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Kapitallebensversicherung kündigen: Diese Alternativen haben Sie jetzt

Spielen Sie den Widerrufs-Joker aus

Dass viele Menschen Ihre Kapitallebensversicherungen heute kündigen ist kein Wunder. Das Vorsorgemodell hat seinen Namen nicht mehr verdient. Kapital wird damit nämlich nicht mehr aufgebaut, sondern in den meisten Fällen sogar verbrannt. Bevor Sie Ihre Kapitalversicherung kündigen, sollten Sie aber Alternativen prüfen. Es kann Sie sonst schmerzhaft viel Geld kosten. Prüfen Sie im Vorfeld mindestens die Möglichkeit eines vorteilhaften Widerrufs.

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Kapitallebensversicherung kündigen? Erst Widerruf prüfen und profitieren

Kapitallebensversicherungen kündigen? Diese Möglichkeiten haben Sie!

Bevor Sie Ihre kapitalbildende Lebensversicherung kündigen, sollten Sie alle Alternativen prüfen und sich erst danach entscheiden. Ihre Möglichkeiten sind:

  • Laufzeit absitzen
  • Widerruf
  • Verkauf auf dem Zweitmarkt
  • Vorübergehende Beitragsfreiheit
  • Teilauszahlung

Gleich vorneweg: Beitragsfreiheit und Teilauszahlung sind schon alleine deshalb unpraktisch, weil Sie die Zustimmung der Versicherungsgesellschaft erfordern. Sie sind hier auf Kulanz angewiesen und können nicht einmal selbst entscheiden. In diesen Fällen sind Sie also dem Wohlwollen Ihrer Versicherung ausgeliefert.

Kündigung: Kapital der Lebensversicherung auszahlen

Was zunächst schön klingt, birgt leider in den meisten Fällen für Sie eine herbe Enttäuschung. Wenn Sie kündigen, bekommen Sie nämlich nicht zwangsläufig ausgezahlt was Sie eingezahlt haben. Von der Versicherung bekommen Sie am Ende meist deutlich weniger, wenn Sie vorzeitig kündigen.

Sie erhalten den sog. Rückkaufswert. Dieser ist für Sie aber fast immer ein Minus-Geschäft.

Erfolge unserer Mandanten

Hannoversche: LG Köln

Das Landgericht Köln spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Generali: LG Lüneburg

Das Landgericht Lüneburg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Allianz: LG Hagen

Das Landgericht Hagen spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Continentale: LG Offenburg

Das Landgericht Offenburg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Alte Leipziger: LG Heidelberg

Das Landgericht Heidelberg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Debeka: LG Frankenthal

Das Landgericht Frankenthal spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:

Geldverlust bei Kündigung der Kapitallebensversicherung

Ihr Versicherer rechnet mit Ihrem Geld über den Vertragszeitraum. Er will also nicht, dass Sie Ihre Kapitalversicherung kündigen. Gesetzlich muss er Ihnen das Recht einräumen, lässt Sie das aber teuer bezahlen. Gemacht wird das über den Rückkaufswert.

Der Rückkaufswert errechnet sich auf Basis gesetzlicher Grundlagen. Er liegt aber fast immer unter dem Wert, den die Kapitallebensversicherung zum Kündigungszeitpunkt, gemessen an ihren Beiträgen, eigentlich haben sollte. Außerdem haben Sie durch Gebühren und versteckte Nebenkosten weitere Verluste.

Dazu kommt oft noch eine Vorfälligkeitsentschädigung. Dies ist eine im Versicherungsvertrag festgelegte Strafzahlung für den Fall, dass Sie Ihre kapitalbildende Versicherung vorzeitig kündigen.

Alternativen zur Kündigung der Kapitallebensversicherung

Die Möglichkeiten unterscheiden sich, bringen aber alle nicht den gewünschten Erfolg. Beginnen wir mit dem Verkauf am Zweitmarkt: Auch hier richtet sich der Ertrag nach dem Rückkaufswert. Ein Käufer auf dem Zweitmarkt gibt Ihnen also auch nicht viel mehr als Ihre Versicherung bei einer Kündigung.

Außerdem klagen viele Verbraucher über Betrugsversuche. Das Warten auf das Laufzeitende, Teilauszahlung und Beitragsaussetzung bringen alle nichts, weil Sie damit Ihre Lebensversicherung nicht loswerden. Stattdessen verlängern Sie sie unter Umständen sogar noch unnötig. Bleibt als Lösung nur noch der Widerruf.

Abwarten, bevor Sie Ihre Kapitallebensversicherung kündigen!

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Es gibt bessere Alternativen.

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Prüfen Sie mit uns die Möglichkeit des Widerrufs. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung und eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

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Wenn Sie erfolgreich widerrufen, winken nicht nur alle Beiträge in voller Höhe, sondern auch jegliche Gebühren und Zinsen. Jetzt kostenlose Erstberatung nutzen!

oder
0221 - 29270 - 33

Kapitallebensversicherung widerrufen

Bevor Sie kündigen, sollten Sie Ihre Kapitallebensversicherung auf die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen lassen. Die Chancen stehen sehr gut, da fast alle Versicherer zwischen 1994 und 2007 Fehler in den Widerrufsbelehrungen gemacht haben. Diese Fehler oder unvollständig ausgehändigte Verbraucherinformationen berechtigen Sie zu einer kompletten Rückabwicklung.

Das bedeutet, dass Sie alle gezahlten Beiträge in voller Höhe zurückbekommen – und das völlig unabhängig vom Rückkaufswert. Da der Vertrag so behandelt wird, als wäre er nie zustande gekommen, gibt es rechtlich auch keinen Grund, Bearbeitungsgebühren zu zahlen. Obendrauf erhalten Sie alle mit Ihrem Geld erwirtschafteten Erträge. Das bedeutet: Der Widerruf ist Ihr Trumpf-Ass. Ob Sie es ausspielen können, prüfen unsere spezialisierten Anwälte unverbindlich und kostenlos. Im Anschluss entscheiden Sie allein über Ihr Geld.

Häufige Fragen zur Kündigung der Kapitallebensversicherung

Die Risiko-Variante ist nur für den Fall gedacht, dass Sie sterben. Die Beiträge sind deutlich niedriger und Sie bauen damit keinerlei Rücklagen auf. Bei der Kapitallebensversicherung werden Rücklagen aufgebaut, die Sie auch im Erlebensfall ausgezahlt bekommen. Leider ist diese Form der Vorsorge für Sie mittlerweile ein Minusgeschäft. Sollten Sie eine solche Kapitallebensversicherung haben, prüfen Sie am besten, ob sich diese noch lohnt. In den meisten Fällen ist das nicht der Fall. Nutzen Sie den Widerruf.

Jetzt eigenen Vertrag prüfen lassen!

Ja. Viele Versicherungsverträge sind zum Monatsende kündbar. Damit werden Sie Ihre Kapitallebensversicherung zwar los, müssen aber mit herben Verlusten rechnen. Schließlich hat der Versicherer mit Ihrem Geld für einen bestimmten Zeitraum gerechnet und möchte nicht, dass Sie es mitnehmen.

Das Kündigen muss er Ihnen gesetzlich einräumen, macht Ihnen das aber so teuer wie möglich. Mit einem Widerruf können Sie das geschickt umgehen. Dann spielen auch Fristen keine Rolle mehr, da der Vertrag mit sofortiger Wirkung rückabgewickelt werden muss.

Kapitalversicherung ist ein verkürzter Begriff für das lange Wort Kapitallebensversicherung. Gemeint ist damit allerdings das gleiche. Das gilt auch für die Möglichkeit zu kündigen und für den Widerruf, der hier genauso möglich sein kann.

Niemand zwingt Sie, Ihre Kapitallebensversicherung zu kündigen. In vielen Fällen ist das Abwarten bis zum Ende der Vertragslaufzeit aber sogar die schlechteste Lösung. Grund dafür ist die Kombination aus niedrigen Zinsen und hoher Inflation. Das Geschäftsmodell funktioniert deshalb nicht mehr.

Einfacher gesagt: Mit der Zeit wird alles teurer. Mit dem in der Kapitallebensversicherung eingezahlten Geld können Sie später also weniger bezahlen als heute. Ohne Zinsen, die dem entgegenwirken, wird Ihr Geld mit jedem Tag weniger wert.

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