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Private Rentenversicherung Einmalzahlung: Risiken und Alternativen

Immer Chancen auf Widerruf prüfen lassen

  • bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
  • auch für gekündigte & ausgelaufene Verträge
  • kostenfreie Prüfung Ihrer Optionen durch Experten

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Immer mehr Menschen suchen nach Möglichkeiten, ihre finanzielle Sicherheit im Ruhestand zu gewährleisten. Über einen langen Zeitraum war hierzu die private Rentenversicherung mit Einmalzahlung zum Laufzeitende eine beliebte Option. Allerdings haben die jahrelangen Niedrigzinsen und die Inflation die zu erwartenden Auszahlungen vieler Verbraucher stark geschmälert. Eine lohnenswerte Alternative zur Rentenversicherung mit Einmalzahlung ist der Widerruf der Police. Hier erhalten Sie vorzeitig sämtliche Einzahlungen inklusive Zinsen und Gebühren zurück.

Bekannt aus:

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Private Rentenversicherung vom Experten prüfen lassen

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Statt Einmalzahlung Widerruf in Anspruch nehmen

Private Rentenversicherung und Einmalzahlung – diese Möglichkeiten bestehen

Für eine private Rentenversicherung gibt es grundlegend zwei Möglichkeiten einer Einmalzahlung: Zum einen können Sie sich Ihre über Jahre hinweg eingezahlten Beträge am Ende der Vertragslaufzeit statt als monatliche Rente auf einen Schlag ausbezahlen lassen. Zum andern können Sie beim Neuabschluss einer Versicherungspolice einen einmaligen Geldbetrag an das Versicherungsunternehmen zahlen. 
Der Versicherer verwaltet und investiert das Kapital. Am Ende der Vertragslaufzeit erhalten Sie Ihre private Rente dann monatlich überwiesen. Beide Varianten sind aber nur Seiten derselben Medaille, weil die Anlageform dadurch insgesamt nicht besser wird. Hohe Gebühren, langjährige Niedrigzinsen und die Inflation schmälern Ihr Vermögen. Durch einen Widerruf können Sie Ihr Geld frühzeitig zurückerhalten und besser investieren.

Einmalzahlung leisten und später monatliche, private Rente erhalten

Die sogenannte Sofortrente ist eine Form der privaten Rentenversicherung. Dabei zahlen Sie kurz vor dem Renteneintritt einen einmaligen Geldbetrag an die Versicherungsgesellschaft und erhalten im Gegenzug eine lebenslange monatliche Rente, auch Leibrente genannt. Die Höhe dieser Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Entscheidend ist die Höhe des eingezahlten Kapitals, das konkrete Renteneintrittsalter sowie der aktuelle Zinssatz. Die Rente fällt in der Regel im Vergleich zum eingezahlten Kapital deutlich geringer aus und lohnt sich daher eigentlich nur dann, wenn der Versicherungsnehmer eine lange Lebenserwartung hat, was nie garantiert werden kann. 

Privatrente als Einmalzahlung erhalten

Einige Versicherungsnehmer entscheiden sich beim Abschluss ihrer Rentenversicherung für eine vertraglich festgelegte Einmalzahlung am Ende der Vertragslaufzeit. Somit wird die Auszahlung nicht in Form einer monatlichen Rente, sondern als einmalige Kapitalauszahlung vorgenommen.

Dieses Auszahlungsmodell kann in der Regel für viele Formen der Privatrente gewählt werden. Allerdings ändert die Form der Auszahlung wenig an der Lukrativität der Anlage. Diese ist von den erwirtschafteten Gewinnen sowie den Gebühren des Versicherers abhängig.

Durch Widerrufsprüfung Auszahlung maximieren

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Für die private Rentenversicherung wird eine Einmalzahlung in vielen Fällen enttäuschend ausfallen. Zahlreiche Verbraucher möchten Ihre Police aus diesem Grund abstoßen.

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Eine vorzeitige Kündigung der Rentenversicherung ist jedoch mit herben finanziellen Verlusten verbunden. Denn hierbei wird lediglich der Rückkaufswert ausbezahlt.

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Häufige Formfehler in den Versicherungsverträgen machen den profitablen Widerrufsjoker möglich. Nutzen Sie gleich unsere kostenlose Erstberatung.

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Private Rentenversicherung: Einmalzahlung selten sinnvoll

Die private Altersvorsorge mit Einmalzahlung ist in keinem der beiden vorgestellten Fälle wirklich sinnvoll. Im Zuge der einmaligen Auszahlung der Rentenversicherung am Ende der Vertragslaufzeit Ihrer Police, wird Sie eine herbe Enttäuschung erwarten. Denn jahrelange Niedrigzinsen und hohe Verwaltungsgebühren des Versicherers schmälern den erwarteten Betrag deutlich.

Und auch bei einer großen Einmalzahlung zu Beginn eines neuen Versicherungsvertrags, kann es später zum bösen Erwachen kommen. Denn die Rente, die letztlich monatlich ausbezahlt wird, liegt je nach Lebenserwartung, häufig unterhalb des eingezahlten Betrags. Somit lässt sich auch in diesem Fall kein oder nur sehr wenig Gewinn erwirtschaften.

Private Rentenversicherung abstoßen – prinzipiell drei Optionen

Eine private Rentenversicherung mit Einmalzahlung neu abzuschließen ist heute leider wenig attraktiv. Denn es gibt deutlich rentablere Möglichkeiten, Geld gewinnbringend anzulegen, beispielsweise in Aktien oder ETFs. Und auch bestehende Versicherungsverträge werfen in der Regel deutlich weniger ab, als über die Jahre hinweg einbezahlt wurde.

Um eine existierende Rentenversicherung vorzeitig loszuwerden, stehen Ihnen grundlegend drei Möglichkeiten zur Verfügung, von denen jedoch nur eine wirklich lohnenswert ist. Prinzipiell möglich sind die vorzeitige Kündigung der Versicherung, der Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt sowie die Rückabwicklung des Vertrags durch Widerruf.

Erfolge unserer Mandanten

Hannoversche: LG Köln

Das Landgericht Köln spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Generali: LG Lüneburg

Das Landgericht Lüneburg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Allianz: LG Hagen

Das Landgericht Hagen spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Continentale: LG Offenburg

Das Landgericht Offenburg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Alte Leipziger: LG Heidelberg

Das Landgericht Heidelberg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Debeka: LG Frankenthal

Das Landgericht Frankenthal spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:

Rentenversicherung vorzeitig kündigen – lediglich Rückkaufswert wird ausbezahlt

Die vorzeitige Kündigung der Rentenversicherung ist gesetzlich verankert und fester Bestandteil eines jeden Versicherungsvertrags. Sie steht somit jedem Versicherungsnehmer zu jedem Zeitpunkt zu. Auch Ihre Versicherungsgesellschaft muss Ihnen somit den Abstoß Ihrer privaten Rentenversicherung vor deren Laufzeitende ermöglichen. 

Da der Versicherer jedoch über lange Zeit mit Ihren Einlagen kalkuliert hat und ihm durch Ihren vorzeitigen Vertragsausstieg Kosten entstehen, wird die Kündigung teuer. Es werden hierfür Sonderkosten und Gebühren erhoben, was den letztendlichen Auszahlungsbetrag deutlich schmälert. Übrig bleibt lediglich der sogenannte Rückkaufswert der Rentenversicherung.

Private Versicherung mit Einmalzahlung auf dem Zweitmarkt verkaufen – hohes Risiko

Es besteht die Möglichkeit, Ihre private Rentenversicherung zu verkaufen. Hierfür existieren spezialisierte Händler, die daran interessiert sind, Ihre Police anzukaufen, um Gewinn zu erzielen. Allerdings liegen die Kaufpreise in der Regel deutlich unter dem Wert der bereits geleisteten Beiträge. Dies bedeutet, dass Sie dabei einen finanziellen Verlust erleiden werden. 

Auf dem Zweitmarkt kaufen Händler außerdem lediglich attraktive Versicherungspolicen. Da sich die Fortführung der Police für Sie nicht mehr lohnt, kann davon ausgegangen werden, dass sie auch für einen potenziellen Käufer kaum Vorteile bieten wird. Zudem gehen Sie beim Verkauf ein Risiko ein, das für Laien schwer einzuschätzen ist. Seriöse Ankäufer sind teils schwer zu erkennen und es gibt Berichte über Betrugsversuche.

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Beste Lösung: Widerrufsjoker nutzen und Ausschüttung maximieren

Der Vertragswiderruf ist ein rechtliches Instrument, das vordergründig dem Schutz der Verbraucher dient. Innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen haben Sie die Möglichkeit, geschlossene Verträge zu widerrufen. Bis einschließlich 2007 haben viele Versicherungsunternehmen Fehler in den Widerrufsbelehrungen gemacht, wodurch die 14-tägige Widerrufsfrist noch nicht begonnen hat.

Dadurch haben Verbraucher auch nach Jahrzehnten noch die Möglichkeit, den Rentenversicherungsvertrag zu widerrufen. Die Folge ist, dass der Versicherungsvertrag vollständig und ohne Abzüge rückabgewickelt wird. Das bedeutet, dass Sie alle Beiträge zurückerhalten, die Sie im Laufe der Jahre eingezahlt haben, sowie alle Zinsen und Gebühren, die die Versicherungsgesellschaft während der Vertragslaufzeit von Ihnen verlangt hat. 

Kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen und Vertrag prüfen lassen

Fehlerhafte und unzureichende Widerrufsbelehrungen ermöglichen es, die private Rentenversicherung mit Einmalzahlung auch noch Jahre nach Vertragsschluss zu widerrufen. Dies war insbesondere bei Verträgen vor 2008 häufig der Fall, jedoch können auch spätere Verträge die genannten Fehler enthalten und rückgängig gemacht werden.

Um festzustellen, ob auch Ihre Police betroffen ist, können unsere Experten Ihre private Rentenversicherung überprüfen und Ihnen unmittelbar mitteilen, ob ein erfolgreicher Widerruf möglich ist. Machen Sie hierzu einfach von unserer kostenlosen Erstberatung Gebrauch, in welcher wir Sie unkompliziert und schnell über Ihre Handlungsoptionen aufklären.

Private Rentenversicherung Einmalzahlung: häufige Fragen

Im Allgemeinen können nur private Rentenversicherungen auf dem Zweitmarkt verkauft werden. Die gesetzliche Rentenversicherung und ihre Ansprüche können nicht veräußert werden. Betriebliche Rentenversicherungen und staatlich geförderte Varianten wie die Riester-Rente sind für potenzielle Käufer uninteressant, weil die Förderungen personengebunden sind. 


Ebenso schwierig gestaltet sich der Verkauf von fondsgebundenen Rentenversicherungen, da sie für Käufer schwer berechenbar sind. Die besten Erfolgsaussichten haben Sie, wenn die Police, die Sie veräußern möchten, einen hohen Rückkaufswert, eine lange Restlaufzeit und einen hohen Garantiezins aufweist. Der Rückkaufswert sollte idealerweise über 10.000 Euro liegen und die Restlaufzeit sollte unter 25 Jahren, aber über 5 Jahre betragen. 


Gute Verkaufschancen bestehen bei Verträgen, die zwischen 2005 und 2012 abgeschlossen wurden, da diese einen hohen Zinssatz aufweisen. Allerdings sollten Sie vor einem Verkauf stets die Option eines Widerrufs prüfen lassen, denn durch diese holen Sie das Maximum aus Ihrer Auszahlung heraus.

Es ist wichtig zu beachten, dass steuerliche Regelungen komplex sind und von individuellen Umständen abhängen. Daher ist es ratsam, sich bei einem Steuerberater über die spezifischen steuerlichen Auswirkungen Ihrer privaten Rentenversicherung zu informieren.

Die Auszahlung einer privaten Rentenversicherung kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein. Wenn der Vertrag beispielsweise vor dem 1. Juli 2004 abgeschlossen wurde, ist der Ertrag in der Regel steuerfrei. Bei Verträgen, die nach dem 1. Juli 2004 abgeschlossen wurden, gelten wiederum andere Regelungen.

Private Rentenversicherungen mit Einmalzahlung können äußerst unrentabel sein. Denn die Auszahlung am Ende der Vertragslaufzeit, ob als Einmalzahlung oder monatliche Rente, liegt häufig unter den geleisteten Beiträgen. Viele Versicherte sind mit ihren Verträgen daher unzufrieden. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen ermöglichen es Versicherungsnehmern jedoch, den Vertrag auch nach vielen Jahren noch zu widerrufen.


Wenn die Belehrung zum Widerrufsrecht nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht oder unvollständig ist, können Sie Ihre private Rentenversicherung widerrufen und alle eingezahlten Beiträge sowie Zinsen und Gebühren zurückfordern. Das bring Ihnen in aller Regel deutlich mehr Geld, das Sie wiederum in bessere Anlagen stecken können oder zur freien Verwendung haben. Um zu prüfen, ob der Widerrufsjoker auch auf Ihre private Rentenversicherung mit Einmalzahlung angewendet werden kann, erfahren Sie in unserer kostenlosen Erstberatung.

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