Widerruf Darlehen: OLG Hamburg stärkt Verbraucherrechte!
Widerruf Darlehen: OLG Hamburg-Urteil
Der in den vergangenen Jahren einen Darlehensvertrag abgeschlossen hat, könnte sich aufgrund der aktuellen Niedrigzinslage grün und blau ärgern. Nimmt man nämlich aktuell ein Darlehen bei einer Bank ist der Kredit mit weitaus weniger Zinsen versehen, als es noch vor Jahren der Fall war.
Ein großer Vorteil für viele Betroffene ist nun aber, dass es doch noch einen Ausweg gibt.
Der sogenannte Widerrufsjoker erlaubt es einen auch schon vor Jahren abgeschlossenen Kreditvertrag noch rückabzuwickeln. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Hamburg in seinem Urteil vom 24. Januar 2018 (AZ:13 U 242/16).
Widerruf Darlehen: Das OLG Hamburg-Urteil im Kern
Dabei ging es um den Fall eines Ehepaares, welches ein Darlehen über 212.000 Euro am 25. Juli 2008 und einen KFW Vertrag über 100. 000 Euro bei der Hamburger Sparkasse abgeschlossen hatte. Voraussetzung für die erfolgreiche Rückabwicklung des Darlehensvertrages ist dabei eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung seitens des Kreditgebers. Liegt diese vor, kann der Verbraucher seinen Kreditvertrag rückabwickeln. Im günstigsten Falle ist das Kreditinstitut auch zu einem Schadensersatz aufgrund eines Zinsschadens verpflichtet. So auch im Falle des Ehepaares, welches vor dem Oberlandesgericht in Hamburg klagte. So erhält das Ehepaar Zinserstattungen in Höhe von 4.205,11 Euro zuzüglich einer Nutzungsentschädigung von weiteren 8.705,22 Euro. Begründet wurde dies damit, dass ein Anteil der Zinsleistungen bei der Hamburger Sparkasse verblieb, sodass die Entschädigung auch auf das KFW- Darlehen anwendbar ist.
Konkret soll die Hamburger Sparkasse dabei die fehlerhafte Formulierung „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ als Fristbeginn für den Widerruf verwendet haben. Dies war nach Auffassung der Kläger jedoch nicht im Sinne des Bundesgerichtshofs, was dieser in seinem Urteil vom 12. 07. 2016 (BGH XI ZR 564/15) erklärte. Der Bundesgerichtshof gab an, die nun auch von der Hamburger Sparkasse genutzte Formulierung belehre den Verbraucher nicht richtig über den Beginn der Widerrufsfrist.
Die Hamburger Sparkasse hatte den Vorwurf der fehlerhaften Widerrufsbelehrung noch damit abgetan, dass man nur Muster verwendet habe.
Ähnlich wie im Urteil des Bundesgerichtshofs folgte aber auch das Oberlandesgericht in Hamburg nicht der Argumentation der Klägerseite.
Problematisch sei nämlich gewesen, dass die Bank eine inhaltliche Bearbeitung des Musters vorgenommen habe.
Widerruf Darlehen: OLG Hamburg-Urteil folgt Tendenz in der Rechtsprechung
In einem anderem Fall erklärte das Landgericht Hamburg im Juni 2018 (AZ: 321 O 27/16) die Widerrufsbelehrung der Hamburger Sparkasse ebenfalls für fehlerhaft . Dabei hatte der Kläger im Jahre 2008 ein Darlehen über 225.000 genommen. Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung war es dem Kläger jedoch möglich auch nach sieben Jahren noch sein Darlehen zu widerrufen. Auch wurde die Bank zusätzlich zur Rückabwicklung des Kreditvertrages zudem zu einer Schadensersatzzahlung verpflichtet.
Für neuere Darlehensverträge aus den Jahren 2010/ 2011 ist die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Rückabwicklung noch höher. Nach Auffassung vieler Experten weisen diese Darlehensverträge den vom BGH als problematisch angesehenen Klammerzusatz, ohne Nennung der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung könnte dies nun auch positive Folgen für andere Verbraucher haben, da sich viele Banken wahrscheinlich nur noch in Einzelfällen auf gerichtliche Auseinandersetzungen einlassen werden. Eine außergerichtliche Einigung zu vernünftigen Bedingungen für den Verbraucher erscheint in greifbarer Nähe.
Damit ist der Darlehenswiderruf eine lohnenswerte Alternative zur Kündigung. Der Nachteil an einer Kündigung ist dabei, dass Banken eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Damit sollen die Banken für den erlittenen Zinsverlust entschädigt werden, den man durch die vorzeitige Kündigung erleidet.
Die Vorfälligkeitsentschädigung kann dabei bis zu 1% der Restschuld betragen, sodass sich eine intensive Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung lohnen könnte.
Vertrauen Sie dabei auf unsere jahrelange Erfahrung in der Rückabwicklung von Kreditverträgen. So sind wir sowohl bei Widerrufen von Darlehensverträgen als auch bei Autokreditverträgen im Dieselabgasskandal eine der führenden Verbraucherrechtskanzleien. Wir vertreten dabei ausschließlich die Verbraucherseite, sodass es zu keinen Interessenskonflikten kommt. Lassen Sie uns Ihr Recht gemeinsam durchsetzen.