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Rentenversicherung verkaufen: Nur ratsam, wenn bessere Optionen ausgeschlossen wurden

Hohe Chance auf erfolgreichen Widerruf nutzen

  • bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
  • auch für gekündigte & ausgelaufene Verträge
  • kostenfreie Prüfung Ihrer Optionen durch Experten

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Viele Verbraucher denken darüber nach, ihre private Rentenversicherung zu verkaufen, um die schlechte Anlage loszuwerden. Dabei zeigt sich schnell, dass die auf dem Zweitmarkt erzielbaren Preise weit unterhalb der erwarteten Beträge liegen. Da auch zu kündigen ein Minusgeschäft ist, bleibt nur noch der vorteilhafte Widerrufsjoker. Viele Verbraucher können das rechtliche Instrument nutzen, da Versicherer Vertragsfehler im Rahmen der Widerrufsbelehrung gemacht haben. Wenn sie erfolgreich widerrufen, erhalten sie alle Beiträge inklusive Zinsen und Gebühren vollständig zurück. Bevor sie vorschnell Ihre private Rentenversicherung verkaufen, sollten Sie diese Möglichkeit im Vorfeld prüfen lassen.

Bekannt aus:

CTA Vertragsprüfung

Private Rentenversicherung auf Vertragsfehler prüfen lassen

CTA Vertragsprüfung

Vor dem Verkaufen immer Widerruf in Betracht ziehen

Rentenversicherungen verkaufen: Was bedeutet das?

Wenn Sie Ihre private Rentenversicherung verkaufen, heißt das, dass Sie den Versicherungsvertrag inklusive Rechte und Pflichten an den Käufer abtreten. Dieser führt die Versicherung fort und übernimmt ab Ankauf die Beitragszahlungen. Dafür erhält er später die Rentenzahlung von der Versicherung. Als ehemaliger Versicherungsnehmer müssen Sie keine weiteren Beiträge bezahlen.

Stattdessen bekommen Sie vom Käufer eine feste Summe für Ihre Rentenversicherung ausbezahlt. Hier liegt das Hauptproblem. Die erzielten Preise liegen im Regelfall deutlich unterhalb dessen, was ihre Anlage eigentlich wert sein könnte. Im Folgenden behandeln wir alle Details zum Verkauf der privaten Rentenversicherung und zeigen Alternativen auf. Die lukrativste Option ist in den meisten Fällen der Widerruf.

Gegenüberstellung: Private Rentenversicherung verkaufen und weitere Optionen

Wer sich in Zukunft die regelmäßigen Beiträge für die Private Rentenversicherung sparen möchte, hat neben dem Verkaufen noch einige weitere Optionen. Diese unterscheiden sich allerdings teils gravierend. Die wichtigsten Unterschiede ergeben sich daraus, wieviel Geld Sie sich tatsächlich netto sparen, beziehungsweise wie viel Gewinn Sie mitnehmen können. Ein wesentliches Kriterium ist auch, ob Sie sich nur die regelmäßigen Beitragszahlungen sparen oder die ungünstige Anlage komplett abstoßen können.

Die wichtigsten Optionen sind:

  • Auf dem sogenannten Zweitmarkt verkaufen
  • Ordentliche Kündigung gegenüber dem Versicherer
  • Teilauszahlung der Rentenversicherung
  • Vertrag beitragsfrei stellen
  • Mit dem Widerrufsjoker Gewinne mitnehmen

Rentenversicherung verkaufen: nur nach Widerrufsprüfung

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Private Rentenversicherungen lohnen sich schon lange nicht mehr. Viele Verbraucher wollen diese deshalb abstoßen.

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Da der Rückkaufswert beim Kündigen extrem niedrig ausfällt, kann es sein, dass Sie verkaufen wollen.

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Zu verkaufen bringt aber auch nicht viel mehr. Wenn Sie Gewinn machen wollen, sollten Sie den Widerruf prüfen lassen.

oder
0221 - 29270 - 35

Verkauf: Private Rentenversicherung bringt enttäuschende Preise

Sie können Ihre private Rentenversicherung verkaufen. Hierfür gibt es spezialisierte Händler, die mit dem Ankauf Ihrer Police Geld verdienen möchten. Allerdings liegen die Kaufpreise meist deutlich unterhalb des Werts, den Ihre bereits gezahlten Beiträge ausmachen würden. Da ein potenzieller Ankäufer Gewinn machen möchte, geht das zu Ihren Lasten. Aus demselben Grund können Sie außerdem nicht jede Police verkaufen.

Händler auf dem sogenannten Zweitmarkt kaufen nur die attraktivsten Policen. Da sich die Anlage für Sie nicht mehr lohnt, gibt es keinen Grund, warum sie für einen anderen besser sein sollte. Zudem tragen Sie beim Verkaufen ein für Laien unkalkulierbares Risiko. Es ist für Sie persönlich nämlich relativ schwer erkennbar, ob Sie es mit einem seriösen Ankäufer zu tun haben. Auch von Betrugsversuchen wird leider immer wieder berichtet.

Rentenversicherung verkaufen oder kündigen?

Statt ihre Rentenversicherung zu verkaufen, können Sie alternativ auch kündigen. Diese Option steht jedem Versicherungsnehmer jederzeit zu und ist gesetzlich sowie in ihrem Versicherungsvertrag verankert. Die Versicherungsgesellschaft muss Ihnen also einräumen, dass Sie Ihren Vertrag vorzeitig abstoßen. Da der Versicherer allerdings langfristig mit ihren Zahlungen rechnet, muss er nun seine Kalkulation anpassen.

Dieser Vorgang kostet die Gesellschaft Geld, weshalb man den vorzeitigen Ausstieg für Sie so unangenehm wie möglich gestaltet. Deshalb fallen beim Kündigen diverse Gebühren und Sonderkosten an. Diese zieht der Versicherer vom eigentlichen Wert Ihrer Police ab. Übrig bleibt nun nur noch der sogenannte Rückkaufswert. Dieser liegt in aller Regel deutlich unterhalb der Summe ihrer bereits gezahlten Beiträge.

Teilauszahlung und Beitragsfreistellung lösen keinesfalls das Grundproblem

Jegliche Optionen, bei denen Sie ihre Rentenversicherung behalten müssen, lösen die Grundprobleme nicht und sind deshalb nicht als Optionen tauglich. Dazu gehört einerseits die Teilauszahlung. Dabei bekommen Sie allerdings auch nur einen Teil des Rückkaufswert ausgezahlt und müssen gleichzeitig in Zukunft sogar weiter Beiträge zahlen. Kombiniert werden kann das Ganze mit einer Beitragsfreistellung.

Das erspart ihnen zumindest, dass sie in Zukunft mehr von Ihrem hart erarbeiteten Geld in die ungünstige Anlage stecken müssen. Ihr bereits investiertes Geld ist dann aber weiter in der Rentenversicherung gebunden. Durch niedrige Zinsen bei gleichzeitig hoher Inflation verliert Ihr Guthaben dabei von Jahr zu Jahr an Kaufkraft. Selbst in der Kombination der beiden Maßnahmen, ist dieses Vorgehen deshalb für Sie nachteilig.

Erfolge unserer Mandanten

Hannoversche: LG Köln

Das Landgericht Köln spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Generali: LG Lüneburg

Das Landgericht Lüneburg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Allianz: LG Hagen

Das Landgericht Hagen spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Continentale: LG Offenburg

Das Landgericht Offenburg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Alte Leipziger: LG Heidelberg

Das Landgericht Heidelberg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Debeka: LG Frankenthal

Das Landgericht Frankenthal spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:

Widerruf der Rentenversicherung als einzig zufriedenstellende Lösung

Der Widerruf ist ein rechtliches Instrument, das im Wesentlichen dem Verbraucherschutz dient. Dabei haben Sie die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 14 Tagen Verträge rückgängig zu machen. Das gilt besonders, wenn diese für Sie langfristige Verpflichtungen vorsehen. Bei einer privaten Rentenversicherung ist das der Fall. Besonders bis zum Jahr 2008 haben sehr viele Versicherer Vertragsfehler im Rahmen der Widerrufsbelehrung gemacht. Die 14-tägige Frist für den Widerruf beginnt allerdings erst zum Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung.

Da diese häufig ausblieb oder zumindest fehlerhaft war, können viele Verbraucher noch nach Jahrzehnten widerrufen. Als Effekt wird der Versicherungsvertrag dann vollständig und abzugsfrei rückabgewickelt. Das bedeutet, dass sie zum einen jegliche Beiträge zurückerhalten, die Sie über die Jahre eingezahlt haben. Außerdem erhalten Sie jegliche Zinsen sowie die gesammelten Gebühren, die die Versicherungsgesellschaft während der Vertragslaufzeit von Ihnen verlangt hat. Sie haben nun verlustfrei Ihr Geld zurück und können es besser anlegen oder einfach ausgeben.

Zwischenfazit: Vor Verkauf Rentenversicherung auf Widerrufsjoker prüfen lassen

Im Vergleich der Optionen zeigt sich deutlich, dass Sie mit dem Widerruf am meisten Geld aus Ihrer Anlage herausholen können. Sie können Ihre private Rentenversicherung zwar rein theoretisch verkaufen, allerdings wird der damit erzielte Preis nicht zufriedenstellend sein. Das gilt natürlich nur Gesetz des Falles, dass Ihre Police überhaupt attraktiv genug ist, um einen seriösen Ankäufer zu finden.

Mit dem Widerruf können Sie dagegen alle Beiträge Gebühren und Zinsen verlustfrei zurückerhalten. Zwar steht diese Option nicht immer zur Verfügung, allerdings in sehr vielen Fällen. Ob Sie auch Ihren Versicherungsvertrag widerrufen können, prüfen unsere Experten im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung. So haben Sie als Verbraucher kein Kostenrisiko und erhalten einen belastbaren Überblick über Ihre rechtlichen Optionen.

Rentenversicherungen verkaufen: Übersicht über rechtliche Detailfragen

Zu widerrufen ist zwar die lukrativste Möglichkeit, Ihre Rentenversicherung loszuwerden. Sollte das rechtliche Instrument allerdings wider Erwarten in Ihrem Fall nicht zur Verfügung stehen, können Sie sich hier detailliert über das Verkaufen von Rentenversicherungen informieren. Wir erklären in folgendem Abschnitt, unter welchen Voraussetzungen Sie überhaupt verkaufen können.

Außerdem behandeln wir zahlreiche Detailfragen, die von unseren Mandanten zum Verkaufen von Rentenversicherungen häufig gestellt werden. Dabei beleuchten wir unter anderem verschiedene Arten der Anlage und erklären, warum Sie beim Verkaufen so viel Geld verlieren. Über Ihre Optionen klären wir Sie aber gerne auch direkt im persönlichen Gespräch im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung auf.

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Voraussetzungen für den Verkauf der Rentenversicherung

Auf dem Zweitmarkt können Sie nicht alle Arten von Rentenversicherungen verkaufen. Grundsätzlich können Sie ausschließlich private Modelle verkaufen. Die gesetzliche Rentenversicherung bzw. die Ansprüche daraus, können nicht verkauft werden. Zudem sind die meisten Ankäufer nur an kapitalbildenden Policen interessiert. Ein grundsätzliches Problem ist also überhaupt einen Käufer zu finden.

Voraussetzungen für das Verkaufen sind unter anderem:

  • ein hoher Rückkaufswert,
  • eine möglichst lange Restlaufzeit des Vertrages,
  • ein hoher Garantiezins
  • die Beaufsichtigung durch die BaFin (Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

Hoher Rückkaufswert maßgeblich für die Käufersuche

Käufer müssen etwas verdienen. Warum sonst sollte man Ihnen Ihre Police abnehmen? Jegliche Händler auf dem Zweitmarkt haben nur Interesse an einer privaten Rentenversicherung, die einen hohen Rückkaufswert hat. Der beschreibt, wie viel Wert Ihre Rentenversicherung zum Zeitpunkt des Verkaufs für den Versicherer hat. Diese Summe würden Sie im Falle einer Kündigung von der Versicherungsgesellschaft erhalten.

Daran orientieren sich gebotene Preise. Meistens liegt die Mindestsumme für die Ankäufer bei etwa 5.000 bis 10.000 Euro, damit zu verkaufen überhaupt in Frage kommt. Sollten Ihnen außerdem Angebote gemacht werden, die deutlich über dem Rückkaufswert liegen, sind diese nicht seriös. Viel wahrscheinlicher ist es dann, dass es sich um eine Betrugsmasche handelt. Was zu schön klingt, um wahr zu sein, ist es auch nicht.

Beaufsichtigung durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)

Auf dem Zweitmarkt werden grundsätzlich nur Rentenversicherungsverträge gekauft, die unter BaFin-Aufsicht stehen. Die Aufgabe der BaFin ist es unter anderem, auch Versicherungsgesellschaften zu überwachen. Sie ist darüber hinaus eine Aufsichtsbehörde für alle in Deutschland laufenden Finanzgeschäfte. Daraus ergibt sich vor allem, dass keine Policen gekauft werden, die im Ausland abgeschlossen wurden. Dort hat die BaFin nämlich keine Kompetenzen.

Sind alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt, stehen die Chancen gut, dass Sie Ihre Rentenversicherung auf dem Zweitmarkt verkaufen können. Ob sich das jedoch für Sie finanziell lohnt, ist eine andere Frage. Denn selbst wenn Sie einen Käufer finden, werden Sie Verluste hinnehmen müssen. Bevor Sie sich also überhaupt die Mühe machen, einen Ankäufer zu finden, sollten Sie bessere Optionen, wie den Widerruf, prüfen lassen.

Restlaufzeit und Garantiezins als Kriterium für den Verkauf der Rentenversicherung

Außerdem achten die Ankäufer auf die Restlaufzeit des Vertrages. Der Rentenversicherungsvertrag sollte nicht kurz vor der Auszahlung stehen, aber auch nicht zu lange weiterlaufen. Die besten Chancen beim Verkaufen haben Verträge, die weniger als 25 Jahre, aber mehr als 5 Jahre Restlaufzeit aufweisen.

Zudem ist ein möglichst hoher Garantiezins eine Voraussetzung für einen Verkauf der Rentenversicherung. Aus diesem Grund sind vor allem Verträge für die Käufer interessant, die in den Jahren 2005 bis 2012 abgeschlossen wurden. Denn diese weisen in der Regel einen höheren Zinssatz auf.

Betriebliche Rentenversicherung verkaufen

Betriebliche Altersvorsorgeverträge wollen die Käufer in der Regel nicht, weil deren Förderung immer personenbezogen und damit für Ankäufer uninteressant ist. Dies gilt auch für staatlich geförderte Rentenversicherungen wie zum Beispiel die Riester-Rente.

Fondsgebundene Rentenversicherung verkaufen

Fast unmöglich ist außerdem der Verkauf von fondsgebundenen Rentenversicherungen. Da der Wert dieser Versicherungen stark von den Schwankungen am Aktienmarkt abhängt, sind sie für die Ankäufer nicht gut kalkulierbar. Das Risiko ist diesen daher meistens zu hoch.

„Ich habe mich von den Anwälten von Decker & Böse beraten lassen und kann die Kanzlei nur empfehlen. Nach der Deckungszusage von meiner Rechtsschutzversicherung ging alles sehr schnell. Ich konnte mich entspannt zurücklehnen und auf das Geld der Versicherung warten.“

– Lars N.

Der beste Zeitpunkt zum Verkaufen der Rentenversicherung

Gibt es keine Alternative, ist für einen lukrativen Verkauf das „Wann“ entscheidend. Im ersten Drittel der Vertragslaufzeit ist mit besonders hohen Verlusten zu rechnen. Die Beiträge decken oft noch nicht einmal die Abschlussgebühren. Entsprechend weit liegt der Rückkaufswert unter den eingezahlten Beiträgen. Verkaufen Sie im letzten Drittel der Vertragslaufzeit, erhalten Sie zwar einen höheren Kaufpreis, die Auszahlung ist aber nicht mehr so weit weg.

Ist dann kein Widerruf möglich, kann es sogar besser sein, die Restlaufzeit auszusitzen, statt zu kündigen oder zu verkaufen. Der beste Verkaufszeitpunkt ist also die Mitte der Vertragslaufzeit, wenn die Abschlussgebühren bezahlt sind, aber die Auszahlung noch nicht kurz bevorsteht. Verluste machen Sie aber wahrscheinlich in allen Fällen, wenn Sie verkaufen. Das sollte also nur das letzte Mittel sein, falls Sie nicht widerrufen können.

Rentenversicherung verkaufen: Wie viel Geld erhalte ich?

Pauschal lässt sich nicht sagen, welchen Betrag Sie aus dem Verkaufen Ihrer Rentenversicherung erhalten. Letztendlich berechnet jeder Ankäufer für sich, wie viel ihm ein Versicherungsvertrag noch wert ist. Zur Orientierung lässt sich sagen, dass die meisten Käufer, wenn alle Voraussetzungen für den Kauf erfüllt sind, circa zwei bis vier Prozent über dem Rückkaufswert bezahlen. Alles, was deutlich darüber oder darunter liegt, ist in der Regel unseriös. Auch Betrugsversuche gibt es immer wieder.

Die Höhe des Betrages bemisst sich nach:

  • Rückkaufswert
  • Rendite bis zur Auszahlung
  • Restlaufzeit
  • Zinssatz
  • Überschussbeteiligung

Vor dem Verkauf der Rentenversicherung: Rückkaufswert erfragen

Vor dem Verkaufen sollten Sie auch unbedingt den Rückkaufswert Ihrer Rentenversicherung beim Versicherer erfragen. Das ist der Betrag, den Sie bei Kündigung erhalten würden. Nur so können Sie einschätzen, ob sich das Verkaufen Ihrer Rentenversicherung im Vergleich zur Kündigung für Sie lohnt und ob erhalten Ankaufsangebote gut oder schlecht sind.

Beachten Sie dabei auch, dass Sie den Wert den jährlichen Bestandsmeldungen entnehmen können. Diese muss der Versicherer Ihnen verpflichtend zukommen lassen und klärt dort auch über den Rückkaufswert auf. Für den Verkauf ist dieser Wert dann auch wieder ausschlaggebend und dient als wichtiger Orientierungswert.

Vor dem Verkaufen: Hinterbliebenenschutz und Zusatzleistungen prüfen

Hinterbliebenenschutz: Wenn die private Rentenversicherung vom Käufer fortgeführt wird, bleibt auch der Hinterbliebenenschutz erhalten. Das bedeutet, dass Ihre Hinterbliebenen trotz Verkauf die in der Versicherung vereinbarte Todesfallsumme erhalten. Jedoch müssen die Hinterbliebenen dem Ankäufer davon eine bestimmte Summe als Entschädigung abtreten. Falls ein Käufer beim Ankauf vereinbaren will, dass er die Rentenversicherung kündigen kann, sollten Sie noch einmal darüber nachdenken.

Denn im Fall einer Kündigung durch den Käufer entfällt der Hinterbliebenenschutz. Überprüfen Sie vor dem Verkaufen außerdem, welche Zusatzleistungen Sie mit der Rentenversicherung abgeschlossen haben. Das wäre zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese werden meist beim Verkauf gekündigt und Sie verlieren Ihren Schutz. Prüfen Sie daher, ob Sie sich anderweitig absichern müssen oder ob Ihre Versicherung die Leistung in einer eigenständigen Police anbietet.

So läuft der Verkauf des Rentenversicherungsvertrages ab

  1. Sie wählen einen Anbieter aus. Vergleichen Sie auf jeden Fall verschiedene Anbieter und lesen Sie Tests und Erfahrungsberichte.
  2. Sie übermitteln dem potenziellen Käufer alle notwendigen Daten zu Ihrem Rentenversicherungsvertrag. Achten Sie darauf, dass Betrüger ausschließlich an Ihre Daten gelangen wollen.
  3. Der Ankäufer prüft die Daten und macht Ihnen gegebenenfalls ein Angebot.
  4. Sie nehmen das Angebot an und übersenden dem Käufer den unterschriebenen Kaufvertrag sowie den Rentenversicherungsvertrag im Original.
  5. Falls möglich wird der Ankäufer auch zum Versicherungsnehmer im Vertrag. Ist die Umschreibung des Vertrags nicht möglich, bleiben Sie als Verkäufer Versicherungsnehmer, müssen aber keine Beiträge bezahlen und erhalten auch keine Leistungen aus dem Vertrag.
  6. Sie erhalten den Kaufpreis vom Käufer.

Mögliche Risiken: Betrugsversuche an der Tagesordnung

Bezüglich des Kaufpreises sollten Sie nur Angebote akzeptieren, bei denen Sie diesen in einem Betrag erhalten. Manche Anbieter versprechen höhere Summen, die sie beim Verkäufer in mehreren Raten abbezahlen wollen. Dieses Vorgehen ist für Sie jedoch mit hohen Risiken verbunden. Es kann sein, dass hier nur eine Rate gezahlt wird und der Käufer danach nicht mehr ausfindig zu machen ist.

Achten Sie außerdem darauf, dass Sie Zusatzleistungen aus Ihrem Vertrag nicht verlieren. Wichtige Hinweise auf unseriöse Ankäufer sind vor allem, dass Sie entweder überraschend hoch in Vorleistung gehen müssen oder unrealistische Angebote erhalten. Was gut klingt, muss nicht gut sein. Manchmal kann auch das Bauchgefühl schon helfen. Wo Sie gleich misstrauisch werden, sollten Sie keine weiteren Kontakte forcieren.

Rentenversicherung verkaufen: nur nach Widerrufsprüfung

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Private Rentenversicherungen lohnen sich schon lange nicht mehr. Viele Verbraucher wollen diese deshalb abstoßen.

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Da der Rückkaufswert beim Kündigen extrem niedrig ausfällt, kann es sein, dass Sie verkaufen wollen.

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Zu verkaufen bringt aber auch nicht viel mehr. Wenn Sie Gewinn machen wollen, sollten Sie den Widerruf prüfen lassen.

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Rentenversicherung verkaufen: Vergleich ist häufig undurchsichtig und unvollständig

Neben den Erfahrungen anderer bieten auch Berichte aus dem Netz eine Möglichkeit, sich über verschiedene Anbieter zu informieren. Stiftung Warentest führte zuletzt im Jahr 2012 einen Test unter den großen Anbietern durch. Dieser war jedoch nicht vollständig, da nicht alle Anbieter ein Angebot machten.

Das Testergebnis war daher nicht sehr aussagekräftig. Einen Kaufpreis, der über dem Rückkaufswert der Versicherung lag, bot nur der Anbieter Policen Direkt an. Andere Anbieter wie cash.life oder LifeFinance, kauften nur Versicherungen mit einer Restlaufzeit von mindestens 15 Jahren und einem Mindest-Rückkaufswert von 10.000 Euro.

Rentenversicherungen verkaufen: seriöse Anbieter nutzen niemals Ihre Notlage aus

Um seriöse Anbieter zu finden, sollten Sie auf jeden Fall vergleichen. Normalerweise können Sie auf den Webseiten der Anbieter die Vertragsdaten eingeben und erhalten dann ein Angebot. Außerdem sollten Sie nur auf Angebote eingehen, die eine Einmalzahlung des Kaufpreises anbieten.

Vorsichtig sollten Sie bei Ratenzahlungen und hohen Bearbeitungsgebühren sein. Einige Anbieter haben es auf Verkäufer abgesehen, die dringend Geld benötigen. Sie versprechen, dass das Geld in wenigen Tagen auf dem Konto ist, lassen sich dies jedoch mit horrenden Bearbeitungsgebühren bezahlen.

Private Rentenversicherung verkaufen: Erfahrungen

Bevor Sie Ihre Rentenversicherung verkaufen, sollten Sie sich auf jeden Fall über die verschiedenen Ankäufer informieren, Testberichte lesen und nach Erfahrungen im Internet suchen. Erfahrungen und Bewertungen von anderen Verkäufern bieten eine gute Grundlage, um einen seriösen Anbieter zu finden.

Solche erkennen Sie an einem angemessenen Kaufpreis, geringen Gebühren und Einmalzahlung. Zudem spricht es für ein seriöses Angebot, wenn der Ankäufer Mitglied im Bundesverband für Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen ist. Dieser setzt sich für Transparenz und Verbraucheraufklärung ein.

Zusammenfassung zum Verkauf der Rentenversicherung: Zweitmarkt birgt diverse Risiken

In der Gesamtschau zeigt sich, dass der Verkauf Ihrer privaten Rentenversicherung mit mehreren Herausforderungen zusammenhängt. Sie müssen überhaupt einen Käufer finden, der bereit ist, Ihre Police abzunehmen. Dabei müssen Sie gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass Sie auch einen seriösen Ankäufer finden. Da auch die gezahlten Preise, meist mit deutlichen finanziellen Verlusten einhergehen, rechnen sich die Risiken in der Regel nicht.

Bevor Sie verkaufen, sollten Sie immer Alternativen prüfen. Die beste Option ist in nahezu allen Fällen der Widerrufsjoker. Das Rechtsmittel können viele Versicherungsnehmer noch Jahrzehnte nach Abschluss der Police einsetzen, wissen das aber gar nicht. Wenn Sie erfolgreich widerrufen, erhalten Sie alle Ihre Beiträge, inklusive aller Zinsen und Gebühren abzugsfrei zurück. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, prüfen unsere Experten für Sie kostenlos.

Rentenversicherungen verkaufen: Antworten auf einen Blick

Selbst, wenn einige Einflussfaktoren günstig scheinen, um Ihre Rentenversicherung zu verkaufen, stellt sich die Frage, ob sich das für Sie finanziell lohnt. Dabei ist der Vergleich mit Alternativen zum Verkaufen entscheidend. Im Vergleich zur Kündigung kann sich das Verkaufen lohnen.

Beim Verkauf der Rentenversicherung führt der Käufer Ihren Vertrag weiter und kann dadurch am Ende der Laufzeit einen Gewinn erzielen. Deshalb erhalten Sie dabei etwas mehr als bei einer Kündigung. Eine große Rendite sollten Sie trotzdem nicht erwarten. Das ist nur mit dem Widerruf möglich.

Der Käufer sollte im Optimalfall auch Versicherungsnehmer des Vertrages werden. Das ist aber nicht immer möglich. Dann besteht die Police mit Ihnen als Versicherungsnehmer weiter, auch wenn Sie die Beiträge nicht mehr zahlen. Bei einem Todesfallschutz kann das auf den ersten Blick auch Vorteile haben, weil Ihre Hinterbliebenen dann Ansprüche behalten.

Davon erhält der Ankäufer in der Regel auch einen Teil. Deshalb ist die komplette Abtretung besser. Wenn Sie dann den Todesfallschutz weiter behalten wollen, können Sie auch gesondert eine Risikolebensversicherung abschließen.

Ein Verkauf der Rentenversicherung bedeutet, dass Sie den Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten an den Käufer abtreten. Als Verkäufer erhalten Sie einen bestimmten Kaufpreis und müssen keine Beiträge mehr in die Versicherung einzahlen. Der Käufer führt die Versicherung fort und übernimmt die Beitragszahlung. Nach Ablauf der Laufzeit erhält er von der Versicherung die Rentenzahlung.

Ob sich das Verkaufen lohnt, hängt von den Alternativen ab. Im Vergleich zu einer Kündigung kann sich der Verkauf der privaten Rentenversicherung lohnen. Allerdings nur, wenn Sie vom Ankäufer mehr als den Rückkaufswert der Versicherung erhalten. Also mehr als den Betrag, den Sie bei einer Kündigung von der Versicherung erhalten würden.

Die beste Alternative zum Verkaufen ist der erfolgreiche Widerruf. Dann bekommen Sie Ihre eingezahlten Beiträge sogar mit Zinsen zurück. Daher sollte vor dem Verkauf und vor einer Kündigung der Rentenversicherung immer die Möglichkeit für einen Widerruf geprüft werden.

Grundsätzlich können Sie nur private Rentenversicherungen auf dem Zweitmarkt verkaufen. Die gesetzliche Rentenversicherung bzw. Ansprüche daraus können nicht verkauft werden. Die meisten Ankäufer sind außerdem nur an kapitalbildenden Modellen interessiert.

Betriebliche Rentenversicherungen und staatlich geförderte Varianten, wie die Riester-Rente, sind für Ankäufer uninteressant, da die Förderungen personenbezogen sind. Sehr schwer ist außerdem das Verkaufen von fondsgebundenen Rentenversicherungen, da Sie für die Ankäufer schwer kalkulierbar sind.

Die besten Chancen haben Sie, wenn die Police, die Sie verkaufen wollen, einen hohen Rückkaufswert, eine lange Restlaufzeit und einen hohen Garantiezins aufweist. Der Rückkaufswert sollte bestenfalls über 10.000 Euro liegen, die Restlaufzeit unter 25 Jahren aber über 5 Jahren.

Gute Chancen für einen erfolgreichen Verkauf haben Sie bei Verträgen, die zwischen 2005 und 2012 abgeschlossen wurden, da diese einen hohen Zinssatz aufweisen.

Suchen Sie im Internet nach Erfahrungsberichten und Testberichten zu den verschiedenen Anbietern. Holen Sie sich verschiedene Angebote ein und vergleichen Sie diese.

Seriöse Anbieter bieten Ihnen den Kaufpreis als Einmalzahlung an und orientieren sich bei dessen Höhe am Rückkaufswert der Versicherung. Zudem ist es ein Anzeichen für einen seriösen Ankäufer, wenn er Mitglied im Bundesverband für Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen ist.

Gehen Sie nicht auf Anbieter ein, die Ihnen den Kaufpreis in Raten überweisen wollen, die hohe Bearbeitungsgebühren verlangen oder mit unrealistisch hohen Kaufpreisen werben.

Vorneweg: Hierzu können keine pauschalen Aussagen gemacht werden. Eine belastbare Einschätzung kann Ihnen nur Ihr Steuerberater geben. Folgendes kann als Orientierung dienen. Abweichungen davon, können aber nicht ausgeschlossen werden:

Haben Sie Ihren Vertrag vor dem Jahr 2005 abgeschlossen, müssen Sie in der Regel keine Steuern zahlen. Voraussetzung dafür ist, dass der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren aufweist, Sie mindestens 5 Jahre lang eingezahlt haben und der Todesfallschutz 60 Prozent der gezahlten Beiträge ausmacht. In den meisten Fällen sind diese Anforderungen aber erfüllt.

Beim Verkaufen von Verträgen, die nach 2005 abgeschlossen wurden, müssen Sie den Gewinn versteuern – also die Differenz zwischen Ihren eingezahlten Beiträgen und dem Verkaufspreis. Darauf fällt eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent sowie ggf. der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer an.

Alternativ zum Verkauf der privaten Rentenversicherung können Sie diese auch kündigen. Dann erhalten Sie den Rückkaufswert von der Versicherung erstattet. Dieser beträgt jedoch nach Abzug von Kosten und Gebühren meist weniger als Ihre eingezahlten Beiträge.

Daneben können Sie den Rentenversicherungsvertrag auch beitragsfrei stellen lassen. Das bedeutet, Sie zahlen zeitweise oder dauerhaft keine Beiträge mehr ein, der Vertrag bleibt aber weiter bestehen. Hier besteht allerdings die Gefahr negativer Auswirkungen auf den Rückkaufswert und das löst auch das Grundproblem nicht.

Es gibt jedoch auch eine Möglichkeit, wie Sie das Geld aus Ihrer Rentenversicherung mit Gewinn erhalten können: den Widerruf der Rentenversicherung. Bei einem erfolgreichen Widerruf erhalten Sie Ihre Einzahlungen mit Zinsen zurück, und das ohne Abzug von Gebühren und sonstigen Kosten.

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