PKV-Beiträge im Alter: So sparen Sie Geld
Im Ruhestand Beitragshöhe ohne Leistungsabstriche reduzieren
- Beitragserhöhung oft unwirksam
- Rückerstattung auch rückwirkend möglich
- weiterhin den niedrigeren, alten Beitrag zahlen
Eine PKV-Beitragserhöhung im Alter schmerzt besonders, da das Einkommen im Ruhestand in der Regel deutlich sinkt. Dazu kommt, dass viele ältere Menschen die Teuerung einfach hinnehmen, statt sie eingehend zu prüfen. Das Vertrauen darauf, dass schon alles seine Richtigkeit habe, nutzen Versicherer aus und erhöhen ohne ausreichende Begründung die Beiträge. Solche Tarifanpassungen sind aber unwirksam und können rückabgewickelt werden. Wenn Sie als Rentner betroffen sind, sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und sich wehren.
Leider können wir derzeit keine neuen Mandanten im Bereich "PKV Beitragsrückforderung" annehmen. Wir bitten um Verständnis.
PKV-Beiträge im Alter: häufig ohne ausreichende Begründung
Zwar sieht die PKV keine Beitragserhöhungen basierend auf Ihrem Lebensalter vor, allerdings fehlt Ihnen durch die schmerzhaften Zahlungen ein Teil Ihres Einkommens im Ruhestand. Selbst wenn das Thema Altersarmut für Sie nicht relevant sein sollte, so brauchen Sie Ihr Geld dennoch nicht der Versicherung zu schenken. Erhöhungen der PKV-Beiträge sind nämlich nicht immer rechtens und müssen ggf. auch nicht hingenommen werden.
Für die normalerweise mit dem Lebensalter steigenden Gesundheitskosten gibt es in der PKV Altersrückstellungen, die solche Kosten über einen Zuschuss gegenfinanzieren sollen. Da für steigende Kosten der privaten Krankenversicherung im Alter also bereits eine Lösung vorgesehen ist, setzt der Gesetzgeber hohe Hürden für weitere Anpassungen. Das gilt im Übrigen nicht nur für Ihren Ruhestand, sondern auch ganz allgemein.
So können Sie Ihre Beiträge im Alter reduzieren
Die PKV-Beiträge werden im Alter bereits von selbst etwas günstiger. Das heißt nicht, dass Sie deshalb unwirksame PKV-Beitragserhöhungen hinnehmen müssen. Allerdings sorgen folgende Mechanismen bereits für etwas Entlastung:
- Der Zusatzbeitrag von 10 % für die Altersrückstellung entfällt ab 60 Jahren.
- Altersrückstellungen wirken ab Ruhestand und fangen Teile der Beitragslast auf.
- Mit Renteneintritt entfällt die Krankentagegeldversicherung.
- Teilweise sind Zuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung möglich.
Das soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Beiträge für die private Krankenversicherung im Alter eine ernst zu nehmende Belastung darstellen. Abseits davon geht es vielen Versicherten aber auch ums Prinzip. Sie möchten der PKV nicht mehr bezahlen, als dieser eigentlich zusteht. Verbraucherschützern ist bekannt, dass es immer wieder vorkommt, dass die PKV-Beitragserhöhung unwirksam ist. Gegen solche Entwicklungen sollten Sie sich zur Wehr setzen und die Höhe der Beiträge regelmäßig vom Experten prüfen lassen. Als Kanzlei für Verbraucherschutz bieten wir Ihnen hierfür sogar eine kostenlose Erstberatung an.
Altersrückstellungen binden an den Versicherer
Steigen die Beiträge, denken viele Versicherte im Alter darüber nach, den hohen Belastungen zu entkommen und suchen nach Möglichkeiten, Geld zu sparen. Die Altersrückstellungen machen viele Alternativen aber zum Minusgeschäft. Diese verlieren Sie nämlich, wenn Sie kündigen und den Versicherer wechseln. Beim neuen Anbieter haben Sie schließlich keine Rücklagen aufgebaut. Selbst mit dem Sonderkündigungsrecht, das sie bei Beitragserhöhungen haben, ist der Wechsel deshalb fast immer eine schlechte Idee.
Aus demselben Grund lohnt sich auch die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung meist nicht. Und selbst falls das rechnerisch besser wäre, besteht in der Regel gar keine Möglichkeit mehr dazu: Besonders ab der Altersgrenze von 55 Jahren ist die Rückkehr in die GKV nahezu ausgeschlossen. Es bleibt noch der Wechsel in den Standardtarif bzw. Basistarif innerhalb der privaten Kasse. Dieser deckt dann jedoch deutlich weniger Leistungen ab. Glücklicherweise gibt es aber noch eine weitere Möglichkeit, um zu sparen.
Private Krankenversicherung: Beiträge im Alter an Schwellenwerte gebunden
Die Tarifanpassungen der Versicherer sind häufig gar nicht rechtens. Das gilt unabhängig des Alters. Beiträge dürfen nur in bestimmten Fällen erhöht werden. Das überprüfen viele Privatversicherte nicht, weil sie die regelmäßigen Tarifanpassungen gewohnt sind. Dabei zeigt die Statistik, dass das Vertrauen in die Versicherungsgesellschaft teilweise nicht angebracht ist. Das liegt häufig auch an einer sehr undurchsichtigen Kommunikation seitens der Versicherer, die in der Regel keine konkrete Kalkulation vorlegen. Wer dann einfach zahlt, hat das Nachsehen.
Die private Krankenversicherung darf auch im Alter nur in folgenden Fällen eine Beitragserhöhung durchführen:
- Wenn die durchschnittliche Lebenserwartung der Versicherten um mindestens 5 % gestiegen ist.
- Wenn die Gesundheitskosten sich um mehr als 10 % verteuert haben.
- Wenn vorher nicht mit zu niedrig kalkulierten Lockangeboten geworben wurde.
Hohen Kosten der PKV im Alter widersprechen
Die unrechtmäßige Preispolitik der Privaten gibt Ihnen Handlungsmöglichkeiten, mit denen Sie rechtlich dagegen vorgehen können. Im deutschen Rechtsstaat gibt es keinen Grund, aus dem sie eine unwirksame Tarifanpassung einfach hinnehmen müssten. Da die PKV Ihnen aber nichts freiwillig zurückgibt, müssen Sie klagen.
Die Erfolgsaussichten dafür stehen in vielen Fällen sehr gut. Bedenkt man die teils massiven Tarifsteigerungen und die ohnehin schon hohen Beiträge, kann es hier um sehr viel Geld gehen. Gedeckelt wird das nur durch die Verjährungsfrist. Sie liegt in der Regel bei drei Jahren, weshalb Sie schnell aktiv werden sollten.
Fazit: PKV-Beitragserhöhung: Alter spielt für Klage keine Rolle
Unrechtmäßige und damit unwirksame Tarifanpassungen kommen in der privaten Krankenversicherung leider häufig vor. Die Gesellschaften hoffen dann schlicht darauf, dass Verbraucher dies einfach so hinnehmen. Vor allem im höheren Alter prüfen viele Verbraucher das leider nicht ausreichend und werden benachteiligt. Dann ist es häufig an den Kindern, Tarifanpassungen prüfen zu lassen.
Ob Sie nun selbst betroffen sind oder sich um die Angelegenheiten von Angehörigen kümmern: Sie sollten sich unrechtmäßige Preissteigerungen nicht gefallen lassen. Im Falle einer unwirksamen Beitragserhöhung können Sie zu viel gezahlte Beiträge inklusive Zinsen zurückerhalten. Außerdem muss der Versicherer dann den letzten rechtmäßigen Tarif gewähren. Nutzen Sie für eine initiale Einschätzung unsere kostenlose Erstberatung.
Häufige Fragen zu PKV-Beiträgen im Alter
In der Regel liegt diese bei drei Jahren ab dem Zeitpunkt, ab dem Ihnen die Beitragsanpassung bekannt gegeben worden ist. Bedenkt man die monatlich anfallenden hohen Zahlungen, kommt in diesem Zeitraum einiges zusammen. Es lohnt sich also in jedem Fall, Erhöhungen der PKV-Beiträge zumindest prüfen zu lassen. Mit unserer kostenfreien Erstberatung tragen Sie zunächst auch keinerlei Kostenrisiko. Für einen ersten Überblick lohnt sich das immer.
Sie können klagen. Leider ist es gängige Praxis mancher Versicherer, dass über postalische Broschüren oder im Netz billige Lockangebote gemacht werden. Es gilt wie so häufig im Leben: Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es meist auch nicht.
Die Tarife werden dann bereits im Folgejahr massiv angehoben, um das eigentlich realistische Niveau zu erreichen. Diese Praxis ist allerdings verboten. Der Versicherer wusste schon vorher, dass sich der Billig-Beitrag für ihn nicht lohnt. Deshalb ist die nachträgliche Preissteigerung in diesem Fall unwirksam. Dass Tarife also zu billig angeboten werden, darf nicht zu Ihren Lasten gehen.
Nein. Wenn Sie beispielsweise im Rentenalter sind, steigen Ihre Beiträge im selben Tarif nicht stärker als die Beiträge anderer Versicherter. Allerdings sind die hohen Beiträge in der PKV für Menschen im Ruhestand häufig ohnehin schon eine größere Belastung. Deshalb sollten Sie sich im Alter besonders zur Wehr setzen, wenn Sie unrechtmäßig zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Zwar helfen hier die Altersrückstellungen, eine erhöhte Beitragslast abzufedern. Wurden Erhöhungen der PKV-Beiträge aber unrechtmäßig durchgeführt, brauchen Sie hierfür auch nicht Ihre Altersrückstellung zu nutzen.
Das kommt auf den Einzelfall an. Es gibt bereits Urteile, in denen festgestellt wurde, dass AXA-Beitragserhöhungen unwirksam waren. Betroffen sind aber auch mehrere andere Versicherer. Beispielsweise hat die Allianz PKV Beitragserhöhungen durchgeführt, die nicht rechtens waren.
In jedem Fall muss eine gründliche juristische Prüfung stattfinden, da viele Details den Fall beeinflussen können. Die letzten Jahre haben aber gezeigt, dass viele private Versicherer betroffen sind und Ihre Chancen deshalb wahrscheinlich gut stehen.
Für gesetzlich Versicherte gelten keine grundlegend anderen Regeln. Die GKV hält sich aber daran, weshalb Erhöhungen der Beiträge hier auch meist rechtens sind. Wer privat versichert ist, für den sieht der Fall häufig anders aus. Das liegt an den teils sehr unterschiedlichen Tarifen und dem breiten Spektrum an Angeboten und Versicherern.
Das hängt von vielen Faktoren ab. Allerdings gibt es einige Dinge, die die Belastung durch die Beiträge im Alter abmildern. Sogar die Erhöhungen der PKV-Beiträge fallen dann in der Regel etwas weniger gravierend aus. Das ist aber kein Grund, eine unwirksame Kostensteigerung einfach hinzunehmen. Auch im Alter kann es durchaus teuer werden, weshalb sich die Prüfung einer Tarifanpassung immer lohnt. Bei uns erhalten Sie die Erstberatung sogar als kostenlosen Service.
Das können Sie, aber sollten Sie nicht. Bei Erhöhungen der PKV-Beiträge steht Ihnen sogar ein Sonderkündigungsrecht zu. Allerdings verlieren Sie mit der Kündigung Ihres Versicherungsvertrags auch Ihre Rückstellungen für das Alter, die Sie während Ihres Arbeitslebens eingezahlt haben. Hier sind nur sehr wenige Szenarien vorstellbar, in denen sich eine solche Maßnahme auszahlen würde.