Zum Hauptinhalt springen

Loyal Parking: Ist ein Widerspruch sinnvoll?

Gegen Vertragsstrafen von Loyal Parking vorgehen

  • Unterschiede beim Widerspruch kennen
  • negative Auswirkungen vermeiden
  • alle Ansprüche & Fristen im Überblick

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Das Abstellen Ihres Fahrzeugs in städtischen Gebieten und besonders auf Supermarkt-Parkplätzen kann gelegentlich mit einem unerfreulichen Andenken enden: einer Vertragsstrafe von Loyal Parking. Betreiber lassen ihre Stellflächen von privaten Parkdienstleistern überwachen, die dazu berechtigt sind, auf privatem Grund Vertragsstrafen zu verhängen. Das geht aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wir erklären Ihnen, wie Sie gegen unerwünschte Strafzettel von solchen Parkdienstleistern, wie Loyal Parking, vorgehen können.

Bekannt aus:

Musterformular gegen die Vertragsstrafe von Loyal Parking

  • Musterformular herunterladen
  • Inhalte in eigene Vorlage kopieren
  • Angaben und Begründungen ergänzen
  • Dokumente beifügen
  • Widerspruch einlegen

Jetzt Musterformular anfordern

Loyal Parking – so wehren Sie sich gegen Strafzettel von Parkdienstleistern

Loyal Parking agiert als Dienstleister im Auftrag von Parkplatzinhabern, beispielsweise Supermärkten oder Krankenhäusern, und erhebt Vertragsstrafen für Parkverstöße. Bußgelder können eigentlich nur von staatlichen Stellen verhängt werden, wie beispielsweise der Polizei oder dem Ordnungsamt. Im privaten Umfeld gibt es dagegen die rechtliche Konstruktion der Vertragsstrafe. Wenn Sie gegen die Regeln eines Vertrages verstoßen, können hierfür Strafzahlungen an die Gegenseite vorgesehen sein.

Dabei kommt es immer darauf an, ob ein solcher Vertrag auch zustande kommt. Wenn Sie einen Parkplatz auf Privatgrund eines Supermarktes nutzen, können hierfür allgemeine Geschäftsbedingungen gelten (AGB). Mit dem Befahren der privaten Fläche akzeptieren Sie diese stillschweigend. Allerdings ist es von Bedeutung zu prüfen, ob die aufgestellten Regelungen rechtskräftig und für alle transparent einsehbar sind. Gut lesbare Beschilderungen und nachvollziehbare Parkregeln spielen hierbei eine wichtige Rolle.

Gegen Loyal Parking Widerspruch einlegen: so gehen Sie vor

Das Einlegen eines Widerspruchs gegen Loyal Parking erfordert in manchen Fällen sorgfältige Vorbereitung und die Berücksichtigung bestimmter Schritte. Prüfen Sie zunächst alle relevanten Informationen auf dem Strafzettel und der Beschilderung auf dem Parkplatz. Dazu gehören das Datum und die Uhrzeit des Vorfalls, der Standort des Parkplatzes, die Parkregeln und alle weiteren relevanten Details.

Überprüfen Sie, ob die Parkregeln gut sichtbar angebracht und verständlich formuliert sind. Achten Sie dann auf festgelegte Fristen. Diese finden Sie in der Regel auf dem Ticket oder dem postalischen Bescheid. Es ist wichtig, dass Sie innerhalb dieser Frist handeln, um Ihre Rechte zu wahren. Reagieren Sie nicht, wird die Forderung endgültig und Sie können nicht mehr dagegen vorgehen.

Bleiben Sie mit uns in Kontakt – mit unserem kostenlosen Newsletter!

  • Widerspruch leicht gemacht: So geht es richtig! 
  • Ihre Rechte: unberechtige Forderungen abwehren
  • Urteile im Blick: aktuelle Rechtssprechung verfolgen!

Newsletter-Anmeldung

Wann muss ich die Vertragsstrafe von Loyal Parking nicht bezahlen?

Die Vertragsstrafe von Loyal Parking muss unter Umständen nicht bezahlt werden. Wenn die aufgestellten Parkregeln ungültig sind oder nicht klar kommuniziert wurden, könnte dies eine Grundlage für einen Widerspruch gegen die Vertragsstrafe sein. Falls die Beschilderung am Parkplatz fehlerhaft oder unklar ist und somit zu Missverständnissen führen kann, könnte dies ebenfalls ein Grund sein, die Strafe anzufechten. Auch technische Fehler beim Erfassungssystem können als Argumentation infrage kommen.

Darüber hinaus gibt es häufig die Möglichkeit den Kassenbon einzureichen. Das funktioniert nur, wenn Sie tatsächlich im Supermarkt einkaufen waren und beispielsweise Ihre Parkscheibe vergessen haben. Die Vertragsstrafe kann dann immer noch rechtens sein, Sie können allerdings Kulanz erwarten. Das liegt auch daran, dass die Supermarktbetreiber Ihre Kunden nicht verprellen wollen. Das ist meist Bedingung an Loyal Parking und andere Parkdienstleister, damit Sie den Auftrag für die Parkraumüberwachung erhalten.

Forderung von Loyal Parking: Muss ich zahlen, wenn ich Widerspruch einlege?

Wenn Sie gegen eine Vertragsstrafe von Loyal Parking Widerspruch einlegen, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie die Strafe nicht zahlen müssen. Der Ausgang des Widerspruchsverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab. Loyal Parking erhebt diese Strafen gemäß den aufgestellten Parkregeln. Wenn diese Regeln rechtsgültig sind, wird Ihr Anliegen wahrscheinlich abgelehnt werden. Durch den Widerspruch muss der Vorgang nur erneut geprüft werden und bedeutet nicht automatisch einen Erfolg.

Mit überzeugenden Argumenten und Beweisen, beispielsweise ungültigen Parkregeln, fehlerhafter Beschilderung oder technischen Problemen, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer positiven Entscheidung. Es ist möglich, dass Ihr Einwand akzeptiert und die Strafe aufgehoben oder reduziert wird. Im Falle einer Ablehnung müssten Sie die Strafe jedoch weiterhin bezahlen. Wenn Sie mit der Entscheidung der Parkfirma nicht einverstanden sind, können Sie weitere rechtliche Schritte in Betracht ziehen.

Mit dem Newsletter von Decker & Böse sind Sie stets bestens über Ihre Rechte informiert. Unsere Experten informieren Sie zweimal im Monat über Ihre Verbraucherrechte und wie Sie finanziell profitieren können. Zusätzlich erhalten Sie wertvolle Tipps und Empfehlungen zu rechtlichen Themen, mit denen Sie sich effektiv gegen Ungerechtigkeiten wehren können.

— Ulf Böse, Inhaber

Loyal Parking Widerspruch – erhalte ich einen SCHUFA-Eintrag bei Nichtbezahlen?

Überprüfen Sie die Geschäftsbedingungen von Loyal Parking. In vielen Fällen ist die Meldung an die SCHUFA in solchen Angelegenheiten vorgesehen. Dies sollte in den Vertragsbedingungen klar festgelegt sein. Bevor ein SCHUFA-Eintrag erfolgt, durchläuft der Vorgang normalerweise verschiedene Stufen, einschließlich Mahnungen und möglicherweise die Einschaltung eines Inkassobüros.

Ein negativer Schufa-Eintrag wird sich auf Ihre Fähigkeit auswirken, Kredite zu erhalten oder sogar einen Mobilfunkvertrag abzuschließen. Den Eintrag können Sie aber löschen lassen. Das gilt nicht nur bei Loyal Parking, sondern auch für Einträge aus anderen Quellen. Wie wir das für Sie durchsetzen können, erklären wir im Rahmen Ihrer kostenlosen Erstberatung.

Fazit: Loyal Parking Vertragsstrafen zu widersprechen, kann sich lohnen

Loyal Parking agiert im Auftrag von Parkplatzbetreibern und erhebt Vertragsstrafen für Falschparken. Der Fokus eines Widerspruchs sollte darauf liegen, die Rechtmäßigkeit der Geldstrafe zu hinterfragen und mögliche Unstimmigkeiten in den Parkregeln aufzuzeigen. Die Ablehnung der Strafe sollte gut begründet und mit einschlägigen Beweisen gestützt sein. In bestimmten Situationen, wie beispielsweise fehlender oder unklarer Beschilderung, kann es durchaus angebracht sein, zu widersprechen.

Abseits von 30 Euro Parkstrafe können Sie mit dem Widerspruch aber in anderen Fällen deutlich mehr Geld sparen. Ein Beispiel ist etwa das Vorgehen gegen die PKV-Beitragserhöhung, mit der Sie zu viel gezahlte Versicherungsbeiträge zurückerhalten können. Außerdem gibt es daneben noch den Widerruf, mit dem Sie Lebensversicherungen  und private Rentenversicherungen rückabwickeln können. Welche Optionen Sie haben, klären wir im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.

  • Immer informiert: Neueste juristische Entscheidungen direkt in Ihrem Postfach.
  • Rechtstipps von Experten: Zweimal monatlich wertvolle Einblicke und Ratschläge.
  • Rechte kennen, Schadensersatz erhalten: Erfahren Sie, wie Sie sich wehren und finanziell profitieren können.

Häufige Fragen zu Loyal Parking

Ein Widerspruch kann gegen verschiedene Entscheidungen und Maßnahmen eingelegt werden, abhängig von der jeweiligen Situation. Einige Beispiele:

  • Verwaltungsakte von Behörden (z.B. Entscheidungen oder Verfügungen, die von staatlichen Stellen getroffen wurden.)
  • Ordentliche Kündigung von Mietverträgen
  • Abmahnung im Arbeitsverhältnis oder in anderen Fällen
  • Bußgeld- und Mahnbescheid
  • Steuerbescheid
  • Im Bereich der Versicherungen und Krankenkassen können Sie Widerspruch gegen Entscheidungen Ihres Versicherungsunternehmens einlegen, beispielsweise im Fall einer unwirksamen PKV-Beitragserhöhung
  • Bei Verletzungen des Datenschutzes können Sie gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen und sogar Schadensersatz bei Datenlecks einfordern

Wenn Sie beispielsweise einer PKV-Beitragserhöhung widersprechen oder prüfen möchten, ob Sie bei Datenlecks Schadensersatz fordern können, nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

In Ihrem Schreiben an Loyal Parking sollten Sie folgende Informationen angeben:

  • Ihre persönlichen Daten: Name, Adresse, Kontaktdaten.
  • Daten des Parkvorgangs: Datum und Uhrzeit des Parkens, Standort des Parkplatzes, Parkticket- oder Transaktionsnummer.
  • Grund des Widerspruchs: Klären Sie ausführlich, warum Sie mit der Parkkostenrechnung nicht einverstanden sind. Dies kann beispielsweise Fehler in der Abrechnung, technische Probleme oder besondere Umstände umfassen.
  • Beweismaterial: Fügen Sie alle relevanten Beweise bei, die Ihre Argumentation stützen könnten. Dies könnten Zeugenaussagen, Fotos oder andere Dokumente, wie der Kassenbon, sein.
  • Ihre Forderung: Geben Sie an, welche Maßnahme Sie von Loyal Parking erwarten. Dies könnte eine Anpassung der Gebühren, eine Stornierung oder eine andere Lösung sein.

Die Bearbeitungsdauer für Widersprüche kann variieren und hängt oft von der internen Bearbeitungsgeschwindigkeit des Unternehmens ab. In der Regel sollte Loyal Parking Ihnen jedoch eine Bestätigung des Eingangs Ihres Widerspruchs zusenden. Die eigentliche Bearbeitung und Entscheidung können je nach Komplexität des Falls und der internen Abläufe einige Wochen in Anspruch nehmen. Es ist ratsam, sich bei der Parkfirma nach einer geschätzten Bearbeitungsdauer zu erkundigen.

Wenn Widersprüche abgelehnt werden, bedeutet dies, dass Loyal Parking die Gründe dafür nicht als ausreichend oder berechtigt ansieht. In einem solchen Fall könnten folgende Szenarien eintreten:

  • Zahlungsaufforderung: Sie werden weiterhin aufgefordert, die ursprünglichen Parkgebühren zu zahlen.
  • Mögliche Sanktionen: Je nach den Geschäftsbedingungen der Parkfirma könnten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn die Zahlung nicht erfolgt. Dies könnte zusätzliche Gebühren oder Mahnungen umfassen.
  • Rechtliche Schritte: In extremen Fällen könnte Loyal Parking rechtliche Schritte erwägen, um die ausstehenden Zahlungen einzufordern. Vorstellbar sind Inkasso-Verfahren, Mahnbescheide, Klagen und SCHUFA-Einträge.

Falls die Angelegenheit vor Gericht geht und Sie dennoch nicht zahlen, wird dies Ihre Kreditwürdigkeit negativ beeinflussen. Ein negativer Schufa-Eintrag könnte sich auf Ihre Fähigkeit auswirken, Kredite zu erhalten oder Verträge abzuschließen.

Unsere Anwälte

Portrait von Ulf Böse - Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt
Ulf Böse
Geschäftsführer Partner Rechtsanwalt
Portrait von Markus Decker - Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt
Markus Decker
Geschäftsführer Partner Rechtsanwalt
Portrait von Cornelius Diekmeyer - Volljurist
Cornelius Claudius Diekmeyer
Volljurist
Portrait von Branimir Kristof - Rechtsanwalt
Branimir Kristof
Rechtsanwalt
Portrait von Igor Baraz - Rechtsanwalt
Igor Baraz
Rechtsanwalt
Portrait von Malgorzata Roszak, Rechtsanwältin
Malgorzata Roszak
Rechtsanwältin
Portrait von Kaja Slozowska - Juristin
Kaja Slozowska
Juristin
Portrait von Tobias Marx - Rechtsanwalt
Tobias Marx
Rechtsanwalt
Portrait von Hendrik Kleist - Rechtsanwalt
Hendrik Kleist
Rechtsanwalt
Portrait von Rieke de Haan-Bitzer - Rechtsanwältin
Rieke de Haan-Bitzer
Rechtsanwältin
Portrait von Burcu Katar  Rechtsanwältin
Burcu Katar
Rechtsanwältin
Portrait von Ramona Entis - Rechtsanwältin
Ramona Entis
Rechtsanwältin
Portrait von Ralf Möbius LL.M. - Rechtsanwalt in Kooperation
Ralf Möbius LL.M.
Rechtsanwalt in Kooperation
Damian Lybek
Volljurist
Niklas Turski
Volljurist