Rechtsanwalt für Rentenversicherung: Welche Ansprüche haben Sie?
Durch Beratung bares Geld sparen
Wer seine Altersvorsorge auflösen und sofort Geld erhalten will, hat mehrere Möglichkeiten: Die Rentenversicherung auf dem Zweitmarkt verkaufen, regulär kündigen oder widerrufen. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte für Versicherungsrecht sagen Ihnen, welche Option die beste für Sie ist. Erfahren Sie, wie Sie vom unbefristeten Widerrufsrecht profitieren und sich Ihre private Rentenversicherung mit Gewinn auszahlen lassen können.
Inhaltsverzeichnis
Rentenversicherung auflösen und Geld erhalten
Die private Rentenversicherung hält nicht mehr, was sie versprochen hat. Die Garantiezinsen sinken seit Jahren, Gebühren und Kosten fressen den Gewinn auf. Immer mehr Versicherte möchten daher ihre private Rentenversicherung auflösen und ihr Geld zurückerhalten. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Kündigung der Altersvorsorge
Wenn Sie Ihre private Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie nur den Rückkaufswert ausgezahlt, nicht aber ihre bisher eingezahlten Beiträge.
Vor allem in den ersten Jahren nach Vertragsschluss kann die Kündigung der Rentenversicherung daher teuer werden. Der Rückkaufswert kann sogar negativ sein. Auch später machen Sie in der Regel eher Verluste, wenn Sie Ihre private Rentenversicherung kündigen.
Rentenversicherung auf dem Zweitmarkt verkaufen
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die private Rentenversicherung auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Dabei orientieren sich die Käufer beim Ankauf der Rentenversicherung jedoch ebenfalls an dem Rückkaufswert der Police.
Das heißt, dass der Betrag aus dem Verkauf auf dem Zweitmarkt für Rentenversicherungen ebenfalls unter Ihren eingezahlten Beiträgen liegen wird.
Rentenversicherung auflösen: Gute Chancen auf Widerruf
Bei einem Widerruf ist das anders. Bei einem erfolgreichen Widerruf Ihrer privaten Rentenversicherung erhalten Sie Ihre bereits gezahlten Beiträge plus Zinsen zurück. Die Abschluss- und Verwaltungskosten darf der Versicherer nicht abziehen.
Das heißt, Sie machen bei einem erfolgreichen Widerruf Ihrer Rentenversicherung sogar Gewinn. Die Versicherung wird bei einem Widerruf unwirksam, Sie werden so gestellt, als wäre der Vertrag nie geschlossen worden.
Erfolge unserer Mandanten
Rechtsanwalt für Rentenversicherungsrecht: Widerruf prüfen lassen
Wann ist ein Widerruf Ihrer privaten Rentenversicherung möglich? Sie können Ihre private Rentenversicherung widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung in Ihrem Vertrag fehlerhaft ist. Das heißt, wenn Sie bei Abschluss des Vertrages nicht richtig über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.
Und die Chancen stehen gut: Viele Versicherer haben sich in der Vergangenheit nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten. Bei 80 Prozent der von uns überprüften Lebens- und Rentenversicherungen haben wir Fehler in den Widerrufsbelehrungen gefunden.
Ob Sie betroffen sind, können wir ganz einfach und schnell für Sie überprüfen. Wir als spezialisierte Anwälte für Rentenversicherungen überprüfen Ihren Rentenversicherungsvertrag und sagen Ihnen, ob Sie diesen erfolgreich widerrufen können.
Rechtsanwalt Rentenversicherung: Alternativen zur Kündigung prüfen lassen
Mit seinem Urteil vom 7. Mai 2014 (Az: IV ZR 76/11) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass allen Verbrauchern ein unbefristetes Widerrufsrecht von Lebens- und Rentenversicherungen zusteht, wenn Sie nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert wurden.
Das heißt, egal, wann Sie Ihre private Rentenversicherung abgeschlossen haben, Sie können diese auch heute noch widerrufen.
Kündigung Altersvorsorge: Beste Beratung zu Ihren Optionen
Wenn Sie unzufrieden mit der Entwicklung Ihrer privaten Altersvorsorge sind, sollten Sie sich von Experten beraten lassen. Wir überprüfen in der kostenlosen Erstberatung Ihren Rentenversicherungsvertrag und sagen Ihnen, welche Option die beste für Sie ist.
Wenn Sie uns anschließend mandatieren, kümmern wir uns zum Beispiel um den Widerruf und machen Ihre Ansprüche bei Ihrer Versicherung geltend – ganz ohne Kostenrisiko für Sie.
In der folgenden Liste finden Sie einige Beispiele, zu welchen Themen rund um die private Rentenversicherung unsere Rechtsanwälte für Rentenversicherungsrecht Ihnen weiterhelfen können:
Uniprofirente kündigen, Deka Bonusrente kündigen: Wir helfen Ihnen
- Uniprofirente kündigen
- Deka Bonusrente kündigen
- Deka Zukunftsplan Classic kündigen
- Signal Iduna flexible Rente kündigen
- Zurich Fondsrente kündigen
- Zurich Deutscher Herold kündigen
Decker & Böse ist bekannt aus:



Rechtsanwalt für Rentenversicherungsrecht: Antworten im Überblick
Sie haben drei Möglichkeiten, um Ihre private Altersvorsorge aufzulösen und Ihr Geld zu erhalten: Die Kündigung, den Verkauf auf dem Zweitmarkt Rentenversicherung und den Widerruf bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
Bei einer Kündigung der privaten Altersvorsorge erhalten Sie den Rückkaufswert ausgezahlt, nicht Ihre tatsächlich gezahlten Beiträge. Bei einem Verkauf auf dem Zweitmarkt orientieren sich die Käufer ebenfalls meist am Rückkaufswert.
Bei einem erfolgreichen Widerruf erhalten Sie hingegen Ihre gezahlten Beiträge plus Zinsen zurück. Daher bekommen Sie im Fall eines Widerrufs, wenn er aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung erfolgreich ist, das meiste Geld aus der Auflösung Ihrer privaten Altersvorsorge.
Um herauszufinden, welche Option für Sie die beste ist, wenn Sie Ihre private Rentenversicherung auflösen möchten, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt für Rentenversicherungsrecht beraten lassen.
Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen schnell sagen, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Vor- und Nachteile es gibt.
Die private Rentenversicherung kann widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung im Vertrag fehlerhaft ist. Das heißt, wenn Sie nicht ordentlich zum Vertragswiderruf aufgeklärt wurden.
Dazu gibt es viele verschiedene Punkte, die auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung hindeuten. Da juristische Laien diese oft schwer erkennen können, ist eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt für Rentenversicherungsrecht sinnvoll.