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Kein Kitaplatz: Verdienstausfall belastet Familien

Nicht zurückstecken und geltende Rechtsansprüche durchsetzen

  • Betreuungsplatz unkompliziert einklagen
  • Verdienstausfall und Kostenersatz möglich
  • für Arbeitnehmer und Selbständige

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

„Kein Kitaplatz“ und „Verdienstausfall“ sind Begriffe die leider vielen Eltern in Deutschland zu schaffen machen. Dass Ihr Kind in der Praxis das seit 2013 geltende Recht auf einen Kitaplatz nicht wahrnehmen kann, ist dabei schon schlimm genug. Dass Sie dadurch in Ihrer beruflichen Tätigkeit eingeschränkt werden, kommt noch dazu. Besonders betroffen sind Selbständige. Sie können aber einen Kitaplatz einklagen oder entfallenen Verdienst geltend machen.

Bekannt aus:

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Kitaplatz-Klage, Verdienstausfall und Schadenersatz prüfen lassen

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Kein Kind sollte auf seine Rechte verzichten müssen

Verdienstausfall einklagen, wenn keine Kita verfügbar ist

Wenn kein Kitaplatz für Ihr Kind vorhanden ist, können Sie zwar klagen, es entstehen dadurch in der Praxis jedoch keine weiteren Kapazitäten. Wenn die Kommune Ihnen Ihr Recht nicht einräumen kann, können Sie dennoch andere Ansprüche geltend machen.

Sie haben beispielsweise die Möglichkeit einer privaten Betreuung. Diese ist mit Kosten verbunden, deren Erstattung Sie rechtlich durchsetzen sollten. Unabhängig davon können Sie aber in jedem Fall Ihren Verdienstausfall geltend machen, wenn Sie durch einen fehlenden Kitaplatz gezwungen waren, beruflich Abstriche hinzunehmen.

Verdienstausfall: Kita Platz muss nachweislich nicht vorhanden sein

Um Ihren Anspruch geltend zu machen, müssen Sie nachweisen können, dass tatsächlich kein Kitaplatz für Sie zur Verfügung steht, die Kommune Ihnen also Ihr Recht nicht einräumen kann. Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, stehen Ihre Chancen gut, Ihren entfallenen Verdienst erfolgreich einzuklagen.:

  • Sie müssen nachweislich selbst nach einem Platz gesucht haben
  • Sie müssen Ihren Bedarf gegenüber dem Jugendamt, bzw. der Jugendhilfe angezeigt haben
  • Sie müssen gegen einen negativen Bescheid des Jugendamts Widerspruch eingelegt haben

Kein Kitaplatz – Verdienstausfall kann ersetzt werden

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Wenn Ihnen kein Kitaplatz zur Verfügung gestellt wurde und Sie deshalb beruflich Abstriche machen mussten, können Sie den Ihnen entgangenen Verdienst einklagen.

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Für unsere erfahrenen Anwälte kein Problem: der Bundesgerichtshof gab Eltern bereits Recht.

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Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung für einen Überblick über die Rechtslage.

Verdienstausfall der Eltern, kein Kitaplatz für das Kind

Eigentlich besteht das Recht auf einen Kitaplatz gegenüber Ihrem Kind. Kommunen haben in der Vergangenheit in Gerichtsverfahren argumentiert, dieser Umstand begründe keinen Schadenersatzanspruch der Eltern. Der BGH hat dem allerdings widersprochen. Sie selbst können trotzdem Ihren Verdienstausfall geltend machen.

Das Bundesgerichtshof entschied bereits 2016, dass das Kindeswohl und die Berufstätigkeit der Eltern in diesem Fall unmittelbar miteinander zusammenhängen (Az. III ZR 278/15, 302/15 und 303/15). Wird Ihnen also kein Kitaplatz zur Verfügung gestellt, können Sie Ihre Ansprüche durchsetzen lassen.

Verdienstausfall ohne Kita-Platz – Sie sind in der Beweispflicht

Ihren Ausfall müssen Sie nachweisen können. Als Arbeitnehmer können dafür beispielsweise entsprechende Bescheinigungen des Arbeitgebers angeführt werden. Es ist aber wichtig, dass Sie sich hierbei anwaltlich beraten lassen. Wenn Sie vor Gericht unzureichende Nachweise vorlegen, könnten Sie sonst Ihre Ansprüche verlieren.

Besondere Bedeutung hat das für Selbständige. Hier ist der Nachweis über Verdienstausfälle schwieriger zu führen. Ohne einen spezialisierten Rechtsbeistand, wird der Prozess schnell zum Eigentor und Sie tragen dann sogar noch die Gerichtskosten. Eine fundierte, rechtliche Beratung ist deshalb unverzichtbar.

Das sagen unsere Mandanten

S
Svenja T.

Ich hätte nicht gedacht, dass man tatsächlich einen Kitaplatz einklagen kann und bin positiv überrascht worden. Vielen Dank an die Kanzlei!

L
Lina S.

Nach der Ablehnung sind wir mit Hilfe der Kanzlei rechtlich vorgegangen und 3 Monate später gab es doch noch einen Kitaplatz für unsere Tochter.

T
Tugce I.

Mit der Hilfe von Decker & Böse haben wir sofort einen Kitaplatz bekommen. Würden wir beim nächsten Kind genauso machen.

A
Alicia G.

Uns wurde die komplette und komplexe Bürokratie abgenommen. Man merkt, dass die Anwälte Ahnung haben von dem, was sie tun.

Verdienstausfall wegen Kita mit Decker und Böse durchsetzen

Wir setzen für Sie Ihre Ansprüche durch. Das gilt für den Verdienstausfall genauso, wie für Erstattungsansprüche, wenn Sie auf eine alternative, private Betreuung zurückgreifen müssen. Alternativ können wir auch einen Kitaplatz für Sie einklagen.

Idealerweise beraten wir Sie bereits zu Beginn Ihrer Suche und übernehmen schon die Kommunikation mit dem Jugendamt. Das öffnet in vielen Fällen bereits Türen. Sofern Sie bereits mit einem Ablehnungsbescheid konfrontiert sind, unterstützen wir Sie individuell an dem Punkt, an dem Sie stehen.

Zunächst unseren kostenlosen Service in Anspruch nehmen

Um Ihnen als ersten Schritt Klarheit über die rechtlichen Umstände zu verschaffen, bieten wir Ihnen eine kostenfreie Erstberatung. So erhalten Sie einen zuverlässigen Überblick und können fundierte Entscheidungen treffen.

Wenn Sie sich noch am Anfang befinden und noch gar keinen Verdienstausfall hatten, können Sie außerdem alternativ unser praktisches Kita-Rechtsanspruch-Musterschreiben nutzen. Auch das kostet Sie kein Geld und steht Ihnen als praktische Serviceleistung zur Verfügung.

Kein Kitaplatz – Fragen zum Verdienstausfall

Sie haben zwar einen Rechtsanspruch auf eine Kita, allerdings ist die Klage auf einen Einrichtungsplatz nicht immer die beste Lösung. Eine Klage auf Kostenerstattung für Verdienstausfall und private Betreuung kann sich mehr lohnen.

Das gilt zumindest dann, wenn Sie relativ sicher wissen, dass tatsächlich keine Plätze vorhanden sind. Wenn an Ihrem Wohnort die Kitas wirklich völlig überlastet sein sollten, kann das Gericht zwar Ihr Recht feststellen. In der Praxis entsteht dadurch aber trotzdem kein Platz.

Außerdem kann auch die Betreuung darunter leiden, wenn zu viele Kinder untergebracht werden. Eine private Lösung über eine Tagesmutter oder ein Au-Pair kann dann eine bessere Alternative sein. Auf den Kosten dafür sollten Sie aber nicht sitzenbleiben müssen.

Einen spezialisierten Anwalt für Kindergartenrecht bzw. für Kitarecht sollten Sie möglichst frühzeitig hinzuziehen, wenn Sie absehen können, dass wahrscheinlich kein Kitaplatz für Ihr Kind zur Verfügung stehen wird. Vor allem in Ballungsräumen in und um die deutschen Metropolen gilt das im Besonderen.

Um erfolgreich einen Kitaplatz einklagen zu können, müssen Sie bereits im Vorfeld rechtssicher vorgehen. Das bietet viele Fallstricke, mit denen unsere erfahrenen Experten bestens vertraut sind. Gerade das Verwaltungsrecht ist für Laien selbst nur sehr schwer richtig zu beurteilen.

Für jegliche Formen von Ersatzansprüchen, wie beispielsweise für den Verdienstausfall gilt das Gleiche. Wer unbedarft ohne rechtliche Beratung vorgeht, kann sich wertvolle Ansprüche verbauen – und hier geht es in vielen Fällen um sehr hohe Beträge.

Ja das geht. Im Unterschied zu einem Festgehalt, das Arbeitnehmer haben, sind bei Ihnen entgangene Einkünfte aber etwas schwieriger nachzuweisen. An Ihrem Recht ändert das zwar nichts, eine entsprechende Klage sollte aber von vornherein rechtssicher aufgebaut werden.

Dieses Erfordernis gilt auch für Angestellte, hat für Sie als Selbständiger aber nochmal eine erhöhte Bedeutung.

Ja, ist sie. Dass Ihnen kein Kitaplatz zugestanden wurde, hat Sie wahrscheinlich bereits genügend Nerven gekostet. Mit unserer Erstberatung verschaffen wir Einblick in die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ihre Handlungsoptionen. Damit gewinnen Sie völlig ohne Kostenrisiko einen zuverlässigen Überblick.

Wenn wir für Sie Ihren Verdienstausfall durchsetzen, wird natürlich ein Honorar fällig. Zuvor machen wir Ihnen das aber unmissverständlich klar und Sie können frei entscheiden, ob wir Sie vertreten sollen. Für die Erstberatung fällt auch nachträglich kein Honorar an.

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