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Freitag 06. Februar 2015

Das Widerrufsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen

Widerrufsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen

Seit dem 7. Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof das Widerrufsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen für Verträge bestätigt, die zwischen 1994 und 2007 nach dem „Policenmodell“ abgeschlossen wurden.

Der BGH entschied hierbei, dass das Policenmodell europarechtswidrig ist (Az.IV ZR 76/11 und IV ZR 73/13). Deshalb können viele Versicherungsnehmer nun unter gewissen Umständen ihre Versicherungsverträge noch Jahre später widerrufen und in der Folge die bezahlten Beiträge inklusive Verzinsung zurückerhalten.

Eine vorherige Vertragskündigung, bei welcher der Rückkaufswert bereits ausbezahlt wurde, steht dem Widerruf nicht entgegen. In der Regel wird Ihnen in diesem Fall nachträglich die Differenz zwischen ausbezahltem Rückkaufswert und der Gesamtbeitragssumme nebst Verzinsung erstattet.

 

Der Vorteil eines Widerrufes liegt für Versicherungsnehmer darin, dass im Vergleich zu einer Kündigung die vollen Beiträge mitsamt der erlangten Verzinsung zurückerstattet werden und nicht lediglich der niedrigere Rückkaufswert.

Kosten des Vertragsschlusses, wie z.B. angefallene Provisionszuschläge, müssen ebenfalls erstattet werden. Unsere Rechtsanwälte im Bankrecht und Kapitalmarktrecht sind auf die Themen Widerruf von Lebensversicherung und Widerruf von Rentenversicherung spezialisiert.

Insbesondere, wenn Sie ihre Lebensversicherung oder Rentenversicherung vor der letzten Finanzkrise abgeschlossen haben, liegen die zu erwartenden Erträge aus derartigen Verträgen oft nicht im Rahmen der gewünschten und bei Vertragsabschluss zu Grunde gelegten Gewinnspannen, weshalb wir in solchen Fällen dringend raten, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.

Für Fragen zum Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen beraten wir Sie gerne durch unsere spezialisierten Anwälte.

Rufen Sie uns an für ein kostenloses Erstgespräch. Sie erreichen uns telefonisch unter 0221-29270 oder über unser Kontaktformular

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