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Wie lässt sich Schmerzensgeld berechnen?

Wieviel Schmerzensgeld ist angemessen?

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Selbst Schmerzensgeld zu berechnen ist unmöglich, da in der Rechtsprechung der individuelle Fall ganzheitlich betrachtet und beurteilt werden muss. Gerichte sind dazu angehalten, den Schmerzensgeldanspruch an vorherigen Entscheidungen zu orientieren, sind dabei aber an keine Schmerzensgeldtabelle oder einen Schmerzensgeldrechner gebunden. Darum lässt sich die Schmerzensgeld-Höhe vor der Gerichtsverhandlung auch nicht genau berechnen, sondern lediglich anhand einiger Parameter grob einschätzen.

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Schmerzensgeld berechnen – nicht präzise möglich

Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt mit § 253 BGB den rechtlichen Rahmen vor, der es jedem Menschen erlaubt, für entstandene körperliche und psychische Beeinträchtigungen eine Entschädigung vom Schädiger einzufordern. Eine Bemessungsgrundlage für diesen Schmerzensgeldanspruch wird jedoch nicht mitgeliefert. Vielmehr liegt die Schmerzensgeldberechnung bei den Gerichten.

Das bedeutet, dass es für Geschädigte keine Möglichkeit gibt, schon vor der Gerichtsentscheidung das ihnen zustehende Schmerzensgeld zu berechnen. Auch gängige Schmerzensgeldtabellen aus dem Internet haben keinen verbindlichen Charakter. Das ist rechtlich auch durchaus so gewollt, da die Gerichte alle Teilaspekte des Einzelfalls betrachten müssen.

So gehen Gerichte beim Berechnen vor

Gemäß einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.07.1955 (Az. GSZ 1/55) dürfen beim Berechnen des Schmerzensgelds „grundsätzlich alle in Betracht kommenden Umstände des Falles berücksichtigt werden“. Dabei stellte der Bundesgerichtshof jedoch klar, dass „Höhe und Maß der Lebensbeeinträchtigung“ beim Berechnen im Vordergrund zu stehen haben. Alle weiteren Parameter, wie beispielsweise die Frage, ob der Schädiger vorsätzlich gehandelt hat, sind je nach Fall individuell zu gewichten.

Erfahrungsgemäß orientieren sich die Gerichte beim Berechnen unter anderem an folgenden Parametern:

  • Schwere und Umfang der Verletzung oder der Schmerzen
  • Länge von Krankenhausaufenthalten, Reha etc.
  • Langzeitschäden (z.B. psychische Belastung, Entstellungen wie Narben etc.)
  • Grad des Verschuldens des Schädigers (Fahrlässigkeit, Vorsatz)
  • Wirtschaftliche Situation von Schädiger und Geschädigtem

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— Ulf Böse, Inhaber

Gibt es „mildernde Umstände“?

In manchen Fällen kann das Gericht auch Aspekte zur Berechnung hinzuziehen, die zu einer Verringerung des Schmerzensgelds führen. Bei einem Hundebiss wird zum Beispiel auch beachtet, ob der Geschädigte den Hund vor dem Biss gereizt oder angegriffen hat. Ein nachweisbar aggressives Verhalten gegenüber dem Hund vor dem Biss kann so die zu zahlende Entschädigung verringern.

Bei einem Schleudertrauma im Zuge eines Auffahrunfalls kann zum Beispiel ein nachweislich gefährliches Verhalten des Geschädigten und ein Nichteinhalten der Regelungen der Straßenverkehrsordnung durch ihn die auszuzahlende Summe verringern. Auch hier gilt wieder: Die Gerichte bewerten jeden Fall individuell und eine pauschale Einschätzung der Gewichtung dieser Aspekte ist nicht möglich.

Darum gibt es kein „Schmerzensgeld pro Tag“

Die Gerichte sind zwar dazu angehalten, auch die Länge von Krankenhausaufenthalten und ähnliche zeitliche Aspekte beim Berechnen einfließen zu lassen, doch eine pauschale Berechnung „Schmerzensgeld pro Tag“ ist nicht möglich. In einem konkreten Fall wurde sogar am 15.02.2022 mit Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VI ZR 937/20) eine Entscheidung des OLG Frankfurt von 2020 aufgehoben, in der die Höhe des Schmerzensgelds strikt nach Tagessätzen berechnet wurde.

Der Bundesgerichtshof stellte damit klar, dass zum Berechnen der Entschädigung gemäß § 253 BGB eine umfassende Einschätzung des Falls und aller dazugehörigen Parameter notwendig ist. Eine pauschale Tagessatz-Rechnung ist schon deshalb nicht zulässig, da sie Aspekte wie die Schwere der Lebenseinschränkung außer Acht lässt. Denn ein langer Krankenhausaufenthalt allein gibt kein präzises Bild über die tatsächlichen Einschränkungen des Geschädigten im Alltag.

Hilfe vom Anwalt dringend empfohlen

Ein Schmerzensgeldrechner oder die Celler Schmerzensgeldtabelle können einen groben Überblick darüber geben, welche Summen in ähnlichen Fällen bereits ausgezahlt wurden. Aufgrund der großen Menge an Parametern, die das Gericht beim Berechnen berücksichtigen muss, können sich die tatsächlichen Summen jedoch von Einzelfall zu Einzelfall stark unterscheiden.

Ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen unter Beachtung der spezifischen Details Ihres Falls eine bessere Einschätzung davon geben, wie viel Schmerzensgeld Sie erwarten können. Doch auch hier gilt: Das Gericht bemisst die Höhe individuell. Haben sie sich jedoch bereits einen Anwalt genommen, kann dieser gegebenenfalls noch Berufung einlegen.

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Fazit: Vor Gerichtsbeschluss Schmerzensgeld berechnen? Nur grobe Schätzung möglich

Die Gerichte sind zur individuellen Betrachtung jedes Einzelfalls verpflichtet. Sie würdigen zudem eine Vielzahl an Aspekten, die die Schmerzensgeldberechnung beeinflussen können. So ist es praktisch nicht möglich im Vornherein das exakte Schmerzensgeld zu berechnen, online oder offline. Orientierungswerte finden Sie aber in unserem Detailbeitrag zur Schmerzensgeldtabelle.

Sie sollten für eine grobe Einschätzung immer mit einem Anwalt sprechen. Er kann auch vor Gericht alle relevanten Fakten präsentieren, sodass das Berechnen der Höhe des Schmerzensgelds unter Vorlage aller Fakten geschieht. Bei anderen Themen lassen sich Ihre Ansprüche im Vorfeld besser berechnen. Das geht zum Beispiel mit unserem Rechner zum Widerruf der Lebensversicherung.

Häufige Fragen zum Thema Schmerzensgeld berechnen

Nein, das Schmerzensgeld nach § 253 BGB ist unabhängig vom Schadensersatz, wie er zum Beispiel bei finanziellen Schäden durch ein Datenleck eingefordert werden kann. Ein eventuell bereits entrichteter Schadensersatz (z.B. für Schäden am Auto durch einen Auffahrunfall) wird auch nicht zum Berechnen des Schmerzensgelds aus demselben Vorfall herangezogen (z.B. Schleudertrauma im Zuge des Unfalls).

So kann es beispielsweise sein, dass Ihnen in einem Schadensersatz-Verfahren alle Kosten der Reparatur ersetzt werden, das Gericht aber im Schmerzensgeldverfahren kaum Geld berechnen wird. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn das Gericht bei Ihnen keine körperlichen, seelischen oder psychischen Schmerzen beziehungsweise Einschränkungen festzustellen glaubt.

Selbstverständlich kann man sich auch außergerichtlich gütlich auf eine Entschädigung für entstandene Schmerzen einigen. Manchmal ist dieses dann jedoch deutlich zu niedrig, beispielsweise weil sich Langzeitschäden erst mit der Zeit herausgestellt haben. Ein Anwalt kann Ihren Fall dann eventuell doch noch vor Gericht bringen. Zum Beispiel aufgrund der emotionalen Ausnahmesituation, unter der Sie das Geld angenommen haben.

Eine pauschale Einschätzung, ob der Fall nochmal zivilrechtlich verhandelt werden kann, um die Entschädigung vom Gericht berechnen zu lassen, ist hier ebenfalls nicht möglich. Sprechen Sie also auf jeden Fall mit einem spezialisierten Anwalt und schildern Sie präzise die Umstände, unter denen Sie das Geld angenommen haben.

Nein, diese Hilfsmittel dienen lediglich zur groben Einschätzung. Sie haben vor Gericht keinerlei Bestand, da die Schmerzensgeld-Höhe einzig im Ermessen der Gerichtsentscheidung auf Basis einer umfassenden Betrachtung aller Parameter Ihres spezifischen Falls liegt.

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