PKV Beitragserhöhung
Wie sich Verbraucher wehren können
- Beitragserhöhung oft unwirksam
- Beitragsrückerstattung bis zu 10 Jahre rückwirkend
- weiterhin den niedrigeren, alten Beitrag zahlen

Unter der PKV Beitragserhöhung leiden beinahe 9 Millionen Privatversicherte in Deutschland. Ob die Private Krankenversicherung mit der Beitragserhöhung allerdings im Recht ist, ist oft zweifelhaft. Die Voraussetzungen sind vom Gesetzgeber nämlich sehr genau geregelt. Viele Versicherer hoffen auf die Unbedarftheit der Verbraucher und haben sich damit in vielen Fällen verkalkuliert. Zahlreiche unwirksame Beitragserhöhungen sind deshalb angreifbar und können rückgängig gemacht werden.
Private Krankenversicherung: Beitragserhöhung an der Tagesordnung
Für eine private Krankenversicherung ist eine Beitragserhöhung leider ganz normal. Häufig fühlen sich Verbraucher dabei der Entwicklung hilflos ausgeliefert. Das liegt vor allem daran, dass viele Menschen zunächst an einen Wechsel der PKV denken, um der Beitragserhöhung zu entkommen.
Zu wechseln lohnt sich aber fast nie und andere Versicherer ziehen die Preise genauso an. Glücklicherweise gibt es gute Alternativen. Die dreisten Preissteigerungen sind nämlich häufig gar nicht rechtens. Das bedeutet: Sie können sich wehren – und das sollten Sie auch.
Wann ist die Beitragserhöhung unrechtmäßig?
Dafür gibt es Richtwerte, die mittlerweile durch mehrere Urteile des BGH gefestigt sind und an denen Sie sich orientieren können. Wichtig sind bei der PKV im Wesentlichen drei Kriterien:
- Begründung nicht ausreichend
- Schwellenwert nicht erreicht
- Bewusst mit zu niedrigen Angeboten gelockt
Alle drei Varianten machen die Beitragserhöhung für die private Krankenversicherung nicht nur unrechtmäßig, sondern in diesem Fall auch unwirksam. Davon profitieren Sie aber nicht automatisch. Sie haben das Recht aktiv dagegen vorgehen, um die Teuerung Ihrer gesundheitlichen Absicherung nicht einfach hinzunehmen.
Begründung für die Beitragserhöhung der privaten Krankenversicherung nötig
Versicherer können ihre Prämien nicht einfach kommentarlos anheben. Ihre Versicherung muss Ihnen klar verständlich und nachvollziehbar darlegen, warum das Anheben der Prämien nötig ist. Das wissen Allianz und Co. und halten sich deshalb auch daran.
Dass eine Begründung gegeben wird, heißt aber nicht, dass sie auch gut ist. Hier können Sie ansetzen. Sollte die Begründung nämlich nicht ausreichend sein, ist sie keine Rechtsfertigung für eine Beitragserhöhung in der PKV.
Wann ist die Begründung der PKV unzureichend?
Gleich vorneweg: Der Versicherer ist nicht verpflichtet Ihnen gegenüber die detaillierte Kalkulation vorzulegen. Er muss aber dennoch ausreichend darlegen, warum die Erhöhung angeblich angemessen sein soll. Es reicht nicht aus, mit reinen Floskeln zu arbeiten. Solche sind beispielsweise:
- Alles wird teurer
- Die Kosten im Gesundheitssektor steigen
- Andere erhöhen auch
Solche lapidaren Argumente sind schwach und deshalb auch aus gutem Grund nicht ausreichend, um Sie zur Kasse zu bitten. Das gleiche gilt im Übrigen, wenn unnötig mit juristischer Fachsprache verklausuliert wird. Sie müssen die Argumente der PKV als Otto-Normal-Verbraucher verstehen und nachvollziehen können.
Was hat es mit dem Schwellenwert auf sich?
Dabei geht es um den Vergleich der ursprünglichen Kalkulation Ihres Versicherers mit den tatsächlich mittlerweile anfallenden Kosten. Die PKV Beitragserhöhung ist nur dann rechtlich wirksam, wenn die Gesundheitskosten oder die Lebenserwartung der Versicherungsnehmer um einen bestimmten prozentualen Wert gestiegen sind.
Die Gesundheitskosten müssen über die Schwelle von 10 % oder mehr gestiegen sein oder die Lebenserwartung um 5 %. In diesen Fällen gestattet der Gesetzgeber Ihrer Versicherung, die Mehrkosten an Sie weiterzugeben. Das muss aber in einem angemessenen Maß passieren.
Verlockende Angebote – zu gut, um wahr zu sein
Es ist leider bei manchen privaten Versicherern gängige Praxis mit zu niedrig kalkulierten Angeboten für die PKV zu werben. Gerade auf einschlägigen Vergleichsportalen bekommen Verbraucher diese dann zu sehen und glauben an teils massive Ersparnis. In den folgenden Jahren kommt dann aber die Rechnung.
Es wird nachträglich stark erhöht, um auf das für den Versicherer lukrative Niveau zu kommen. Mit guten Angeboten zu locken ist zwar nicht verboten – die nachträgliche Beitragsanpassung allerdings schon. § 155 Abs. 3 VAG verhindert das, sofern die Versicherung es eigentlich besser hätte wissen müssen.
Warum ist § 155 Abs. 3 VAG so wichtig?
Das VAG ist das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen, kurz Versicherungsaufsichtsgesetz. Der konkrete Paragraf 155 regelt detailliert wann und unter welchen Voraussetzungen für die private Krankenversicherung eine Beitragserhöhung erlaubt ist. Damit handelt es sich quasi um ein Instrument zum Verbraucherschutz.
Außerdem regelt die Vorschrift auch, wie die PKV Beitragserhöhung überprüft werden soll. Sog. Treuhänder sollen das unabhängig bewerten. Es werden aber regelmäßig Zweifel geäußert, ob diese tatsächlich so unabhängig sind. Leider darf das Gericht das mit Beschluss des BGH aus 2018 nicht mehr überprüfen.
Zweifel an Treuhändern – PKV Beitragserhöhung lieber unabhängig prüfen
Auf die Unabhängigkeit der Treuhänder müssen Sie sich keineswegs verlassen. Sie haben auch Alternativen, denn der Rechtsweg steht Ihnen offen. Ein Anwalt mit Erfahrung im Versicherungsrecht kann eine unabhängige Prüfung in die Wege leiten. Unsere Spezialisten geben Ihnen gerne eine erste Einschätzung Ihres Falls.
Viele PKV Beitragserhöhungen durch AXA-Urteil unwirksam
2020 entschied der BGH in einem Grundsatzurteil: die AXA Beitragserhöhung ist unwirksam. Dabei ging es sogar gleich um mehrere Erhöhungen in aufeinanderfolgenden Jahren von 2014 bis 2017. Die Bundesrichter sahen bis auf eine Ausnahme den größten Teil der Preissteigerungen als unwirksam an.
Fehlerhaft war in erster Linie, dass die AXA keine ausreichende Begründung gegeben hatte. Die Richter sahen deshalb die Vorgaben des Gesetzgebers zum Verbraucherschutz nicht als nicht erfüllt an. Die Folge: Die Kläger konnten einen großen Teil zu viel gezahlter Beiträge zurückerhalten.
Folgeurteile jetzt auch für Sie möglich
Durch das Urteil zur PKV Beitragserhöhung aus 2020 wurde Ihnen eine lukrative Möglichkeit eröffnet, sich gegen steigende Beiträge zur Wehr zu setzen. Es ist deshalb kein Wunder, dass immer mehr Verbraucher rechtlich dagegen vorgehen.
Ein gutes Beispiel ist auch das Urteil des Landgericht Bonn aus demselben Jahr, das unter anderem die 2016er DKV Beitragserhöhung für unwirksam erklärte. Viele andere Versicherer haben vergleichbare Fehler gemacht. Ob das auch in Ihrem Fall so ist, prüfen wir für Sie.
Welche Folgen hat die unwirksame Beitragserhöhung?
Ist beispielsweise die Debeka Beitragserhöhung unwirksam, muss Sie rückabgewickelt werden. Das gilt für alle Versicherer analog, sofern diese die entsprechenden Fehler gemacht haben. Das ist in sehr vielen Fällen so. Zu viel gezahlte Beiträge werden Ihnen dann erstattet.
Da die rechtliche Unwirksamkeit in der Praxis aber nicht automatisch Wirkung entfaltet, müssen Sie Ihr Recht aktiv einfordern. Dabei benötigen Sie keinerlei juristische Kenntnisse. Wir kümmern uns für Sie um alles.
Jetzt klagen – die Verjährungsfrist läuft bereits
Klage gegen Beitragserhöhung der PKV können wir für Sie zwar wegen der letzten Anhebung der Preise einreichen. Es ist aber gut möglich, dass bereits vergangene Anpassungen unrechtmäßig durchgeführt worden sind. Wir prüfen deshalb immer auch rückwirkend.
Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie sollten deshalb nicht lange warten, um ältere Ansprüche nicht zu verlieren. Die zu viel gezahlten Beiträge eines Jahres können einen vierstelligen Betrag ausmachen. Diesen sollten Sie Ihrer Versicherung nicht einfach schenken.
Fazit – PKV Beitragserhöhung prüfen lassen
Es lohnt sich in überraschend vielen Fällen gegen die PKV Beitragserhöhung vorzugehen. In jedem Fall sollten Sie die Anpassung Ihrer Prämien prüfen lassen. Unsere erfahrenen Rechtsspezialisten übernehmen das für Sie.
Geben Sie einfach Ihre Vertragsinformationen in unserem Online-Formular ein. Wir melden uns dann mit einer kostenfreien Ersteinschätzung Ihres Falls. Häufig haben wir bereits Erfahrungswerte und können Ihnen basierend auf bereits rechtskräftigen Urteilen eine gute Grundlage für Ihre Entscheidung geben.
PKV Beitragserhöhung – häufige Fragen unserer Mandanten
Die durchschnittliche Beitragserhöhung der PKV liegt seit dem Jahr 2000 im Durchschnitt bei ca. 3,3% jährlich. Allerdings haben sich die Steigerungen in den letzten Jahren massiv verschlimmert. Laut Angaben des PKV-Verbandes betrug die Teuerung 2021 im Vergleich zu 2020 satte 13,2%.
Davon waren Sie wahrscheinlich auch betroffen. In diesem Fall sollten Sie keine Zeit verlieren. Sie geben Ihrem Versicherer sonst die Chance die Verjährung auszusitzen. Die Frist dafür beträgt in der Regel drei Jahre. Wenn diese vergangen sind, bekommen Sie im schlimmsten Fall nichts mehr zurück.
Das liegt an der sog. medizinischen Inflation. Damit sind steigende Preise und Ausgaben im medizinischen Sektor gemeint. Der durchschnittliche Anstieg war schon Anfang der 2000er deutlich höher als die allgemeine Inflation, was sich bis heute nicht geändert hat.
Die nun steigende allgemeine Inflation in Verbindung mit der Corona-Pandemie verstärkt diesen Trend. Leider wird die allgemeine Situation aber auch dazu genutzt, Verbraucher mehr abzukassieren als nötig. In diesem Fall sollten Sie dagegen vorgehen.
Das kommt auf mehrere Faktoren an und kann nicht pauschal gesagt werden. Der individuelle Fall muss fachkundig durch einen unserer Spezialisten bewertet werden. Folgende Aspekte beeinflussen Ihr Sparpotenzial:
- Wie hoch fiel die Preissteigerung in den letzten Jahren aus?
- Wie lange bezahlen Sie bereits zu hohe Beiträge?
- Wie genau und bei wem sind Sie versichert?
- Wie weit liegen diese über dem Schwellenwert?
Durch die monatlichen Zahlungen an Ihre Versicherung können sich selbst kleinere Summen schnell auf vierstellige Eurobeträge anhäufen. Bedenkt man den hohen Anteil, den die Kosten der Krankenversicherung am Brutto-Netto-Abzug ausmachen, ist das kein Wunder. Ohne Verjährungsfristen würden die Beträge sogar noch höher ausfallen.
Mit einer Rechtsschutzversicherung kostet das in der Regel gar nichts. Sollten Sie nicht über eine solche verfügen, haben Sie aber ebenfalls nichts zu verlieren. Wenn wir für Sie eine Rückzahlung von zu hohen Tarifen durchsetzen, erhalten wir von Ihnen einen Anteil davon.
Im Vergleich dazu, nichts zu tun, stehen Sie also am Ende mit Ihrer PKV in jedem Fall besser da.
Wegen der Altersrückstellungen, die Sie bereits bezahlt haben. Je länger Sie bereits in einer PKV sind, desto weniger lohnt sich der Wechsel. Wenn Sie Ihren Vertrag vor 2009 geschlossen haben, verlieren Sie jegliche Ansprüche. Danach können Sie nur einen Teil der Rückstellungen mitnehmen.
Sie können alternativ den Tarif wechseln. Hier ist aber der Nachteil, dass Sie beim Tarifwechsel Leistungen verlieren. Das geht im schlimmsten Fall zu Lasten Ihrer Gesundheit und diese sollten nicht gekürzt werden. Gehen Sie lieber gegen die Teuerung Ihres aktuellen Tarifs vor.
Nur unter gewissen Voraussetzungen. Es gibt nämlich sowohl eine Grenze für das Alter als auch für das Einkommen. Sie dürfen nicht älter als 55 Jahre sein und nicht mehr als 62.550 € brutto im Jahr verdienen. Deshalb ist diese Möglichkeit für viele Privatversicherte gar nicht nutzbar.
Ist sie es doch, ist die Variante häufig noch mit Nachteilen verbunden. Zu viel gezahlte Beiträge bekommen Sie trotzdem nicht und außerdem leiden meist die Leistungen. Wer sich an die Vorzüge der PKV gewöhnt hat, will normalerweise nicht in die Gesetzliche.
Sie brauchen nicht zwingend einen Anwalt. Sie können es auch auf eigene Faust versuchen. Allerdings sind die Erfolgsaussichten mehr als gering. Ein erfahrener Spezialist für Versicherungsrecht kennt die Unternehmen, die Argumentationsstrukturen und die Rechtslage in- und auswendig.
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an. So können Sie völlig risikofrei die Beitragserhöhung Ihrer privaten Krankenversicherung prüfen lassen. Wir verfügen über viel Erfahrung in dem Bereich und können durch bereits erreichte Urteile und vergleichbare Rechtsfälle schon am Anfang eine erste Einschätzung geben.
Je nach Erfolgsaussichten können Sie dann frei entscheiden, ob Sie uns Ihr Vertrauen schenken möchten. Zu verlieren haben Sie ohnehin eigentlich nichts, denn unser Honorar errechnet sich aus dem für Sie erstrittenen Beitragsrückzahlungen. Sie brauchen also nicht in Vorleistung zu gehen.
Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Einer unserer erfahrenen Anwälte nimmt sich dann so schnell wie möglich Ihres Falles an.