BGH Urteil: Lebensversicherung kann mit Gewinn rückabgewickelt werden
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Ein BGH-Urteil zur Lebensversicherung bestätigte das ewige Widerrufsrecht. Das bedeutet: Enthält ihr Versicherungsvertrag Fehler in der Widerrufsbelehrung, kann er durch einen Widerruf noch Jahrzehnte später komplett rückabgewickelt werden. Dadurch erhalten Sie alle Ihre Beiträge inklusive Zinsen und Gebühren zurück. Zahlreiche weitere, verbraucherfreundliche BGH-Urteile sowie mehrere Folgeurteile ermöglichen Versicherten mit anwaltlicher Hilfe die Auszahlung ihrer Lebensversicherungen zu maximieren. Hier erfahren Sie, wie Sie optimal von den Urteilen zur Lebensversicherung profitieren und mit Gewinn aus Ihrer Versicherung aussteigen können.
BGH-Entscheidungen zur Lebensversicherung: Die wichtigsten Urteile
Mit dem BGH-Urteil zu Lebensversicherungen vom 7. Mai 2014 (Az. IV ZR 76/11) haben die Richter die Rechte der Versicherten gestärkt. Das Gericht entschied: Wenn Sie bei Abschluss Ihres Lebensversicherungsvertrages nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden, steht Ihnen ein ewiges Widerspruchsrecht zu. Wenn Sie also von einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung betroffen sind, können Sie Ihre Lebensversicherung laut dem Urteil heute noch rückabwickeln.
Das gilt auch, wenn Ihr Vertrag schon jahrelang oder sogar schon über Jahrzehnte besteht. Regulär stünde Ihnen das Widerrufsrecht nur 14 Tage nach Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zu. Da Sie durch Fehler in der Belehrung laut Urteil allerdings nicht als aufgeklärt gelten, konnte diese Frist noch nicht beginnen. Dadurch konnte sie auch nicht ablaufen und der Widerruf der Lebensversicherung steht Ihnen nach wie vor frei. Besonders häufig betrifft das Verträge, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden.
Rückerstattung der Lebensversicherung: BGH-Urteil schafft Klarheit
In weiteren Urteilen des BGH zur Lebensversicherung vom 29. Juli 2015 (Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/4) entschieden die Richter darüber, was Versicherten nach einem erfolgreichen Widerruf der Lebensversicherung zusteht. Mit diesem BGH-Urteil wurde auch geregelt, welche Kosten der Versicherer vom Auszahlungsbetrag abziehen darf. Versicherer hatten nämlich auch nach dem 07.05.2014 noch versucht, bei erfolgreichen Widerrufen Gebühren von der Auszahlung abzuziehen.
Das BGH-Urteil zur Lebensversicherung fiel für Verbraucher aber auch hier wieder positiv aus: Der Bundesgerichtshof erklärte in seinem Urteil einerseits, dass Versicherer einen Ersatz für die Gewinne bezahlen müssen, die sie aus den eingezahlten Prämien gezogen haben. Zudem dürfen die Versicherungsgesellschaften keine Abschluss- oder Verwaltungskosten abziehen. Der Grund ist, dass der Vertrag rechtlich gesehen nie zustande gekommen ist. Deshalb entfällt jegliche Rechtsgrundlage für Gebühren.
Lebensversicherung zahlt Geld zurück: BGH-Urteil in der Praxis
Das heißt in der Praxis konkret: Wenn Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, erhalten Sie laut Urteil nicht nur Ihre eingezahlten Prämien zurück, sondern dazu auch noch einen Nutzungsersatz. Damit ist gemeint, das mit Ihrem Geld erwirtschaftete Gewinne an Sie weitergegeben werden müssen. Sie erhalten also alle Zinsen und der Versicherer darf davon nichts einbehalten.
Das Gleiche gilt laut Urteil für Verwaltungs- oder Abschlusskosten. Diese darf der Versicherer nicht abziehen. Anders würde es sich verhalten, wenn Sie beispielsweise kündigen. In diesem Fall wären vom Versicherer bereits erhobene Gebühren vollständig verloren. Bei einem Widerruf erhalten Sie somit viel mehr Geld ausgezahlt als bei einer Kündigung der Lebensversicherung.
Urteil des BGH zur Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung
Darüber hinaus hat der BGH mit seinem Urteil vom 21.03.2018 (Az. IV ZR 353/16) eine Entscheidung zur Rückabwicklung von fondsgebundenen Lebensversicherungen gefällt. Er hat in diesem Fall entschieden, dass der Versicherer auch hier die Abschluss- und Verwaltungskosten erstatten muss. Die Argumentation, dass die Verwaltung dieser Art der Lebensversicherung aufwendiger sei, spielt keine Rolle. Schließlich wird der Vertrag ja so behandelt, als wäre er nie zustande gekommen.
Allerdings muss bei fondsgebundenen Lebensversicherungen nur der aktuelle Fondswert ausbezahlt werden. Das heißt, dass der Versicherer nicht für eventuelle Verluste aus der Fondsanlage verantwortlich ist. Wurden allerdings mit den in Fonds angelegten Prämien Gewinne erzielt, stehen diese dem Versicherten zu. Am Laufzeitende gibt der Versicherer ihnen sonst nur einen Teil der Gewinne weiter. Bei einem Widerruf müssen diese voll erstattet werden.
Erfolge unserer Mandanten
Rechtsschutz-Urteil: Lebensversicherungen widerrufen ist gedeckt
Ein neueres BGH-Urteil wirkt sich auch auf die Rückabwicklung von Lebensversicherungen aus: In diesem Fall wollte ein Versicherter bei seiner Klage gegen die Lebensversicherung seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Diese lehnte den Versicherungsschutz jedoch ab. Denn den Lebensversicherungsvertrag hatte der Kläger 2010 abgeschlossen, bei der Rechtsschutzversicherung war er aber erst seit 2020 versichert.
Die Rechtsschutzversicherung erklärte daher unter Berufung auf ihre Versicherungsbedingungen, der Versicherungsfall sei 2010 eingetreten und daher nicht versichert. Auch diesem Vorgehen erteilte der BGH mit Urteil vom 31. März 2021 (Az: IV ZR 221 2019) eine Absage und urteilte, dass entsprechende Klauseln unwirksam seien. Für Betroffene bedeutet das: Sie können gegebenenfalls sogar noch nachträglich einen Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten mit der Lebensversicherung verlangen.
Fazit: Urteil zur Lebensversicherung bringt Geld zurück
Durch die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, haben zahlreiche Versicherungsnehmer die Möglichkeit ihre Lebensversicherung mit Gewinn rückabzuwickeln. Wer durch die viele Jahre lang anhaltenden Niedrigzinsen Verluste erlitten hat, kann diese rückgängig machen. Durch häufig vorliegende mangelnde Widerrufsbelehrungen sind viele Versicherungsverträge noch heute widerrufbar.
Wie der BGH mit seinem Urteil bestätigt hat, können Sie dann alle ihre Beiträge inklusive Zinsen und Gebühren zurückerhalten. Im Anschluss können Sie ihr Geld frei verwenden oder gewinnbringender anlegen. Ob Ihnen diese Möglichkeit offensteht, prüfen wir im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung. Insbesondere bei älteren Verträgen, die noch vor dem Jahr 2008 geschlossen wurden, stehen die Chancen dafür sehr gut.
Urteil des BGH zur Lebensversicherung: Häufige Fragen unserer Mandanten
Das wichtigste BGH-Urteil zur Lebensversicherung ist vom 7. Mai 2014. Darin bestätigte der BGH, dass Versicherungsnehmern ein lebenslanges Widerrufsrecht zusteht, wenn sie bei Abschluss Ihres Vertrages nicht ordnungsgemäß zu Ihrem Widerrufsrecht informiert wurden.
Ein weiteres BGH-Urteil zur Lebensversicherung ist vom 29. Juli 2015. Darin entschied der Bundesgerichtshof, dass Versicherten bei einem Widerruf ein Nutzungsersatz zusteht. Außerdem urteilte der BGH, dass der Versicherer bei Auszahlung der Lebensversicherung keine Abschluss- oder Verwaltungskosten abziehen darf.
Die Urteile des BGH bestätigen, dass Versicherten ein ewiges Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen zusteht, wenn sie nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihren Vertrag noch heute widerrufen können, auch wenn dieser seit vielen Jahren besteht.
Bei einem Widerruf können Sie im Vergleich zur Kündigung tausende Euro mehr für sich herausholen, da Ihnen Ihre eingezahlten Prämien mit Zinsen zurückgezahlt werden müssen. Außerdem darf der Versicherer laut BGH-Urteil bei einem Widerruf keine Kosten oder Gebühren von Ihrem Auszahlungsbetrag abziehen. Das heißt, Sie können Ihre eingezahlten Prämien mit Gewinn zurückbekommen.
Zeitlich sind vor allem Lebensversicherungsverträge betroffen, die vor 2008 abgeschlossen wurden. Rein theoretisch ist ein Widerruf aber auch bei neueren Verträgen möglich. Die Wahrscheinlichkeit ist zwar geringer, dass sie den Widerrufsjoker einsetzen können. Da Sie eine Vertragsprüfung im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung allerdings nichts kostet, haben Sie dabei auch nichts zu verlieren.
Wir informieren Sie unverbindlich über Ihre Optionen und sagen Ihnen, wie Sie am besten vom Urteil profitieren und mit Gewinn aus Ihrer Lebensversicherung aussteigen.
Ja die gibt es. Der Bundesgerichtshof hat auch im Falle von anderen Formen der Versicherung im Sinne des Verbraucherschutzes geurteilt. So können Sie beispielsweise mit dem Widerruf auch gegen private Rentenversicherungen vorgehen und gleichermaßen die Rückabwicklung Ihres Vertrags erreichen. Außerdem ist es möglich, beispielsweise gegen Beitragserhöhungen in der privaten Krankenkasse vorzugehen.
Hierbei handelt es sich natürlich nur um wenige Beispiele. Grundsätzlich sollten Verbraucher sich immer über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren, wenn sie durch ihre Versicherung in irgendeiner Form benachteiligt werden.
Ein BGH-Urteil zu Lebensversicherungen war in der Praxis unvermeidlich. Für die Versicherungsgesellschaften geht es dabei schließlich um extrem viel Geld. Der Widerruf der Lebensversicherung ist für Versicherungsnehmer so vorteilhaft, dass Versicherer sich bis in höchste Instanz versuchten, dagegen zu wehren. Glücklicherweise hatte das aber keinen Erfolg.
Der Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherrechte und stellt klar, dass die Aufklärung über das Widerrufsrecht ganz eindeutig in die Pflicht der Versicherungsgesellschaften fällt. Die Anbieter von Lebensversicherungen müssen deshalb zahlreichen Verbrauchern viel mehr Geld zurückbezahlen, als sie das eigentlich möchten.
Insofern bieten die BGH-Urteile zum Thema Lebensversicherung Verbrauchern, Verbraucherschützern und Verbraucherrechtsanwälten eine belastbare Grundlage und Rechtssicherheit. Ob auch Sie den vorteilhaften Widerrufsjoker nutzen können, prüfen wir kostenfrei für Sie im Rahmen unserer Erstberatung.