Widerruf bei Darlehen der Commerzbank
Widerruf bei Darlehen der Commerzbank
Darlehen der Commerzbank könnten aufgrund falscher Widerrufsbelehrungen widerrufen werden. Für Verbraucher stellen Kredite eine hohe Belastung dar. Insbesondere in Tagen der Niedrigzinsphase sind ältere Kredite häufig viel zu teuer. Der Widerrufsjoker bietet einen Ausweg, ohne dass Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen.
Wer kann von einem Widerruf seines Darlehens bei der Commerzbank profitieren?
Profitieren können von einem Widerruf alles Privatkunden der Commerzbank. Bei Verbraucherdarlehensverträgen können fehlerhafte Widerrufsbelehrungen die Möglichkeit des Widerrufsjokers eröffnen. Vor allem bei Immobilienkrediten ab 2010 kann der Widerruf erklärt werden. Bei den sogenannten „allgemeinen Krediten“ kann ein Vertragsschluss auch noch weiter zurückliegen, sodass Sie noch heute vom Widerruf profitieren können. Auch Jahre nach dem Abschluss des Darlehensvertrags bei der Bank bestehen gute Chancen (OLG Stuttgart Urt. v. 6.9.2016 – 6 U 207/15 -> BGH Urt. v. 3.7.2018 – XI ZR 520/16).
In der Praxis kommt es üblicherweise zu einer der beiden gängigen Fallkonstellationen:
- Der Verbraucher hat seine Darlehensrückzahlungen schon erbracht oder bereits vorzeitig abgelöst und eine entsprechende Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt (es ist also keiner „laufender Vertrag“ mehr).
- Bei einem laufenden Vertrag fällt auf, dass dieser fehlerhaft ist.
In beiden Fällen – also sowohl bei abgeschlossenem als auch bei laufendem Vertrag – kann die Möglichkeit des Widerrufs eröffnet sein und sich für den Verbraucher lohnen. Es handelt sich dabei keinesfalls um einen Einzelfall. Häufig weisen Darlehensverträge – darunter auch solche der Commerzbank – Fehler auf.
Der Widerruf Ihres Darlehens bei der Commerzbank kann große Vorteile haben
Möchten Sie sich von Ihrem Darlehensvertrag bei der Commerzbank lösen, so fallen teils hohe Kosten an. Denn Sie müssen die vertraglich vereinbarte Vorfälligkeitsentschädigung – die auch in § 490 Absatz 2 Satz 3 BGB gesetzlich vorgesehen ist – an die Commerzbank zahlen. Diese verdient somit gleich doppelt an Ihrer Kündigung. Innerhalb der Europäischen Union müssen deutsche Verbraucher die höchsten Entschädigungssummen, bei einer vorzeitigen Ablösung Ihrer Darlehen, zahlen. Doch mit Hilfe eines Widerrufs können Sie sich ohne diese Kosten von Ihrem Darlehen bei der Commerzbank lösen und Ihren Kredit zu den heute deutlich günstigeren Zinssätzen umschulden.
Haben Sie Ihren Darlehensvertrag bei der Commerzbank bereits in Verbindung mit einer Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst (Fall 1 oben), kann diese bei einem fehlerhaften Vertrag nachträglich zurückgefordert werden (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB). Gerade in Anbetracht hoher Summen, auf die sich die Vorfälligkeitsentschädigungen regelmäßig belaufen, kann ein Widerruf sich in dieser Konstellation lohnen.
Wie läuft der Widerruf eines Darlehens bei der Commerzbank?
Der Widerruf an sich ist relativ simpel. Er erfolgt zunächst durch Erklärung des Widerrufs gegenüber der Bank (§ 355 Absatz 1 Satz 2 BGB) und führt gem. § 355 Absatz 1 Satz 1 BGB dazu, dass Sie und die Bank nicht mehr an Ihre auf den Vertragsschluss gerichteten Erklärungen gebunden sind. Allerdings wird die Commerzbank höchstwahrscheinlich weiter auf Ihre Zahlungen bestehen und Ihren Widerruf nicht akzeptieren.
Es reicht also nicht die bloße Erklärung des Widerrufs – vielmehr brauchen Sie auch einen gesetzlichen Widerrufsgrund. Dieser kann bestehen, wenn die Commerzbank beim Abschluss Ihres Darlehensvertrags Fehler gemacht hat. Oftmals entstehen diese durch nicht erfolgte oder nur unzureichende Widerrufsbelehrungen. Hier werden häufig Pflichtangaben ausgelassen oder Formfehler begangen. Das führt dazu, dass die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen (§ 355 Absatz 2 Satz 1 BGB) gar nicht erst zu laufen beginnt und Sie auch noch Jahre später Ihren Darlehensvertrag widerrufen können.
Auch haben die Banken bei älteren Verträgen oftmals auf eine Musterwiderrufsbelehrung (Gestaltungshinweis Nr. 9 der Musterbelehrung Anlage 2 zu § BGBINFOV § 14 BGBINFOV § 14 Absatz I BGB-InfoV aF; heute in der Anlage zum EGBGB) des Gesetzgebers verzichtet und stattdessen auf eigene Formulierungen zurückgegriffen, die häufig fehlerhaft waren. Wurden die entsprechenden Muster gerade nicht verwendet, so können sich Banken auch auf die sogenannte „Gesetzlichkeitsfitktion“ dieser Musterbelehrung (eine Art Vertrauensschutz dafür, dass die gesetzlichen Muster wirksam sind) nicht berufen (z.B. BGH, Urteil vom 24. Januar 2017 – XI ZR 183/15).
Was kostet mich ein Widerruf?
Bei einem Widerruf Ihres Darlehens bei der Deutschen Bank empfehlen wir zunächst einmal eine vorherige anwaltliche Beratung und eine Prüfung Ihrer Unterlagen. Diese erste Prüfung Ihres Vertrags übernehmen wir für Sie kostenlos. Dann erklären wir für Sie den Widerruf bei der Deutschen Bank und setzen uns mit dieser auseinander. Sollte die Bank den Widerruf nicht akzeptieren, setzen wir Ihn für Sie gerichtlich durch. Die Kosten für Widerruf und gerichtliche Durchsetzung übernimmt in aller Regel eine Rechtsschutzversicherung. Auch diese Frage klären wir für Sie gerne vorab.
Im telefonischen kostenlosen Erstgespräch können wir Ihnen das beste Vorgehen erklären – ohne Kostenrisiko für Sie!
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Quellen:
Krumscheid, EWiR 2017, 453,