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Fair Parken – alle Infos für den erfolgreichen Widerspruch

Der richtige Weg zu einem erfolgreichen Widerspruch

  • Unterschiede beim Widerspruch kennen
  • negative Auswirkungen vermeiden
  • alle Ansprüche & Fristen im Überblick

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Gegen eine Zahlungsforderung von Fair Parken kann Widerspruch erhoben werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Das Unternehmen zur Überwachung von Parkplätzen muss beispielsweise dafür Sorge tragen, dass die Schilder mit den Nutzungsbedingungen und den dazugehörigen Vorschriften klar erkennbar sind. Sollten solche rechtlich festgelegten Bedingungen nicht erfüllt sein, können Sie sich wehren. Prüfen Sie den Sachverhalt, um gegen ungerechtfertigte Zahlungsaufforderungen von Fair Parken vorgehen zu können. Wir erklären Ihnen, was Sie beachten müssen.

Bekannt aus:

Musterformular gegen die Vertragsstrafe von Fair Parken

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  • Widerspruch einlegen

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Fair Parken: Wie funktioniert die Parkraumüberwachung?

Fair Parken bewirtschaftet Parkräume im privaten Bereich, bietet seine Dienste jedoch auch auf kommunaler Ebene an. Die Konzepte variieren, je nach den Wünschen der Geschäftskunden. Das Unternehmen bietet sowohl Lösungen für gebührenpflichtige Parkzonen als auch für die Überwachung der Höchstparkdauer. Diese Möglichkeit wird vor allem von Einkaufszentren und Supermärkten gerne genutzt.

Die Parkplätze der Einzelhandelsunternehmen sind im Regelfall kostenfrei. Allerdings soll dieser Vorteil ausschließlich für einkaufende Kunden gelten. Um zu vermeiden, dass auch andere Verkehrsteilnehmer die Parkflächen nutzen und dort ihre Fahrzeuge abstellen, wird eine sogenannte Höchstparkzeit festgelegt. Die Überwachung der Parkdauer erfolgt über unterschiedliche Unternehmen, wie zum Beispiel die „fair parken GmbH“.

So werden private Parkflächen kontrolliert

Wenn Sie mit Ihrem Auto auf einen Parkplatz fahren, der von Fair Parken überwacht wird, finden Sie meist ein großes Hinweisschild, auf dem die maximale Parkdauer angegeben ist. Diese liegt in den meisten Fällen zwischen 90 und 120 Minuten. Weiterhin finden Sie darauf auch den Hinweis, ob Sie eine Parkscheibe verwenden müssen oder ob Ihr Wagen digital erfasst wird. Auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sind auf diesem Schild zu lesen und sehen eine Vertragsstrafe für Verstöße vor.

Sollten Sie die angegebene Höchstparkdauer überschreiten, werden Sie von Fair Parken eine Zahlungsaufforderung erhalten. Diese kann in manchen Fällen direkt an Ihrer Windschutzscheibe angebracht werden. Alternativ erhalten Sie den Hinweis auf eine Vertragsstrafe über den Postweg. Die Höhe der Forderung liegt in der Regel etwa bei einem Betrag von 20 - 30 Euro. Sollten Sie sich dazu entschließen, die Strafe von Fair Parken nicht zu bezahlen, können weitere Kosten durch Mahngebühren entstehen.

Wie kommt der Vertrag mit Fair Parken zustande?

Befahren Sie eine Parkfläche, welche von Fair Parken kontrolliert wird und der die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens zu Grunde liegen, gehen Sie einen stillschweigenden Vertrag ein. Dies ist beispielsweise vergleichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn Sie in einen Bus oder einen Zug einsteigen, akzeptieren Sie die Beförderungsbedingungen.

Auch hier wissen Sie im Voraus, dass Sie ein höheres Beförderungsentgelt und gegebenenfalls auch hohe Strafen erwarten können, wenn Sie bei einer Kontrolle keinen passenden Fahrschein nachweisen können. Durch die Nutzung besagter Parkplätze stimmen Sie den bestehenden AGBs von Fair Parken zu und müssen diese auch beachten.

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Die Ausnahme bestätigt die Regel – trotz Nutzung der Parkfläche kein Vertragsschluss

Auch Unternehmen wie Fair Parken müssen sich jedoch an Regeln halten, damit ein Vertragsschluss mit Ihnen als Nutzer des Parkplatzes zustande kommt. Hierzu gehört vor allem die ausreichende Beschilderung. Diese sollte sich in der Nähe der Einfahrt befinden, darf nicht verdeckt liegen und muss gut lesbar sein.

Inhaltlich müssen Schilder auf die Höchstparkdauer und die Nutzungsregeln verweisen. Auch die Höhe der Strafe bei Nichteinhaltung der Vorschriften muss klar lesbar sein. Die Höhe der Zahlungsforderung darf auch nicht unverhältnismäßig hoch angesetzt werden. Sollten diese Punkte nicht eingehalten werden, ist eine Forderung nicht zulässig.

Zahlungsaufforderung von Fair Parken ist kein Strafzettel

Sollten Sie gegen die Regeln der Parkplatzbetreiber verstoßen, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung, welche durch Ihren Verstoß gegen die AGBs begründet ist. Diese ist in keiner Weise mit einer Ordnungswidrigkeit gleichzusetzen. Strafzettel und Bußgelder können nur bei Rechtsverstößen im öffentlichen Straßenverkehr durch Vollzugsbeamte von Polizei oder Ordnungsamt verhängt werden.

Somit müssen Sie keine Angst vor Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot haben, wenn Sie gegen die Geschäftsbedingungen des Unternehmens verstoßen. Allerdings empfiehlt es sich unbedingt die Zahlungsaufforderung ernst zu nehmen, denn es kann sein, dass man die Forderungen von Fair Parken bezahlen muss. Wird die Aufforderung ignoriert, wird es nur teurer. Sie haben aber weitere Möglichkeiten.

Illegale Abzocke oder rechtlich einwandfreies Geschäftsmodell?

Da Parkplätze von Einkaufszentren und Supermärkten nicht Teil des öffentlichen Verkehrs sind und als Privatgrundstücke zu sehen sind, darf der Besitzer Unternehmen wie Fair Parken zur Überwachung der Stellflächen einsetzen. Während Parkflächen im öffentlichen Verkehr staatlich geregelt werden, ist es bei privaten Parkplätzen rechtlich einwandfrei, wenn sich Firmen wie Fair Parken um solche Belange kümmern.

Dennoch müssen sich auch diese Unternehmen an klare Vorgaben halten, damit ein ordnungsgemäßer Vertragsabschluss mit den Nutzern der Parkfläche zustande kommt. Hierzu gehört vor allem das klare Informieren über die Nutzungsbedingungen und die AGBs. Denn nur wenn Sie als Nutzer des Parkplatzes ausreichend informiert wurden, können Sie im Falle eines Fehlverhaltens auch dafür belangt werden.

Mit dem Newsletter von DB-Anwälte sind Sie stets bestens über Ihre Rechte informiert. Unsere Experten informieren Sie zweimal im Monat über Ihre Verbraucherrechte und wie Sie finanziell profitieren können. Zusätzlich erhalten Sie wertvolle Tipps und Empfehlungen zu rechtlichen Themen, mit denen Sie sich effektiv gegen Ungerechtigkeiten wehren können.

— Ulf Böse, Inhaber

Fair Parken: Einspruch gegen die Zahlungsaufforderung möglich

Wenn Sie Formfehler entdecken oder gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten wurden, kann somit auch ein Widerspruch gegen die gestellte Zahlungsaufforderung durchaus erfolgreich sein. Hierfür empfiehlt es sich dringend diese Missstände umgehend zu dokumentieren und aufzubewahren. Denn sollte es zu einem Streitfall kommen, können Sie diese durch Fotografien, Zeugenaussagen und besonders den Kassenbon klar belegen. Die möglichen Gründe für einen erfolgreichen Widerspruch sind:

  • Keine Hinweisschilder vorhanden, die AGBs und Nutzungsvorschriften erklären.
  • Schild schlecht lesbar oder so angebracht, dass Sie es leicht übersehen konnten.
  • Sie sind Halter des Fahrzeugs, haben es aber nicht auf dem Parkplatz abgestellt.
  • Unverhältnismäßige Höhe der Vertragsstrafe

Bei Forderungen von Fair Parken um Kulanzregelung bitten

Die Besitzer der Parkplätze sind in den meisten Fällen die Betreiber der Einkaufszentren und Supermärkte, in denen Sie Ihre Einkäufe tätigen. Diese beauftragen Unternehmen wie Fair Parken, um Ihnen freie Parkplätze bieten zu können und dafür zu sorgen, dass diese nicht von unbefugten Verkehrsteilnehmern belegt werden. Also möchten die Einzelhandelsbetriebe damit primär zum Wohl ihrer Kunden handeln und für eine hohe Kundenzufriedenheit sorgen, damit diese wieder kommen.

Daher sollte der erste Schritt bei Erhalt einer Zahlungsaufforderung von Fair Parken der Gang zu dem jeweiligen Ladengeschäft sein, um dort bei einem zuständigen Mitarbeiter als unzufriedener Kunde um eine Kulanzregelung zu bitten. Oft genügt eine kurze Schilderung der Situation, um die für beide Parteien unangenehme Situation aus der Welt zu schaffen. Die Besitzer der Parkplätze haben meist die Möglichkeit die Aussetzungen der Zahlung in die Wege zu leiten. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet.

Juristische Beratung – nicht nur in Sachen Fair Parken

Wir von DB-Anwälte sind vor allem spezialisiert auf Massenschadensfälle im Verbraucherrecht. Dazu würden auch Tickets von Fair Parken gehören. Ehrlicherweise brauchen Sie hierfür aber keinen Anwalt. Unser Schwerpunkt liegt auf Themen, bei denen es für Verbraucher um mehr Geld geht, als 30 Euro Vertragsstrafe. Beispielsweise können Sie mit dem Widerruf Ihrer privaten Rentenversicherung oder Lebensversicherung tausende Euro sparen.

Hat außerdem das Fahrzeug, für das Sie einen Strafzettel erhalten haben, durch den Abgasskandal an Wert verloren? Für viele Dieselfahrzeuge können Sie auch heute noch Schadensersatz bekommen. Das gilt durch aktuelle Rechtsprechung des EuGH (Europäischer Gerichtshof) zu Thermofenstern immer noch für zahlreiche Marken und Modelle. Machen Sie unseren Dieselcheck und sichern Sie sich Ihre kostenlose Erstberatung.

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Heikles Thema: Fair Parken und die Halterermittlung

Beim Verstoß gegen einen Vertrag mit Fair Parken muss nicht immer direkt der Fahrer vor Ort zur Kasse gebeten werden. Zwar schließt nur, wer sein Auto auf einem betreffenden Parkplatz abstellt, einen Vertrag mit dem Betreiber. Allerdings wendet sich dieser teils trotzdem direkt an den Halter des Fahrzeugs. Ist dieser nicht der Fahrer, kann er diesen Umstand erklären. Der Halter des Fahrzeugs ist rechtlich gesehen aber nicht dazu verpflichtet, den tatsächlichen Fahrer des betroffenen Wagens zu benennen.

Sollte es jedoch zu einem Verfahren kommen und sich der Fahrzeughalter weiterhin weigern, den Namen des Fahrers preiszugeben, gilt der Sachverhalt als nicht ausreichend bestritten. Der Halter hat dann trotzdem die Kosten zu tragen. Zusätzlich kann eine Unterlassungserklärung drohen, die bei erneuter Zuwiderhandlung sehr hohe Strafen nach sich ziehen kann. Es ist also keine gute Idee, die Forderung einfach auszusitzen. Sie sollten entweder zahlen, den Fahrer preisgeben oder widersprechen, wenn es hierzu einen Grund gibt.

Teurer Einkauf, wenn PKW falsch geparkt wird

Zusammengefasst kann es bei einer Nichteinhaltung der Höchstparkdauer vor dem Supermarkt schnell zu einer Vertragsstrafe durch Fair Parken kommen. Dies gilt auch für das Vergessen oder das falsche Einstellen der Park-Scheibe, sollte der Parkplatzbetreiber deren Verwendung fordern. Wenn sich eine Zahlungsaufforderung an der Windschutzscheibe oder in Ihrem Briefkasten befindet, sollte diese auf deren Richtigkeit in Sachen Datum, Uhrzeit und Grund für die Strafe überprüft werden.

Sollten Sie eine ungerechtfertigte Begründung oder einen Formfehler feststellen, können Sie Ihr Recht nutzen und den Widerspruch erheben. Dies geschieht durch ein formloses Schreiben mit einer klar formulierten Begründung und ist direkt bei Fair Parken einzureichen Achten Sie hierbei auf ein fristgerechtes Handeln. Der Widerspruch sollte am besten postalisch übermittelt werden, da er nur mit Ihrer persönlichen Unterschrift gültig ist. Achten Sie außerdem darauf, dass Ihr Widerspruch der Forderung zweifelsfrei zuordenbar ist.

Fair Parken: Die häufigsten Fragen von Betroffenen

Die Strafe für einen Verstoß gegen die Vorschriften auf privaten Parkflächen darf per Gesetz nicht zu hoch angesetzt werden. Nach § 307 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), sind Allgemeine Geschäftsbedingungen als unwirksam anzusehen sind, wenn diese in einem unangemessenen Umfang von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.

Im vorliegenden Fall gilt die Faustregel, dass die Forderung maximal den doppelten Betrag eines Verwarnungsgeldes für ein gleichwertiges Vergehen auf öffentlichen Straßen aufweisen darf. Somit liegt die Höhe bei einer geringfügigen Überschreitung der Parkhöchstdauer in etwa bei 30 Euro (Stand 2023). Das kann aber variieren und hängt auch von der Intensität des Verstoßes ab.

Ein Musterbrief ist ein guter Anhaltspunkt, um den Widerspruch formgerecht formulieren zu können. Grundsätzlich gilt es darauf zu achten, dass alle juristisch nötigen Punkte in Ihrem Schreiben enthalten sind. Hierzu gehören Name und Anschrift beider Parteien, Ort und Datum und die klar formulierte Absicht des Widerspruchs. Eine Begründung müssen Sie zwar nicht liefern, es erleichtert aber das Verfahren. Ein Musterschreiben finden Sie hier zum Download. Füllen Sie hier einfach die Freifelder mit den erforderlichen Daten.

Zwingend notwendig ist eine eigenhändige Unterschrift. Machen Sie außerdem unbedingt klar, auf was Sie sich beziehen. Ihr Bescheid (egal ob an der Windschutzscheibe oder postalisch) verfügt über ein Datum und eine Vorgangsnummer oder etwas Vergleichbares. Beziehen Sie sich ausdrücklich darauf, damit Ihr Widerspruch zugeordnet werden kann. Geben Sie sicherheitshalber auch Ihr Kennzeichen an. Wollen Sie nur Ihren Bon einreichen, geht das teilweise auch über das Online-Portal der Parkdienstleister.

Sie haben 2 Wochen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung Zeit, bei Fair Parken den Widerspruch einzureichen. Dies hat schriftlich über einen Brief zu erfolgen. Sollten Sie die Frist verstreichen lassen, wird die Forderung rechtskräftig und muss von Ihnen beglichen werden. Teilweise bieten Fair Parken und vergleichbare Unternehmen auch die Möglichkeit über ein eigens dafür zur Verfügung gestelltes Online-Portal Ihren Kassenbon einzureichen. Das können Sie auch nutzen.

Ja, es gibt sogar weitaus lukrativere Möglichkeiten für einen Widerspruch. Ein Beispiel hierfür ist die Beitragserhöhung der privaten Krankenversicherungen. Häufig stehen diese nämlich im Konflikt mit geltendem Recht und sind unwirksam. Um Ihr Recht diesbezüglich geltend machen zu können, können Sie den Widerspruch nutzen. Das geht teilweise noch mehrere Jahre rückwirkend, wodurch zu viel gezahlte Beiträge rückerstattet werden können. Gerne beraten wir Sie hierzu in einem kostenfreien Erstgespräch.

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