VW-Skandal: Landgericht Hagen verbraucherfreundlich
Auch das Landgericht Hagen entscheidet nun zugunsten eines Fahrers im Abgasskandal. Das Auto des Fahrers war von der Manipulation betroffen. VW versuchte mithilfe einer Software, die Abgaswerte auf dem Prüfstand zu minimieren. Dies gelang mit der Software auch.
Die betroffenen Autos erkennen selbst, sobald sie sich auf dem Prüfstand befinden und minimiert die Abgaswerte. Dadurch wirken sie umweltfreundlicher, als sie auf den Straßen wirklich sind, denn dort sind die ausgestoßenen Abgase deutlich höher. Mit den realen Abgaswerten hätten umweltbewusste Käufer sich höchstwahrscheinlich für andere Autos entschieden. Diese Käufer fühlen sich nun von VW betrogen.
2014 kaufte der Kläger im vom Landgericht Hagen zu entscheidenden Fall ein Auto von der Volkswaren AG direkt. Auch das Fahrzeug war mit dem Motor EA 189 ausgestattet und somit von dem Betrug der Volkswagen AG betroffen. Sobald er das erfuhr, erklärte er Anfang 2016 Rücktritt von seinem Kaufvertrag. Der Kläger verlangte von VW die Zahlung des Kaufpreises zurück und wollte dafür sein Auto zurück an VW geben.
Das Landgericht Hagen gab dem Kläger Recht.
VW musste nach der Verurteilung den Kaufpreis an den Kläger zurückzahlen, allerdings durfte VW eine Nutzungsentschädigung einbehalten, somit erhielt der Fahrer des Wagens vom Händler 26.646,99 €. Der Kläger musste sodann sein Auto (Tiguan CUP 4 Motion Bluemotion 2,0l TDI) an VW zurückgeben. Begründet wurde die Entscheidung des Landgerichts mit der Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs. Der Mangel ist nach Ansicht des Landgerichts Hagen weiter auch nicht unerheblich.
Somit erging erneut ein verbraucherfreundliches Urteil im VW-Abgasskandal und die Chancen für Fahrer der betroffenen VW-Fahrzeuge steigen.
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