Kapitallebensversicherung: Auszahlung ohne Verlust und Anlagewerte schützen
Vermögensverfall verhindern durch den Widerrufsjoker
Viele Versicherte blicken mit Sorge auf die Kapitallebensversicherung Auszahlung, die sie am Ende der Laufzeit erwarten. Was einst als sinnvolle Vorsorge galt, lohnt sich heute kaum mehr. Deshalb kommen viele Kapitallebensversicherungen in den Verkauf oder werden gekündigt. Dabei werden meist herbe finanzielle Nachteile in Kauf genommen. Fast immer bietet der Widerrufsjoker eine sehr viel lukrativere Lösung des Problems.
Grundproblem: Auszahlung der Kapitallebensversicherung viel zu niedrig
Zum Ende der Vertragslaufzeit Ihrer Kapitallebensversicherung erwartet Sie wahrscheinlich eine Enttäuschung. Die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung fällt heute nämlich in vielen Fällen deutlich niedriger aus als ursprünglich versprochen wurde. Der Grund sind in erster Linie die niedrigen Zinsen.
Für viele Versicherungsmodelle waren diese die Grundlage für Gewinne, die die Versicherer mit Ihrem Geld erwirtschaften konnten. Diese Zeiten sind aber schon lange vorbei. Das mindert auch Ihre Erträge erheblich, die oft nicht einmal mehr die Inflation aufwiegen können.
Kapitalbildende Lebensversicherung Auszahlung: Versicherer steuern gegen
Ihre Versicherungsgesellschaft will nicht, dass Sie sich Ihr Geld aus der Kapitallebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen. Auch wenn Versicherungen mit Ihrem Geld aktuell kaum Gewinne erwirtschaften können, rechnen sie dennoch langfristig mit Ihren Zahlungen. Die Planung zu ändern ist für die Versicherer doppelt schlecht.
Um Sie von einer Kündigung Ihrer Kapitallebensversicherung abzuhalten, haben die Versicherungen kein rechtliches Mittel in der Hand. Sie können es Ihnen aber teuer machen. Und das tun sie natürlich auch. Um das nachvollziehen zu können, müssen die Auszahlungsvarianten gegenübergestellt werden.
Welche Möglichkeiten bestehen für die Kapitalauszahlung der Lebensversicherung?
Zunächst gibt es natürlich die reguläre Auszahlung zum Laufzeitende und die Möglichkeit einer vorzeitigen Teilauszahlung. Diese Varianten lösen das Grundproblem aber nicht, da Sie die Kapitallebensversicherung damit immer noch behalten müssen. Lösungen ergeben sich durch folgende Möglichkeiten:
1. Schlicht kündigen – das geht immer und häufig mit relativ kurzen Fristen
2. Auf dem Zweitmarkt die fondgebundene Lebensversicherung verkaufen
3. Widerrufen, um mit einer kompletten Rückabwicklung maximale Gewinne mitzunehmen
Schlechte Auszahlung der Kapitallebensversicherung durch Kündigung
Ihre Kapitallebensversicherung zu kündigen ist ganz einfach. Rechtlich gesehen können Sie das immer tun. Dabei ist nur eine Frist zu beachten, die in vielen Fällen nur wenige Monate beträgt. Die Variante hat aber leider einen bitteren Beigeschmack:
Sie bekommen nur den Rückkaufswert der Kapitallebensversicherung ausgezahlt: Das ist der Wert, den Ihre Police zum Zeitpunkt der Kündigung für Ihre Versicherung hat. Dieser liegt in den meisten Fällen deutlich unter dem Wert, den sie für Sie selbst hätte. Ihre vorzeitige Kündigung wird also teuer.
Auszahlung der Kapitallebensversicherung: Verkauf als Notlösung?
Wenn Sie Ihre Kapitallebensversicherung verkaufen wollen, sollte das tatsächlich höchstens eine Notlösung sein. Der Grund ist auch hier der niedrige Rückkaufswert. Logischerweise gibt es keinen Grund, warum Ihre Police für jemanden anderes mehr wert sein sollte als für Sie selbst.
Sie bekommen auf dem Zweitmarkt also auch nicht mehr als von der Versicherung und der Ankäufer will sogar noch etwas am Kauf verdienen. Sie ziehen hier den Kürzeren und setzen sich sogar noch der Gefahr aus, auf Betrugsversuche hereinzufallen.
Kapitallebensversicherung auszahlen lassen: Mit Widerruf kein Problem
Eine letzte Möglichkeit bleibt Ihnen, um Ihr Geld zu schützen. Der Zauberspruch heißt Widerruf der Kapitallebensversicherung und bewirkt, dass Ihr Vertrag komplett rückabgewickelt werden muss. In der Folge erhalten Sie nicht nur alle Beiträge und Zinsen, sondern sogar die Bearbeitungsgebühren zurück.
Das Rechtsmittel ist aber an Voraussetzungen gebunden. Im Unterschied zur Kündigung geht das nicht einfach so. Doch die gute Nachricht ist: Ihre Chancen für einen erfolgreichen Widerruf sind oft sehr gut!
So funktioniert die Auszahlung der Kapitallebensversicherung mit Gewinn
Der Widerruf ist eigentlich immer die lukrativste Variante, eine Kapitallebensversicherung auszahlen zu lassen. Möglich wird sie durch zahlreiche Formfehler in den Verträgen, die die Versicherungen vor allem in den Jahren von 1994 und 2007 gemacht haben. Belehrungen über Ihre Widerrufsrechte wurden sehr oft versäumt.
Das fällt vielen Gesellschaften nun auf die Füße, ist für Sie aber ein wertvoller Joker. Unsere spezialisierten Anwälte für Versicherungsrecht kennen und finden auch die Fehler in Ihrem Versicherungsvertrag. Ihre Widerrufschancen stehen sehr gut.
Decker & Böse ist bekannt aus:



Kapitallebensversicherung Auszahlung: Was Sie wissen müssen
Für Sie selbst ist das völlig unkompliziert. Wir brauchen nur Ihre Unterlagen und Ihren Auftrag und unsere spezialisierten Anwälte kümmern sich um alles Weitere. Sie müssen nur abwarten. So funktioniert es im Einzelnen:
1. Kostenlose Erstberatung nutzen und Vertragsunterlagen übersenden
2. Erfolgsaussichten prüfen lassen
3. Auftrag an uns erteilen
4. Rechtliche Durchsetzung durch uns abwarten
5. Komplette Zahlung empfangen
Vorneweg: Sie sollten die Auszahlung der Kapitallebensversicherung in der Steuererklärung angeben. Auf die Auszahlung Ihrer Lebensversicherung fällt Kapitalertragsteuer an. Versteuert werden allerdings nur Gewinne und diese werden auch direkt vom Versicherer an das Finanzamt abgeführt.
Mit Ihrer Steuererklärung können Sie sich aber unter bestimmten Voraussetzungen Geld zurückholen. Wie Sie steuerlich am günstigsten vorgehen, sollten Sie beim Steuerberater erfragen.
Die Auszahlung der Kapitallebensversicherung zählt übrigens nicht zur Einkommensteuer.
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Mit einem Widerruf können Sie noch zusätzliches Geld zurückbekommen, auch wenn Sie Ihre Auszahlung bereits durch eine Kündigung oder durch Ablauf der Laufzeit erhalten haben. Wenn Sie erfolgreich widerrufen, erhalten Sie die Differenz, die beispielsweise durch den geringen Rückkaufswert fehlt.
Ob diese Möglichkeit auch für Sie besteht, sollten Sie am besten anwaltlich prüfen lassen. Unsere spezialisierten Anwälte geben Ihnen dazu gerne Auskunft.
Wer seine kapitalbildende Lebensversicherung verkaufen möchte, ist auf den Zweitmarkt angewiesen. Ankäufer bieten Ihnen dort in den meisten Fällen nur sehr schlechte Preise. Theoretisch können Sie mit einem Verkauf auch Glück haben. Die Erfahrungen vieler Verbraucher sehen aber anders aus.
Das liegt auch an vielen unseriösen Ankäufern, die für den Laien häufig nur schwer zu erkennen sind. Hier entstehen zahlreiche Risiken, die Sie mindestens einiges an Nerven kosten. Im schlimmsten Fall zahlen Sie hier auch finanziell deutlich drauf. hier auch finanziell deutlich drauf.
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