Stilllegung Ihres Diesels – Zwangsmaßnahmen des Kraftfahrt-Bundesamts abwehren
Alle wichtigen Informationen zur Stilllegung im Abgasskandal
Millionen im Abgasskandal betroffene Dieselfahrer, deren Fahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet wurden, droht die Stilllegung Ihres Diesels. Wenn Sie ein verpflichtendes, aber möglicherweise motorschädigendes Software-Update verweigern, kann das Kraftfahrt-Bundesamt die Zwangsstilllegung des Diesels anordnen. Erfahren Sie hier, wie Sie juristisch gegen eine KBA Stilllegungsanordnung für Ihr Diesel-Fahrzeug vorgehen können.
Inhaltsverzeichnis
Deshalb drohen massenhaft Diesel-Stilllegungen
Aufgrund der weitreichenden Manipulationen von Fahrzeugen im Abgasskandal sind Millionen von Fahrzeugen zugelassen worden, welche die gesetzlich erlaubten Schadstoffgrenzwerte deutlich überschreiten. Vor allem Dieselfahrzeugen drohen Stilllegungen, aber auch zahlreiche Benziner sind vom Abgasskandal betroffen.
Viele Autofahrer haben auch bereits eine Stilllegungsanordnung vom Kraftfahrtbundesamt erhalten. Wir raten Betroffenen sofort zu handeln und unsere spezialisierten Anwälte zu kontaktieren! Es gibt viele Möglichkeiten, sich gegen die Diesel Stilllegung zu wehren und Schadensersatz zu erhalten.
Software Update kann Dieselmotor schädigen und schützt nicht Stilllegung
Die betrügerischen Autokonzerne haben inzwischen für viele Dieselfahrzeuge ein Software-Update entwickelt und Betroffene aufgefordert, dieses Software-Update bei einem Vertragshändler aufspielen zu lassen. Angeblich beseitigt das Software-Update die Manipulationssoftware und führt dazu, dass das Fahrzeug wieder die gesetzlichen Schadstoffgrenzwerte einhält.
Doch die Erfahrungen mit dem Software-Update sind überwiegend schlecht. Betroffene berichten von Motorproblemen, Leistungsverlusten und erhöhtem Kraftstoffverbrauch. Zudem haben Messungen ergeben, dass die Fahrzeuge teilweise nach dem Update noch mehr Schadstoffe ausstoßen. Als Konsequenz drohen also auch nach dem Software-Update weiterhin Stilllegungen von Dieselfahrzeugen.
Statt Diesel-Software-Update oder Stilllegung: Anwalt aufsuchen & Geld zurückerhalten
Wir raten betroffenen Diesel-Fahrern daher, das Software-Update nicht durchzuführen und stattdessen unsere auf den Abgasskandal spezialisierten Anwälte zu kontaktieren. Gerne prüfen wir Ihre Stilllegungsanordnung oder die Aufforderung zum Software-Update und helfen Ihnen dabei eine Stilllegung zu vermeiden.
Unterschied zwischen freiwilligem Rückruf, verpflichtendem Rückruf und Zwangsstillegung von Dieselfahrzeugen
Neben der behördlich angeordneten Zwangsstilllegung eines Diesels gibt es zwei Arten von Rückrufen. Das sind entweder Pflichtrückrufe, die durch das Kraftfahrt-Bundesamt ausgesprochen werden oder freiwillige Rückrufe der Autohersteller. Letztere sind freiwillige Servicemaßnahmen für Dieselfahrer, die jederzeit ohne Konsequenzen abgelehnt bzw. ignoriert werden kann.
Zwar wird in den meisten Fällen bei beiden Arten von Rückruf die gleiche Servicemaßnahme durchgeführt, doch ein Pflichtrückruf führt bei mehrfacher Weigerung zwangsläufig zur Stilllegung des Dieselfahrzeugs. Aber Achtung: Auch eine freiwillige Servicemaßnahme kann sich zu einem Pflichtrückruf umwandeln.
Oft sollen freiwillige Rückrufe Dieselmanipulationen vertuschen, schützen aber nicht vor Stilllegung
Viele Fahrzeughersteller nutzen die freiwillige Servicemaßnahme gezielt, um manipulierte Dieselfahrzeuge mit einem Software-Update zu versehen, damit diese nicht mehr von Pflichtrückrufen des Kraftfahrtbundesamtes erfasst werden. Die Autokonzerne versuchen so, Beweise zu beseitigen, um Schadensersatzzahlungen zu vermeiden.
Ihre Optionen im Abgasskandal bei freiwilligem Herstellerrückruf
Wenn Sie ein Schreiben vom Hersteller mit der Aufforderung zu einer freiwilligen Servicemaßnahme erhalten haben, empfehlen wir Ihnen die Maßnahmen erstmal nicht durchzuführen. Einige Autohersteller vertreten die ungerechtfertigte Ansicht, dass mit dem Software-Update der Mangel durch die Manipulation behoben sei und die Käufer danach keine weiteren Ansprüche mehr haben.
Abgasskandal: Verpflichtender KBA-Rückruf und Stilllegungsanordnung für Dieselfahrzeuge
Haben Sie ein Rückrufschreiben des Kraftfahrtbundesamtes mit einer verpflichtenden Maßnahme erhalten, müssen Sie dem Rückruf früher oder später nachkommen. Sonst setzt Ihnen das KBA bald darauf eine letzte Frist. Wenn diese Frist abgelaufen ist, benachrichtigt das KBA ihre Kfz-Zulassungsbehörde und diese erlässt eine Stilllegungsanordnung für Ihren Diesel.
Wenn Sie der Stilllegungsanordnung der Zulassungsbehörde auch nicht nachkommen, droht die sogenannte Betriebsuntersagung. Das bedeutet zusätzliche Kosten für Sie, sowie Bußgelder und Punkte in Flensburg. Sollten auch Sie eine Stilllegungsanordnung für Ihren Diesel erhalten haben, helfen Ihnen unsere spezialisierten Anwälte juristisch dagegen vorzugehen.
Erfolge unserer Mandanten
Ihre Optionen bei drohender Stilllegung ihres Diesels
Wenn Ihr Dieselfahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und Ihnen deshalb eine Stilllegung droht, oder bereits eine Stilllegung angeordnet wurde, haben Sie mehrere Optionen, wie Sie gegen den betrügerischen Autohersteller Ihres Fahrzeugs vorgehen können, um eine Stilllegung unmittelbar zu vermeiden.
1. Widerspruch gegen die Stilllegungsanordnung einlegen
Doch unsere spezialisierten Anwälte raten nachdrücklich ab von einem Widerspruch gegen die Stilllegungsanordnung, da selbst bei einem Erfolg immer noch Wertverlust und Fahrverbote in Städten drohen. Wir empfehlen daher eine der folgenden Optionen:
2. Auto zurück gegen Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung
3. Fahrzeug behalten und Schadensersatz erhalten
4. Fahrzeug eintauschen gegen ein mangelfreies Ersatzfahrzeug
Unverzügliche anwaltliche Beratung bei Stilllegungsanordnung ihres Diesels
Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung in der Ihnen unsere spezialisierten Anwälte individuell und unverbindlich Ihre juristischen Möglichkeiten erläutern. Wir finden gemeinsam den für Sie besten Weg, um die Stilllegung Ihres Diesels zu verhindern.
Widerrufsjoker prüfen lassen: Vertrag rückabwickeln
Für das unbefristete Widerrufsrechts kommt es ausschließlich auf Formfehler im Finanzierungs- oder Leasingvertrag an. Gerne prüfen unsere spezialisierten Anwälte Ihren Vertrag auf mögliche Fehler und helfen Ihnen, Ihr Dieselauto zurückzugeben. So können Sie Stilllegungen und Wertverluste vermeiden.
Widerrufsjoker gegen Diesel Stilllegungen
Eine weitere Möglichkeit, um die Stilllegung Ihres Diesels zu vermeiden ist der Widerrufsjoker. Der steht allen Fahrzeughaltern offen, die Ihr Auto finanziert oder geleast haben - und das unabhängig davon, ob das Auto manipuliert wurde oder nicht.
Sollte der Finanzierungsvertrag einen Fehler enthalten, dann steht Ihnen ein unbefristetes Widerrufsrecht zu und sie können den gesamten Vertrag rückabwickeln. Sie können Ihr Fahrzeug zurückgeben und erhalten dafür alle bisher gezahlten Raten, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstattet. Ob das Fahrzeug einen Mangel hat, ist dafür unerheblich.
Fragen und Antworten zu Diesel Stilllegungen
Von Fahrzeugstilllegungen sind Halter fast aller Autohersteller betroffen. Unter anderem sind Dieselfahrzeuge von VW, Skoda, SEAT, Audi, Porsche, BMW, Mercedes-Benz, Opel, Fiat, Citroen und Peugeot von Stilllegungsanordnungen bedroht.
Auch Fahrzeuge und Modelle, die bisher noch nicht von einer Stilllegung betroffen sind, können in Zukunft betroffen sein, weil das KBA inzwischen immer häufiger Pflichtrückrufe anordnet. Von Stilllegungen bedroht sind Dieselahrzeuge mit der Euronorm 4, 5 und 6.
Jetzt eigenen Diesel checken lassen!
Zunächst erhalten Sie 2-3 x Post vom Hersteller mit der Aufforderung zur Durchführung des verpflichtenden Software-Updates.
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Bei Weigerung oder Fristablauf ohne Software-Update folgt eine Weitergabe der Kfz-Halterdaten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
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Es folgt Post vom KBA mit der Aufforderung zur Durchführung des Software-Updates (Frist: 2-3 Monate).
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Spätestens jetzt: Unbedingt spezialisierten Anwalt konsultieren um Stilllegung zu vermeiden!
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Bei Weigerung oder Fristablauf folgt eine kostenpflichtige Stilllegungsanordnung durch die örtliche Zulassungsbehörde mit einer kurzen Frist von ca. einer Woche.
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Bei Fristablauf erfolgt die gebührenpflichtige Betriebsuntersagung. Achtung: Erfolgt weiterhin die Kfz-Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr drohen Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Die örtlichen Zulassungsbehörden berufen sich in der Stilllegungsanordnung auf den § 5 Abs. 1 FZV.
Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung …kann die die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.
Problematisch ist, dass die bestehende Typengenehmigung der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge mit einer sogenannten “Nebenbestimmung” versehen ist. Diese nicht öffentliche Nebenbestimmung wurde vom KBA in Zusammenarbeit mit den für die Manipulationen ursächlich verantwortlichen Autoherstellern beschlossen.
Steht nun für Betroffene die Hauptuntersuchung beim TÜV an, kann eine HU-Plakette mit Hinweis auf die nichtöffentliche Nebenbestimmung verweigert werden. Für Autobesitzer wäre die Rücknahme der Typengenehmigung besser gewesen. Dann hätten auch die Autohersteller einen Teil der Last tragen müssen.
Auch der ADAC bezweifelt, dass einzelne Halter mit der “geheimen” Nebenbestimmung verpflichtet werden können. Wenn Ihr Diesel von einer Stilllegungsanordnung betroffen ist, kontaktieren Sie darum umgehend unsere spezialisierten Anwälte, um sich gegen die Stilllegung zu wehren.
Jetzt eigenen Diesel checken lassen!
Ja, VW-Diesel sind systematisch manipuliert worden und entsprechende viele Fahrzeuge stoßen mehr Schadstoffe aus, als gesetzlich erlaubt ist. Bei VW sind folgende Dieselfahrzeuge von Stilllegung bedroht:
- VW Golf, VW Polo, VW Passat, VW Jetta, VW Scirocco, VW Beetle, VW Eos, VW Sharan, VW Tiguan, VW Touareg, VW Caddy, VW Amarok, VW Arteon, VW T-Roc, VW T-Cross VW Crafter, VW T4, T5 T6
Grundsätzlich sind alle Fahrzeuge, die die VW-Motorentypen EA189, EA288 und EA897 verbaut haben, von Stilllegungen bedroht. Dazu gehören auch Modelle der VW-Tochterunternehmen Audi, Porsche, Seat und Skoda.
- Audi A1, Audi A3, Audi A4, Audi A5, Audi A6, Audi A7, Audi A8, Audi Q3, Audi Q5, Audi Q7, Audi TT
- Skoda Fabia, Skoda Rapid, Skoda Roomster, Skoda Octavia, Skoda Superb, Skoda Yeti
- SEAT Alhambra, SEAT Altea, SEAT Exeo, SEAT Leon, SEAT Toledo
- Porsche Cayenne, Porsche Macan, Porsche Panamera
Falls auch Sie eines dieser Fahrzeuge besitzen, könnte Ihnen die Stilllegung Ihres Diesels drohen. Jetzt kostenlose Erstberatung nutzen und juristische Optionen prüfen lassen.
Decker & Böse ist bekannt aus:


