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Kostenlose Erstberatung durch spezialisierte Anwälte

Anwalt für Privatinsolvenz: Schritt für Schritt schuldenfrei werden

  • Vorbereitung der Insolvenz
  • außergerichtliche Einigung möglich
  • Begleitung und Beratung durch Spezialisten

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Sie suchen einen Anwalt für Privatinsolvenz für Ihren Weg in ein schuldenfreies Leben? Wir bieten Ihnen Hilfe bei der Privatinsolvenz und eine kostenlose Erstberatung. Hier erfahren Sie, wie wir Sie in der Privatinsolvenz Schritt für Schritt begleiten, wie das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren abläuft und wie hoch die Kosten für einen Anwalt für Privatinsolvenz ausfallen. 

Bekannt aus:

Update Juni 2023

Leider können wir derzeit keine neuen Mandanten im Bereich "Insolvenz" annehmen. Wir bitten um Verständnis.

Anwalt für Privatinsolvenz: Was wir für Sie tun

Sie sind verschuldet und brauchen professionelle Unterstützung? Unsere Rechtsanwälte für Privatinsolvenz helfen Ihnen durch das Verfahren und begleiten Sie Schritt für Schritt raus aus den Schulden. Wir wissen genau, was in welcher Phase der Privatinsolvenz zu tun ist.

Rechtsanwalt Privatinsolvenz: So gehen wir vor

Eine Privatinsolvenz läuft normalerweise in fünf Schritten ab, durch die wir Sie begleiten. Am Anfang steht das kostenlose Erstgespräch, in dem wir Ihre individuelle Situation besprechen und einschätzen sowie Ihnen das weitere Vorgehen erläutern. Wenn Sie uns anschließend beauftragen, wickeln wir die Privatinsolvenz ab und stehen Ihnen bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Seite. 

Ablauf Schuldnerberatung: Schritt für Schritt schuldenfrei

  • Schritt 1: Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren mit Einigungsversuch
  • Schritt 2: Insolvenzantragstellung, sofern die außergerichtliche Einigung scheitert, sowie gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
  • Schritt 3: Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens
  • Schritt 4: Dreijährige Wohlverhaltensphase
  • Schritt 5: Restschuldbefreiung

Privatinsolvenz: Restschuldbefreiung als lohnender Abschluss

Mit der Restschuldbefreiung, über die nach dem Ende der Wohlverhaltensphase entschieden wird, ist das Privatinsolvenzverfahren abgeschlossen. Wurden alle Verpflichtungen erfüllt, werden Sie durch das Gericht von Ihren restlichen Schulden befreit.

Wie genau wir vorgehen und was wir konkret für Sie tun, erfahren Sie in unserem kostenlosen Erstberatungsgespräch. In diesem gehen wir Ihren Fall Schritt für Schritt durch und Sie können anschließend entscheiden, ob Sie uns für das weitere Vorgehen beauftragen. 

Privatinsolvenz: Hilfe über alle Phasen hinweg

Wenn das Verfahren über die Privatinsolvenz ordnungsgemäß durchlaufen ist, sind Sie also nach drei Jahren schuldenfrei. Währenddessen ist jedoch einiges zu beachten, beispielsweise was das Verhalten gegenüber den Gläubigern betrifft oder die Pflicht zu einem außergerichtlichen Einigungsversuch.

Der außergerichtliche Einigungsversuch muss von einer anerkannten Stelle – zum Beispiel von einem Rechtsanwalt für Privatinsolvenz – bescheinigt werden. Nehmen Sie daher unsere Beratung zur Privatinsolvenz wahr: Wir wissen aus jahrelanger Erfahrung, wie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unkompliziert und möglichst stressfrei für Sie verläuft.

Anwalt für Verbraucherinsolvenz: Unsere Arbeit im Überblick

Innerhalb der verschiedenen Phasen der Privatinsolvenz übernehmen wir für Sie wichtige Aufgaben. Gute anwaltliche Beratung ist ein wichtiger Faktor, damit das Verfahren für Sie als Mandant schnell und erfolgreich abläuft.

Einige konkrete anwaltliche Aufgaben unserer spezialisierten Rechtsanwälte für Privatinsolvenz haben wir im Folgenden beispielhaft zusammengefasst:

  • Wir unterstützen bei der Ermittlung aller Gläubiger
  • Kontaktaufnahme mit den Gläubigern
  • Erstellen eines Gläubigerverzeichnisses mit aktuellen Schuldenständen
  • Durchführung des verpflichtenden außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs und Ausstellen der Bescheinigung
  • Stellen des Antrags auf Privatinsolvenz
  • Weitere Begleitung und Beratung

Privatinsolvenz kostenlos beantragen: Geht das?

Viele Mandanten machen sich verständlicherweise Sorgen um die Kosten einer Privatinsolvenz – insbesondere die Anwaltskosten. Unsere Erstberatung ist für Sie völlig kostenlos und wir schätzen Ihren Fall individuell ein. Außerdem besprechen wir den weiteren Ablauf und die weiteren Kosten mit Ihnen.

Die erste Hilfe zum Thema Privatinsolvenz erhalten Sie also kostenlos und unverbindlich. Wir möchten für Sie eine erste Anlaufstelle sein, bei der Sie Ihre Fragen und Sorgen zur Privatinsolvenz loswerden können. Aber auch danach bleiben die Kosten überschaubar.

Das sagen unsere Mandanten

L
Liam O.

Ich hatte mich überschuldet und wusste nicht mehr wie es weiter geht. Dank den Anwälten bin ich dabei schuldenfrei zu werden und kann mir wieder eine Existenz aufbauen.

C
Christoph I.

Die Kanzlei hat mich von Anfang an sehr gut behandelt und mir wertvolle Tipps gegeben, um raus aus der Schuldenfalle zu kommen.

P
Pia M.

Durch die Beratungshilfe konnten die Anwälte von Decker & Böse eine drohende Privatinsolvenz in letzter Minute abwenden.

M
Mesut I.

Die Anwälte haben einen tollen Vergleich mit den Gläubigern hingezaubert. Ich bin so begeistert, bald bin ich endlich schuldenfrei.

Privatinsolvenz: Kosten für den Anwalt

Nach der kostenlosen Erstberatung fallen Anwaltskosten für die Privatinsolvenz an. Die Rechtsanwaltskosten für die Privatinsolvenz halten sich allerdings durch unsere Festpreislösung in Grenzen: bei uns zahlen Sie transparente und überschaubare Festpreise. In der kostenlosen Erstberatung erläutern wir Ihnen verständlich, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Privatinsolvenz Anwaltskosten: Ratenzahlung möglich

Bei Decker & Böse können Sie die Rechtsanwaltskosten für die Privatinsolvenz in Raten bezahlen. Damit gehen wir auf Ihre finanzielle Situation ein und bieten Ihnen die nötige Flexibilität. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir sicher auch eine Lösung für die Kostenfrage finden.

Privatinsolvenz fast kostenlos mit Beratungshilfe: Wie funktioniert das?

Es gibt jedoch eine Möglichkeit, Kosten bei der Privatinsolvenz zu sparen: Den Antrag auf Beratungshilfe. Wird Ihnen Beratungshilfe gewährt, bezahlen Sie für die Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung lediglich einen Eigenanteil von 15 Euro.

Beratungshilfe bei Privatinsolvenz beantragen: So geht`s

Den Antrag auf Beratungshilfe können Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht stellen. Dazu müssen Sie durch die Vorlage von Unterlagen nachweisen, dass Sie die Kosten nicht selbst tragen können. Wird dem Antrag stattgegeben, erhalten Sie einen Beratungshilfeschein.

„Dank der anwaltlichen Unterstützung bin ich endlich wieder schuldenfrei.“

– Ben Z.

Hilfe bei Privatinsolvenz: Warum an den Anwalt wenden?

Wer nach einer Schuldnerberatung sucht, findet in der Regel auch kostenlose Angebote von öffentlichen Beratungsstellen. Meistens gibt es dort jedoch lange Wartelisten. Eine schnelle Bearbeitung und damit schnelle Schuldenfreiheit ist so kaum möglich. Oftmals fehlen auch die notwendigen rechtlichen Kenntnisse.

Wenden Sie sich hingegen an einen Rechtsanwalt für Privatinsolvenz, wird Ihr Fall individuell betrachtet. Dieser beginnt sofort mit der Arbeit und treibt das Verfahren voran. Er weiß, worauf es ankommt und kümmert sich um die schnellste und beste Lösung.

Anwalt für Privatinsolvenz: Die Vorteile im Überblick

  • Betrachtung des individuellen Falls 
  • Überblick über die beste Vorgehensweise
  • Schnelle Bearbeitung
  • Routine im Umgang mit verschiedenen Gläubigern 
  • Bei uns: Kostenlose Erstberatung zur Klärung aller Fragen 
  • Ratenzahlung möglich
  • Mit Beratungshilfe nur 15 Euro Eigenanteil

Anwalt für Privatinsolvenz: Antworten im Überblick

Ein Rechtsanwalt für Privatinsolvenz begleitet Sie durch alle Phasen der Privatinsolvenz. Er schätzt Ihre individuelle Situation ein, verhandelt mit den Gläubigern, erstellt ein Gläubigerverzeichnis mit der Höhe der Schulden, führt das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durch und stellt den Antrag auf Privatinsolvenz. 

Auch nach Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens steht er Ihnen beratend zur Seite.

Die Höhe der Anwaltskosten bei einer Privatinsolvenz hängt immer vom Umfang des Einzelfalls ab, jedoch gibt es die Möglichkeit, diese sehr gering zu halten. 

Sie können beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen, bei deren Bewilligung für die außergerichtliche Beratung lediglich ein Eigenanteil von 15 Euro anfällt.  

Zudem bieten wir Ihnen transparente Festpreise sowie die Möglichkeit, das Honorar flexibel in Raten zu bezahlen.

Eine komplett kostenlose Privatinsolvenz gibt es nur bei öffentlichen Beratungsstellen. Dort müssen Sie jedoch mit erheblichen Wartezeiten rechnen und sitzen umso länger in der Schuldenfalle. Mit dem Antrag auf Beratungshilfe haben Sie jedoch die Möglichkeit, die Kosten sehr gering zu halten und mit einem Anwalt Ihrer Wahl schneller schuldfrei zu werden. Bei uns ist die Erstberatung in jedem Fall kostenlos. Dort klären wir Ihre Fragen und besprechen auch die weiteren Kosten. 

Über die Anwaltskosten hinaus müssen Schuldner bei einer Privatinsolvenz die Gerichtskosten und den Insolvenzverwalter bezahlen. Jedoch gibt es auch hier unter Umständen die Möglichkeit einer Ratenzahlung.

Ein Anwalt für Privatinsolvenz betrachtet immer Ihren individuellen Fall und holt für Sie das Beste heraus. Er kümmert sich darum, dass das Verfahren schnell über die Bühne geht und es zu keinen Verzögerungen kommt. 

Zudem weiß er aus seiner Erfahrung, wie er mit den Gläubigern umgehen muss und was in welcher Phase der Privatinsolvenz zu tun ist.
 

Eine Schuldnerberatung durchläuft in der Regel fünf Phasen, diese sind: 
1.    Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
2.    Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
3.    Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens
4.    Die Wohlverhaltensphase 
5.    Die Restschuldbefreiung 

Wurden die Phasen durchlaufen und alle Verpflichtungen erfüllt, werden Sie nach drei Jahren von den restlichen Schulden befreit und sind somit schuldenfrei. 

Bei uns steht am Anfang der Schuldnerberatung immer das kostenlose Erstgespräch, in dem wir für Sie eine erste Anlaufstelle zum Thema Privatinsolvenz sein wollen und in dem Sie alle Fragen zu diesem Thema loswerden können.

Leider übernimmt die Rechtschutzversicherung fast nie die Kosten. In den in den standardisierten allgemeinen Rechtsschutzbedingungen wird die Kostenübernahme für Privatinsolvenzen so gut wie immer ausgeschlossen. Wir prüfen jedoch diese Option gerne für Sie und setzen, wenn möglich, Ihre Ansprüche durch.

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