PKV-Beiträge zurückfordern und Tarifkosten senken
Häufige Fälle von unrechtmäßigen Tariferhöhungen
- Beitragserhöhung oft unwirksam
- Rückerstattung auch rückwirkend möglich
- weiterhin den niedrigeren, alten Beitrag zahlen
Unrechtmäßig erhöhte PKV-Beiträge können Sie zurückfordern! Häufig haben Versicherungsnehmer von privaten Krankenversicherungen Beitragserhöhungen erhalten, die eigentlich nicht erlaubt sind. Wenn Versicherungsunternehmen diese Tarifanpassungen nicht schlüssig begründen können oder Formfehler bestehen, kann die Erhöhung als unwirksam gelten. Als Experten für Versicherungsrecht können wir Ihnen dann dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen, um die Mehrkosten aus einer PKV-Beitragserhöhung zurückfordern zu können.
Leider können wir derzeit keine neuen Mandanten im Bereich "PKV Beitragsrückforderung" annehmen. Wir bitten um Verständnis.
PKV-Beitragserhöhung zurückfordern – geht das?
Grundsätzlich lassen sich PKV-Beiträge dann zurückfordern, wenn die vorausgegangene Beitragserhöhung nicht rechtmäßig war. Und das passiert häufiger, als man annehmen möchte. Das liegt daran, dass gesetzlich genau geregelt ist, wann und in welcher Höhe Versicherer die Beiträge der Versicherungstarife anpassen dürfen. Versicherer setzen sich jedoch häufig über diese Vorgaben hinweg. In dem Fall können Sie dagegen vorgehen und die PKV-Beiträge zurückfordern.
Wichtige Fälle, in denen Sie rechtmäßig PKV-Beiträge zurückfordern können, sind:
- unzureichende Begründung für die Tarifanpassung
- rechtlich festgelegter Schwellenwert für die Erhöhung wurde nicht erreicht
- günstiges Lockangebot durch Versicherer und deutliche Erhöhung im zweiten Vertragsjahr
Beiträge der privaten Krankenversicherung zurückfordern, wenn ausreichende Begründung fehlt
Versicherungsunternehmen dürfen keine Tariferhöhung durchführen, ohne eine genaue Begründung dafür zu liefern. Das ist im Rahmen des Verbraucherschutzes bzw. des Versicherungsrechts, besonders in § 155 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz), festgelegt.
Hier wird geregelt, dass Versicherer eine exakte Begründung für die Erhöhung liefern müssen. Es bedarf mehr als nur generischer Floskeln als Begründung, sonst könnte die Anpassung unwirksam sein und Sie können gegebenenfalls Ihre PKV-Beiträge zurückfordern.
Private Krankenkassenbeiträge zurückfordern – Beispiele für unzureichende Begründung
Sie können private Krankenkassenbeiträge zurückfordern, wenn die Begründung ungenügend ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Argumentation nur floskelhaft formuliert ist. Es genügt nicht, dass einfach nur auf grundlegende Preissteigerungen verwiesen wird. Zwar muss Ihnen der Versicherer keine detaillierte Kalkulation offenlegen. Der einfache Hinweis auf gestiegene Kosten reicht aber auch nicht aus.
Auch auf Erhöhungen anderer Versicherer abzustellen, genügt nicht für eine ausreichende Begründung. Zudem wird häufig unverständliches Juristendeutsch verwendet, das Versicherte ohne tiefere Rechtskenntnisse verwirrt. Das ist ebenfalls nicht zulässig. In diesen Fällen können Sie die Rechtmäßigkeit der Erhöhung prüfen lassen und im Idealfall Ihre Krankenkassenbeiträge zurückfordern.
Schwellenwerte nicht erreicht: PKV-Beiträge zurückfordern
Private Krankenversicherungen müssen die Kosten genau kalkulieren, bevor sie Ihre Beiträge erhöhen. Steigen die Ausgaben seitens des Versicherers, können Erhöhungen eine logische Folge sein. Die Tariferhöhung darf jedoch nicht erfolgen, wenn die Kosten für den Versicherer gar nicht bis zu einem gewissen Schwellenwert gestiegen sind.
Diese Schwellenwerte sind gesetzlich festgelegt. Entweder muss die Lebenserwartung der Versicherungsnehmer um 5 % länger geworden oder die jeweiligen Gesundheitskosten verglichen mit der Ausgangsrechnung um 10 % gestiegen sein. Wurden diese Schwellenwerte jedoch nicht erreicht, können Sie die PKV-Beitragserhöhung häufig zurückfordern.
Lockangebote als Taktik: Spätere Tarifanpassung unzulässig
Bei vielen Vergleichsportalen wird Kunden auf den ersten Blick eine enorme Ersparnis vorgegaukelt. Dieser Taktik bedienen sich auch viele Versicherungsunternehmen und locken mit attraktiven Beiträgen im ersten Vertragsjahr. Doch meist werden schon im zweiten Jahr die Beiträge drastisch erhöht.
Dagegen können Sie jedoch vorgehen und die Mehrkosten Ihrer PKV-Beiträge zurückfordern. Wenn dem Versicherer vorher bewusst war, dass das Lockangebot zu günstig war, ist das ein Grund für eine unwirksame Erhöhung. Wir prüfen für Sie, ob Sie unrechtmäßig erhöhte Tarifgebühren zurückfordern können.
Achtung Verjährungsfrist: Schnell handeln und Beitragserhöhungen zurückfordern
Lassen Sie sich nicht zu lange Zeit, denn aufgrund der Verjährungsfrist von drei Jahren können Sie die Beitragserhöhung nicht auf unbestimmt Zeit zurückfordern. Ihre Ansprüche verfallen selbst bei unwirksamen Tarifsteigerungen, wenn diese Frist abgelaufen ist.
Ihr Vorteil ist, dass die Verjährung stoppt, sobald eine Klage gegen die unrechtmäßige Anpassung erhoben wurde. So können Sie Ihre Ansprüche schützen und haben mehr Zeit, Ihr Geld zurückzufordern. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und wir kümmern uns um alles Weitere.
Fazit: Geld der privaten Krankenversicherung zurückfordern – jetzt Ansprüche prüfen lassen
Auch vermeintlich vertrauenswürdige Versicherer erhöhen teilweise unrechtmäßig die Versicherungsbeiträge. Und das entgegen geltender Vorgaben zum Verbraucherschutz. Da ihnen jedoch teilweise die rechtliche Grundlage dafür fehlt, haben Sie gute Chancen, Ihr Geld zurückzufordern.
Ihr Recht auf eine Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge können Sie im Übrigen nicht nur für die letzte Rate, sondern auch für länger zurückliegende Anpassungen nutzen. Wir prüfen, ob Sie von der PKV-Beiträge zurückfordern können und setzen Ihre Rechte durch. Fordern Sie unsere kostenlose Erstberatung an.
PKV-Beiträge zurückfordern: Häufige Fragen
Wenn Sie Ihre PKV-Beiträge zurückfordern möchten, müssen Sie streng genommen schon der Tarifanpassung widersprechen. Auf eigene Faust gegen die Versicherer vorzugehen, ist jedoch in den meisten Fällen aussichtslos. Auf freiwilliger Basis wird man Ihnen nicht entgegenkommen. Holen Sie sich daher rechtliche Unterstützung und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
Wenn Ihnen die Beitragserhöhung gerade erst mitgeteilt wurde, sollten Sie uns besonders schnell kontaktieren, weil hier unter Umständen noch mehr rechtlicher Handlungsspielraum bleibt. Rückwirkend lassen sich zu hohe Beiträge aber auch zurückfordern. Das geht in der Regel bis zu drei Jahre und in wenigen Ausnahmefällen sogar noch länger.
Da es durchaus vorkommt, dass Versicherer auch in mehreren aufeinander folgenden Jahren Tarifanpassungen vornehmen, können auch mehrere Erhöhungen auf einmal rückabgewickelt werden.
Ja, es gibt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, innerhalb derer Sie Ihre rechtlichen Ansprüche geltend machen müssen. Mit einer Klage gegen die private Krankenversicherung können Sie die Verjährungsfrist jedoch stoppen und sich mehr Zeit verschaffen, um Ihr Geld zurückzufordern. Wir helfen Ihnen dabei.
Bis zur Klärung des Sachverhalts pausiert dann die Frist. Natürlich gibt es zukünftig auch wieder neue Erhöhungen, gegen die Sie unter Umständen vorgehen können. Unrechtmäßige Tarifanpassungen, die weiter in der Vergangenheit liegen, können Sie dann aber nicht mehr zurückfordern.
Die Bearbeitungszeit für eine Rückerstattung der PKV-Beiträge kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein. In der Regel sollte die Versicherung jedoch innerhalb weniger Wochen nach Eingang Ihres Antrags eine Entscheidung treffen und Ihnen mitteilen, wann Sie mit der Rückerstattung rechnen können.
In den meisten Fällen werden eigenhändig eingereichte Anträge jedoch abgelehnt. Nutzen Sie daher lieber unsere kostenlose Erstberatung, um Ihr Geld zurückzufordern. In diesem Fall kann es zwar etwas länger dauern, doch Ihre Chancen sind erheblich höher. Ob Sie Ihr Geld dann nach drei Monaten oder einem Jahr zurückerhalten, ist für die meisten Privatversicherten eher zweitrangig.
Ja, es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Rückerstattung der PKV-Beiträge zu erhalten. Dazu zählen beispielsweise eine nicht ausreichende Begründung für die Tarifanpassung, ein nicht erreichter Schwellenwert für die Erhöhung oder eine deutliche Tarifsteigerung im zweiten Jahr nach einem günstigen Lockangebot. Wir prüfen für Sie, ob die Kriterien erfüllt sind und ob Sie die Möglichkeit haben, Ihr Geld zurückzufordern.
Sie haben mehrere Alternativen, die den gewünschten Erfolg aber größtenteils nicht erreichen können. Dazu gehören vor allem:
- Wechsel der privaten Krankenversicherung durch eine Kündigung
- Wechsel in einen günstigeren Tarif
- Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung
Es gibt einige Ratgeber-Seiten im Netz, die diese Optionen aufführen, weshalb wir Sie hier auch kurz behandeln. Eine zufriedenstellende Lösung stellt aber keine der Möglichkeiten dar.
Der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse ist in den meisten Fällen gar nicht möglich. Zwar gibt es wenige Ausnahmen, diese sind aber mit weiteren Nachteilen verbunden. Zum einen verlieren Sie im Vergleich zur Privaten Versicherung Leistungen und zum anderen verlieren Sie Ihre Altersrückstellungen, die Sie über Jahre in die PKV eingezahlt haben.
Das gilt auch beim Wechsel der PKV. Es ist mit aufwendiger Suche zwar möglich, einen günstigeren Tarif zu finden, allerdings ist das meist mit Abstrichen im Leistungsumfang verbunden und die Altersrückstellungen verlieren Sie trotzdem. Auch wenn Sie bei Ihrer PKV bleiben und einen günstigeren Tarif nehmen, wie beispielsweise den Basistarif oder den Standardtarif, verlieren Sie Leistungsumfang.
Wenn Sie Geld sparen wollen, ist daher die Prüfung vergangener Beitragserhöhungen immer ein sinnvoller erster Schritt. Nutzen Sie hierfür gerne unsere kostenlose Erstberatung.