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Donnerstag 27. September 2018

Widerspruch Lebensversicherung AachenMünchener

Das hatte sich Ehepaar G. anders vorgestellt. Vor Jahren entschlossen sich die beiden eine Lebensversicherung abzuschließen, um sich und ihre Familie abzusichern. Dementsprechend ging man zu einem der größten Versicherungskonzerne, der AachenMünchener, und schloss eine Lebensversicherung in dem Glauben ab, etwas finanziell lohnenswertes getan zu haben. Doch nach und nach merkten beide, dass man immer nur einzahlte, ohne dass sich etwas daraus ergab. Denn die immer niedriger werdenden Zinsen sorgten für schlechte Renditeentwicklungen.

So entschloss man sich im Jahre 2011 die Lebensversicherung zu kündigen. Ehepaar G. dachte damit hätte sich alles. Doch dann kam alles anders.

Denn es gab noch andere Betroffene, die auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwiesen.

Die AachenMünchener und die Betroffenen stritten auf so vielen  gerichtlichen Ebenen, bis man sich später vor dem Bundesgerichtshof wiederfand.

Und der BGH entschied, dass auch nachträglich noch Versicherungsverträge widerrufen werden können. Davon erfuhr auch Ehepaar G., sodass sie sich mit einem Anwalt zusammensetzten, der auch bei ihnen Fehler in der Widerrufserklärung fand.

Ein häufiger Fehler der Versicherungen war, dass die Belehrung sich nicht vernünftig vom übrigen Vertrag abhob. So blieb den G’s. ein lebenslanges Widerrufsrecht, welches sie auch heute noch ausüben könnte.

Ehepaar ist dabei nur ein Fall von vielen. Schätzungen zufolge könnten 108 Millionen Versicherungsverträge betroffen sein. Dabei geht es insbesondere um Verträge zwischen 1994 und 2007.

Werden bei der Widerrufsbelehrung Fehler gemacht, muss der Versicherungskonzern alle bereits eingezahlten Beiträge zurückerstatten, sodass sich ein Widerruf wesentlicher mehr lohnen dürfte als eine Kündigung.

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