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Die Diesel-Stilllegung droht – so wehren Sie sich!

Schadensersatz einfordern statt Zwangsmaßnahmen ertragen

  • Schadensersatz: bis zu 15% des Kaufpreises
  • Keine Fahrzeugrückgabe erforderlich
  • Schadensersatz trotz bereits verkauftem Auto

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Deutsche Automobilhersteller haben in Millionen von Fällen manipulative Abschalteinrichtungen in ihren Dieselfahrzeugflotten verbaut und damit Kunden über die Abgaswerte ihrer Autos getäuscht. Wer ein solches Fahrzeug besitzt, muss nun fürchten, zu einem potenziell motorschädigenden Update der Fahrzeugsoftware gezwungen zu werden – sonst droht die Stilllegung Ihres Diesels. Wir erklären, wie Sie eine vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Diesel-Stilllegung anfechten oder im Vornherein vermeiden können.

Bekannt aus:

CTA Auto und Schadensersatz

Wie Sie Einspruch gegen eine KBA-Stilllegung einlegen

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Holen Sie Experten-Hilfe ein

Aktuell: Diesel-Stilllegung wird seit dem 08.11.2022 wahrscheinlicher

Die Stilllegung Ihres Diesels wird deshalb wahrscheinlicher, weil am 08.11.2022 die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor dem Europäischen Gerichtshof Recht erhielt. Sie will Typengenehmigungen des Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) angreifen. Im Fokus stehen zunächst Volkswagen Motoren der Baureihen EA 189.

Es geht dabei aber gar nicht um den konkreten Motor, sondern um die dort verbauten Thermofenster. Die illegalen Abschalteinrichtungen finden sich bei fast allen Diesel-Herstellern und Baureihen. Bei Erfolg kann die Zulassung vieler Diesel-Modelle zurückgenommen werden. Die Stilllegung von VW-Fahrzeugen und vielen Autos weiterer Hersteller können die Folge sein.

Warum Software-Updates keine Lösung sind

Die Automobilhersteller haben durch technische Manipulationen die tatsächlichen Abgaswerte der von ihnen produzierten Diesel geschönt, sodass die in gutem Glauben gekauften Diesel die gesetzlich vorgeschriebenen Abgas-Limits übersteigen. Die Lösung der Konzerne: Nachträgliche Software-Updates sollen den Schadstoffausstoß begrenzen und eine vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Diesel-Stilllegung verhindern.

Was zunächst wie eine einfache Lösung klingt, entpuppt sich in der Praxis schnell als unzureichend: Immer mehr Erfahrungsberichte legen nahe, dass nach einem Software-Update negative Nebeneffekte auftreten. Dazu können Leistungsverluste, ein erhöhter Kraftstoffverbrauch, technische Probleme oder sogar ein schnellerer Verschleiß der Motoren gehören.

„Obwohl wahrscheinlich sehr viele Kläger bei der Kanzlei sind, ist die Bearbeitung sehr ordentlich. Natürlich gibt es Wartezeiten und telefonische Kontaktaufnahme kann schon mal etwas dauern. Aber im Rückblick ist die geleistete Arbeit sehr zufriedenstellend!“

– Daniel M.

Bei Weigerung kann Stilllegung Ihres Diesel drohen

Es liegt der Verdacht nahe, dass sich Automobilhersteller wie VW vor Diesel-Stilllegungen und den damit einhergehenden Klagen schützen möchten. Die Software-Updates sollen die Zulassung beim Kraftfahrt-Bundesamt retten, auch wenn dies auf Kosten der Leistung und des Verbrauchs der betroffenen Fahrzeuge geht. Die Maßnahmen helfen also vor allem den Autoherstellern.

Für Sie bedeutet das: Wenn Sie den freiwilligen Rückrufen und Updates der Hersteller nicht nachkommen, werden Sie vom KBA zum Update verpflichtet. Kommen Sie dem wiederum nicht nach, drohen Bußgelder und eine endgültige Stilllegung Ihres Diesels über eine sogenannte Stilllegungsanordnung. Sie haben aber gute juristische Möglichkeiten, um sich zu wehren.

Vor Diesel-Stilllegung rechtzeitig rechtliche Optionen prüfen

Die erhöhten Abgaswerte an Ihrem Dieselfahrzeug stellen einen Mangel an der Kaufsache und damit eine Wertminderung dar. Sollten Sie das Software-Update durchführen lassen, birgt das für Sie ein juristisches Risiko. Der Konzern könnte nun argumentieren, dass dieser Mangel beseitigt worden sei. Damit können Sie schlimmstenfalls Ihre Schadensersatzansprüche verlieren.

Wir raten Ihnen deshalb dazu, kein Software-Update durchführen zu lassen, sondern stattdessen juristische Expertise einzuholen. Hierzu können Sie zunächst unsere kostenlose Erstberatung nutzen. Wir sind auf den Abgasskandal spezialisiert und beraten Sie umfassend, wie Sie Ihre Diesel-Entschädigung durchsetzen können. Außerdem klären wir Sie über Ihre Optionen auf, um einer Autostilllegung zuvorzukommen.

Vermeiden Sie die Diesel-Stilllegung

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Noch keine Abgasskandal Stilllegungs-Zwangsanordnung erhalten? Dann handeln Sie jetzt, bevor Ihnen der Bescheid ins Haus flattert!

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Fordern Sie Schadensersatz oder ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, bevor das KBA zuschlägt – das ist Ihr gutes Recht als getäuschter Kunde.

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Vereinbaren Sie einen zeitnahen Termin für die kostenlose Erstberatung durch unsere Spezialisten zum Thema Abgasskandal.

oder
0221 - 29270 - 1

Update schon durchgeführt? Das sind Ihre Optionen

Die erhöhten Abgaswerte der manipulierten Fahrzeuge sind ausreichend belegt, um vor Gericht als Anzeichen für einen Mangel angesehen zu werden – hier haben wir bereits viele Verfahren zum Erfolg geführt. Mängel, die durch das Software-Update entstanden sind (z. B. weniger Motorleistung), sind schwerer zu beweisen.

Durch das Annehmen des Updates können also eventuell Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder einen Umtausch des Autos verloren gegangen sein. Lassen Sie sich in dieser Situation unbedingt rechtlich beraten, denn es gibt noch andere Möglichkeiten, um an Ihr Recht zu kommen – zum Beispiel mit dem sogenannten "Widerrufsjoker".

Nutzen Sie den Widerrufsjoker!

Haben Sie bereits das Software-Update durchgeführt, kann es sein, dass Ihr Anspruch auf Schadensersatz oder Umtausch des Wagens erloschen ist. Haben Sie Ihr Fahrzeug jedoch geleased oder finanziert, dann stehen Ihnen noch weitere Möglichkeiten offen – eine davon ist die Rückabwicklung des Kaufvertrags über den Widerrufsjoker: In diesem Fall prüfen unsere Experten Ihren Finanzierungsvertrag auf Formfehler.

Solche Fehler sind nicht selten in den Dokumenten zu finden und ermöglichen Ihnen in vielen Fällen die komplette Rückabwicklung des Kaufs. Sie geben dann Ihren Diesel zurück und erhalten den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) zurück. Weil der Finanzierungsvertrag vom Abgasskandal unabhängig zu sehen ist, muss Ihr Fahrzeug dafür nicht einmal betroffen sein.

Das sagen unsere Mandanten

E
Ertan A.

Ich bin begeistert. Ich habe in erster Instanz gewonnen und rund 32.000 Euro für meinen alten Diesel bekommen.

S
Sebastian S.

Ich hätte nicht gedacht, dass es doch noch Geld von VW gibt. Aber die Hartnäckigkeit dieser Kanzlei hat sich ausgezahlt.

J
Jan F.

Ich habe über 27.000 EUR zurückerhalten. Für mich war der Prozess gegen den Autohersteller ein voller Erfolg. 

J
Jessica H.

Gemeinsam mit den spezialisierten Anwälten von Decker & Böse habe ich mich erfolgreich gegen den Betrug des Autoherstellers gewehrt und über 13.400 EUR erhalten.

J
Jasmin G.

Beim Thema Abgasskandal ist die Kanzlei ein absoluter Experte. Ich bin mit dem Ausgang mehr als zufrieden.

A
Alessandra S.

Ich habe mit der Gegenseite einen Vergleich schließen können und bin dadurch mein manipuliertes Fahrzeug ohne Verlust losgeworden.

Stilllegungsbescheid im Haus – das können Sie tun

Wurden Sie bereits vom KBA zur Stilllegung gemahnt, sollten Sie umgehend unsere Erstberatung in Anspruch nehmen. Jetzt lässt sich noch Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen, sodass Sie Ihren Wagen zunächst weiterfahren dürfen. Sie sind jedoch weiter von Fahrverboten in Innenstätten und ähnlichen Einschränkungen betroffen.

Der Widerspruch gibt Ihnen Zeit, um sich einen neuen Wagen anzuschaffen oder sogar mit uns Ihr Anrecht auf eine Rückgabe des mangelhaften Autos wahrzunehmen. Zögern Sie also keinesfalls, wenn die Diesel-Stilllegung schon feststeht. Schlimmstenfalls können Sie durch verstrichene Fristen Ansprüche verlieren.

Noch keine Diesel-Stilllegung? Handeln Sie jetzt!

Sie haben das Update noch nicht durchführen lassen, wurden aber auch noch nicht vom KBA zur Stilllegung verpflichtet? Dann kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich. Wir helfen Ihnen, gegen den Hersteller eine der folgenden Lösungen zu erstreiten:

  • Fahrzeug zurückgeben und Kaufpreis abzüglich der Nutzungsentschädigung zurückbekommen
  • Auto behalten und Schadensersatz in Höhe von bis zu 25% des Kaufpreises erhalten
  • Fahrzeug gegen ein mangelfreies, gleichwertiges Auto eintauschen

Wählen Sie die Option, Ihren Wagen zu behalten, ohne das Software-Update vorzunehmen, dann besteht übrigens weiterhin das Risiko der Diesel-Stilllegung. In diesem Fall helfen wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls weiter – mit einem Widerspruch lässt sich die Stilllegungsanordnung zeitweise aufhalten.

Erfolge unserer Mandanten

Audi: LG Kassel
A8 4.2 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines A8 4.2 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Mercedes-Benz: LG Köln
GLK 220 CDI

Der Daimler Konzern wird im Fall eines GLK 220 CDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Seat: LG Darmstadt
Alhambra 2.0 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines Alhambra 2.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Audi: LG Koblenz
Q7 3.0 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines Q7 3.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
VW: LG Stade
Touran 2.0

Der VW Konzern wird im Fall eines Touran 2.0 in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Mercedes-Benz: LG München
C 220 CDI 2.0

Der Daimler Konzern wird im Fall eines C 220 CDI 2.0 in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:

Fazit: Diesel-Stilllegung abwenden und Entschädigung durchsetzen

Millionen Diesel-Fahrer sind seit Bekanntwerden des Dieselskandals 2015 permanent unter Druck. Es drohen Fahrverbote und andere Zwangsmaßnahmen. Die härteste davon ist die Diesel-Stilllegung. Weil diese ein so harter Einschnitt für betroffene Verbraucher ist, sollten Sie sich frühzeitig über Ihre juristischen Optionen informieren.

Einerseits können Sie gegen die Stilllegung Ihres Diesel-Fahrzeugs direkt vorgehen. Andererseits sollten Sie sich vom Hersteller entschädigen lassen. Die Chancen dafür stehen gut. Wenn alle Stricke reißen, haben Sie dann unter Umständen immer noch den Widerrufsjoker in der Hinterhand. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung für einen konkreten Überblick zu Ihren Optionen.

Häufig gestellte Fragen zur Diesel-Stilllegung

Alle Dieselfahrzeuge der großen Hersteller sind potenziell gefährdet. Unter anderem droht bei BMW, Mercedes Benz, Opel, Seat, Skoda, Audi, Fiat, Citroen, Peugeot, Porsche und VW die Diesel-Stilllegung, da bei diesen Herstellern bereits Manipulationen am Abgasausstoß festgestellt werden konnten. Grundsätzlich sind aber alle Diesel der Euronormen 4, 5 und 6 bedroht.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Diesel-Check, um zu prüfen, ob Ihr Wagen betroffen sein könnte. Unsere Datenbank enthält alle bislang als manipuliert erwiesenen Motorenserien. Sie brauchen nur die grundsätzlichen Daten zu Ihrem Fahrzeug einzugeben (Hersteller, Baujahr etc.) und erhalten sofort die Information, ob Ihr Wagen betroffen ist.

Wird Ihr Fahrzeugtyp vom Kraftfahrt-Bundesamt nachträglich als nicht zulassungsfähig angesehen, dann droht die Stilllegung Ihres Wagens. Abwenden können Sie dies nur noch, indem Sie ein – potenziell motorschädigendes – Software-Update aufspielen lassen. Die bessere Option ist jedoch, sich gerichtlich gegen den Hersteller zu wehren und Schadensersatz zu fordern.

Unser Team von Abgasskandal-Experten kann für Sie vor Gericht eine der folgenden drei Optionen erstreiten:

  • Sie geben den Wagen an den Hersteller zurück und der Konzern zahlt Ihnen den Kaufpreis zurück. Dabei wird üblicherweise eine Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis abgezogen.
  • Sie behalten das Auto und erhalten eine Schadensersatzzahlung, die der Wertminderung des Autos entspricht – Ihr Diesel bleibt hierbei jedoch weiterhin von der Stilllegung bedroht.
  • Sie können Ihren Diesel gegen ein mangelfreies Fahrzeug gleichen Werts eintauschen.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um herauszufinden, welche Option in Ihrem individuellen Fall die Beste ist.

Zunächst wird Sie Ihr Autohersteller anschreiben – gegebenenfalls auch mehrmals – und Sie zur Durchführung eines Software-Updates aufrufen. Dies kann entweder geschehen, weil der Hersteller sich um rechtliche Schritte Ihrerseits Sorgen macht oder weil der Hersteller bereits vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Nachrüstung angehalten wurde.

Die Aufforderung des Herstellers können Sie ohne negative Konsequenzen ignorieren, zum Beispiel um die vielen Nachteile des Software-Updates zu vermeiden. Wurde der Hersteller jedoch bereits vom KBA zur Nachrüstung angehalten, leitet er Ihre Daten ggf. an die Behörde weiter, um sich selbst zu schützen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt wird sie dann verbindlich dazu auffordern, innerhalb einer Frist von zwei bis drei Monaten die Nachrüstung durchführen zu lassen. Spätestens jetzt sollten Sie unbedingt unsere auf den Abgasskandal spezialisierten Anwälte kontaktieren, um weitere Schritte zu klären.

Kommen Sie der Aufforderung des KBA nicht nach, folgt eine kostenpflichtige Stilllegungsanordnung durch die örtliche Zulassungsbehörde – die Frist dafür beträgt eine Woche. Reagieren Sie dann immer noch nicht, erfolgt eine gebührenpflichtige Betriebsuntersagung. Ab nun dürfen Sie den Wagen endgültig nicht mehr fahren, sonst drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.

Typischerweise wird für die Diesel-Stilllegung der § 5 Abs. 1 FZV genutzt. Hier heißt es:

"Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, kann die die [sic] nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen."

Langfristig lässt sich eine bevorstehende oder bereits angeordnete Fahrzeugstilllegung nicht verhindern – doch mit der Hilfe unserer Experten können Sie die Stilllegung durch einen Widerspruch herauszögern und die gewonnene Zeit nutzen, um Ihre Ansprüche gegenüber dem Automobilhersteller geltend zu machen. Von einem Software-Update raten wir aufgrund der negativen Auswirkungen auf Ihren Wagen dringend ab.

In der Tat! In den meisten Fällen wird ein Software-Update von den Diesel-Herstellern angeboten, um eine Stilllegung zu vermeiden – denn in diesem Fall könnten entsprechend Rechtsansprüche der getäuschten Käufer geltend gemacht werden. Mit anderen Worten: Die Hersteller rufen Sie typischerweise freiwillig zum Update auf, weil sie bereits vom KBA dazu angehalten wurden.

Idealerweise sollten Sie sich so früh wie möglich unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Denn schaltet sich erstmal das Kraftfahrt-Bundesamt ein, haben Sie nur noch eine Frist von zwei bis drei Wochen für das Update – kommen Sie dem immer noch nicht nach, droht die Diesel-Stilllegung.

Ja, legen Sie Rechtsmittel gegen die Anordnung ein, wird diese zunächst noch gestoppt und Sie können prinzipiell weiterfahren. Allerdings sind Sie weiterhin von Fahrverboten z. B. in Innenstädten betroffen. Des Weiteren ist der Wiederspruch erfahrungsgemäß nur ein kurzfristiges Mittel. Langfristig werden Sie um die Diesel-Stilllegung nicht herumkommen.

Wir empfehlen deshalb, so früh wie möglich alle rechtlichen Schritte gegen die Fahrzeughersteller einzuleiten. Ein Fahrzeug, das nicht den Abgasbestimmungen entspricht, darf langfristig nicht gefahren werden. Das ist ein erheblicher Mangel, gegen den Sie vorgehen sollten. Wir setzen Ihre Ansprüche für Sie durch.

Freiwillige Auto-Rückrufe werden normalerweise vom Autohersteller ausgesprochen. Hier geht es darum, die verkauften Diesel mit dem Software-Update auszustatten. Sie können diese Aufrufe ohne direkte Konsequenzen ignorieren. Anders sieht es bei Pflichtrückrufen durch das KBA aus – diese zu ignorieren kann zu Bußgeldern und der Stilllegung des Fahrzeugs führen.

Ein freiwilliger Rückruf durch den Hersteller ist noch kein sicheres Anzeichen, dass Ihrem Diesel eventuell die Stilllegung droht. Schreibt Ihnen jedoch das Kraftfahrt-Bundesamt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass nicht nachgerüstete Fahrzeuge auf kurz oder lang stillgelegt werden sollen. Spätestens jetzt brauchen Sie juristischen Beistand!

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