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Abgasskandal Wohnmobil: Rechte-Check für betroffene Dieselmotoren

Rechtslage und Schadenersatz im Dieselskandal

  • Schadensersatz: bis zu 15% des Kaufpreises
  • Keine Fahrzeugrückgabe erforderlich
  • Schadensersatz trotz bereits verkauftem Wohnmobil

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Der Abgasskandal beim Wohnmobil betrifft Reisemobile und Camper, in denen ein Dieselmotor mit unzulässiger Abschalteinrichtung verbaut wurde. Wenn Sie nicht auf dem Wertverlust durch die vorsätzliche Abgasmanipulation sitzenbleiben möchten, stehen Ihnen mit anwaltlicher Hilfe zwei starke Optionen offen: Sie fordern entweder die Rückabwicklung des Kaufs, geben das Fahrzeug zurück und erhalten den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung zurück. Oder Sie behalten das Wohnmobil und klagen auf Schadenersatz.

Bekannt aus:

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Jetzt auch Wohnmobil-Abgasskandal: Abschalteinrichtungen in mehreren Modellen

Der Abgasskandal hat endgültig auch die Camper-Szene erreicht. Kein Wunder, denn die überwiegende Zahl der Fahrzeuge besitzt einen Diesel-Motor und viele der Hersteller haben bei den Abgaswerten ihrer Diesel-Aggregate getrickst. Abschalteinrichtungen sorgten auf unzulässige Weise für geschönte Abgaswerte.

Anspruch auf Entschädigung für Abgasskandal-Wohnmobile

Genauso wie andere Kfz-Besitzer haben auch die Käufer eines Wohnmobils Anspruch auf Entschädigung, wenn ihnen ein Fahrzeug mit Abschalteinrichtung verkauft wurde. Die vorsätzliche Abgas-Schummelei der Motorenhersteller ist ein klarer Fahrzeugmangel. In diesem Punkt ist die Rechtsprechung zum Abgasskandal eindeutig.

Wohnmobil-Dieselskandal zieht weite Kreise durch viele Hersteller

Verdächtig sind unter anderem Reisemobile mit Motoren von VW, Fiat, Mercedes-Benz, Iveco, Peugeot und Citroen. Diese befinden sich in zahlreichen Modelle namhafter Hersteller. Die Verunsicherung unter Camper-Freunden ist deshalb groß. Wohnmobilbesitzer sind zu Recht besorgt, denn sie sind mit einem herben Wertverlust konfrontiert.

Eigentlich galten Wohnmobile als preisstabil. Bis zum Abgasskandal war der Kauf also eine gute Investition. Wer seine fahrbare Ferienwohnung gut pflegte und die Wartung ernst nahm, konnte das Fahrzeug auch nach vielen Jahren noch für einen guten Preis gebraucht verkaufen.

Wertverlust für Wohnmobil mit Diesel-Motor zu befürchten

Der Abgasskandal hat für die Wohnmobilbesitzer konkrete und teure Folgen. Besonders ärgerlich ist der Wertverlust. Gebrauchte Fahrzeuge, bei deren Stickoxid-Werten geschummelt wurde, lassen sich nur noch mit schmerzhaften Preisabschlägen verkaufen. Diese Tendenz wird umso greifbarer, je mehr sich der Wohnmobil-Abgasskandal verdichtet.

Camper hofften lange Zeit, verschont zu bleiben. Das ändert sich nun. Diesel-Manipulationen bei Herstellern von Nutzfahrzeug-Motoren sind bekannt. Auch freiwillige Rückrufe gab es bereits, mit denen Hersteller verpflichtenden Maßnahmen des Kraftfahrt-Bundesamtes entgehen wollen. Schädliche Auswirkungen bei Verbrauch und Motor-Lebensdauer gehen dabei zulasten der Wohnmobil-Besitzer.

Abgasskandal: Wohnmobil-Check starten

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Wie oft kauft man sich ein Wohnmobil? Bestimmt sollte auch Ihr Reisemobil eine Anschaffung fürs Leben sein. Schließlich ist ein Camper teuer.

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Der Abgasskandal lässt den Wiederverkaufswert aber abstürzen und es drohen sogar Fahrverbote. Bei Wohnmobilen ist der Wertverlust gewaltig.

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Ihnen steht deshalb Entschädigung zu! Nutzen Sie jetzt die kostenfreie Erstberatung durch unsere Rechtsanwälte und setzen Sie Ihre rechtmäßigen Ansprüche durch.

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Wohnmobile im Abgasskandal: betroffene Hersteller und Motoren

Inbegriffen sind unter anderem Wohnmobile auf Basis des VW Crafter mit 2.0 TDI-Motor, des T5 mit 1,9 oder 2,5 TDI-Motor und des T6 mit 2,0 TDI-Dieselmotoren. Reisemobile auf Mercedes-Benz-Basis mit Dieselmotoren OM642 oder OM651, die im Vito, Viano und Sprinter verbaut wurden, sind ebenfalls betroffen. Aber auch bei anderen Hersteller wurden Schummel-Motoren verbaut.

Das führt in der Folge dazu, dass viele bekannte Marken beteiligt sind, die die Motoren in Ihren Modellen verbaut haben, unter anderem:

  • Hymer 
  • Pössl 
  • Dethleffs  

Wohnmobil-Abgasskandal: Citroen und Peugeot mit Multijet-Dieselmotoren

Ein weiterer Kandidat ist jedes Wohnmobil auf Fiat- oder Iveco-Grundlage mit Multijet-Dieselmotor. Dieser kam auch bei Campern auf Basis des Citroen Jumper und dem Peugeot Boxer zum Einsatz. Daneben sind Ford-Trucks der Modelle F250 und F350 betroffen, die in Deutschland aber seltener sind.

Multijet-Dieselmotoren gelten unter Verbraucherschützern als besonderer Verdachtsfall für Abgasmanipulation. Diese stecken tief im Skandalsumpf. Die Motoren kamen bei Nutzfahrzeugen von Citroen und Peugeot zum Einsatz und erweitern die Skandal-Palette von Deutschland und Italien bis zu den französischen Herstellern.

Fall Hymer: Fiat Basis führt zu Dieselskandal-Wohnmobil

Der deutsche Wohnmobilhersteller Hymer ist eine der bekanntesten Marken unter den Anbietern von Reisemobilen. Unter anderem setzte Hymer auf Fahrgestelle und Diesel-Motoren des Fiat Ducato. In vielen Motoren von Hymer-Mobilen war damit eine Motorensteuerung am Werk, die den Stickoxid-Ausstoß manipulierte.

Zunächst versuchte Hymer zu beschwichtigen. Doch diese Strategie war nicht lange erfolgreich. Das Landgericht Oldenburg verpflichtete einen Wohnmobil-Händler, dem Käufer ein neues, mangelfreies und gleichwertiges Reisemobil von Hymer zu liefern – ohne Abschalteinrichtung (LG Oldenburg, 02.09.2021 - 4 O 767/21).

„Ich habe mein manipuliertes Wohnmobil zurückgeben können und über 54.000 EUR zurückerhalten.“

– Melanie Z.

Beliebter Hersteller: Hymer-Kunden sollten ihren Diesel checken

Der Kläger, der in Oldenburg ein neues Fahrzeug zugesprochen bekam, hatte sein Wohnmobil erst 2020 gekauft. Hymer-Kunden sollten auf jeden Fall klären, ob auch bei ihrem Fahrzeug Abgasmanipulationen vorliegen. Das gleiche gilt auch für Modelle mit Iveco- oder Mercedes-Benz-Motor.

"Auch Pössl im Abgasskandal": Wohnmobil durch Fiat-Motor belastet

„Alltagstaugliche Wohnmobile“ bietet der Camper-Hersteller Pössl laut Werbeaussage an. Leider sind einige davon ins Zwielicht des Abgasskandal geraten. Auch Pössl verbaute Multijet-Motoren von Fiat, die im dringenden Verdacht der Dieselmanipulation stehen. Das gilt zum Beispiel für Modelle des Pössl Roadcamp oder Pössl Roadstar.

Sogar Dethleffs hat skandalverdächtige Motoren genutzt

Dethleffs gehört ebenfalls zu den großen Namen im Wohnmobilgeschäft, die durch Multijet-Motoren ins Skandal-Zwielicht geraten sind. So hat der Besitzer eines Dethleffs Pulse (T 6811 EB) den Motorenhersteller Fiat wegen einer Abschalteinrichtung im 2,3 Liter Multijet-Motor erfolgreich auf Schadenersatz verklagt.

Ein Dethleffs-Reisemobil vom Typ Globebus T1 wurde ebenfalls Gegenstand einer Klage im Abgasskandal. Auch in diesem Fall richtet sich die Klage gegen Fiat als Motorenhersteller, nicht gegen Dethleffs selbst. Weitere Klagen von geschädigten Dethleffs-Käufern sind zu erwarten.

Franzosen droht Wertverlust: Citroen Jumper und Peugeot Boxer

Citroen Jumper gab es von 2011 bis 2016 mit Fiat-Multijet-Motoren. Das löste den Verdacht aus, dass auch in Wohnmobilen auf Citroen Jumper-Grundlage Abschalteinrichtungen versteckt sein könnten. Einen Nachweis gibt es dafür bislang noch nicht. Wertverfall droht trotzdem.

Besitzer von Reisemobilen auf Peugeot Boxer-Basis sorgen sich ebenfalls zunehmend. Denn auch hier wurde der Dieselmotor 180 Multijet eingesetzt. Damit könnten Wohnmobilen auf Peugeot-Fahrgestell überhöhte Stickoxid-Werte aufweisen. Im Abgasskandal-Sumpf steckt darüber hinaus der Renault Master.

Erfolge unserer Mandanten

Audi: LG Kassel
A8 4.2 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines A8 4.2 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Mercedes-Benz: LG Köln
GLK 220 CDI

Der Daimler Konzern wird im Fall eines GLK 220 CDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Seat: LG Darmstadt
Alhambra 2.0 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines Alhambra 2.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Audi: LG Koblenz
Q7 3.0 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines Q7 3.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
VW: LG Stade
Touran 2.0

Der VW Konzern wird im Fall eines Touran 2.0 in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Mercedes-Benz: LG München
C 220 CDI 2.0

Der Daimler Konzern wird im Fall eines C 220 CDI 2.0 in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:

Wohnmobil Abgasskandal: was tun gut informierte Verbraucher?

Sie sollten sich schnellstmöglich juristisch beraten lassen. Die Auto-Konzerne versuchen mittlerweile auf viele Arten den zahlreichen Forderungen getäuschter Verbraucher zu entgehen. Das funktioniert leider auch sehr häufig, sofern sich Wohnmobilbesitzer nicht rechtlichen Rat einholen.

Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihre Rechte durchzusetzen und sollten sich keinesfalls auf das Wohlwollen der Hersteller verlassen. Dabei richten sich vor allem Schadenersatz-Klagen nicht gegen die Hersteller der Wohnmobile, sondern gegen die Hersteller der Motoren. Hymer und Co. wurden hier ebenfalls getäuscht.

Rechte-Check Wohnmobil: Diesel-Abgasskandal erfordert Beratung vom Anwalt

Spezialisierte Abgasskandal-Anwälte können schnell sagen, ob ein bestimmtes Wohnmobil von Dieselmanipulationen betroffen ist. Sie wissen auch, welche Ansprüche auf Entschädigung bestehen. Das hängt zum Beispiel davon ab, ob das Fahrzeug neu oder gebraucht gekauft wurde, und wann der Kauf stattfand.

Mit unserer kostenlosen Erstberatung sind Sie immer auf der sicheren Seite. Unsere Experten unterziehen Ihren Fall einer Erstprüfung. Diese ist für uns aufgrund unserer Erfahrung mit relativ wenig Aufwand verbunden, weshalb wir Ihnen diesen Service bieten können. Im Anschluss haben Sie eine Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen.

Schadenersatz für Wohnmobil-Käufer im Abgasskandal

Die erste Frage lautet natürlich: Ist das eigene Wohnmobil vom Abgasskandal betroffen? Wurde bei der Motorensteuerung getrickst, um Abgasgrenzen einzuhalten? Gerade bei Fahrzeugen von Wohnmobilherstellern wie Hymer, Dethleffs oder Pössl müssen dazu Typ und Lieferant des Motors bekannt sein.

Ein Fahrzeug, dessen Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand funktioniert und beim Fahren gezielt deaktiviert wird, hat einen schweren Mangel. Das gilt selbstverständlich auch für Wohnmobile. Die Käufer haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Allerdings gibt es verschiedene Formen von Entschädigungsanspruch.

Der Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer

Verkauft ein Unternehmen ein neues Kfz als mangelfrei, haftet es in der Regel zwei Jahre, bei Gebrauchtwagen nur ein Jahr. Solange kann der Käufer eines abgasmanipulierten Campers vom Verkäufer bzw. Händler die Beseitigung des Mangels verlangen oder ein gleichwertiges, mängelfreies Fahrzeug fordern.

Schadenersatz vom Hersteller: Bis zu 10 Jahre nach Kauf

Eine längere Verjährungsfrist gilt für Entschädigungsansprüche gegen den Motorenhersteller und, wenn er von der Manipulation wusste, den Wohnmobilhersteller. Dann kann drei Jahre lang Entschädigung gefordert oder der Verkauf rückabgewickelt werden. Der sogenannte Restschadensanspruch ist sogar bis zu zehn Jahre nach Kauf möglich, wenn es sich um eine vorsätzliche Täuschung handelte.

Kleiner Schadenersatz bei Wohnmobilen

Möglich ist auch der sogenannte kleine Schadenersatz: Der Wohnmobilkäufer behält sein Fahrzeug, bekommt aber eine Entschädigung, quasi als nachträgliche Kaufpreisminderung für den Sachmangel durch die Abschalteinrichtung. Eine solche Entscheidung fällte etwa das Landgericht Stade (17.08.2021 - 2 O 175/21).

Abgasskandal um Wohnmobile mit vielfach überhöhten Stickoxidwerten

Manche Nutzfahrzeug-Dieselmotoren, die in Wohnmobilen eingesetzt werden, haben sich bei Abgastests unter Straßenbedingungen als besonders dreckig erwiesen. Das Deutschlandradio berichtete von einem Wohnmobil mit Fiat Ducato-Dieselmotor, der angeblich die Euro 6 Norm einhielt, in Wirklichkeit aber das 12-fache der erlaubten Stickoxidwerte erreichte.

Viele Reisemobilmodelle von Dethleffs, Pilote, Adria, Hymer, Roller Team, Carthago, Knaus und anderen Herstellen überschreiten die die zulässigen Stickoxidwerte sogar um das 15-fache. Nicht nur Euro 5 Motoren sind betroffen, sondern auch die relativ modernen Euro 6 Motoren. 

Wohnmobile stoßen oft besonders viele Schadstoffe aus

Es geht noch schmutziger: Bei Test hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bei anderen Campern mit italienischem Multijet-Diesel bis zu 19-fach überhöhte Abgaswerte festgestellt. Da Wohnmobile schwere Aufbauten und eine aerodynamisch ungünstige, hohe Form haben, ist der Schadstoffausstoß tendenziell besonders hoch.

Nachrüstung mit SCR-Katalysator?

Abhilfe bringen soll die Diesel-Nachrüstung mit einem SCR-Katalysator. Er arbeitet mit Harnstoff-Lösung. Die Nachrüstung ist jedoch gerade bei Wohnmobilen sehr kostspielig. Mit Kosten von mehreren tausend Euro ist zu rechnen – ein weiterer Grund für Betroffene, ihren Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag durchzusetzen.

„Nicht genehmigungsfähig“: Wohnmobil im Diesel-Skandal prüfen lassen

Bereits 2020 sprach die Staatsanwaltschaft Frankfurt davon, dass Fahrzeuge mit bestimmten Fiat- und Iveco-Motoren wegen überhöhter Abgaswerte „nicht genehmigungsfähig“ seien. Deshalb waren Firmenräume der Hersteller in Deutschland durchsucht worden. Ermittelt wurde wegen Betrugsverdacht. Es geht also um handfeste strafrechtliche Vorwürfe.

Ihre damit verbundenen zivilrechtlichen Ansprüche verfallen, sofern Sie nicht aktiv werden. Die Betrugsfälle müssen nicht nur strafrechtlich aufgearbeitet werden. Wer vorsätzlich getäuscht wurde, sollte auch seine Ansprüche durchsetzen. Prüfen Sie als Wohnmobilbesitzer in jedem Fall Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Abgasskandal Wohnmobil – Antworten auf wichtige Fragen

Sehr viele sind betroffen, denn fast alle haben Dieselantrieb und die entsprechenden Motoren vieler großer Hersteller enthielten unzulässige Abschalteinrichtungen. Der Abgasskandal hat sehr beliebte Basisfahrzeuge und Wohnmobilmarken erfasst.

Das ist keine automatische Garantie dafür, dass Sie getäuscht wurden, eine Prüfung schadet aber dennoch nicht. Mit unserem Diesel-Check erfahren Sie mit nur wenigen Klicks, ob Sie potenziell betroffen sind.

Die Lage entwickelt sich rasant, der Abgasskandal ist noch lange nicht ausermittelt. Auch im Wohnmobilbereich gibt es laufend neue Erkenntnisse. Daher ist es wichtig, sich bei einer verlässlichen, stets aktuellen Quelle zu informieren. Das gilt insbesondere bei Informationen im Internet.

Bei manchen in Wohnmobilen eingesetzten Motoren steht fest, dass die Abgaswerte überschritten wurden. Andere stehen im Verdacht, ohne dass manipulierte Testergebnisse nachgewiesen wurden. Fest steht: Die Zahl betroffener Reisemobil-Modelle nimmt laufend zu.

Wirklich verlässliche Informationen dazu, ob das eigene Wohnmobil betroffen ist, liefern Rechtsanwaltskanzleien mit Schwerpunkt im Abgasskandal. Decker & Böse vertritt laufend Auto- und Wohnmobilkäufer. Nutzen Sie als Betroffener unsere kostenlose Erstberatung.

Betroffen sind zahlreiche Modelle namhafter Hersteller wie Hymer oder Pössl. Dabei geht es weniger um die Wohnmobilhersteller, als um die Produzenten der Motoren. Die meisten Camper-Firmen bauen Ihre Mobile schließlich auf der Basis gängiger Nutzfahrzeuge.

Daher kommt es auch darauf an, was als Basis mit welchem Motor verbaut wurde. Das kann sehr unterschiedlich sein und muss im Einzelfall geprüft werden. Einen Überblick erhalten Sie mit unserem praktischen Diesel-Check. Hier sind alle Modelle in der Datenbank, bei denen schon eine Einschätzung gegeben werden kann.

Unter Umständen droht eine verpflichtende Rückrufaktion durch das Kraftfahr-Bundesamt (KBA), bei dem die Schummel-Software entfernt wird. Solche Software-Updates können negative Folgen haben – es drohen erhöhter Verbrauch und Verschleiß und eine geringere Motorleistung. Dazu kommen weitere nachteilige Folgen. Das KBA kann betroffene Fahrzeuge sogar stilllegen.

Hält ein Fahrzeug entgegen den vom Hersteller zugesagten Standards die Abgasnormen nicht ein, sind Fahrverbote in Innenstadtzonen oder bei Smog möglich. Für Camper ist das ein entscheidender Nachteil. Im schlimmsten Fall droht die Stilllegung.

Eine der unangenehmsten Konsequenzen aus dem Abgasskandal ist der Wertverlust: beim Verkauf von gebrauchten Wohnmobilen wird es schwieriger, einen angemessenen Preis zu erzielen. Dabei bedroht der Wertverlust nicht nur Fahrzeuge, die eindeutig eine Abschalteinrichtung aufweisen. Der Gebrauchtfahrzeugmarkt wird beim Camper-Segment insgesamt schwieriger.

Vorsätzliche Dieselmanipulationen sind ein schwerer Mangel. Käufer solcher Wohnmobile haben deshalb Entschädigungsansprüche. Die Forderungen können sich gegen den Motorenhersteller, den Wohnmobilhersteller oder den Wohnmobilhändler richten. Welche Ansprüche bestehen, und welche die größten Aussichten versprechen, hängt vom Einzelfall ab.

In vielen Fällen kann der Kauf rückgängig gemacht werden. Der Kunde gibt das Fahrzeug zurück und erhält den Kaufpreis erstattet, abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Auch der sogenannte „kleine Schadenersatz“ ist möglich: Dabei behält der Käufer das Fahrzeug, erhält aber einen Teil des Kaufpreises erstattet.

Ja, auch für Käufer von Gebrauchtfahrzeugen mit manipulierter Abgasreinigung besteht Entschädigungsanspruch. Das umfasst auch Wohnmobile. Die Höhe des Anspruchs hängt vom Kaufpreis, dem Kilometerstand und der Laufleistung des Fahrzeugs ab.

Die Entschädigung ist hierbei natürlich geringer als bei Neufahrzeugen, da durch die Nutzung ja ebenfalls bereits ein Wertverlust eingetreten ist. Die möglichen Entschädigungszahlungen sind aber selbst hier enorm. Schließlich sind Wohnmobile keine Billig-Fahrzeuge, sondern kostspielige Anschaffungen.

Bei einem freiwilligen Rückruf zum Software-Update der Motorsteuerung sollten Wohnmobilbesitzer genau nachdenken. Das Update könnte höhere Verbrauchs- und Verschleißwerte sowie Leistungsverluste verursachen. Ohne Update werden die Abgasgrenzwerte weiter überschritten. Als Ausweg bietet sich die Rückabwicklung des Kaufvertrags an.

Ein verpflichtender Rückruf des Wohnmobils durch das Kraftfahr-Bundesamt (KBA) lässt wenig Spielraum: Bei Verweigerung droht der Verlust der Zulassung. Dafür ist ein verpflichtender Rückruf ein eindeutiger Beleg für den Fahrzeugmangel, und damit für den Entschädigungsanspruch des Käufers.

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Einerseits ging es darum, Grenzwerte einzuhalten und zum anderen darum, gegenüber der Konkurrenz besser dazustehen und mit niedrigen Werten zu werben. Die Dreistigkeit, mit der das geschah, war aber bodenlos. Über die konkreten Beweggründe kann allerdings nur spekuliert werden.

Sicher ist für Hersteller wie VW und Fiat: Im Abgasskandal für Wohnmobile zahlen sie die Rechnung. Neben den gewaltigen Strafzahlungen gehen immer mehr Verbraucher gegen die Konzerne vor. Immerhin ist das Ihr gutes Recht. Wer derartig dreist und rechtswidrig agiert, sollte auch zur Rechenschaft gezogen werden.

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