Widerruf statt Kündigung – warum?
Warum Widerruf statt Kündigung einer Lebensversicherung?
Warum sollten Sie Ihre Lebensversicherung besser widerrufen anstatt zu kündigen?
Zunächst ist es wichtig den Unterschied zwischen einer Kündigung und einem Widerspruch zu verstehen.
Die Kündigung wirkt ab jetzt und ist auf die Zukunft bezogen – ex nunc wie die Juristen es nennen. Der Widerruf wirkt rückwirkend und führt dazu, dass Sie so zu stellen sind, als hätte es den Vertragsschluss und damit auch den Vertrag nie gegeben – sog. ex tunc Wirkung.
Bei der Kündigung erhalten Sie daher einen Rückkaufswert und nicht das, was Sie eingezahlt haben.
Bei einem Widerruf gab es – juristisch gesehen – nie einen Vertrag und deshalb hat die Rechtsschutzversicherung Ihre Zahlungen „ohne Rechtsgrund erlangt“.
Das bedeutet, dass Sie Ihre geleisteten Zahlungen zurückerhalten – plus Zinsen!
Verwaltungsgebühren oder Kosten die dem Versicherer (angeblich) durch den Abschluss entstanden sind darf er – im Gegensatz zur Kündigung – ebenso wenig behalten.
Aufgrund der hohen Abschläge bei der Kündigung ist der Widerruf in der Regel weitaus lukrativer für die VerbraucherInnen.
Wir überprüfen die Widerrufsbelehrung in Ihrem Kredit in unserer Anwaltskanzlei. Ist die Belehrung fehlerhaft, können Sie den Kredit unbefristet widerrufen.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0221-29270 oder über unser Kontaktformular