Zum Hauptinhalt springen

Abgasskandal Wohnmobil: Citroen betroffen

Viele Wohnmobil-Besitzer haben Anspruch auf Entschädigung

  • Schadensersatz: bis zu 15% des Kaufpreises
  • Keine Fahrzeugrückgabe erforderlich
  • Schadensersatz trotz bereits verkauftem Wohnmobil

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Der Wohnmobil Abgasskandal hat Citroen längst erreicht. Die französischen Behörden ermitteln gegen den Traditionshersteller wegen des Verdachts illegaler Abgasmanipulation. Die Schadsoftware kam auch hier zum Einsatz. Wer ein vom Abgasskandal betroffenes Wohnmobil von Citroen besitzt, kann nach geltendem EU-Recht Schadensersatzansprüche geltend machen. Wir helfen Ihnen dabei, sich gegen die Manipulation Ihres Fahrzeugs juristisch zur Wehr zu setzen!

Bekannt aus:

CTA Wohnmobil

Citroen Wohnmobil Abgasskandal: Ist auch Ihr Fahrzeug betroffen?

CTA Wohnmobil

Jetzt Diesel-Check starten

Der Wohnmobil Abgasskandal bei Citroen: Was bekannt ist

Auch Citroen ist tief in den Abgasskandal verwickelt. Interne Papiere von PSA – zu denen auch die Marken DS, Opel, Peugeot und Vauxhall gehören – zeigen, dass auch Citroen systematisch illegale Abschalteinrichtungen verbaute und Manipulationen bei neueren Fahrzeugen verbergen wollte.

Im Sommer 2021 wurde ein offizielles Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gegen den französischen Traditionshersteller eingeleitet. Hierbei kam heraus, dass Käufer von älteren Euro-5-Dieselfahrzeugen und neueren Euro-6-Fahrzeugen der Baujahre 2009 bis 2015 möglicherweise getäuscht wurden.

Welche Citroen Dieselfahrzeuge sind vom Abgasskandal betroffen?

Bisher sind folgende Modelle von Citroen in den Abgasskandal verwickelt:

  • Jumper
  • C3 Picasso
  • C4
  • C4 Picasso
  • C5
  • DS3
  • DS4
  • DS5

Dabei handelt es sich nach aktuellen Erkenntnissen um die 2.0 Liter HDI Modelle der Baujahre 2012-2015.

Citroën Jumper als Wohnmobil in Abgasskandal verwickelt

Spätestens seit einer Durchsuchung im Sommer 2020 ist klar, dass auch der Citroen Jumper als Wohnmobil vom Abgasskandal betroffen ist. Dieser wird als Wohnmobil-Basis verwendet. Grund der Razzia an mehreren Standorten waren verdächtige Werte beim 180 Multijet-Motor (Motorkennung F1CE3481E).

Diese Motoren wurden zwischen 2011 und 2015 im Jumper verbaut und stehen in starkem Verdacht, abgasmanipuliert worden zu sein, also über unzulässige Abschalteinrichtungen zu verfügen. Daher ist potentiell der Abgasskandal bei jedem Wohnmobil ein Thema, das den Jumper als Basismodell verwendet.

Abgasskandal Wohnmobil: Citroen auf Schadensersatz verklagen

check-circle-regular

Ein Wohnmobil ist eine Investition, die nicht leichtfertig getätigt wird. Umso ärgerlicher, dass Sie nun ohne eigene Schuld unter der rechtswidrigen Abgasmanipulation zu leiden haben.

check-circle-regular

Schlimmstenfalls drohen Fahrverbote und sogar Stilllegungen. Den Camper einfach weiter zu verkaufen ist aber auch keine Lösung, denn der Wiederverkaufswert ist dank der Abgasmanipulation stark gesunken.

check-circle-regular

Als Betroffener im Wohnmobil-Abgasskandal steht Ihnen höchstwahrscheinlich eine Entschädigung zu. Prüfen Sie jetzt Ihre rechtlichen Möglichkeiten bei unserer kostenfreien Erstberatung.

oder
0221 - 29270 - 1

Abgasskandal Wohnmobil: Citroen Jumper direkt betroffen

Besitzen Sie ein Wohnmobil auf Jumper-Basis sollten Sie aufgrund der aktuellen Faktenlage dringend prüfen lassen, ob Sie aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung Anspruch auf Schadenersatz haben. Die Chancen stehen gut, da auch bei anderen Fahrzeugen wie dem Fiat Ducato das KBA schon tätig wird.

Der als Basisfahrzeug beliebte Citroen Jumper wurde von folgenden Wohnmobilherstellern verwendet:

  • Adria
  • Bürstner
  • Campster
  • Carado
  • Clever Vans
  • Dethleffs
  • Etrusco
  • Giotiline
  • Globecar
  • Hobby
  • Hymer
  • PLA
  • Pössl
  • Sunlight

Citroen Rückrufaktion in 2020 für Softwareupdate

Im Jahr 2020 erfolgte vom Hersteller bereits eine offizielle Rückrufaktion wegen überhöhter Emissionen. Durch potenziell motorschädigende Software-Updates will Citroen bei manipulierten Modellen Abhilfe schaffen. In Frankreich sind rund 30.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen. Wie viele Fahrzeuge in Deutschland erfasst sind, wurde bislang nicht veröffentlicht.

Das deutsche Kraftfahrtbundesamt (KBA) kann keine amtlichen Rückrufe für Fahrzeuge aussprechen, die im Ausland zugelassen wurden. Da betroffene Fahrer auch unmittelbar von massiven Wertverlusten und Stilllegungen bedroht sind, empfehlen wir Ihnen dringend, anwaltlichen Rat einzuholen. Ihnen könnte ein Anspruch auf Entschädigung zustehen!

„Ich habe mein manipuliertes Wohnmobil zurückgeben können und über 54.000 EUR zurückerhalten.“

– Melanie Z.

Abgasskandal Wohnmobil: Wie Citroën zur Rechenschaft ziehen?

Falls Sie ein Wohnmobil auf Citroen-Basis besitzen, ist es wahrscheinlich, dass auch in Ihrem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung arbeitet und Sie vom Abgasskandal betroffen sind. Seit einem EUGH Urteil von 2020 können geschädigte Diesel-Käufer in dem Land klagen, in dem sie das Auto erworben haben (EuGH, Urteil v. 9.7.2020, C 343/19).

Welche Möglichkeiten Sie haben, zu Ihrem Recht zu kommen, hängt beispielsweise davon ab, wann Sie Ihren Camper gekauft haben. Darüber hinaus haben Sie aber noch weitere Möglichkeiten, wie zum Beispiel Rückabwicklung des Kaufs oder Wohnmobil behalten und Schadensersatz bekommen.

Zwei Jahre Gewährleistungsanspruch gegen Verkäufer

Haben Sie Ihr Wohnmobil vor weniger als zwei Jahren als mangelfreies Kfz gekauft, haftet der Verkäufer in der Regel. Hier gibt es nun die Möglichkeit der Beseitigung des Mangels oder die Bereitstellung eines neuen Fahrzeugs ohne Mängel.

Haben Sie Ihr Fahrzeug gebraucht gekauft, gilt der Anspruch für gewöhnlich lediglich ein Jahr. Die Einhaltung der Fristen ist also in jedem Fall ein wichtiger Faktor. Bei unserer kostenfreien Erstberatung prüfen wir für Sie, welche Ansprüche Sie gegen Verkäufer oder Hersteller haben.

Schadensersatz-Ansprüche gegen Hersteller bis zu zehn Jahre durchsetzbar

Ihre Schadensersatzansprüche im Abgasskandal verjähren regelmäßig nach einer dreijährigen Verjährungsfrist. Diese beginnt am 1.1. des Folgejahrs, in dem Sie Kenntnis von der Abgasmanipulation erlangt haben. Sie können zudem bis zu 10 Jahre nach Kauf Restschadensersatzansprüche erheben, falls Sie innerhalb der regulären dreijährigen Verjährungsfrist keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht haben. Das ist möglich, da es sich um eine vorsätzliche Täuschung handelt.

Ziel einer Abgasskandal-Klage können die folgenden drei Optionen sein. Entweder geht das manipulierte Auto an Citroen zurück und Sie erhalten den Kaufpreis zurück, von dem lediglich eine Nutzungsentschädigung abgezogen wird. Oder Sie behalten Ihr Wohnmobil und erhalten bis zu 25% des Kaufpreises als Schadensersatz. Alternativ geben Sie Ihr Fahrzeug an den Händler zurück und erhalten ein gleichwertiges, mangelfreies Ersatzfahrzeug im Austausch.

Wohnmobil behalten und trotzdem Entschädigung einstreichen

Wenn Sie die Rückabwicklung Ihres Wohnmobil-Kaufvertrages oder ein gleichwertiges, mangelfreies Ersatzfahrzeug fordern, müssen Sie bereit sein, ihr Wohnmobil zurückzugeben. Bei Wohnmobilen werden jedoch oft Umbauten vorgenommen oder Zubehör gekauft, von denen sich Wohnmobil-Besitzer nur ungern trennen möchten.

Daher ist für viele Wohnmobil-Besitzer der sogenannte „kleine Schadensersatz“ die beste Lösung. Hier können Sie Ihr Fahrzeug behalten und erhalten eine Entschädigung von bis zu 25 Prozent des Kaufpreises als Schadensersatz.

Widerrufsjoker im Wohnmobil Abgasskandal von Citroen

Eigentümern von Wohnmobilen drohen durch den Imageverlust von Dieselfahrzeugen auch dann Wertverluste, wenn ihr Fahrzeug gar nicht vom Abgasskandal betroffen ist. Viele Autohersteller bestreiten immer noch jede Manipulation, statt ihre Schuld einzugestehen.

Wohnmobil-Besitzer, die ihr Fahrzeug über die Bank finanziert haben, können den Kreditvertrag von unseren erfahrenen Anwälten auf Fehler prüfen lassen. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen können verhindern, dass die Widerrufsfrist beginnt. Bei Darlehensverträgen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung, die zwischen dem 11. Juni 2020 und dem 20. März 2016 geschlossen wurden, steht Verbrauchern ein unbefristetes Widerrufsrecht zu. Der Widerrufsjoker kann also auch dann eine Option sein, wenn Ihr Wohnmobil nicht vom Abgasskandal betroffen ist.
 

Jetzt im Citroen Jumper Wohnmobil Abgasskandal handeln!

Unsere Erfahrung aus tausenden von Fällen im Abgasskandal hat gezeigt: Die meisten Autokonzerne spielen auf Zeit, in der Hoffnung, dass Betroffenen die Luft ausgeht oder Ansprüche verjähren. Wir raten Ihnen daher dringend, schnell zu handeln und Ihre Ansprüche unbedingt so schnell wie möglich von einer Anwaltskanzlei prüfen und durchsetzen zu lassen.

Lassen Sie prüfen, ob auch Ihr Wohnmobil von der Citroen Abgasmanipulation betroffen ist. Anschließend raten wir Ihnen, zügig Einzelklage gegen den Hersteller zu erheben. Denn je länger Sie Ihr manipuliertes Auto fahren, desto geringer wird der Schadenersatz ausfallen, den Citroen Ihnen zahlen muss. Gerne prüfen wir Ihre Ansprüche kostenlos und unverbindlich!

Abgasskandal in Wohnmobil von Citroen – Fragen und Antworten

Ja, auch der Jumper ist vom Dieselskandal betroffen. Zwischen 2011 und 2016 verbaute Citroen den Fiat Multijet 180 Motor in seinen Jumper Modellen. Der Motor ist als Schummeldiesel entlarvt. Fiat musste bereits zahlreiche Wohnmobile, darunter Fiat Ducato, im Abgasskandal zurückrufen.

Da der Jumper zu den beliebtesten Wohnmobilen zählt, sind viele Fahrzeuge betroffen. Falls auch Sie ein Wohnmobil auf Basis des Jumper der Baujahre 2011 bis 2016 besitzen, prüfen wir gerne im Rahmen des Diesel-Checks und der kostenlosen Erstberatung Ihre Ansprüche.

Betroffene Wohnmobil-Besitzer haben grundsätzlich drei Optionen:

  • Rückgabe des Fahrzeuges und Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung
  • Fahrzeug behalten und Schadensersatz fordern
  • Gleichwertiges mangelfreies Ersatzfahrzeug erhalten

Der kostenlose Diesel-Check prüft, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. Wenn gute Erfolgsaussichten bestehen, informieren wir Sie in der folgenden kostenlosen Erstberatung umfassend über die Möglichkeiten in Ihrem Fall.

Zunächst stellt sich die Frage, ob Sie rechtsschutzversichert sind. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die erforderlichen Kosten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Citroen. Sie müssen sich in diesem Fall um gar nichts kümmern.

Wir stellen für Sie kostenlos und unkompliziert die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss sowohl um die Kommunikation als auch um die Abwicklung mit dem Versicherer. Sie müssen lediglich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung Ihrer RSV zahlen.

Sie haben keine Rechtsschutzversicherung? In diesem Fall prüfen wir gerne für Sie, ob die Möglichkeit für eine Prozesskostenfinanzierung besteht. Falls diese möglich ist, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer anfallende Anwalts- oder Gerichtsgebühren für Sie.

Gewinnen wir den Fall, erhält der Prozesskostenfinanzierer einen kleinen Teil der an Sie ausgezahlten Entschädigung. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass wir verlieren, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer alle Kosten. Sie zahlen also gar nichts.

Zu einer kostenfreien Erstberatung mit unseren spezialisierten Fachanwälten bringen Sie am besten die folgenden Informationen mit:

  • Fahrzeugmodell
  • Kaufpreis des Fahrzeugs
  • Datum der Erstzulassung
  • Kilometerstand beim Kauf Kilometerstand heute
  • Ist das Auto finanziert oder geleast?
  • Besteht eine Rechtsschutzversicherung?

 
Anhand der Daten können wir schnell und unkompliziert feststellen, ob Ihr Fahrzeug möglicherweise vom Citroen-Dieselskandal betroffen ist.

Unsere Anwälte

Ulf Böse
Geschäftsführer, Rechtsanwalt
Portrait von Malgorzata Roszak, Rechtsanwältin
Malgorzata Roszak, LL,M.
Associate
Portrait von Kaja Slozowska - Juristin
Kaja Slozowska
Juristin
Damian Lybek
Volljurist
Niklas Turski
Volljurist
Frederik Voltmann
Rechtsanwalt
Isabell Adrian
Juristin
Vanessa Eulenhöfer-Kolar
Juristin
Portrait von Ralf Möbius LL.M. - Rechtsanwalt in Kooperation
Ralf Möbius LL.M.
Rechtsanwalt in Kooperation
Diesel-Check starten