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Schmerzensgeld: Unfall ist häufige Ursache für Ansprüche

Voraussetzungen, Höhe und rechtliche Durchsetzung

  • Personenschäden, Unfälle oder Behandlungsfehler
  • schnell Überblick gewinnen
  • Ansprüche unkompliziert klären

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Ansprüche auf Schmerzensgeld nach einem Unfall bestehen sehr häufig. Entgegen der Bezeichnung beruhen sie allerdings nicht allein auf Schmerzen. Die körperliche oder auch seelische Beeinträchtigung muss erheblich sein, um bei einem Unfall einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu begründen. Was genau das in der Praxis bedeutet und nach welchen Kriterien sich die Höhe der Entschädigung bemisst, erfahren Sie hier in nachfolgendem Ratgeber.

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Schmerzensgeld: Unfall begründet häufig hohe Ansprüche

Der Unfall im Straßenverkehr ist einer der häufigsten Gründe für Ansprüche auf Schmerzensgeld. Bei reinen Blechschäden spielt es keine Rolle. Allerdings werden in Deutschland jährlich tausende Menschen bei Autounfällen verletzt. Vielen Geschädigten steht dann auch Schmerzensgeld zu. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form des Schadensersatzes, der ausdrücklich keine materiellen Schäden ersetzen soll. Er bezieht sich explizit auf immaterielle Schäden, wie beispielsweise Schmerzen.

Schmerzensgeld gibt es bei einem Unfall allerdings nicht nur für körperliche Beeinträchtigungen, sondern in vielen Fällen auch für psychische Schäden. Das können beispielsweise Angstzustände oder auch posttraumatische Belastungen sein, die Sie in Ihrem Alltag beeinträchtigen. Abgedeckt sind strenggenommen auch Einschränkungen der Persönlichkeits- und Freiheitsrechte. Diese sind allerdings im Kontext eines Unfalls im Straßenverkehr eher selten relevant.

Schmerzensgeld nach Autounfall durchsetzen: Wie funktioniert es?

Um Schmerzensgeld nach einem Autounfall durchsetzen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die reine Tatsache, dass Sie verletzt wurden, reicht hierfür nämlich nicht aus. Besonders wichtige Voraussetzung ist zunächst die Klärung der Schuldfrage. Wer den Unfall verursacht hat, ist dem Gegenüber zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet, wenn dieser dabei verletzt wurde. Besonders im Straßenverkehr ist diese Frage aber nicht immer ganz eindeutig zu klären.

Schwierig wird es vor allem dann, wenn mehrere Beteiligte eine Mitschuld trifft. Dabei kommt es aber auch darauf an, welchen Anteil diese am Unfallhergang hat. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld ist nämlich nicht ausgeschlossen, wenn Sie eine Mitschuld am Unfall tragen. Trifft die Hauptschuld am Unfall trotzdem die Gegenseite, kann es sein, dass Sie diesem gegenüber noch Ansprüche haben. In komplexeren Fällen ist es deshalb dringend notwendig, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Erheblichkeit der Verletzung maßgeblich

Der Begriff Schmerzensgeld ist leider etwas irreführend und führt unter Laien häufig zu einer Missinterpretation. Schmerzensgeld erhalten Sie nach einem Unfall nämlich nicht automatisch für jegliche Formen von Schmerzen. Die Beeinträchtigung Ihrer körperlichen oder seelischen Gesundheit muss also erheblich sein. Was damit konkret gemeint ist, ist in der Rechtspraxis eine Auslegungssache. Richtwerte können wir Ihnen allerdings an die Hand geben.

So reicht es beispielsweise bei einem Unfall nicht aus, einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu begründen, wenn Sie ausschließlich vorübergehend Schmerzen haben. Haben Sie sich also den Kopf gestoßen und dadurch Schmerzen, die kurze Zeit später wieder verschwunden sind, reicht das allein nicht aus. Erleiden Sie eine Gehirnerschütterung, ein Schleudertrauma oder sogar ein Schädel-Hirn-Trauma, begründet das dagegen sehr wohl einen Anspruch.

Verfahren leider in vielen Fällen nötig

Durch die Häufigkeit von Unfällen im Straßenverkehr gibt es auch viele Beispielfälle, an denen man sich orientieren kann und die Erfahrungswerte liefern. Dennoch kommt es im Verkehrsrecht immer wieder zu langwierigen Auseinandersetzungen. Es ist daher häufig nötig, Schmerzensgeld nach einem Unfall in einem zivilrechtlichen Verfahren durchzusetzen. Diesen Weg sollten Sie allerdings unbedingt gehen. Es geht hier nämlich häufig nicht nur um das Schmerzensgeld an sich, sondern auch um Kosten für Behandlungen.

Ärztliche Dienstleistungen und auch unter Umständen nötige Reha-Maßnahmen werden nicht immer zwangsläufig von der Krankenkasse bezahlt und verursachen massive finanzielle Belastungen. Die Entschädigung dieser Kosten sollten Sie auf jeden Fall durchsetzen lassen. Eine gütliche Einigung ist zwar auch vorstellbar. Einen Anwalt sollten Sie jedoch auch hier konsultieren. Das liegt daran, dass eventuell auftretende Spätfolgen vielleicht noch nicht abzusehen sind und Sie zukünftige Ansprüche verlieren, wenn Sie sich vorschnell mit dem Unfall-Verursacher einigen.

Schmerzensgeld im Rahmen strafrechtlicher Verfahren durchsetzen

Wenn der Unfall strafrechtlich relevant ist, gibt es die Möglichkeit des sog. Adhäsionsverfahrens. Dabei werden Ihre zivilrechtlichen Ansprüche im Rahmen einer Nebenklage zusammen mit dem Strafprozess verhandelt. Durch das Zusammenlegen von Zivil- und Strafverfahren wird der Prozess insgesamt erleichtert. Das hilft Ihnen persönlich und entlastet auch die Gerichte. Auch wenn Sie selbst vielleicht keine Strafanzeige gestellt haben, kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft dennoch gegen den Unfall-Verursacher ermittelt.

In diesem Fall würden Sie das automatisch mitbekommen, da Sie höchstwahrscheinlich als Zeuge befragt werden. Strafrechtlich relevant ist im Straßenverkehr in erster Linie Fahrlässigkeit, die zu einem Unfall führt. Vorsätzliche Straftaten mit einem Fahrzeug kommen zwar auch vor, sind allerdings eher selten. In vielen Fällen kann eine fahrlässige Körperverletzung unterstellt werden. Das geht beispielsweise, wenn Verkehrsregeln massiv übertreten werden oder ein Unfall durch Alkohol- bzw. Drogen-Einfluss zustande kommt.

Mit dem Schadensersatz-Newsletter von Decker & Böse sind Sie stets bestens über Ihre Rechte informiert. Unsere Experten informieren Sie zweimal im Monat darüber, wo Ihnen aktuell Schadensersatz zusteht und wie Sie finanziell profitieren können. Zusätzlich erhalten Sie wertvolle Tipps und Empfehlungen zu rechtlichen Themen, mit denen Sie sich effektiv gegen Ungerechtigkeiten wehren können.

— Ulf Böse, Inhaber

Gibt es eine Schmerzensgeldtabelle beim Verkehrsunfall?

Ist die Frage geklärt, ob Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall haben, muss die Höhe bestimmt werden. Diese wird vom Gericht im individuellen Fall festgelegt und folgt keiner konkreten Gesetzmäßigkeit. Auch außergerichtlich ist die Höhe des Schmerzensgeldes eher Verhandlungssache. Dabei wird der Betrag aber auch nicht völlig aus der Luft gegriffen. Als Richtschnur gibt es Schmerzensgeldtabellen. Diese beinhalten Orientierungswerte für gängige Verletzungen, die aber keine konkrete Rechtsverbindlichkeit haben.

Ihr Schmerzensgeld wird durch mehrere Kriterien beeinflusst. Dazu gehören unter anderem:

  • Schwere der Verletzung und Langwierigkeit des Heilungsprozesses
  • Körperteil: Haben Sie einen Fußzeh gebrochen oder das ganze Bein verloren?
  • Eventuelle Berufsunfähigkeit und langfristige Einschränkung im Alltag
  • Zusammenspiel von körperlicher Verletzung mit psychischen Schäden

Schmerzensgeld bei Unfall kann verjähren: Nicht zu lange warten!

Ansprüche auf Schmerzensgeld verjähren nach einem Unfall mit der Zeit. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Das mag lange erscheinen, die Zeit kann aber schneller verfliegen als Ihnen lieb ist. Gerade wenn langwierige Reha-Maßnahmen nötig sind, konzentrieren sich Geschädigte nachvollziehbarerweise zunächst auf ihre Heilung und weniger auf die rechtlichen Ansprüche. Dass ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall verjährt, passiert leider immer wieder.

Länger Zeit haben Sie nur, wenn die sogenannte deliktische Haftung im Raum steht. Wurde der Unfall von der Gegenseite beispielsweise grob fahrlässig verursacht, kann auch diese Verjährungsfrist maßgeblich sein. Dabei handelt es sich um 10 Jahre. Darauf sollten Sie sich aber nicht blind verlassen. Welche Verjährungsfrist konkret anzunehmen ist, kann im individuellen Fall unterschiedlich sein und sollte von einem Anwalt beurteilt werden.

Sind Schmerzensgeld und Schadensersatz das gleiche?

Nein. Schmerzensgeld ist eine spezielle Form von Schadensersatz. Schadensersatz richtet sich in erster Linie an Vermögensschäden. Beim Unfall sind das also beispielsweise die Schäden bzw. der Wertverlust Ihres Fahrzeugs. Das muss aber nicht mal ein Schaden durch einen Unfall sein. Ansprüche bestehen beispielsweise für Millionen von Verbrauchern im Abgasskandal gegen viele darin verwickelte Fahrzeugmarken. Dazu gehören beispielsweise Dieselfahrzeuge von VW oder Daimler (Mercedes-Benz).

Schadensersatz können Sie außerdem sogar für datenschutzrechtliche Verletzungen fordern. Dazu gehören beispielsweise Datenlecks bei großen Plattformen wie Facebook oder WhatsApp. Auch unrechtmäßige SCHUFA-Einträge können Ansprüche auf Schadensersatz begründen. Schmerzensgeld gibt es hierfür allerdings nicht. Dieses bezieht sich explizit auf körperliche oder seelische Beeinträchtigungen. Diese können durch Geld zwar nicht rückgängig gemacht werden, es bringt aber in den meisten Fällen zumindest einen gewissen Grad an Genugtuung.

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Beispielfälle

Einige Beispielfälle sollen die oben allgemein dargestellten rechtlichen Regelungen verdeutlichen. Beachten Sie aber, dass die Rechtslage im individuellen Fall in der Realität meist deutlich komplexer ist. Das bedeutet, dass die unten dargestellten Beispielfälle nicht automatisch eins zu eins auf Ihren Fall übertragen werden können.

Für eine belastbare rechtliche Einschätzung sollten Sie einen Experten für Verkehrsrecht zurate ziehen. Bereits kleine Details im Sachverhalt können darüber entscheiden, ob Ihnen nach einem Unfall Schmerzensgeld zusteht oder nicht. Daher sollten Sie nach einem Unfall, bei dem Sie verletzt wurden oder eine andere Person verletzt haben, immer einen Anwalt konsultieren.

Klassischer Auffahrunfall

Der Auffahrunfall ist ein besonders häufiger Unfall im Straßenverkehr. Er wird fast immer entweder durch Unachtsamkeit oder unter Missachtung des Mindestabstandes herbeigeführt. Würde der Abstand eingehalten und rechtzeitig reagiert, könnte nahezu jeder Auffahrunfall verhindert werden. Das führt auch dazu, dass der Auffahrende sehr häufig die Hauptschuld trägt und immer mindestens Mitschuld ist. Werden Sie dabei verletzt, begründet das häufig einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Wenn Sie jemandem hinten auffahren, weil dieser aus völlig unersichtlichen Gründen eine Vollbremsung einlegt, betrifft Sie das auch. Sie trifft dann eine Teilschuld, die Hauptschuld könnte aber in bestimmten Fällen dennoch bei Ihrem Vordermann liegen. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld kann dann trotzdem durch den Unfall begründet werden. Ihre Teilschuld macht ihn aber unwahrscheinlicher und wird in jedem Fall die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen.

Fahrlässige Unfallverursachung durch alkoholisierten Fahrer

Wird ein Unfall durch einen stark alkoholisierten Fahrer verursacht, kann immer mindestens Fahrlässigkeit unterstellt werden. Dabei stehen dann auch strafrechtliche Maßnahmen im Raum. Häufig ist dann der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung bzw. der schweren oder gefährlichen Körperverletzung erfüllt. Diese Straftaten werden von der Staatsanwaltschaft auch dann verfolgt, wenn Sie selbst gar keine Strafanzeige stellen.

Dem dann laufenden Strafverfahren können Sie sich als ziviler Nebenkläger anschließen. Der Prozess ist dann für Sie mit weniger Kosten verbunden und auch weniger aufwendig. Da der Sachverhalt im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen ohnehin ermittelt wird, muss er nicht mehr im Rahmen einer Zivilklage aufwendig aufgearbeitet werden. Das Gericht kann den Schädiger dann entsprechend verurteilen und Ihnen gegenüber den Anspruch auf Schmerzensgeld feststellen.

Fazit: Schmerzensgeld bei Autounfall häufig möglich

Ein Autounfall begründet in sehr vielen Fällen einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dabei ist besonders wichtig, wer die Hauptschuld am Unfall trägt und ob die Verletzung erheblich war. Kleine Kratzer oder nur kurzfristige Schmerzen reichen hierfür nicht aus. Häufig treten aber Spätfolgen noch lange Zeit nach dem Unfall auf. Sie sollten sich deshalb nach einem Unfall immer mindestens von einem Arzt begutachten lassen. In den meisten Fällen lohnt sich auch der rechtliche Rat.

Dabei geht es dann gegebenenfalls um Schmerzensgeld. Ein versierter Verkehrsrechtler kann aber auch alle anderen Formen von Schadensersatz prüfen, die Ihnen beispielsweise wegen Schäden an Ihrem Fahrzeug zustehen. Schadensersatz kann jedoch auch abseits von Unfällen erstattet werden. Als Verbraucherrechtskanzlei sind wir beispielsweise auf den Abgasskandal spezialisiert und können für Betroffene Schadensersatz für Diesel-Manipulationen durchsetzen.

Schmerzensgeld nach Unfall: Häufige Fragen

Derjenige, der von einem anderen schuldhaft, erheblich verletzt wurde. Das Schmerzensgeld soll bei einem Unfall Genugtuung für körperliche oder seelische Beeinträchtigungen leisten. Es ist keinesfalls als Bezahlung für entsprechende Schäden gedacht, da Verletzungen nicht mit Geld aufgewogen werden können. Es soll aber zumindest einen Beitrag zur Wiedergutmachung leisten, auch wenn die zugrundeliegenden Verletzungen vielleicht gar nicht mehr verheilen.

Ja, das geht. Im Regelfall gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. In Einzelfällen greift aber auch die sogenannte deliktische Haftung. Je nach Schwere des Delikts kann dies dann mit einer Verjährungsfrist von 10 Jahren einhergehen. Was in Ihrem konkreten Fall zutrifft, muss anhand des individuellen Sachverhaltes von einem sachkundigen Verkehrsrecht-Anwalt festgestellt werden. Unabhängig von der konkreten Frist, sollten Sie aber nicht zu viel Zeit vergehen lassen, wenn ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall im Raum steht.

Das kommt darauf an. Es ist zumindest nicht ausgeschlossen. Wenn Sie selbst nur eine geringe Teilschuld am Unfall trifft, kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld dennoch bestehen. Er dürfte aber, selbst wenn er besteht, geringer ausfallen, als wenn Ihr Unfallgegner die Alleinschuld tragen würde. Fälle mit Teilschuld sind in der Regel schwierig zu bewerten und erfordern grundsätzlich eine sachkundige Einzelfall-Analyse.

Die Höhe des Schmerzensgeldes wird immer individuell verhandelt oder vom Gericht festgelegt. Es gibt aber verschiedene Schmerzensgeldtabellen, die bestimmte Richtwerte vorgeben, an denen sich häufig orientiert wird. Die gängigsten darunter stellen wir Ihnen in unserem Detail-Beitrag zur Schmerzensgeldtabelle vor.

Das kann äußerst unterschiedlich sein. Die Höhe kann von mehreren hundert Euro bis zu einigen hunderttausend Euro gehen. Sie hängt von der Schwere und Langfristigkeit der Verletzungen ab und davon, ob sie heilbar sind oder nicht. Darüber hinaus spielt es eine Rolle, ob zu körperlichen Verletzungen auch noch psychische Beeinträchtigungen hinzukommen. Teilweise oder vollständige Berufsunfähigkeit kann ebenfalls ein Faktor sein und es gibt noch viele weitere Aspekte, die die konkrete Höhe beeinflussen können.

Selbst gängige Schmerzensgeldtabellen bieten nicht immer eine ausreichende Antwort, da sie sich an standardisierten Verletzungen orientieren. Weil diese in der Praxis aber immer sehr individuell sind, können selbst die Tabellen keinen rechtsverbindlichen Anspruch auf eine konkrete Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Unfall erheben. Hier muss also immer eine Einzelfall-Prüfung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht stattfinden. Bei einem möglichen Zivilprozess entscheidet aber am Ende das Gericht auf Basis des individuellen Falls.

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