Zum Hauptinhalt springen

Kapitallebensversicherung kündigen: Diese Alternativen haben Sie jetzt

Spielen Sie den Widerrufs-Joker aus

  • bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
  • auch für gekündigte & ausgelaufene Verträge
  • kostenfreie Prüfung Ihrer Optionen durch Experten

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Dass viele Menschen heute Ihre Kapitallebensversicherungen kündigen wollen, ist kein Wunder. Das Vorsorgemodell hat seinen Namen nicht mehr verdient. Vermögen wird damit nämlich nicht mehr vermehrt, sondern in den meisten Fällen sogar verbrannt. Bevor Sie eine Kündigung Ihrer Kapitallebensversicherung angehen, sollten Sie aber Alternativen prüfen. Es kann Sie sonst schmerzhaft viel Geld kosten. Prüfen Sie im Vorfeld mindestens die Möglichkeit eines vorteilhaften Widerrufs, der Ihnen alle Beiträge inklusive Gebühren und Zinsen wiederbeschaffen kann.

Bekannt aus:

Jetzt kostenlose Erstberatung nutzen!

Kapitallebensversicherung kündigen? Erst Widerruf prüfen und profitieren

Jetzt kostenlose Erstberatung nutzen!

Jetzt Widerrufsrecht prüfen lassen und Geld sparen

Kapitallebensversicherung kündigen? Diese Alternativen haben Sie!

Bevor Sie Ihre kapitalbildende Lebensversicherung kündigen, sollten Sie alle Alternativen prüfen und sich erst danach entscheiden. Ihre Möglichkeiten sind:

  • Laufzeit absitzen
  • Lebensversicherungsvertrag widerrufen
  • Verkauf auf dem Zweitmarkt
  • Vorübergehende Beitragsfreistellung
  • Teilauszahlung

Gleich vorneweg: Beitragsfreistellung und Teilauszahlung sind schon alleine deshalb unpraktisch, weil Sie die Zustimmung der Versicherungsgesellschaft erfordern. Sie sind hier auf Kulanz angewiesen und können nicht einmal selbst entscheiden. In diesen Fällen sind Sie also dem Wohlwollen Ihrer Versicherung ausgeliefert. Da Versicherungen kein Interesse daran haben, dass Sie kündigen, können Sie hier nicht mit für Sie vorteilhaften Konditionen rechnen. Mit einem Widerruf sind Sie unabhängig und können viel höheren Gewinn erzielen.

Was ist eine kapitalbildende Lebensversicherung?

Eine kapitalbildende Lebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, bei der ein Kapitalbetrag an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird, entweder bei seinem Tod oder nach Ablauf einer bestimmten Vertragslaufzeit. Im Gegensatz zu einer reinen Risikolebensversicherung beinhaltet eine Kapitallebensversicherung somit neben dem Todesfallschutz auch eine Spar- oder Investitionskomponente.

Die Beiträge des Versicherungsnehmers werden dabei in einen Sparanteil und in einen Risikoanteil aufgeteilt. Der Sparanteil wird zur Bildung eines Kapitals verwendet, das nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder bei Tod des Versicherungsnehmers ausgezahlt wird. Der Risikoanteil dient dazu, die Kosten der Todesfallabsicherung abzudecken. Derartige Versicherungen lohnen sich in den meisten Fällen aber nicht mehr.

Der Vergleich zur fondsgebundenen Lebensversicherung

Kapitallebensversicherungen können in der Regel flexibel gestaltet werden, indem der Versicherungsnehmer beispielsweise die Höhe der Beiträge oder die Laufzeit des Vertrags an seine individuellen Bedürfnisse anpasst. Es gibt auch Varianten wie die fondsgebundene Lebensversicherung, bei der der Sparanteil in Fonds investiert wird und somit die Renditechance höher ist.

Kapitallebensversicherungen wie auch fondsgebundene Lebensversicherungen werden bzw. wurden oft als Altersvorsorge oder zur Absicherung von Hinterbliebenen genutzt, da sie eine Kombination aus Risikoschutz und Vermögensaufbau bieten. Wenn Sie diese vorzeitig auflösen möchten, ist zwar die Kündigung oft der erste Gedanke, dies kann jedoch ein Minusgeschäft für Sie sein.

Jetzt in 3 Schritten Lebensversicherung rückabwickeln

  • Informationen zur Lebensversicherung eintragen & absenden
  • Wir informieren Sie über Ihre Chance auf profitable Rückabwicklung
  • Kostenlose Erstberatung sichern und Geld abzugsfrei und verzinst zurückerhalten

Kapitallebensversicherung auflösen durch Verkauf: keine gute Wahl!

Wenn Sie eine Kapitallebensversicherung verkaufen möchten, können Sie sich direkt an spezialisierte Unternehmen wenden, die Ihre Versicherung kaufen. Da diese Unternehmen natürlich Gewinn machen möchten, erhalten Sie weniger als den Rückkaufswert. Alternativ können Sie die Versicherung über einen gebührenpflichtigen Makler verkaufen.

Die Entscheidung, eine Kapitallebensversicherung zu verkaufen, sollte daher gut überlegt sein. Denn der Verkauf ist in der Regel nicht die beste Lösung. Sie bekommen hier meist weniger Geld als bei kosteneffizienteren Alternativen, wie dem Widerruf. Außerdem tragen Sie noch ein Risiko, da nicht alle Händler seriös sind.

Kapitallebensversicherung kündigen: sinnvoll oder nicht?

Was zunächst schön klingt, birgt leider in den meisten Fällen für Sie eine herbe Enttäuschung. Wenn Sie kündigen, bekommen Sie nämlich nicht ausgezahlt, was Sie eingezahlt haben. Von der Versicherung bekommen Sie am Ende meist deutlich weniger, wenn Sie vorzeitig kündigen.

Sie erhalten den sog. Rückkaufswert. Dieser ist für Sie aber fast immer ein Minus-Geschäft. Stattdessen lohnt sich in vielen Fällen der sogenannte Widerruf. Gerne können Sie uns kontaktieren, wenn wir Sie bei der besten Alternative zur Kündigung unterstützen dürfen.

Geldverlust bei Kündigung der Kapitallebensversicherung

Ihr Versicherer rechnet mit Ihrem Geld über den Vertragszeitraum. Er will also nicht, dass Sie Ihre Kapitallebensversicherung kündigen. Gesetzlich muss er Ihnen das Kündigungsrecht einräumen, lässt Sie das aber teuer bezahlen, indem er nur einen geringen Rückkaufswert auszahlt.

Der Rückkaufswert liegt daher fast immer unter dem Wert, den die Kapitallebensversicherung zum Kündigungszeitpunkt, gemessen an ihren Beiträgen, eigentlich haben sollte. Außerdem haben Sie durch Gebühren und versteckte Nebenkosten weitere Verluste.

Abwarten, bevor Sie Ihre Kapitallebensversicherung kündigen!

check-circle-regular

Es gibt bessere Alternativen als die Kündigung. Prüfen Sie mit uns die Möglichkeit des Widerrufs.

check-circle-regular

Unsere Experten bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung und eine Einschätzung Ihrer rechtlichen Optionen.

check-circle-regular

Wenn Sie erfolgreich widerrufen, erhalten Sie alle Beiträge verzinst in voller Höhe zurück, ohne Abzug von Gebühren und Verwaltungskosten.

oder
0221 - 29270 - 33

Widerrufen, statt die kapitalbildende Lebensversicherung zu kündigen

Bevor Sie kündigen, sollten Sie prüfen lassen, ob Ihre Kapitallebensversicherung widerrufen werden kann. Die Chancen stehen sehr gut, da fast alle Versicherer zwischen 1994 und 2007 Fehler in den Widerrufsbelehrungen gemacht haben. Diese Fehler oder unvollständig ausgehändigte Verbraucherinformationen berechtigen Sie zu einer kompletten Rückabwicklung.

Das bedeutet, dass Sie alle gezahlten Beiträge in voller Höhe zurückbekommen – und das völlig unabhängig vom Rückkaufswert. Da der Vertrag so behandelt wird, als wäre er nie zustande gekommen, gibt es rechtlich auch keinen Grund, Bearbeitungsgebühren zu zahlen. Obendrauf erhalten Sie alle mit Ihrem Geld erwirtschafteten Erträge. Ihren Vertrag prüfen unsere Experten unverbindlich und kostenlos.

Häufige Fragen zur Kündigung der Kapitallebensversicherung

Die Risiko-Variante ist nur für den Fall gedacht, dass Sie sterben. Die Beiträge sind deutlich niedriger und Sie bauen damit keinerlei Rücklagen auf. Bei der Kapitallebensversicherung werden Rücklagen aufgebaut, die Sie auch im Erlebensfall ausgezahlt bekommen. Leider ist diese Form der Vorsorge für Sie mittlerweile ein Minusgeschäft.

Sollten Sie eine solche Kapitallebensversicherung haben, prüfen Sie am besten, ob sich diese noch lohnt. In den meisten Fällen ist das nicht der Fall. Nutzen Sie den Widerruf. Jetzt kostenlos Vertrag prüfen lassen!

Viele Versicherungsverträge sind zum Monatsende kündbar. Damit werden Sie Ihre Kapitallebensversicherung zwar los, müssen aber mit herben Verlusten rechnen. Schließlich hat der Versicherer mit Ihrem Geld für einen bestimmten Zeitraum gerechnet und möchte nicht, dass Sie es frühzeitig mitnehmen.

Das Kündigen muss der Versicherer Ihnen gesetzlich einräumen, macht Ihnen das aber so teuer wie möglich. Mit einem Widerruf können Sie das geschickt umgehen. Dann spielen auch Fristen keine Rolle mehr, da der Vertrag mit sofortiger Wirkung rückabgewickelt werden muss.

Kapitalversicherung ist ein verkürzter Begriff für das lange Wort Kapitallebensversicherung. Gemeint ist damit allerdings das gleiche. Das gilt auch für die Möglichkeit zu kündigen und für den Widerruf, der hier genauso möglich sein kann.

Niemand zwingt Sie, Ihre Kapitallebensversicherung zu kündigen. In vielen Fällen ist das Abwarten bis zum Ende der Vertragslaufzeit aber sogar die schlechteste Lösung. Grund dafür ist die Kombination aus niedrigen Zinsen und hoher Inflation. Das Geschäftsmodell funktioniert deshalb nicht mehr.

Einfacher gesagt: Mit der Zeit wird alles teurer. Mit dem in der Kapitallebensversicherung eingezahlten Geld können Sie später also weniger bezahlen als heute. Ohne Zinsen, die dem entgegenwirken, wird Ihr Geld mit jedem Tag weniger wert.

Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine kapitalbildende Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen. Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass eine vorzeitige Kündigung mit hohen Kosten verbunden ist und der Rückkaufswert Ihrer Versicherung geringer ausfällt als bei regulärem Ablauf der Versicherung. Die noch bessere Alternative ist der Widerruf. Lassen Sie jetzt Ihren Vertrag von uns prüfen und sparen Sie bares Geld.

Die Möglichkeiten unterscheiden sich, bringen aber alle nicht den gewünschten Erfolg. Beginnen wir mit dem Verkauf am Zweitmarkt: Hier richtet sich der Ertrag nach dem Rückkaufswert. Das ist, was Sie beim Kündigen erhalten. Ein Käufer auf dem Zweitmarkt gibt Ihnen also auch nicht viel mehr als Ihre Versicherung bei einer Kündigung.

Außerdem klagen viele Verbraucher über Betrugsversuche. Das Warten auf das Laufzeitende, Teilauszahlung und Beitragsaussetzung bringen alle nichts, weil Sie damit Ihre Lebensversicherung nicht loswerden. Es bleibt als Lösung nur noch der Widerruf.

Unsere Anwälte

Portrait von Ulf Böse - Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt
Ulf Böse
Geschäftsführer Partner Rechtsanwalt
Portrait von Markus Decker - Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt
Markus Decker
Geschäftsführer Partner Rechtsanwalt
Portrait von Cornelius Diekmeyer - Rechtsanwalt
Cornelius Claudius Diekmeyer
Rechtsanwalt
Portrait von Branimir Kristof - Rechtsanwalt
Branimir Kristof
Rechtsanwalt
Portrait von Igor Baraz - Rechtsanwalt
Igor Baraz
Rechtsanwalt
Portrait von Malgorzata Roszak, Rechtsanwältin
Malgorzata Roszak
Rechtsanwältin
Portrait von Kaja Slozowska - Juristin
Kaja Slozowska
Juristin
Portrait von Tobias Marx - Rechtsanwalt
Tobias Marx
Rechtsanwalt
Portrait von Hendrik Kleist - Rechtsanwalt
Hendrik Kleist
Rechtsanwalt
Portrait von Rieke de Haan-Bitzer - Rechtsanwältin
Rieke de Haan-Bitzer
Rechtsanwältin
Portrait von Burcu Katar  Rechtsanwältin
Burcu Katar
Rechtsanwältin
Portrait von Ramona Entis - Rechtsanwältin
Ramona Entis
Rechtsanwältin
Portrait von Ralf Möbius LL.M. - Rechtsanwalt in Kooperation
Ralf Möbius LL.M.
Rechtsanwalt in Kooperation
Damian Lybek
Volljurist
Niklas Turski
Volljurist
Jetzt Vertrag prüfen