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Beitragserhöhung unwirksam

Überzogene Tarifanpassungen an der Tagesordnung

  • Beitragserhöhung oft unwirksam
  • Rückerstattung bis zu 10 Jahre rückwirkend
  • weiterhin den niedrigeren, alten Beitrag zahlen

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

„Die PKV Beitragserhöhung ist unwirksam.“ Als Spezialisten für Versicherungsrecht hören wir diesen Satz häufig. Viele Versicherer können Ihre Tarifanpassungen nicht ausreichend begründen oder machen Formfehler. Die Folge für die private Krankenversicherung: die Beitragserhöhung ist unwirksam. Für Sie öffnet sich dadurch eine Tür, dagegen vorzugehen. Sie haben in diesem Fall ein Anrecht auf die Rückzahlung zu viel entrichteter PKV Beiträge. Setzen Sie Ihre Ansprüche durch.

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PKV Beitragserhöhung unwirksam – die Gründe

Nicht jede PKV Beitragserhöhung ist unwirksam, allerdings überraschend viele. Der Grund: Der Gesetzgeber regelt exakt wann und in welchem Maße Versicherer Tarifanpassungen durchführen dürfen. Da sich diese aber auch durchaus über die Vorgaben hinwegsetzen, sollten Sie in diesem Fall dagegen vorgehen.

Zu den wichtigsten Gründen für eine unrechtmäßige Beitragserhöhung in der PKV gehören:

  • Es werden keine schlüssigen Begründungen für die Erhöhung gegeben.
  • Der nötige Schwellenwert für eine rechtmäßige Anhebung wird nicht erreicht.
  • Versicherer hat mit günstigem Angebot gelockt und erhöht bereits im zweiten Jahr deutlich.

PKV: unrechtmäßige Beitragserhöhung durch fehlende Begründung

Ihr Versicherer kann nicht einfach mehr Geld von Ihnen fordern, ohne Ihnen genau zu erklären warum. Der Verbraucherschutz ist in diesem Fall unter anderem in § 155 VAG geregelt. Dabei handelt es sich um das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen.

Es schreibt vor, dass Allianz, DKV und Co. begründen müssen, warum es teurer wird. Sie müssen dabei nicht in jedem Einzelfall eine detaillierte Kalkulation vorlegen. Sie aber nur mit inhaltsleeren Floskeln abzuspeisen, reicht aber auch nicht und macht die Erhöhung unwirksam.

„Ich habe eine Rückzahlung von knapp 9.300€ erhalten. Dank der Prüfung durch die Spezialisten spare ich jetzt sogar noch 100€ monatlich.“

– Johannes S.

Wann ist die Begründung der PKV Beitragserhöhung unzulässig?

Die PKV Beitragserhöhung ist unzulässig, wenn die Argumentation sich nur auf Floskeln stützt. Wenn man Ihnen schreibt, es werde schlicht alles teurer, mag das zwar stimmen. Es reicht aber nicht, um die konkrete Anpassung der Prämien zu rechtfertigen. Dass Andere erhöhen, reicht auch bei Weitem nicht.

Die Begründung muss für Sie außerdem auch nachvollziehbar sein. Es kommt auch vor, dass Versicherer die Argumentation bewusst mit unverständlichem Juristendeutsch versehen. Leider lassen sich zu viele Verbraucher davon beeinflussen. Die Wahrheit ist aber: Solche Begründungen sind unwirksam.

Wichtige Schwellenwerte nicht eingehalten

Ihre PKV muss alle Kosten im Vorfeld genau kalkulieren und Beiträge der Versicherten entsprechend anpassen. Wenn die Ausgaben steigen, ist es nachvollziehbar, dass es teurer wird. Die PKV Prämienerhöhung ist aber unwirksam, wenn die tatsächlichen Kosten gar nicht ausreichend gestiegen sind.

Hierfür sieht der Gesetzgeber Schwellenwerte vor. Die Gesundheitskosten müssen im Vergleich zur ursprünglichen Rechnung um 10 % oder die Lebenserwartung der Versicherten um 5 % gestiegen sein. Ist das nicht der Fall, ist auch die Preisanpassung durch die PKV unwirksam. Trotzdem wird der Schwellenwert häufig nicht eingehalten.

PKV Beitragserhöhung unwirksam: Jetzt Geld zurückholen

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Lassen Sie sich überzogene Erhöhungen Ihrer Prämien nicht gefallen. Häufig fehlt dafür die rechtliche Grundlage.

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Viele Versicherer steigern die Preise aber trotzdem und hoffen, dass Verbraucher das einfach hinnehmen.

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Wir setzen Ihr Recht bei unrechtmäßigen Tarifsteigerungen durch. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstprüfung.

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0221 - 29270 - 5

Perfide Taktik der PKV: unrechtmäßige Beitragserhöhung nach Lockangeboten

Vergleichsportale im Internet erfreuen sich heute großer Beliebtheit. Hier lassen sich auf den ersten Blick tausende Euro an Beiträgen einsparen. Leider wird das aber auch von manchen Versicherern ausgenutzt. Sie erhalten im ersten Jahr einen überaus attraktiven Tarif.

Bei nächster Gelegenheit werden die Beiträge dann aber gleich massiv angehoben, um das günstige Angebot zu kompensieren. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen. War der Versicherung im Vorfeld klar, dass das Angebot zu niedrig kalkuliert war, ist die PKV Beitragserhöhung ebenfalls unwirksam.

Private Krankenversicherung Beitragserhöhung unwirksam: Ihr Vorteil

Ist für Ihre private Krankenversicherung die Beitragserhöhung unwirksam, können Sie dagegen vorgehen. Die Versicherung gibt Ihnen aber nicht freiwillig Ihr Geld zurück und leider sind Ihre Erfolgsaussichten gegen diese großen Unternehmen auf eigene Faust sehr gering.

Dennoch haben Sie ein Recht darauf, zu viel gezahlte Beiträge zurückzubekommen. Das gilt im Übrigen nicht nur für die letzte, sondern auch für zurückliegende, unwirksame Erhöhungen. Wir setzen Ihr Recht für Sie durch. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung. Die Chancen stehen häufig sehr gut.

Das sagen unsere Mandanten

C
Caroline S.

Meine Beitragserhöhung war unwirksam und ich konnte eine Rückzahlung geltend machen. Diesen Service kann ich nur empfehlen.

R
Rajko K.

Dank den Anwälten habe ich rückwirkend eine stolze Summe zurückerhalten und spare sogar monatlich beim Beitrag.

J
Jens H.

Die Abwicklung war wirklich unkompliziert und unbürokratisch. Jetzt kann ich wieder ohne Sorge zum Arzt gehen.

D
David N.

Meine Beitragserhöhung konnte erfolgreich rückgängig gemacht werden. Vielen Dank!

Beitragserhöhung der privaten Krankenversicherung unzulässig: keinesfalls Zeit verlieren!

Die Zeit drängt. Aufgrund der Verjährungsfrist von drei Jahren können Sie zu viel gezahlte Beiträge leider nicht auf unbestimmte Zeit zurückfordern. Selbst wenn die Preissteigerung der PKV offensichtlich unwirksam war, verfallen Ihre Ansprüche nach dieser Zeit.

Das Gute: Sobald eine Klage gegen die unwirksame Beitragserhöhung der PKV eingereicht wird, stoppt die Verjährung. Damit können wir Sie vor dem Verfall Ihrer Ansprüche schützen und uns in Ruhe darum kümmern, Ihr wohlverdientes Geld zurückzuholen.

Fazit: PKV Beitragserhöhung häufig unwirksam – jetzt prüfen lassen

Trotz rechtlich bindender Vorgaben zum Verbraucherschutz erhöhen private Versicherungsgesellschaften die Beiträge teils ohne ausreichende Grundlage oder mehr als eigentlich erlaubt wäre. Das sollten Sie sich nicht gefallen lassen und Sie müssen es auch nicht.

Wir setzen Ihre Ansprüche für Sie durch und führen Sie zu Ihrem Recht. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung für eine erste Einschätzung Ihres Falls. Unsere Experten für Versicherungsrecht geben Ihnen eine solide Entscheidungsgrundlage.

PKV Beitragserhöhung unwirksam: was Mandanten nachfragen

Das erledigen unabhängige Treuhänder. Wie unabhängig diese aber tatsächlich sind, wird immer wieder in Frage gestellt. Das darf natürlich nicht pauschalisiert werden, häufig lohnt sich aber die Prüfung von gesichert unabhängigen Experten. Im Rahmen eines Verfahrens kann hier ein unbeeinflusstes Gutachten Abhilfe schaffen.

Mit unserer jahrelangen Erfahrung im Versicherungsrecht können wir bereits in einer kostenlosen Erstberatung Ihre Chancen einschätzen. Ist die Erhöhung offensichtlich rechtens, müssen Sie in den sauren Apfel beißen, haben aber zumindest Gewissheit. Ihre Chancen stehen allerdings gut, dass die Erhöhung unwirksam war.

Insgesamt haben Sie dabei nichts zu verlieren und stehen mit unserer kostenfreien Ersteinschätzung auf der sicheren Seite. Füllen Sie dazu einfach unser Online-Formular aus.

Es laufen bereits zahlreiche Klagen gegen verschiedene Versicherer. Rechtskräftig ist beispielsweise bereits ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2020. Hier war eine AXA Beitragserhöhung unwirksam.

Auch eine DKV Beitragserhöhung war unwirksam, wie das Landgericht Bonn entschieden hat. Weitere Urteile gegen andere private Versicherer, wie Debeka und Co. könnten zeitnah folgen.

Wenn Sie über einen Rechtsschutz verfügen, gar keine. In jedem anderen Fall stehen sie dennoch am Ende besser da, als vorher. Wir stellen Ihnen nur einen Teil der rückerstatteten Beiträge in Rechnung. Sie haben also nichts zu verlieren.

Das kommt auf den konkreten Fall an. Ist die PKV Beitragserhöhung unwirksam, geht es in den meisten Fällen um vierstellige Beträge. Es kann sich also für Sie deutlich rentieren. Rückwirkend innerhalb der Verjährungsfrist von drei Jahren kommt Einiges zusammen.

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