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Online Abgasskandal-Rechner: Schadensersatz im Dieselskandal berechnen

Problemlos Entschädigung im Abgasskandal berechnen

  • Schadensersatz: bis zu 15% des Kaufpreises
  • Keine Fahrzeugrückgabe erforderlich
  • Schadensersatz trotz bereits verkauftem Auto

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Millionen von Autobesitzern sind vom Abgasskandal betroffen. Betrogenen Autofahrern haben einen Entschädigungsanspruch gegen die betrügerischen Autokonzerne. Mit unserem Abgasskandal Online-Rechner können Sie feststellen, wie hoch eine Entschädigung für Sie im Falle einer Klage ausfallen könnte. Ansprüche gegen die Autohersteller haben sowohl Käufer von Neu- als auch von Gebrauchtwagen. Erfahren Sie hier, welche Entschädigungshöhe möglich ist!

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Abgasskandal-Rechner Online: Hier ganz einfach Schadensersatz berechnen!

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Ohne Aufwand Entschädigung im Dieselskandal berechnen

Abgasskandal Schadensersatz-Rechner nutzen

Inzwischen ist bekannt, dass nahezu alle Fahrzeughersteller in irgendeiner Form in den Abgasskandal verwickelt sind. Es kommen immer noch neue, für die Autobauer belastende Tatsachen, ans Tageslicht. Die Fahrzeuge wurden allesamt mit einer Schummel-Software ausgestattet, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet.

Millionen von Autofahrern haben daher einen Anspruch auf Schadensersatz. Viele Betroffene fragen sich, wie hoch dieser Anspruch ausfällt. Daher haben wir einen Online Rechner entwickelt, der Ihren individuellen Entschädigungsanspruch berechnen kann. Jetzt Diesel-Check nutzen und Entschädigungsanspruch berechnen lassen.

Sofortcheck Ihres Anspruchs im Abgasskandal


So berechnen wir die Höhe Ihres Schadensersatzes

Unser Diesel-Entschädigungs-Rechner verarbeitet die von Ihnen bereitgestellten Daten und errechnet damit eine realistische Summe, die Ihnen als Entschädigung für die Manipulation Ihres Fahrzeugs zusteht. Dazu benötigen wir das Kaufdatum, den Kaufpreis in Euro, den Kilometerstand beim Kauf sowie den aktuellen Kilometerstand und das Fahrzeugmodell sowie den Fahrzeughersteller.

Unsere Erfahrungen im Abgasskandal haben gezeigt, dass es sich lohnt, gegen die betrügerischen Autohersteller vorzugehen. Unsere spezialisierten Anwälte konnten bereits tausenden Mandanten zu hohen Schadensersatzsummen verhelfen.

Mein Fall schien hoffnungslos, da der Anwalt aus meiner Stadt nicht weiterhelfen konnte. So recherchierte ich im Internet und fand heraus, dass es spezialisierte Anwälte in Bereich Dieselskandal gibt. Ich beauftragte die Kanzlei "DB-Anwälte" und bin über den Ausgang sehr zufrieden.

­– Frank M.

Abgasskandal: Keine Zeit verlieren. Klagen lohnt sich.

Wir raten Ihnen, keine Zeit zu verlieren und schnellstmöglich rechtliche Schritte einzuleiten. Denn je weniger Kilometer Ihr Fahrzeug zurückgelegt hat, desto höher ist Ihre Entschädigungssumme. Nutzen Sie unseren Abgasskandal-Rechner zur ersten Einschätzung.

Dieselskandal: Jetzt Entschädigung Online berechnen

Nutzen Sie jetzt unseren Entschädigungsrechner oder unseren Diesel-Check und berechnen Sie die Höhe der Entschädigung für Ihr manipuliertes Fahrzeug! Unsere spezialisierten Anwälte haben bereits zehntausenden Mandanten im Abgasskandal zu Entschädigungen verholfen. Die Erfolgsaussichten für betrogene Verbraucher sind besser denn je.

Jetzt Dieselskandal Entschädigung berechnen

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Vom Abgasskandal betroffen? Mit unserem Diesel-Check schnell & unkompliziert erfahren, wie viel Geld Ihnen zusteht.

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Jetzt Schadensersatzanspruch berechnen und kostenlose Erstberatung nutzen!

oder
0221 - 29270 - 1

Fragen und Antworten zum Abgasskandal-Rechner

Wenn Sie sich im Abgasskandal für eine Klage gegen den betrügerischen Autohersteller entscheiden, brauchen Sie sich keine Sorgen um ausufernde Kosten machen.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel problemlos die anfallenden Verfahrens- und Anwaltskosten.

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir für Sie die Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung besteht. Ist eine Prozesskostenfinanzierung möglich, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer die anfallenden Kosten. Gewinnen Sie den Prozess, erhalten Sie die gesamte Entschädigungssumme abzüglich einer kleinen Provision an den Prozesskostenfinanzierer.

Im unwahrscheinlichen Fall, dass das Verfahren zugunsten des Gegners ausfällt, trägt der Prozesskostenfinanzierer die Kosten. So müssen Sie auch ohne Rechtsschutzversicherung keine Kosten bei einer Klage gegen den Autohersteller befürchten.

Jetzt Diesel-Check nutzen und kostenlose Erstberatung sichern, um alle juristischen Optionen, die Ihnen zur Verfügung stehen, zu prüfen.

Der Abgasskandal, oder auch Dieselskandal, erstreckt sich nahezu auf alle Hersteller. VW, BMW, Mercedes-Benz, Audi, Skoda, SEAT, Volvo, Peugeot, Porsche und viele weitere Autohersteller sind betroffen.

Zahlreiche Diesel-Modelle und auch Benzinmotoren wurden mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Es gibt bereits zahlreiche Rückrufe und immer noch kommen neue dazu.

Unabhängige Messungen zeigen: Viele Fahrzeuge, die noch nicht zurückgerufen wurden, stoßen im Realbetrieb wesentlich mehr Schadstoffemissionen aus als auf dem Prüfstand. Diese Fahrzeuge überschreiten die erlaubten Grenzwerte oft sehr deutlich.

Es gilt als sicher, dass noch weitere Modelle im Abgasskandal erfasst und neue Rückrufe hinzukommen werden. Ein Ende des Abgasskandals ist nicht in Sicht. Die Autohersteller halten sich weiterhin bedeckt und spielen auf Zeit, statt flächendeckende Manipulationen einzuräumen.

Inzwischen ist auch bekannt, dass Wohnmobile systematisch und flächendeckend manipuliert wurden. Aufgrund der hohen Anschaffungskosten fallen Schadensersatzansprüche bei Wohnmobilen regelmäßig sehr hoch aus.

Wenn Sie wissen möchten, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und wie viel Schadensersatz Ihnen im Einzelfall zusteht, empfehlen wir Ihnen, unseren Diesel-Check zu nutzen.

Nutzen Sie zudem unsere kostenlose Erstberatung, damit unsere spezialisierten Anwälte Ihre Ansprüche individuell und unverbindlich prüfen.

Unsere Anwälte

Ulf Böse
Geschäftsführer, Rechtsanwalt
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Portrait von Ralf Möbius LL.M. - Rechtsanwalt in Kooperation
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