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Bitmarck-Datenleck: Kassenversicherte sollten Schadensersatz einklagen

Mit spezialisiertem Anwalt Entschädigung erhalten

  • bis zu 5.000€ Schadensersatz
  • umfassender Betroffenheits-Check
  • in wenigen Sekunden Überblick gewinnen

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Die Firma Bitmarck hat ein Datenleck: Anfang 2023 kam es zu gleich zwei großen Angriffen auf den IT-Dienstleister für betriebliche und gesetzliche Krankenkassen. Cyber-Security-Experten meldeten, dass dabei Daten von Versicherten abgeflossen und bereits im Darknet aufgetaucht sind. Nutzen Sie unseren Datenleck-Checker und testen Sie, ob ihre persönlichen Daten bei ihrer Krankenkasse durch den Bitmarck-Cyberangriff geleaked wurden. Falls ja, können Sie mit unseren spezialisierten Anwälten bis zu 5.000 Euro Schadensersatz geltend machen.

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Bitmarck-Datenleck: Setzen Sie Ihre DSGVO-Rechte durch!

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Kostenlose Erstberatung nutzen und Optionen prüfen

Sind Sie vom Bitmarck Datenleck betroffen? Jetzt prüfen!

Wie können Sie erfahren, ob auch Sie vom Bitmarck Leak betroffen sind? Ganz einfach: Machen Sie unseren Bitmarck Leak Check auf dieser Seite. Geben Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer ein und sie erhalten sekundenschnell das Ergebnis. Übrigens nicht nur für Bitmarck - sondern für alle Leaks von denen Ihre Daten betroffen sind. 

Sind Sie betroffen, können Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Wir prüfen Ihren Fall und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen gegen Bitmarck – zum Beispiel, ob Sie Schadensersatz wegen des Bitmarck Datenlecks fordern können.

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    Bitmarck-Datenleck Stand Mai 2023: Ausnahmezustand

    Innerhalb von nur vier Monaten haben sich Hacker im Januar und April 2023 bereits zweimal Zugang zu den internen Systemen der Firma Bitmarck verschafft. Diese beteuert zwar, dass keine Versichertendaten entwendet worden seien. Doch unabhängige Experten der Computerzeitschrift c't fanden bereits im Januar gestohlene Datensätze mit persönlichen Daten von hunderttausenden Krankenversicherten.

    Damit ist zur aktuellen Zeit noch völlig unklar, wie viele Menschen insgesamt wirklich betroffen sind. Die Dunkelziffer bei den Millionen potenziell betroffenen Versicherten liegt sehr hoch. Und der Konzern klärt nicht auf. Nutzen Sie unbedingt unseren kostenlosen Bitmarck Datenleck-Checker. So finden Sie heraus, ob Ihre Daten bereits im Darknet verkauft werden.

    Der Bitmarck-Hack kann jeden Krankenversicherten betreffen

    Bitmarck ist ein IT-Dienstleister, der vor allem mit betrieblichen und gesetzlichen Krankenversicherungen zusammenarbeitet. Die Firma stellt digitale Infrastruktur zur Verfügung. Sie hat damit Zugriff auf Millionen von Patientendaten sowie persönliche Daten wie Namen und Versichertennummern.

    Damit besteht die Möglichkeit, dass Ihre persönlichen Daten gestohlen wurden, auch wenn Sie noch nie etwas von der Firma gehört haben. Als betrieblich oder gesetzlich Krankenversichertem werden Ihre Daten routinemäßig über Bitmarck-Systeme verwaltet.

    Darum können Sie beim Bitmarck-Datenleck Schadensersatz fordern

    Gemäß Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht Ihnen immaterieller Schadensersatz zu, sofern Ihre Daten im Rahmen eines Leaks entwendet werden. Dabei ist unerheblich, ob Ihnen ein tatsächlicher Sachschaden entstanden ist. Die Entwendung der Daten allein kann Ihnen bis zu 5.000 Euro immateriellen Schadensersatz bringen.

    Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung, um zu erfahren, welche Schadensersatzansprüche Sie haben. Unsere spezialisierten Anwälte haben bereits tausende Datenleck-Klagen erfolgreich abgeschlossen. Zum Beispiel im Zuge von Datenlecks bei Facebook oder MasterCard. Unsere spezialisierten Anwälte erstreiten Ihren immateriellen Schadensersatz.

    „Meine Daten waren tatsächlich vom Datenskandal betroffen und durch die anwaltliche Unterstützung habe ich 1000€ Schadensersatz erhalten.“

    – Lea T.

    DSGVO-Auskunftsrechte: Mit Anwalt erfahren, ob Sie betroffen sind

    Als Privatperson müssen Sie gemäß Art. 34 DSGVO von Unternehmen darüber informiert werden, wenn Ihre Daten bei einem Datenleck gestohlen wurden. Nach aktuellem Informationsstand ist Bitmarck dieser Informationspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen. Allerdings haben Sie nach Art. 15 DSGVO das Recht, eine solche Auskunft beim Unternehmen einzufordern.

    Unsere spezialisierten Anwälte helfen Ihnen, Ihr Auskunftsgesuch gegenüber Bitmarck durchzusetzen. Denn ohne anwaltliches Schreiben ignorieren viele Firmen Ihre Auskunftsgesuche. Oder sie zögern die Antwort hinaus. Denn die Unternehmen wissen: Sobald Ihnen bekannt wird, dass Sie vom Datenleck betroffen sind, können Sie Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO geltend machen.

    Beim Bitmarck-Datenleck wurden DSGVO-Sicherheitspflichten verletzt

    Zumindest die Ursache des Datenlecks vom Januar 2023 scheint mittlerweile aufgeklärt zu sein: Die Daten wurden durch Unbekannte erbeutet, die sich mit geklauten Login-Daten von Bitmarck-Mitarbeitern Zugang zu den Firmensystemen verschafft hatten. Dort waren die persönlichen Daten unzähliger Versicherter weitestgehend ungeschützt einsehbar. Es wurde also deutlich zu wenig zur Sicherheit Ihrer sensiblen Daten getan.

    Das macht den Bitmarck-Konzern rechtlich angreifbar: Gemäß DSGVO müssen alle notwendigen technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz persönlicher Daten ergriffen werden. In diesem Fall gab es aber laut übereinstimmender Berichte von Golem.de, heise.de und c't nicht einmal eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Dieser Schutzmechanismus ist heute sogar bei privaten E-Mail-Konten der Mindeststandard. Mit ihm hätte das Datenleck möglicherweise verhindert werden können.

    Bitmarck-Datenleck: Mit Anwalt Schadensersatz einklagen!

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    Bitmarck wurde aufgrund unzureichender Sicherheitsvorkehrungen Ziel eines Cyberangriffs. Dabei sind die persönlichen Daten hunderttausender Versicherter ins Darknet gelangt.

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    Der Konzern bietet IT-Lösungen für die Krankenversicherungen von etwa 25 Millionen Deutschen. Das Bitmarck-Datenleck kann also potenziell jeden Versicherten betreffen.

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    Finden Sie mit unserem Datenleck-Checker heraus, ob Ihre Daten geleakt wurden und klagen Sie mit unseren Anwälten immateriellen Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO ein!

    Bis 5.000 Euro Schadensersatz mit Anwalt erhalten

    Mit unserem kostenlosen Datenleck-Checker, finden Sie heraus, ob Ihre persönlichen Versichertendaten bereits im Internet zum Verkauf angeboten werden. Auch eine DSGVO-Auskunft kann vom IT-Dienstleister eingefordert werden. Dazu stehen Ihnen unsere spezialisierten Anwälte zur Seite.

    Wurden Ihre Daten tatsächlich über das Datenleck entwendet, klagen unsere Anwälte außerdem Ihr gutes Recht vor Gericht ein. Bis zu 5.000 Euro immaterieller Schadensersatz sind so möglich. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um sich über Ihre Optionen zu informieren

    Häufige Fragen zum Bitmarck-Datenleck

    Nach aktuellem Informationsstand sind bereits gestohlene Passwörter, Namen, Versichertennummern und Geburtsdaten von Betroffenen im Internet aufgetaucht. Werden diese Daten aus dem Datenleck zusammengeführt, können sie verwendet werden, um Social-Engineering-Angriffe zu starten.

    Beispielsweise könnten Kriminelle bei Ihrer Krankenversicherung anrufen und sich mit Ihrem Namen und Ihrer Versichertennummer als Sie ausgeben. So lassen sich dann weitere, noch sensiblere Informationen abgreifen. Waren Sie bereits Opfer eines Datenlecks bei einem anderen Konzern, können diese Informationen ebenfalls zusammengeführt werden.

    Kennt ein Krimineller beispielsweise Ihren vollen Namen und weitere persönliche Informationen, kann er die Daten aus dem Bitmarck-Hack nun damit kombinieren. So hat er bald eine umfängliche Datensammlung über Sie hergestellt. Mit ihr lassen sich in Zukunft Phishing-Angriffe oder Identitätsdiebstahl durchführen.

    Welche Krankenkassen vom Bitmarck-Sicherheitsvorfall betroffen sind, lässt sich leider nicht genau sagen. Der Konzern verweist lediglich darauf, dass er IT für über 80 Krankenkassen mit etwa 25 Millionen Versicherten bereitstellt. Als gesichert gilt lediglich, dass die DAK Krankenversicherung Bitmarck-Systeme nutzt. Insbesondere befinden sich viele Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen unter den Kunden des Konzerns.

    Sind Sie bei einer dieser Krankenkassen versichert, sollten Sie umgehend unseren Datenleck-Checker nutzen. Doch auch Versicherte bei anderen Krankenkassen könnten betroffen sein. Das ist für Sie schwer erkennbar. Schließlich wissen Sie nicht, welche IT-Systeme Ihre Krankenkasse intern nutzt. Prüfen Sie noch heute, ob Ihre Daten über das Datenleck ins Darknet gelangt sind.

    Ja! Nach aktuellen Informationen hatten die Angreifer auch Zugang zu persönlichen Daten von Nutzerinnen und Nutzern der IT-Systeme. Das beinhaltet auch Angestellte und Führungspersonal der Krankenkassen. Sind Ihre persönlichen Daten ebenfalls betroffen, können Sie nach Art. 82 DSGVO genauso immateriellen Schadensersatz geltend machen wie die Versicherten.

    Wie hoch Ihr immaterieller Schadensersatz ausfällt, muss das Gericht entscheiden. Erfahrungsgemäß sind hier bis zu 5.000 Euro möglich. Ist Ihnen im Zuge des Datendiebstahls noch ein weiterer Schaden entstanden, können Sie sogar noch zusätzlichen Schadensersatz einklagen. Zum Beispiel, wenn Kriminelle nachweislich Ihre geleakten Daten dazu verwendet haben, um Ihnen Geld zu stehlen.

    Unsere Anwälte

    Ulf Böse
    Geschäftsführer, Rechtsanwalt
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    Malgorzata Roszak, LL,M.
    Associate
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    Portrait von Ralf Möbius LL.M. - Rechtsanwalt in Kooperation
    Ralf Möbius LL.M.
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