Lebensversicherung kündigen und bessere Optionen
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Soll ich meine Lebensversicherung kündigen? Nicht, solange nicht alle Alternativen ausgeschöpft sind. Die Kündigung Ihrer Lebensversicherung ist fast immer die schlechtmöglichste Option, Ihre Anlage zur Auszahlung zu bringen. Viele Versicherungsnehmer wollen aber an ihr Geld, weil sich die Lebensversicherung schon seit vielen Jahren nicht mehr lohnt. Das gilt leider auch bei aktuell wieder höheren Zinsen. Folgender Artikel ist ein 360-Grad-Blick auf alle Themen rund um das Kündigen der Lebensversicherung sowie alle Alternativen. Während zu kündigen ein Verlustgeschäft ist, können Sie mit anderen Varianten wie dem Widerruf sogar Gewinne mitnehmen.
Lebensversicherung kündigen: unser Glossar zur Auszahlung der veralteten Anlage
Sie denken darüber nach, Ihre Lebensversicherung zu kündigen. Die vorzeitige Kündigung birgt aber große finanzielle Risiken. Der wesentliche Faktor dabei ist der Rückkaufswert, der niedriger ausfällt als die Summe Ihrer bereits gezahlten Prämien. Beim Kündigen müssen Sie deshalb einige wichtige Kriterien beachten, Berechnungen anstellen und die Modalitäten Ihres Vertrags genau kennen. Darüber hinaus bestehen auch weniger bekannte Alternativen, die vom Gesetzgeber zum Verbraucherschutz vorgesehen wurden. Besonders vorteilhaft ist das Rechtsmittel des Widerrufs.
Folgender Ratgeber führt strukturiert durch alle Teilbereiche Ihrer Anlage und zeigt deutliche Geldsparpotenziale auf:
- Teil 1: Zusammenfassung der wichtigsten Informationen auf einen Blick
- Teil 2: Kündigen und Alternativen in der direkten Gegenüberstellung
- Teil 3: Rechtliches Detailwissen zum Kündigen der Lebensversicherung
- Teil 4: Häufige Fragen unserer Mandanten
Teil 1 – Zusammenfassung: Vor Kündigung der Lebensversicherung Widerruf prüfen lassen
In Deutschland haben Versicherungsnehmer das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist nach Vertragsabschluss von ihrem Versicherungsvertrag zurückzutreten. Dieses Widerrufsrecht ermöglicht es Ihnen, den Vertrag zu annullieren und Ihre Prämien vollständig zurückzuerhalten. Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nutzen, wird der Vertrag so behandelt, als ob er nie existiert hätte. Sie bekommen deshalb auch Gebühren und Zinsen vollständig ausbezahlt.
Das Problem dabei ist, dass das Rechtsmittel normalerweise nicht unbegrenzt nutzbar ist, sondern meist nur 14 Tage nach Vertragsschluss. Glücklicherweise beginnt diese Frist aber erst, wenn Sie von Ihrem Versicherer vollständig und transparent über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt worden sind. Das haben Versicherer aber besonders vor 2008 häufig versäumt. Ihnen steht deshalb neben dem Kündigen noch viele Jahre nach Vertragsabschluss der sog. Widerrufsjoker zur Verfügung.
Warum Verbraucher durch Kündigung die Lebensversicherung-Auszahlung anstreben
Sie könnten die Lebensversicherung, statt sie zu kündigen, auch einfach bis zum Laufzeitende aussitzen. Das Problem dabei ist aber, dass die Anlage ihren eigentlich vorgesehenen Nutzen nicht mehr erfüllen kann: Sie diente dem Vermögensaufbau oder zumindest der Vermögenssicherung zur Altersvorsorge. Weil sie aber jahrelang zu geringe Zinsen generiert hat, konnte dieser Zweck nicht oder nicht ausreichend erfüllt werden. Die ohnehin geringen Erträge werden durch teils hohe Bearbeitungsgebühren weiter reduziert oder vollständig aufgezehrt.
Hinzu kommt die Teuerungsrate, also die Inflation. Diese führt dazu, dass Sie mit dem Geld, das Sie vor Jahrzehnten eingezahlt haben, bei Auszahlung ihrer Lebensversicherung viel weniger kaufen können. Um den Wert ihrer Anlage erhalten zu können, müsste die Rendite zumindest höher sein als die Inflation. Mittlerweile sind die Zinsen wieder gestiegen, die Inflation aber leider sogar noch mehr. Viele Verbraucher wünschen deshalb eine frühzeitige Auszahlung ihrer Lebensversicherung. Mit dem Kündigen geht das, sie müssen aber schwere finanzielle Einbußen tragen.
Alte Lebensversicherung kündigen oder besser widerrufen?
Weil Kündigen so teuer ist, sollten Sie im Vorfeld juristische Alternativen prüfen lassen. Wenn Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, erhalten Sie eine höhere Auszahlung als beim Kündigen. Der Widerrufsjoker ist zwar nicht bei jedem Versicherungsvertrag anwendbar, funktioniert aber gerade bei Verträgen, die vor dem Jahr 2008 geschlossen wurden, besonders häufig. Bevor Sie also kündigen, sollten Sie ihre Möglichkeit zu widerrufen, rechtlich prüfen lassen.
Hierfür bieten wir Ihnen als kostenlosen Service die Erstprüfung ihres Vertrags an. Dabei können unsere erfahrenen Anwälte für Versicherungsrecht schnell und zuverlässig erkennen, ob Sie ihre Lebensversicherung widerrufen können. Sie bekommen dann ihr Geld vollständig zurück und können Anlagen wählen, die besser zu Ihren aktuellen finanziellen Zielen und Lebensumständen passen. Alternativ können Sie Ihr Geld auch einfach zum Leben nutzen.
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Erfolge unserer Mandanten
Teil 2: Kündigung einer Lebensversicherung im direkten Vergleich mit Alternativen
Dass Sie ihre Lebensversicherung unter bestimmten Bedingungen kündigen können, ist vertraglich vorgesehen. Das Recht, zu kündigen, muss ihnen eingeräumt werden. Deshalb ist diese Variante, sich die Lebensversicherung auszahlen zu lassen, auch die bekannteste. Neben dem Aussitzen der Restlaufzeit haben Sie aber auch noch andere Möglichkeiten, die unvorteilhafte Anlage abzustoßen. Die Varianten sind aber sehr unterschiedlich und können für Sie viele Tausend Euro mehr oder weniger bedeuten. Sie sollten diese deshalb im Detail kennen.
Im zweiten Teil unseres Ratgebers vergleichen wir Varianten, mit denen Sie Ihren Versicherungsvertrag ändern oder abstoßen können:
- Lebensversicherung kündigen: Verluste durch geringen Rückkaufswert
- Lebensversicherung verkaufen: niedrige Preise und unseriöse Angebote
- Lebensversicherung beitragsfrei stellen: untaugliche Lösung des Grundproblems
- Lebensversicherung widerrufen: Rückzahlung aller Prämien, Gebühren und Zinsen
Lebensversicherung kündigen
Wenn Sie ihre Lebensversicherung kündigen möchten, sollten Sie vorher einige Informationen einholen: Einerseits sollten Sie die Kündigungsfrist kennen. Diese gibt an, wie lange ihr Vertrag nach dem Kündigen noch läuft. Im Regelfall sind das ein bis drei Monate. Viel wichtiger als die Frist ist aber der Rückkaufswert. Dieser gibt an, welchen Wert ihr Vertrag zum aktuellen Zeitpunkt für den Versicherer hat.
Da die Versicherungsgesellschaft viel langfristiger mit Ihrem Geld geplant hat, möchte sie vermeiden, dass Sie kündigen. Gesetzlich muss sie Ihnen dieses Recht einräumen, macht Ihnen den Ausstieg allerdings so teuer wie möglich. Der Rückkaufswert liegt deshalb immer unter den Betrag, den Sie selbst bereits einbezahlt haben. Das Kündigen ist deshalb immer möglich, gleichzeitig aber immer mit schweren finanziellen Einbußen verbunden.
Sonderfall Teilkündigung: Lebensversicherung nur teilweise ausbezahlen
Die Teilkündigung Ihrer Lebensversicherung ist auch eine Variante, zu kündigen. Sie ist allerdings nicht immer möglich. Der Versicherer muss ihnen diese Möglichkeit nicht einräumen, tut das aber manchmal unter bestimmten Bedingungen. Eine davon ist fast immer, dass sie bereits einen bestimmten Mindestbetrag eingezahlt haben müssen. Der eigentliche Vertrag wird dann beibehalten und sie bekommen einen Teil ihrer bereits eingezahlten Prämien zurück.
Daraus ergibt sich, dass nur teilweise zu kündigen für Sie gleich doppelt schlecht ist. Ziel ist es ja, die ungünstige Anlageform Lebensversicherung insgesamt abzustoßen. Das wird damit nicht erreicht. Sie müssten in Zukunft weiter Beiträge einbezahlen und ihren Vertrag behalten. Außerdem richtet sich die Auszahlung auch wieder nach dem niedrigen Rückkaufswert. Der Unterschied ist nur, dass Sie nun eben nur einen Teil davon ausbezahlt bekommen.
Lebensversicherung verkaufen
Ihre Lebensversicherung zu verkaufen kann in manchen Fällen ein wenig lukrativer sein, als zu kündigen. Deutliche Verluste machen Sie dabei aber immer noch. Das Problem ist nämlich, dass sich die Preise auf dem sogenannten Zweitmarkt am Rückkaufswert orientieren. Sie liegen zwar manchmal etwas höher, allerdings nur unwesentlich. Sie machen also auch mit dieser Variante, wie beim Kündigen, deutlichen Verlust.
Auch wenn Sie unter Umständen im Vergleich zum Kündigen etwas mehr herausbekommen, ergibt sich beim Verkauf ein zusätzliches Problem. Auf dem Zweitmarkt gibt es nämlich viele unseriöse Angebote. Verbraucher sind hierbei teilweise unverschämten Dumping-Preisen und dreisten Betrugsversuchen ausgesetzt. Seriöse Ankäufer zu erkennen, ist für Laien häufig schwierig.
Lebensversicherung beitragsfrei stellen
Die Lebensversicherung kann auch beitragsfrei gestellt werden. Der Nachteil hierbei liegt natürlich auf der Hand: die ungünstige Wertanlage müssen Sie damit nämlich behalten. Sollten Sie nur vorübergehende finanzielle Unpässlichkeiten überbrücken müssen, ist diese Variante zumindest besser als einfach zu kündigen. Die Anlageform wird dadurch aber nicht besser.
Durch das Pausieren verringert sich auch der Wert der Auszahlung am Ende. Sie müssen aber zumindest für den vereinbarten Zeitraum keine Prämien zahlen. Es kann aber sein, dass trotz der Beitragsfreiheit Gebühren anfallen. Die Nachteile häufen sich also auch hier. Insofern sollten immer alle Alternativen geprüft werden, bevor sie eine Entscheidung treffen.
Vor Lebensversicherung Kündigung immer erst Widerruf prüfen lassen
Die Lebensversicherung zu widerrufen ist die mit Abstand beste Variante, um ihre Lebensversicherung loszuwerden. Dabei müssen Sie keinerlei Abschläge in Kauf nehmen und erhalten alle eingezahlten Beiträge inklusive jeglicher Gebühren und Kosten sowie aller Zinsen vollständig zurück. Die Möglichkeit, den Widerrufsjoker zu ziehen, hängt aber von einigen juristischen Faktoren ab. Im Wesentlichen muss der Versicherer Fehler im Rahmen der Widerrufsbelehrung gemacht haben.
Besonders zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 war das relativ häufig der Fall. Aber auch außerhalb dieses Zeitraums haben Sie Chancen, den Widerruf zu nutzen oder alternativ vom sogenannten 'ewigen Rücktrittsrecht' Gebrauch zu machen. Die Varianten sind juristisch unterschiedlich, haben für Sie als Verbraucher allerdings den gleichen Effekt. Daraus folgt, dass Sie Ihren Versicherungsvertrag mindestens auf diese Möglichkeit prüfen lassen sollten. Bei uns können Sie das im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung tun lassen.
Zwischenfazit zur Lebensversicherung: Ist Kündigen sinnvoll?
Im Gesamtvergleich der Varianten zeigt sich, dass Sie neben dem Kündigen fast immer bessere Alternativen zur Verfügung haben. Völlig unabhängig von den Umständen bringt der Widerruf finanziell gesehen die meisten Vorteile. Da dieses Rechtsmittel zwar häufig, aber nicht immer einsetzbar ist, sollten Sie es rechtlich prüfen lassen. Da Sie bei uns vom Service unserer kostenlosen Erstberatung profitieren, entstehen Ihnen dabei nicht einmal Kosten.
Sollte nach Prüfung Ihres Versicherungsvertrags der Widerrufsjoker nutzbar sein, können Sie sich dazu entscheiden. Falls nicht, können Sie im Nachgang immer noch Alternativen prüfen. Sie erhalten dadurch eine gute Grundlage, auf der Sie eine fundierte Entscheidung aufbauen können. Fordern Sie gleich unsere kostenlose Erstberatung an. Unsere spezialisierten Anwälte melden sich in der Regel spätestens im Laufe eines Werktags bei Ihnen zurück.
Teil 3: Rechtliches Detailwissen zum Kündigen der Lebensversicherung
In den Abschnitten zuvor haben wir ausführlich gegenübergestellt, welche Möglichkeiten Sie haben, um ihre Lebensversicherung frühzeitig auszahlen zu lassen. Auch wenn das Kündigen in der überwiegenden Zahl der Fälle eine schlechte Alternative ist, kann es sein, dass einzelnen Verbrauchern nichts anderes übrigbleibt. Deshalb beschäftigen wir uns im Folgenden mit verschiedenen Detailfragen rund um das Kündigen der Lebensversicherung. Dabei behandeln wir auch Besonderheiten in Bezug auf verschiedene Varianten der Lebensversicherung.
Hinzu kommen Themen rund um die Ergänzung der Policen, beispielsweise um eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Außerdem behandeln wir einige Spezialthemen. Sollten Sie bereits wissen, dass für Sie ein Widerruf leider nicht infrage kommt, können Sie sich im Folgenden weiter informieren. In jedem anderen Fall nutzen Sie am besten gleich unsere kostenlose Erstberatung und lassen Ihren Vertrag rechtlich prüfen.
Kapitallebensversicherung kündigen
Die Kapitallebensversicherung ist eine relativ häufige Form der Anlage. Diese besteht aus zwei Teilen. Der eine Teil ist der sogenannte Todesfallschutz. Insofern enthält die Kapitallebensversicherung immer auch eine Risikolebensversicherung. Diese sorgt dafür, dass Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes einen vorher vertraglich festgelegten Geldbetrag als Unterstützung ausgezahlt bekommen. Der zweite Teil ist kapitalbildend.
Dabei zahlen Sie regelmäßig Prämien ein und versuchen so für die Zukunft Vermögen anzusparen. Da sich diese Anlageform in der Regel nicht mehr lohnt, wollen viele Verbraucher auch ihre Kapitallebensversicherung kündigen. Das geht. Beachten Sie aber, dass damit meist auch der Todesfallschutz verloren geht. Wenn Sie das ohnehin in Kauf nehmen, sollten Sie auch hier den Widerruf prüfen lassen, wenn das Kündigen ihrer Police für Sie infrage kommt.
Erweiterter Versicherungsschutz – z. B. Berufsunfähigkeits- oder Unfallschutz
Teilweise kommt es vor, dass Versicherungsverträge Zusatzversicherungen enthalten, die den Versicherungsschutz erweitern. Wie gerade bei der Kapitallebensversicherung dargestellt, kann das zum Beispiel eine Risikolebensversicherung sein. Infrage käme aber auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder beispielsweise auch eine Unfallversicherung.
Unabhängig vom erweiterten Versicherungsschutz gilt beim Kündigen aber immer das Gleiche. Im Regelfall entfällt der erweiterte Versicherungsschutz der Lebensversicherung, wenn Sie diese kündigen. Das gilt zwar auch bei einem potenziellen Widerruf, allerdings sparen Sie dabei viel Geld und können eine entsprechende Zusatzversicherung auch gesondert abschließen.
Fondsgebundene Lebensversicherung kündigen
Im Unterschied zu herkömmlichen Lebensversicherungen werden die Anlagen einer fondsgebundenen Lebensversicherung nicht vom Versicherer selbst verwaltet. Ihr Geld wird in verschiedenen Anlageklassen angelegt, die sich beispielsweise aus Aktien, Anleihen, Immobilien oder Rohstoffen zusammensetzen können. Je nachdem, wie die Fonds zusammengesetzt sind, können solche Lebensversicherungen zumindest rein potenziell höhere Renditen abwerfen.
Damit einher geht allerdings auch ein deutlich höheres Risiko. Sie haben also auch die Chance, Verluste zu machen. Zahlreiche unabhängige Berechnungen zeigen eindeutig, dass das Verhältnis von Ertrag und Risiko mit anderen Anlageformen deutlich besser ist. Ein gutes Beispiel sind breit gestreute ETFs. Diese können heute über digitale Wege einfach, günstig und risikoarm selbständig gehandelt werden.
Informationen zum Rückkaufswert und dessen Berechnung
Die genaue Berechnung des Rückkaufwerts variiert von Versicherer zu Versicherer. Hierfür wird der sogenannte Rückkaufswert-Faktor mit Ihrem Sparanteil multipliziert. Welchen Rückkaufswert-Faktor ihr Versicherer ansetzt, hängt von mehreren Aspekten ab. In der Regel ist das die Vertragsdauer und die Summe der bereits gezahlten Prämien. Der Sparanteil ist der Betrag, der von den gezahlten Prämien in den Kapitalanlagen der Versicherungsgesellschaft angesammelt wurde.
Den genauen Rückkaufswert können Sie also nicht einfach selbst berechnen. Sie können ihn sich aber von der Versicherungsgesellschaft nennen lassen. Außerdem ist mittlerweile gesetzlich geregelt, dass Sie mindestens einmal jährlich eine sogenannte Standmitteilung erhalten müssen. Darin finden Sie alle wichtigen Kennwerte zu Ihrer Versicherungspolice. Darunter findet sich auch der aktuelle Rückkaufswert.
Urteile und aktuelle Entwicklungen
Verbraucherfreundliche Urteile von Landgerichten, Oberlandesgerichten und höchstrichterlich dem BGH gibt es bereits viele in Bezug auf Lebensversicherungen. Aktuell befasst sich der Europäische Gerichtshof mit Fragen rund um den Widerruf von Lebensversicherungen. Dieser urteilt erfahrungsgemäß sehr häufig im Sinne der Verbraucher und ist damit eine wichtige Säule des europäischen Verbraucherschutzes.
Nichtsdestotrotz sollten Sie die aktuelle rechtliche Lage und die regelmäßige Rechtsprechung ausnutzen. Insbesondere Versicherungsverträge, die vor dem Jahr 2008 geschlossen wurden, haben eine besonders hohe Chance, den vorteilhaften Widerrufsjoker nutzen zu können. Wenn Sie sich über wichtige Urteile und die aktuelle Rechtsprechung informieren möchten, besuchen Sie gerne unsere Detailseite zu BGH-Urteilen rund um das Thema Lebensversicherung.
Was ist mit Überschussbeteiligung und Schlussüberschuss beim Kündigen?
Erträge, die der Versicherer mit dem von Ihnen über die Laufzeit Ihrer Lebensversicherung zur Verfügung gestellten Geld erwirtschaften kann, gibt er anteilig an Sie weiter. Zum Ende der Laufzeit gibt es hierzu auch nochmal eine Gesamtabrechnung. Sollten hier deutlich höhere Gewinne erwirtschaftet worden sein, als die, die der Versicherer Ihnen bei Vertragsschluss garantiert hat, erhalten Sie auch hiervon etwas.
Wenn Sie allerdings kündigen, verwirken Sie damit auch Ihr Anrecht auf diese Beteiligung. Weil die Anlageform in den letzten zwei Jahrzehnten ohnehin wenig Rendite abwerfen konnte, kann das verschmerzbar sein. Wenn Sie allerdings erfolgreich widerrufen, müssen Sie auch darauf nicht verzichten. Sie erhalten dann Ihre Überschussbeteiligung in Bezug auf die Zeit, in der Sie tatsächlich Geld eingezahlt haben.
Unsere Expertise bei Decker & Böse ist Ihr Vorteil
Unsere spezialisierten Anwälte bei Decker und Böse verstehen sich als Verbraucherrechtsanwälte. In diesem Sinne vertreten wir besonders Privatpersonen gegen große Konzerne. In diesem Fall sind das die großen Versicherungsgesellschaften. Um Ihr persönliches Risiko besonders gering zu halten, bieten wir Ihnen unseren Service der kostenlosen Erstberatung.
In diesem Kontext klären wir Sie über alle rechtlichen Rahmenbedingungen auf und prüfen Ihren Versicherungsvertrag. Gängige Fehler in den Widerrufsbelehrungen erkennen unsere erfahrenen Spezialisten auf den ersten Blick. So erfahren Sie schnell und ohne Kostenrisiko, ob der Widerrufsjoker in ihrem Fall infrage kommt.
Teil 4: Lebensversicherung kündigen – was Mandanten häufig fragen
Ihre Lebensversicherung können Sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Diese richtet sich in der Regel nach der Fälligkeit Ihrer Beitragszahlungen und beträgt dann häufig einen bis drei Monate zum Monatsende, zum Jahresende oder zum Ende eines Halbjahres. Die exakte Kündigungsfrist für Ihre Lebensversicherung können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder bei Ihrer Versicherung erfragen. Alternativ übernehmen wir das gerne für Sie und prüfen dabei auch gleich Ihre Möglichkeiten, den Widerrufsjoker zu nutzen.
Die Lebensversicherung können Sie schriftlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Für das Kündigen reicht ein formloses Schreiben, in dem Sie Ihre Kündigungsabsicht mitteilen. Bevor Sie ein Kündigungsschreiben an Ihre Versicherung senden, sollten Sie aber immer erst einen Widerruf prüfen lassen. Nutzen Sie dazu am besten unsere Online-Vertragsprüfung und die anschließende kostenlose Erstberatung.
Sinnvoller ist es immer, erst den Widerruf prüfen zu lassen. Nur falls dieser nicht möglich sein sollte, sollten Sie die Alternativen prüfen. Ob es sinnvoll ist, eine Lebensversicherung zu kündigen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie das Geld aus der Lebensversicherung dringend benötigen oder lukrativer anlegen möchten, kann das eine Option sein.
Bei einer Kündigung erhalten Sie aber nur den Rückkaufswert von Ihrer Versicherung ausgezahlt, der durch Kosten und Gebühren sogar unter Ihren Einzahlungen liegen kann. Bei einem erfolgreichen Widerruf erhalten Sie hingegen Ihre eingezahlten Prämien inklusive Zinsen zurück. Ist ein Widerruf nicht möglich, können Sie einen Verkauf der Versicherung auf dem Zweitmarkt in Erwägung ziehen oder Ihre Versicherung beitragsfrei stellen lassen. In Einzelfällen kann das die bessere Option sein.
Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung auf jeden Fall nicht vorschnell und lassen Sie sich von unseren Rechtsanwälten zu Ihren Alternativen beraten. Da wir hierzu unsere kostenlose Erstberatung anbieten, entsteht Ihnen hierbei keinerlei Risiko und Sie erhalten eine bessere Entscheidungsgrundlage.
Das kommt darauf an. Ob Sie Steuern zahlen müssen, hängt zum Beispiel davon ab, wann Sie die Lebensversicherung abgeschlossen haben. Wenn Sie den Vertrag vor 2005 abgeschlossen haben, müssen Sie in der Regel keine Steuern bezahlen. Die konkreten Bedingungen dafür sind Folgende: Sie haben den Vertrag vor 2005 abgeschlossen, Sie sind bei der Auszahlung älter als 60 Jahre und die Summe wird in einem Betrag ausgezahlt. Wenn Sie die Lebensversicherung ab 2005 abgeschlossen haben, müssen Sie wahrscheinlich auf den Gewinn eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent bezahlen.
Das Problem bei Steuerfragen ist aber, dass in der Regel keine pauschalen Aussagen getroffen werden können. Das Steuerrecht hat sich über die Zeit teils deutlich verändert und es spielt eine wichtige Rolle, wann der Vertrag geschlossen wurde. Außerdem zählen noch viele weitere Faktoren, die Ihnen nur Ihr Steuerberater erklären kann. Für verbindliche Aussagen zum Thema Steuern müssen Sie diesen kontaktieren.
Was aber pauschal gesagt werden kann: Dadurch, dass Sie beim Kündigen fast immer ein Minusgeschäft machen, dürften die anfallenden Steuern überschaubar sein. Wo keine Gewinne erzielt wurden, müssen Sie auch nichts abführen. Allerdings gilt auch hier, dass eine verbindliche Aussage nur Ihr Steuerberater treffen kann.
Bei vorzeitiger Kündigung bekommen Sie von Ihrer Lebensversicherung den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Das ist der Betrag, den Ihre Versicherung zum Zeitpunkt, wenn Sie kündigen, wert ist. Sie können diese der jährlichen Standmitteilung Ihrer Versicherung entnehmen. Der Rückkaufswert kann auch niedriger als Ihre eingezahlten Beiträge sein.
Der Grund dafür ist, dass Ihre Prämien erst einmal dafür genutzt werden, um Kosten und Gebühren sowie den Risikoanteil der Lebensversicherung zu decken. Erst wenn diese Kosten gedeckt sind, werden Ihre Prämien dafür verwendet, Geld für Sie anzusparen. Erst dann steigt der Wert Ihrer Lebensversicherung. Besonders in den ersten Jahren der Laufzeit ist es daher wahrscheinlich, dass Sie besonders hohe Verluste beim Kündigen der Lebensversicherung machen.
Aber auch später ist das Kündigen fast immer ein äußerst schmerzhaftes Verlustgeschäft. Kündigen Sie nur, wenn bessere Alternativen wie der Widerruf sicher ausgeschlossen werden können.
Rein theoretisch geht das. Das ginge aber nur dann, wenn Ihre Lebensversicherung so viel Rendite abgeworfen hat, dass Sie die Kosten der Kündigung auffangen kann. Das geht nur bei überaus lukrativen Einzelfällen. In solchen Fällen ist aber ebenfalls der Widerruf besser, weil Sie jegliche Erträge aus der Anlage dabei ja ebenfalls ausgezahlt bekommen.
Die Chance, ohne Verluste zu kündigen, ist insgesamt verschwindend gering und selbst dann ist der Widerruf die bessere Alternative.
Die Grenzen zwischen den Anlageformen private Rentenversicherung und Lebensversicherung sind häufig verschwommen. Grundsätzlich handelt es sich bei beiden um sehr ähnliche Arten der Wertanlage bzw. privaten Altersvorsorge. In beiden Fällen soll der gesetzliche Rentenanspruch oder die Vorsorgemodelle bestimmter Berufsgenossenschaften privat ergänzt werden. Leider sind beide Modelle aus den gleichen Gründen nicht mehr lukrativ.
Für das Kündigen ihrer Rentenversicherung gelten in der Regel sehr ähnliche Vorgaben und rechtliche Modalitäten wie bei der Lebensversicherung. Die Ausführungen in diesem Ratgeber gelten deshalb in vielen Bereichen für beide Anlageformen analog. Auch die private Rentenversicherung können Sie grundsätzlich kündigen. Aber auch hier gibt es einen entsprechenden Rückkaufswert, durch den Sie meist deutliche finanzielle Nachteile erleiden.
Da die Policen auch bei der Rentenversicherung im Zeitraum vor 2008 relativ häufig Fehler in der Widerrufsbelehrung aufweisen, kommt der Widerrufsjoker auch in diesem Fall oft in Frage. Wenn Sie mehr zum Thema erfahren möchten, gelangen Sie hier über den Link zu unserer Detailseite zum Thema Rentenversicherung kündigen und allen Alternativen zum Kündigen.
Ja, solche Mustervorlagen finden sich zahlreich im Netz. Grundsätzlich reicht es aber aus, wenn Sie Ihre Vertragsdaten, wie die Versicherungsnummer, nennen und schriftlich Ihren Wunsch zum Kündigen klar machen. Unabhängig davon sollten Sie aber nie vorschnell kündigen und lieber erst Alternativen prüfen lassen.