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Kündigung der PKV nach Beitragserhöhung

Fristen und Alternativen

  • Beitragserhöhung oft unwirksam
  • Rückerstattung auch rückwirkend möglich
  • weiterhin den niedrigeren, alten Beitrag zahlen

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Mehrere Millionen Deutsche müssen sich aktuell mit der Beitragserhöhung ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) auseinandersetzen. Häufig führt das dazu, dass der Versicherte das Vertrauen in seine Versicherung verliert. Der vermeintlich letzte Ausweg: Die PKV kündigen und die Beitragserhöhung vermeiden. Es gibt allerdings noch weitere lohnende Alternativen. Wichtig ist jedoch in jedem Fall, die gesetzlichen Fristen einzuhalten.

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Kündigung der PKV nach Beitragserhöhung: Das gilt es zu beachten

Wer eine private Krankenversicherung hat, ist es mittlerweile gewohnt, dass in regelmäßigen Abständen eine Tariferhöhung ins Haus flattert. Diese wird oft zähneknirschend hingenommen, dann aber doch gezahlt. Was soll man auch anderes tun? Widerspruch oder Klage erscheinen auf den ersten Blick nicht zielführend. Zumindest die Klage gegen eine Beitragserhöhung der PKV ist jedoch eine Möglichkeit. Denn häufig ist die von der PKV erhobene Beitragserhöhung unwirksam.

Entscheiden Sie sich aber doch für eine Kündigung, gibt es verschiedene Varianten:

  • Ordentliche Kündigung
  • Sonderkündigung
  • Rückwirkende Kündigung wegen Versicherungspflicht in GKV

Ordentliche Kündigung der PKV nach Beitragserhöhung

Jeder Versicherungsnehmer hat das Recht, seinen bestehenden Versicherungsvertrag innerhalb gewisser Fristen zu kündigen. Die Frist für eine ordentliche Kündigung beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahrs. Doch Vorsicht: Manchmal ist das Versicherungsjahr nicht gleichbedeutend mit dem Kalenderjahr.

Außerdem muss sichergestellt sein, dass Sie ununterbrochen versichert bleiben. Denn in Deutschland herrscht seit 2009 Versicherungspflicht. Es ist also wichtig, dass die neue Versicherung greift, sobald die Kündigung Ihrer Privaten Krankenversicherung wirksam wird. Die ordentliche Kündigung hat allerdings auch Nachteile und ist daher nicht das beste Mittel bei einer Beitragserhöhung.

„Ich habe eine Rückzahlung von knapp 9.300€ erhalten. Dank der Prüfung durch die Spezialisten spare ich jetzt sogar noch 100€ monatlich.“

– Johannes S.

Sonderkündigungsrecht nach PKV Beitragserhöhung

Die relevante Kündigungsfrist bei einer PKV Beitragserhöhung liegt bei zwei Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Änderungsmitteilung erhalten haben. Hier gilt der tatsächliche Eingang der Mitteilung bei Ihnen. Also nicht das Datum, das auf dem Brief zu lesen ist.

Die abweichende Frist im Vergleich zur ordentlichen Vertragskündigung erklärt sich daraus, dass Sie bei einer Erhöhung immer ein Sonderkündigungsrecht haben. Machen Sie davon Gebrauch, endet Ihr Vertrag zu dem Zeitpunkt, an dem der neue Beitrag in Kraft getreten wäre. Auch hier müssen Sie die neue Versicherung nachweisen.

Versicherungspflicht in der GKV – rückwirkende Kündigung der Privatversicherung

Gerade in schweren wirtschaftlichen Zeiten kann es passieren, dass Sie in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden. Auch dann müssen Sie Ihre Private Krankenversicherung kündigen. Und das unabhängig von einer Tariferhöhung. In diesem Fall ist das sogar rückwirkend möglich.

Pflichtmitglied in der GKV werden Sie beispielsweise, wenn Ihr Bruttogehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze und über der Geringfügigkeitsgrenze (ab 1.10.2022 520 €) liegt. In solchen Fällen liegt die Frist für eine Kündigung der PKV bei drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht. Auch hier muss natürlich der Versicherungsnachweis erbracht werden.

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PKV kündigen wegen Beitragserhöhung? Die Nachteile

Bevor Sie die Kündigung Ihrer PKV wegen Beitragserhöhung aussprechen, sollten Sie sich über die Nachteile dieses Vorgehens bewusst sein. Denn als Neukunde in einer Privaten Krankenversicherung müssen Sie beispielsweise eine erneute Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen. Darüber hinaus verlieren Sie den größten Teil Ihrer Altersrückstellung.

Da es auch die neue Versicherung nicht umsonst gibt, können Sie außerdem damit rechnen, dass auch hier bei nächster Gelegenheit eine Tariferhöhung zu erwarten ist. Entscheiden Sie sich daher für unsere kostenfreie Erstberatung. Unsere spezialisierten Anwälte prüfen, ob die letzten Anhebungen Ihrer Prämien unwirksam waren und holen ihr Geld zurück.

Besser: Beitragserhöhung auf Unwirksamkeit prüfen lassen

Viel sinnvoller als eine Kündigung der PKV wegen Beitragserhöhung ist es, die geplante Tarifanpassung von uns auf Wirksamkeit überprüfen zu lassen. Denn viele Versicherungsunternehmen machen Formfehler bei der Erhöhung oder begründen diese nicht korrekt. Wichtig ist lediglich, dass die Verjährungsfrist von drei Jahren nicht überschritten wird.

Vereinbaren Sie daher am besten sofort einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung bei unseren Experten für Versicherungsrecht. Wir prüfen Ihren Vertrag und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Im besten Fall bekommen Sie sogar rückwirkend Beiträge zurück. Eine Klage gegen die Beitragserhöhung der PKV kann sich also richtig lohnen.

Erhöhung der PKV-Tarife häufig unwirksam

Wie lohnend eine Klage gegen Tariferhöhungen in der Privaten Krankenversicherung sein kann, zeigen verschiedene Beispiele. So entschied der BGH, dass die AXA PKV Beitragserhöhung unwirksam war (Az. IV ZR 294/19; IV 314/19). Der Vorwurf: Die Erhöhung war nicht ausreichend begründet.

Weiterhin können Erhöhungen nach billigen Lockangeboten sowie die Überschreitung des gesetzlichen Schwellenwerts ein Grund für erfolgreiche Klagen sein. Dies mussten bereits andere Versicherer feststellen. So entschied das Landgericht Bonn im Jahr 2020, dass eine DKV Beitragserhöhung unwirksam war.

Kündigung der PKV wegen Beitragserhöhung

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Nach Mitteilung der Tariferhöhung möglichst schnell handeln und anwaltlichen Rat einholen. Ansonsten drohen im schlimmsten Fall die gesetzlichen Fristen auszulaufen.

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Im Zuge unserer kostenlosen Erstprüfung können wir feststellen, ob eine Kündigung der PKV nach Beitragserhöhung überhaupt nötig ist oder ob die Erhöhung unwirksam ist.

oder
0221 - 29270 - 5

Kündigung der PKV wegen Beitragserhöhung – das fragen unsere Mandanten

Nein, das müssen Sie sicher nicht. Zum einen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bei einer PKV Beitragserhöhung. Hierfür müssen Sie allerdings eine Frist von zwei Monaten ab Eingang der Änderungsmitteilung einhalten und Ihrem alten Versicherer nachweisen, dass Sie ohne Unterbrechung eine neue Versicherung haben.

Zum anderen können Sie die Tarifanpassung auf Wirksamkeit überprüfen lassen. Das kann für Sie deutlich lohnender als eine Kündigung der Versicherung sein. Denn unsaubere Formulierungen oder schwammige Erklärungen sind keine Seltenheit bei Versicherern. Bei einer kostenfreien Erstprüfung können wir feststellen, ob die Erhöhung unwirksam ist.

Sie haben ein Sonderkündigungsrecht sobald die Private Krankenversicherung die Beitragserhöhung ankündigt. Die Frist für Ihre Kündigung beträgt zwei Monate. Es zählt das Datum des Eingangs der Änderungsmitteilung. Allerdings müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie nahtlos eine neue Versicherung haben.

Außerdem verlieren Sie einen Großteil Ihrer Altersrückstellungen, die Sie sich bei einer neuen Versicherung wieder ansparen müssen. Vor einer weiteren Tariferhöhung beim neuen Versicherer sind Sie übrigens durch einen Wechsel ebenfalls nicht geschützt. Es lohnt sich also, nach Alternativen zur Kündigung zu suchen.

Grundsätzlich darf Ihnen Ihre Versicherung keine Kündigung aussprechen, da es in Deutschland die Versicherungspflicht gibt. Zumindest betrifft das Produkte wie die Krankheitsvollversicherung und die Pflegepflichtversicherung. Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherung können allerdings innerhalb der ersten drei Jahre vom Versicherungsunternehmen ordentlich gekündigt werden.

Außerordentliche Kündigungen sind darüber hinaus möglich, wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen oder bei der Gesundheitsprüfung im Vorfeld des Vertragsabschlusses falsche Angaben gemacht haben. Je nach Schwere des Vorwurfs kann die Versicherung den Vertrag innerhalb von fünf bzw. zehn Jahren rückabwickeln.

Meistens ja. Vor einer eventuellen Klage gegen die Beitragserhöhung sollte jedoch zunächst eine Prüfung der Tariferhöhung stattfinden. Ergibt die Prüfung, dass der Versicherer unsauber gearbeitet hat und eine Klage Erfolg haben könnte, überwiegen die Vorteile im Vergleich zu einer Kündigung deutlich.

Zum einen haben Sie keinen Stress, eine neue Versicherung zu suchen. Zum anderen verlieren Sie nicht Ihre Altersrückstellungen, die Sie mühsam über die Jahre in Ihrer PKV angespart haben. Außerdem ist die Verjährungsfrist von drei Jahren deutlich länger als die Kündigungsfristen der PKV bei Beitragserhöhung.

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