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Facebook-Datenleck: Nutzer sollten Schadensersatz fordern

Kostenloser Facebook-Datenleck-Checker

  • bis zu 5.000€ Schadensersatz
  • umfassender Betroffenheits-Check
  • in wenigen Sekunden Überblick gewinnen

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Bin ich vom Facebook-Datenleck 2021 betroffen und kann Schadensersatz fordern? Das fragen sich viele User, seit der Datenskandal bekannt wurde. Mit unserem Facebook-Datenleck-Checker können Sie leicht herausfinden, ob Sie betroffen sind. Außerdem erfahren Sie, welche Ansprüche Sie gegen den Konzern haben und wie Sie diese durchsetzen können. In Deutschland ist ca. jeder fünfte Nutzer der Social-Media-Plattform betroffen.

Bekannt aus:

Sind Sie vom Facebook Datenleck betroffen? Jetzt prüfen!

Wie können Sie erfahren, ob auch Sie vom Facebook Leak betroffen sind? Ganz einfach: Machen Sie unseren Facebook Leak Check auf dieser Seite. Geben Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer ein und sie erhalten sekundenschnell das Ergebnis. Übrigens nicht nur für Facebook - sondern für alle Leaks von denen Ihre Daten betroffen sind. 

Sind Sie betroffen, können Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Wir prüfen Ihren Fall und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen gegen Facebook – zum Beispiel, ob Sie Schadensersatz wegen des Facebook Datenlecks fordern können.

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    Facebook-Datenleck 2021: Was ist passiert?

    Anfang April 2021 gab es einen großen Datendiebstahl bei Facebook, von dem circa 6 Millionen User aus Deutschland betroffen sind. Die gestohlenen Daten tauchten in Hackerforen auf. Dazu gehörten:

    • Nutzernamen 
    • E-Mail-Adressen 
    • Telefonnummern  

    Dazu kommen zahlreiche weitere persönliche Angaben wie Geburtsdatum und Beziehungsstatus. Das hing aber auch davon ab, wie viele Daten Benutzer jeweils in Ihren Social-Media-Konten hinterlegt hatten. Weltweit sollen allein durch dieses Datenleck 533 Mio. sensible Kontaktdaten von Nutzern betroffen sein, darunter auch Daten von ca. 6 Millionen Nutzern aus Deutschland.

    Wie kam der Facebook-Leak zustande?

    Zahlreiche Medien berichten, dass die Daten über eine Sicherheitslücke erbeutet wurden, die das Unternehmen nach eigenen Angaben bereits im August 2019 als geschlossen gemeldet hatte. Offenbar war das Problem aber entgegen der Behauptung gar nicht behoben. Schon damals waren u. a. Handynummern von Facebook-Profilen mittels einer „Scraping“ genannten Methode unverschlüsselt zugänglich.

    Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen dazu, die ihnen anvertrauten Daten zu schützen. In Anbetracht von Menge und Sensibilität der Daten würde man von einem Megakonzern wie Facebook erwarten, dass er diese gewissenhafter schützt. Wiederkehrende Sicherheitslücken wurden aber offenbar nicht ausreichend geschlossen und führen nun zu hohen Schadensersatzansprüchen.

    „Meine Daten waren tatsächlich vom Datenskandal betroffen und durch die anwaltliche Unterstützung habe ich 1000€ Schadensersatz erhalten.“

    – Lea T.

    Datenleck bei Facebook: Was tun Kriminelle mit den erbeuteten Daten?

    Immer wieder unterschätzen Verbraucher die Gefahren, die vom Facebook-Datenleck und anderen Sicherheitslücken ausgehen. Viele können sich gar nicht vorstellen, welchen Schaden man mit einer einfachen Telefonnummer oder einer E-Mail-Adresse anrichten kann. Das Problem ist, dass die tatsächliche Gefahr erst noch folgt.

    Die Daten werden nun nämlich für betrügerische Spam-Nachrichten per SMS oder E-Mail missbraucht. Eines von vielen Beispielen sind gefälschte Paketbenachrichtigungen, die Betroffene über einen Link auf eine Malware-Seite umleiten. Da die Kriminellen konkrete Informationen haben, sind die Nachrichten meist sehr glaubwürdig.

    Bei Verdacht Facebook-Datenleck-Checker nutzen

    Wer vom Facebook-Leak betroffen ist, hat also ein hohes Risiko, Opfer von Cyberkriminellen zu werden, die personenbezogene Daten und Passwörter missbrauchen. Dabei kann es sich um Phishing-Attacken, Malware, Betrug, Erpressung oder Bedrohung handeln. Häufig sind die nun folgenden Nachrichten der Grundstein, um nach und nach an weitere Daten zu gelangen.

    So dringen Kriminelle Schritt für Schritt immer tiefer in Ihre Privatsphäre ein. Häufig passiert das geduldig über längere Zeiträume ohne das Wissen der Betroffenen. Sobald die Verbrecher beispielsweise Kontodaten erreichen, schlagen sie zu. Sie sollten deshalb Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer auf ein Datenleck überprüfen lassen. Das geht einfach mit unserem Datenleck-Checker.

    Jetzt Kontaktdaten auf Facebook-Datenleck checken

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    Datenlecks gab es bereits bei vielen großen Unternehmen. Das Facebook-Datenleck betrifft mit weltweit 533 Millionen und ca. 6 Millionen Deutschen besonders viele.

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    In Europa gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die für solche Datenpannen eine Entschädigung für Betroffene Nutzer vorsieht.

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    Um den Schadensersatzanspruch durchzusetzen, braucht es spezialisierte Anwälte. Eine kostenlose Anspruchsprüfung ist in jedem Fall empfehlenswert.

    Für Facebook-Datenleck Schadensersatz fordern: Ihre Rechte

    Unternehmen sind gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dazu verpflichtet, personenbezogene Daten zu schützen. Bei einer Datenpanne haben sie ebenfalls bestimmte Verpflichtungen, zum Beispiel Melde- und Auskunftspflichten. Durch das Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO können Nutzer Auskunft darüber verlangen, ob sie von einem Datenleck betroffen sind.

    Sind Sie vom Facebook-Datenleck betroffen, stehen die Chancen gut, dass Ihnen Schadensersatz bzw. „immaterieller Schadensersatz“ gemäß Art. 82 DSGVO zusteht. Immaterieller Schadensersatz bedeutet: Sie können eine Entschädigung dafür erhalten, dass Ihre Daten „geklaut“ wurden und in Umlauf geraten sind, auch wenn Ihnen (noch) kein unmittelbarer finanzieller Schaden durch Cyber-Attacken entstanden ist.

    Facebook-Datenleck: Ist eine Klage sinnvoll?

    Wenn Ihre Daten im Facebook-Leak auftauchen, haben Sie grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch gegen Meta, wie das Unternehmen heute heißt. Die Datenpanne ist ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Zunächst machen wir Ihre Ansprüche außergerichtlich geltend, was häufig schon ausreichen kann. Ob zur Durchsetzung Ihres Schadensersatzanspruchs eine Klage erforderlich und sinnvoll ist, besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch.

    Verstöße gegen die DSGVO können fallabhängig einen Schadenersatzanspruch bis zu 5.000 Euro auslösen. Da durch die Datenpanne hochsensible persönliche Daten der Facebook-User an die Öffentlichkeit gelangten, ist ein entsprechend hoher Schadenersatzanspruch äußerst wahrscheinlich. Die Erfolgsaussichten hierfür sind gut, da die Lecks ausreichend belegt sind. Außerdem gab es bereits viele positive Urteile zugunsten geschädigter Verbraucher.

    Facebook-Datenleck: Häufige Fragen besorgter Nutzer

    Ob Sie vom Datenleck betroffen sind, erfahren Sie schnell und einfach über unseren Facebook-Datenleck-Check. Geben Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse ein und Sie erhalten in wenigen Sekunden das Ergebnis.

    Der Datenleck-Checker gleicht Ihre Daten mit den Datenbanken vergangener Leaks ab. Das betrifft zum Beispiel auch das LinkedIn-Datenleck und viele weitere Sicherheitslücken. Schließlich wissen Verbraucher nicht immer sicher, von wo genau Ihre Daten in falsche Hände gelangt sind. Durch den Abgleich haben Sie Sicherheit. Sie erfahren nicht nur, ob Sie betroffen sind, sondern auch wo das Leck war.

    Dadurch wissen wir, gegen wen sich Ihr Schadensersatzanspruch richtet und wer die Verantwortung dafür trägt, dass Ihre Daten nun für kriminelle Zwecke missbraucht werden können. Wir speichern Ihre Daten übrigens nicht ohne Ihr Einverständnis und nutzen diese auch nicht. Wir speichern Ihre Daten nur wenn Sie uns beauftragen, da wir natürlich für Ihre rechtlichen Belange einen Kontakt benötigen.

    Nach Art. 82 DSGVO kann Betroffenen von Datenpannen ein immaterieller Schadensersatz zustehen. Das bedeutet, Sie können eine Entschädigung dafür verlangen, dass Ihre Daten im Rahmen des Datenlecks gestohlen wurden und damit für kriminelle Zwecke genutzt werden können. Darüber hinaus können Sie sich auch materielle Schäden ersetzen zu lassen, zum Beispiel die Kosten für die Einrichtung einer neuen E-Mail-Adresse.

    Unsere erfahrenen Anwälte kämpfen regelmäßig für Verbraucherrechte und wissen genau, welche Schäden zu ersetzen sind. Häufig bestehen hier Möglichkeiten, die juristischen Laien gar nicht bekannt sind. Hierzu beraten wie Sie aber gerne persönlich im Detail.

    Wie hoch der Schadensersatz ausfallen kann, muss im individuellen Fall geprüft werden. Klar ist aber, dass gemäß Art. 82 DSGVO Schadensersatz gegenüber den Verantwortlichen geltend gemacht werden kann. Erfahrungsgemäß kann das entsprechende „Schmerzensgeld“ bis zu 5.000 Euro betragen.

    Die Höhe des Schadensersatzes hängt zum Beispiel davon ab, welche Daten betroffen sind, welches Ausmaß der Datenskandal hat und ob die Daten frei zugänglich sind. Wenn Sie uns kontaktieren, betrachten wir Ihren konkreten Fall und sagen Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung, wie Sie weiter vorgehen können.

    Wenn viele Betroffene ihre Rechte geltend machen und Konsequenzen fordern, hat dies auch auf einen Großkonzern wie Facebook Auswirkungen.
    Er muss sich an die Regeln der DSGVO halten und wird bei entsprechenden Vergehen bestraft. Datenschutzbehörden haben bereits hohe Millionenbußgelder gegen Unternehmen verhängt.
    Wir vertreten viele Betroffene und können Ansprüche gebündelt geltend machen. Durch unsere Erfahrung bei Datenschutzverstößen wissen wir, wie wir Ihre Rechte durchsetzen können.

    Der Facebook-Leak-Check, mit dem Sie herausfinden können, ob Sie von einem Datenleck betroffen sind, ist kostenlos. Das gilt auch für unsere Erstberatung, in der wir mit Ihnen gemeinsam Ihren Fall und das weitere Vorgehen besprechen.

    In diesem Rahmen besprechen wir auch mögliche zukünftige Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns damit beauftragen, Ihre Ansprüche gegen den Meta-Konzern durchzusetzen. Sollten wir Ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen, muss der Konzern auch die Kosten dafür übernehmen.

    Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, tragen Sie unter Umständen sogar gar kein Risiko. Die Deckung des Falls und die konkrete Kommunikation mit Ihrem Versicherer übernehmen wir gerne für Sie.

    Nein, klassische Sammelklagen sind vom deutschen Rechtssystem nicht vorgesehen. Es gibt nur die Musterfeststellungklage, die von einem Verband geführt werden kann. Häufig sind das Verbraucherzentralen. Diesen Klagen kann man sich anschließen. Für das Facebook-Datenleck ist aber keine solche Klage geplant. Wir vertreten Sie aber auch individuell und setzen für Sie anwaltlich Schadensersatz durch.

    Unsere Anwälte

    Portrait von Ulf Böse - Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt
    Ulf Böse
    Geschäftsführer Partner Rechtsanwalt
    Portrait von Markus Decker - Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt
    Markus Decker
    Geschäftsführer Partner Rechtsanwalt
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    Cornelius Claudius Diekmeyer
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    Rieke de Haan-Bitzer
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    Portrait von Ramona Entis - Rechtsanwältin
    Ramona Entis
    Rechtsanwältin
    Portrait von Ralf Möbius LL.M. - Rechtsanwalt in Kooperation
    Ralf Möbius LL.M.
    Rechtsanwalt in Kooperation
    Damian Lybek
    Volljurist
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    Volljurist
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