erfolgreich widerrufen, erhalten Sie die Differenz, die beispielsweise durch den geringen Rückkaufswert entsteht.

Ob diese Möglichkeit auch für Sie besteht, sollten Sie am besten anwaltlich prüfen lassen. Unsere spezialisierten Anwälte geben Ihnen dazu gerne Auskunft. Nehmen Sie hierzu einfach unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch.

Wer seine kapitalbildende Lebensversicherung verkaufen möchte, ist auf den Zweitmarkt angewiesen. Ankäufer bieten Ihnen dort in den meisten Fällen nur sehr schlechte Preise. Theoretisch können Sie mit einem Verkauf auch Glück haben. Die Erfahrungen vieler Verbraucher sehen aber anders aus.

Das liegt auch an vielen unseriösen Ankäufern, die für den Laien häufig nur schwer zu erkennen sind. Hier entstehen zahlreiche Risiken, die Sie mindestens einiges an Nerven kosten. Im schlimmsten Fall zahlen Sie hier auch finanziell deutlich drauf.

Welche der beiden Optionen für Sie die bessere ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sie sollten aber ohnehin zunächst die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen lassen. Wenn Sie widerrufen, erfolgt die Auszahlung auf einmal.

Unsere Anwälte

Portrait von Ulf Böse - Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt
Ulf Böse
Geschäftsführer Partner Rechtsanwalt
Portrait von Markus Decker - Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt
Markus Decker
Geschäftsführer Partner Rechtsanwalt
Portrait von Cornelius Diekmeyer - Volljurist
Cornelius Claudius Diekmeyer
Volljurist
Portrait von Branimir Kristof - Rechtsanwalt
Branimir Kristof
Rechtsanwalt
Portrait von Igor Baraz - Rechtsanwalt
Igor Baraz
Rechtsanwalt
Portrait von Malgorzata Roszak, Rechtsanwältin
Malgorzata Roszak
Rechtsanwältin
Portrait von Kaja Slozowska - Juristin
Kaja Slozowska
Juristin
Portrait von Tobias Marx - Rechtsanwalt
Tobias Marx
Rechtsanwalt
Portrait von Hendrik Kleist - Rechtsanwalt
Hendrik Kleist
Rechtsanwalt
Portrait von Rieke de Haan-Bitzer - Rechtsanwältin
Rieke de Haan-Bitzer
Rechtsanwältin
Portrait von Burcu Katar  Rechtsanwältin
Burcu Katar
Rechtsanwältin
Portrait von Ramona Entis - Rechtsanwältin
Ramona Entis
Rechtsanwältin
Portrait von Ralf Möbius LL.M. - Rechtsanwalt in Kooperation
Ralf Möbius LL.M.
Rechtsanwalt in Kooperation
Damian Lybek
Volljurist
Niklas Turski
Volljurist
Jetzt Vertrag prüfen