BGH Urteile zur Lebensversicherung: So profitieren Sie davon
Widerrufsjoker ziehen und sparen
Diverse BGH Urteile zu Lebensversicherungen bestätigen das ewige Widerrufsrecht auch für Lebensversicherungen. Durch die Urteile bekommen Versicherte viel Geld zurück bei der Auszahlung ihrer Lebensversicherungen. Außerdem hat der BGH entschieden, welche Kosten Versicherer abziehen dürfen und welche nicht. Lesen Sie hier, wie Sie von den Urteilen zur Lebensversicherung profitieren und wie Sie mit Gewinn aus Ihrer Lebensversicherung aussteigen können.
Inhaltsverzeichnis
BGH Entscheidungen zur Lebensversicherung: Die wichtigsten Urteile
Mit dem BGH Urteil zu Lebensversicherungen vom 7. Mai 2014 (Az: IV ZR 76/11) haben die Richter die Rechte der Kunden gestärkt. Das Gericht entschied, dass Versicherten, die bei Abschluss ihres Lebensversicherungsvertrages nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert wurden, ein ewiges Widerspruchsrecht zusteht.
Lebensversicherung: Urteil zum ewigen Widerrufsrecht
Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie von einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung betroffen sind, Ihre Lebensversicherung heute noch widerrufen können, auch wenn Ihr Vertrag schon jahrelang besteht. Das BGH Urteil bedeutet nämlich, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat.
Urteil zu Lebensversicherungen: So können Versicherte profitieren
Von einem Widerruf können Sie als Versicherter profitieren: Denn Sie erhalten bei einem Widerruf im Gegensatz zur Kündigung Ihre Prämien mit Gewinn zurück. Ob Sie betroffen sind, sagen wir Ihnen gerne nach einem kostenlosen und unverbindlichen Vertragscheck.
Rückerstattung der Lebensversicherung: BGH Urteil schafft Klarheit
In weiteren Urteilen des BGH zur Lebensversicherung vom 29. Juli 2015 (Az: IV ZR 384/14 und IV ZR 448/4) entschied dieser darüber, was Versicherten nach einem erfolgreichen Widerruf der Lebensversicherung zusteht. Der BGH regelte auch, welche Kosten der Versicherer vom Auszahlungsbetrag abziehen darf.
Diese BGH Urteile zur Lebensversicherung fielen für Verbraucher positiv aus: Der BGH erklärte, dass Versicherer einen Ersatz für die Nutzungen, die sie aus den eingezahlten Prämien gezogen hat, bezahlen müssen. Zudem dürfen Versicherungen keine Abschluss- oder Verwaltungskosten abziehen.
Lebensversicherung: Urteil nutzen und Geld zurück holen
Das heißt konkret: Wenn Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, erhalten Sie Ihre eingezahlten Prämien inklusive Nutzungsersatz zurück. Verwaltungs- oder Abschlusskosten darf der Versicherer nicht abziehen. So erhalten Sie bei einem Widerruf viel mehr Geld ausgezahlt als bei einer Kündigung der Lebensversicherung.
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Urteil des BGH zur Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung
Darüber hinaus hat der BGH mit Urteil vom 21.03.2018 (Az: IV ZR 353/16) ein Urteil zur Rückabwicklung von fondsgebundenen Lebensversicherungen gefällt. Diesbezüglich hat er entschieden, dass der Versicherer auch hier die Abschluss- und Verwaltungskosten erstatten muss.
Allerdings muss er bei fondsgebundenen Lebensversicherungen nur den aktuellen Fondswert ausbezahlen. Das heißt, dass der Versicherer nicht für eventuelle Verluste aus der Fondsanlage verantwortlich ist. Wurden allerdings mit den in Fonds angelegten Prämien Gewinne erzielt, stehen diese dem Versicherten zu.
Neues BGH Urteil betrifft Lebensversicherungen ebenfalls
Ein neueres BGH Urteil wirkt sich ebenfalls auf die Rückabwicklung von Lebensversicherungen aus: In dem Fall wollte ein Versicherter bei seiner Klage gegen die Lebensversicherung seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Diese lehnte den Versicherungsschutz jedoch ab.
Denn den Lebensversicherungsvertrag hatte der Kläger 2010 abgeschlossen, bei der Rechtsschutzversicherung war er aber erst seit 2020 versichert. Die Rechtsschutzversicherung erklärte daher unter Berufung auf ihre Versicherungsbedingungen, der Versicherungsfall sei 2010 eingetreten und daher nicht versichert.
BGH Urteil zur Klage gegen Lebensversicherung
Auch diesem Vorgehen erteilte der BGH mit Urteil vom 31. März 2021 (Az: IV ZR 221 2019) eine Absage und urteilte, dass entsprechende Klauseln unwirksam seien. Für Betroffene bedeutet das: Sie können gegebenenfalls noch nachträglich Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten mit der Lebensversicherung verlangen.
BGH Urteile Lebensversicherung: Antworten kurz zusammengefasst
Das wichtigste BGH Urteil zur Lebensversicherung ist das vom 7. Mai 2014. Darin bestätigt der BGH, dass Versicherungsnehmern ein lebenslanges Widerrufsrecht zusteht, wenn sie bei Abschluss Ihres Vertrages nicht ordnungsgemäß zu Ihrem Widerrufsrecht informiert wurden.
Ein weiteres BGH Urteil zur Lebensversicherung ist vom 29. Juli 2015. Darin entschied der BGH, dass Versicherten bei einem Widerruf ein Nutzungsersatz zusteht. Außerdem urteilte der BGH, dass der Versicherer bei Auszahlung der Lebensversicherung keine Abschluss- oder Verwaltungskosten abziehen darf.
Die Urteile des BGH bestätigen, dass Versicherten ein ewiges Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen zusteht, wenn sie nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihren Vertrag noch heute widerrufen können, auch wenn dieser seit Jahren besteht.
Bei einem Widerruf können Sie im Vergleich zur Kündigung tausende Euros mehr für sich herausholen, da Ihnen Ihre eingezahlten Prämien mit Zinsen zurückgezahlt werden müssen.
Außerdem darf der Versicherer laut BGH Urteil bei einem Widerruf keine Kosten oder Gebühren von Ihrem Auszahlungsbetrag abziehen. Das heißt, Sie bekommen bei einem erfolgreichen Widerruf Ihre eingezahlten Prämien mit Gewinn zurück.
Zeitlich sind vor allem Lebensversicherungsverträge betroffen, die vor 2008 abgeschlossen wurden. Zudem müssen Fehler in der Widerrufsbelehrung enthalten sein.
Ob Ihr Lebensversicherungsvertrag davon betroffen ist, sagen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer der kostenlosen Erstberatung. Wir informieren Sie unverbindlich über Ihre Optionen und sagen Ihnen, wie Sie am besten aus Ihrer Lebensversicherung aussteigen.