Lebensversicherung Kündigung: Alles, was Sie wissen müssen
Vor der Kündigung Alternativen prüfen
Viele Versicherte denken über Verkauf oder vorzeitige Kündigung ihrer Lebensversicherung nach. Der Grund sind sinkende Renditen und der Wunsch, das Geld anders zu verwenden. Doch vor der Kündigung einer Lebensversicherung sollten sich Versicherte ausführlich informieren und sich zu den Alternativen beraten lassen. Meist ist die Kündigung der Lebensversicherung nämlich ein Verlustgeschäft, da Kosten und Gebühren den Gewinn auffressen.
Lebensversicherung kündigen: Ist das sinnvoll?
Viele Versicherte wollen vorzeitig ihre Lebensversicherung kündigen. Gründe dafür sind häufig die sinkenden Renditen, sodass Versicherte den Wunsch haben, ihr Geld woanders besser zu investieren. Ein weiterer Grund kann sein, dass das Geld aus der Lebensversicherung dringend benötigt wird.
Eine Kündigung der Lebensversicherung sollten Sie sich gut überlegen und erst Alternativen prüfen. Eine Kündigung ist meist mit Verlusten verbunden. Sie bekommen nicht Ihre eingezahlten Beiträge ausbezahlt, sondern den Rückkaufswert der Versicherung, von welchem Gebühren und Kosten abgezogen werden.
Sollte man die Lebensversicherung kündigen?
Ihre Lebensversicherung sollten Sie nur kündigen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt und Sie sich über Ihre Alternativen informiert haben. Sie müssen bei einer Kündigung der Lebensversicherung davon ausgehen, dass Sie weniger als Ihre eingezahlten Prämien zurückbekommen.
Lebensversicherung kündigen oder nicht? Erst Alternativen prüfen
Die beste Alternative zur Kündigung einer Lebensversicherung ist der Widerruf. Bei einem erfolgreichen Widerruf erhalten Sie Ihre eingezahlten Prämien und die Zinsen zurück. Kosten oder Gebühren darf der Versicherer nicht abziehen. Lassen Sie daher einen Widerruf von unseren spezialisierten Anwälten prüfen, bevor Sie etwas unternehmen.
Lebensversicherung kündigen oder verkaufen?
Eine weitere Alternative zur Kündigung Ihrer Lebensversicherung ist der Verkauf auf dem Zweitmarkt. Aber auch hier orientieren sich die Ankäufer am Rückkaufswert. Zudem sind die Kriterien für einen erfolgreichen Verkauf oft hoch: Lange nicht jede Versicherung kann verkauft werden.
Lebensversicherung beitragsfrei stellen oder kündigen?
Anstatt die Lebensversicherung zu kündigen, können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen. Rechtlich gesehen handelt es sich dann um eine Teilkündigung der Lebensversicherung. Das heißt, Sie müssen keine Beiträge mehr einzahlen und erhalten dann am Ende der Laufzeit eine entsprechend niedrigere Auszahlung.
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Kann man eine Lebensversicherung kündigen?
Wenn Sie sich nach Prüfung der Alternativen dazu entschlossen haben, Ihre Lebensversicherung zu kündigen, ist das unproblematisch möglich. Dazu müssen Sie Ihrer Versicherung schriftlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist mitteilen, dass Sie die Versicherung kündigen wollen.
Wie lange die Kündigungsfrist für eine Lebensversicherung ist, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Normalerweise richtet sie sich nach der Fälligkeit der Beiträge, die zum Beispiel monatlich, jährlich oder quartalsweise gezahlt werden.
Lebensversicherung jetzt kündigen: Kündigungsfrist
Bei vielen Lebensversicherungen wurde eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Monats, des Jahres oder Halbjahres vereinbart. Die genaue Kündigungsfrist können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen oder Sie fragen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach.
Wie kündige ich eine Lebensversicherung?
Bevor Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag unbedingt von unseren spezialisierten Anwälten überprüfen lassen und in Erfahrung bringen, ob Sie die Lebensversicherung widerrufen können. Das Kündigungsschreiben an die Rentenversicherung muss schriftlich, am besten per Einschreiben, erfolgen.
Kündigung von Lebensversicherungen: Steuerliche Fragen
Ob Sie bei der Kündigung Ihrer Lebensversicherung Steuern zahlen müssen, hängt davon ab, wann Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Haben Sie diesen vor 2005 geschlossen, müssen Sie in der Regel keine Steuern zahlen. Dies sind die konkreten Vorgaben hierfür:
- der Vertrag wurde vor dem Jahr 2005 abgeschlossen,
- bei der Auszahlung sind Sie älter als 60 Jahre,
- die Summe wird in einem Betrag ausgezahlt.
Lebensversicherung gekündigt: Wann sind Steuern fällig?
Anders sieht es bei Lebensversicherungen aus, die nach 2005 abgeschlossen wurden. Hier fällt eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent an. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie diese nur auf die Hälfte des Gewinns bezahlen. Die andere wird mit Ihrem normalen Einkommenssteuersatz versteuert.
Lebensversicherung kündigen: Was bekomme ich raus?
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, erhalten Sie von der Versicherung den sogenannten Rückkaufswert. Das ist die Summe, die Ihre Lebensversicherung zu einem bestimmten Zeitpunkt wert ist. Die Summe teilt Ihnen Ihre Versicherung einmal jährlich in der Standmitteilung mit.
Die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung ist oft ein Verlustgeschäft, denn die ersten Beiträge werden vollständig dafür verwendet, die Kosten und Gebühren der Versicherung zu bezahlen. Erst danach fließen Ihre Beiträge in den Sparanteil Ihrer Lebensversicherung und kommen Ihnen zugute.
Kündigung von Lebensversicherungen: Nachteile
Je nachdem, nach welcher Versicherungslaufzeit Sie Ihre Lebensversicherung kündigen wollen, müssen Sie mit Verlusten rechnen. Bei jüngeren Verträgen fallen zusätzlich oft Stornokosten bei vorzeitiger Kündigung an, was den Auszahlungsbetrag, also was Sie am Ende zurückbekommen, zusätzlich verringert.
Daneben gibt es noch weitere Nachteile bei einer Kündigung der Lebensversicherung. Zum einen erhalten Sie keine Überschussbeteiligung. Diese berechnet sich nach dem Anlageerfolg der Lebensversicherung und wird daher nur am Laufzeitende ausgezahlt.
Kündigung einer Lebensversicherung: Mit Verlust rechnen
Der Verlust bei der Kündigung Ihrer Lebensversicherung kann 20 bis 30 Prozent betragen. Im Gegensatz dazu erhalten Sie bei einem erfolgreichen Widerruf Ihre eingezahlten Beiträge ohne Kostenabzug und zusätzlich Zinsen zurück.
Lebensversicherung kündigen: An Versicherungsschutz denken
Beachten Sie außerdem, dass bei einer Kündigung auch der Versicherungsschutz anderer Versicherungen betroffen sein kann. Dazu können auch Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung zählen, wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Denken Sie daher daran, bei Bedarf eine andere Police für Ihre Absicherung abzuschließen.
Sollte man die Lebensversicherung kündigen? Erst beraten lassen
Stehen Sie kurz vor der Kündigung Ihrer Lebensversicherung und wollen nun Ihren Versicherungsvertrag überprüfen lassen? Egal, welche Lebensversicherung Sie kündigen möchten: Unsere spezialisierten Anwälte beraten Sie gerne zu Ihren Alternativen und sagen Ihnen, wie Sie das Beste für sich herausholen.
Egal, bei welchem Anbieter Sie Ihre Lebensversicherung kündigen wollen – wir helfen Ihnen gerne weiter. In folgender Liste finden Sie exemplarisch einige Anbieter, zu deren Lebensversicherungsverträgen unsere spezialisierten Anwälte Ihnen weiterhelfen können:
Lebensversicherung kündigen: Beispiele
- Proxalto Lebensversicherung kündigen
- Provinzial Lebensversicherung kündigen
- PB Lebensversicherung kündigen
- Hannoversche Lebensversicherung Kündigung
- Alte Leipziger Lebensversicherung kündigen
- Basler Lebensversicherung kündigen
- Neue Leben Lebensversicherung kündigen
- R+V Lebensversicherung kündigen
- Kündigung Continentale Lebensversicherung
- Swiss Life Lebensversicherung kündigen
- Victoria Lebensversicherung kündigen
Fondsgebundene Lebensversicherung kündigen
Denken Sie darüber nach, Ihre fondsgebundene Lebensversicherung zu kündigen? Lassen Sie Ihren Versicherungsvertrag von unseren spezialisierten Rechtsanwälten überprüfen. Wir können Ihnen in vielen Fällen eine lukrativere Alternative zur Kündigung empfehlen.
Kapitallebensversicherung kündigen
Lassen Sie Ihren Versicherungsvertrag von unseren spezialisierten Rechtsanwälten checken, bevor Sie Ihre Kapitallebensversicherung kündigen! In vielen Fällen können wir mehr Geld für Sie herausholen.
Lebensversicherung Kündigung: Alle Antworten im Überblick
Ihre Lebensversicherung können Sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Diese richtet sich in der Regel nach der Fälligkeit Ihrer Beitragszahlungen und beträgt dann häufig einen Monat zum Monatsende, zum Jahresende oder zum Ende eines Halbjahres. Die exakte Kündigungsfrist für Ihre Lebensversicherung können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder bei Ihrer Versicherung erfragen.
Die Lebensversicherung können Sie schriftlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Für die Kündigung reicht ein formloses Schreiben, in dem Sie Ihre Kündigungsabsicht mitteilen. Bevor Sie ein Kündigungsschreiben an Ihre Versicherung senden, sollten Sie aber immer erst einen Widerruf prüfen lassen. Nutzen Sie dazu am besten unsere Online-Vertragsprüfung und die anschließende kostenlose Erstberatung.
Ob es sinnvoll ist, eine Lebensversicherung zu kündigen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie das Geld aus der Lebensversicherung dringend benötigen, oder lukrativer anlegen möchten, sollten Sie sich vorher unbedingt zu den Alternativen informieren. Zuerst sollten Sie von unseren spezialisierten Anwälten überprüfen lassen, ob Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, statt kündigen können. Bei einer Kündigung erhalten Sie nämlich nur den Rückkaufswert von Ihrer Versicherung ausgezahlt, der durch Kosten und Gebühren sogar unter Ihren Auszahlungen liegen kann. Bei einem erfolgreichen Widerruf erhalten Sie hingegen Ihre eingezahlten Prämien inklusive Zinsen zurück. Ist ein Widerruf nicht möglich, können Sie einen Verkauf der Versicherung auf dem Zweitmarkt in Erwägung ziehen oder Ihre Versicherung beitragsfrei stellen lassen. Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung auf jeden Fall nicht vorschnell und lassen Sie sich von unseren Rechtsanwälten zu Ihren Alternativen beraten.
Ob Sie Steuern zahlen müssen, hängt davon ab, wann Sie die Lebensversicherung abgeschlossen haben. Wenn Sie den Vertrag vor 2005 abgeschlossen haben, müssen Sie in der Regel keine Steuern bezahlen. Die konkreten Bedingungen sind folgende: Sie haben den Vertrag vor 2005 abgeschlossen, Sie sind bei der Auszahlung älter als 60 Jahre und die Summe wird in einem Betrag ausgezahlt. Wenn Sie die Lebensversicherung ab 2005 abgeschlossen haben, müssen Sie auf den Gewinn eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent bezahlen. Unter Umständen zahlen Sie jedoch nur auf die Hälfte die Abgeltungssteuer und die andere Hälfte wird mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert.
Bei vorzeitiger Kündigung bekommen Sie von Ihrer Lebensversicherung den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Das ist der Betrag, den Ihre Versicherung zum Zeitpunkt der Kündigung wert ist. Sie können diese der jährlichen Standmitteilung Ihrer Versicherung entnehmen. Der Rückkaufswert kann auch niedriger als Ihre eingezahlten Beiträge sein. Der Grund dafür ist, dass Ihre Prämien erst einmal dafür genutzt werden, um Kosten und Gebühren sowie den Risikoanteil der Lebensversicherung zu decken. Erst wenn diese Kosten gedeckt sind, werden Ihre Prämien dafür verwendet, Geld für Sie anzusparen. Erst dann steigt der Wert Ihrer Lebensversicherung. Besonders in den ersten Jahren der Laufzeit ist es daher wahrscheinlich, dass Sie Verluste bei Kündigung der Lebensversicherung machen.
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