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Jetzt auch beim Wohnmobil: Abgasskandal Urteil bereits rechtskräftig

Getäuschte Wohnmobilbesitzer können Autokonzerne zur Kasse bitten

  • Schadensersatz: bis zu 15% des Kaufpreises
  • Keine Fahrzeugrückgabe erforderlich
  • Schadensersatz trotz bereits verkauftem Wohnmobil

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Auch beim Wohnmobil folgt ein Abgasskandal-Urteil auf das Nächste. Verbraucher haben hier besonders gute Karten, denn als Baugrundlage nutzen viele Hersteller die gleichen Nutzfahrzeuge. Fiat Ducato, VW T5 und T6 oder der Mercedes Sprinter sind bei Wohnmobil-Produzenten beliebt. Die hier verbauten Skandal-Motoren sind es weniger, denn für die daraus folgenden, massiven Wertverluste der Wohnmobile müssen die Autobauer aufkommen. Weil diese das nicht freiwillig tun, sollten Sie klagen.

Bekannt aus:

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Abgasskandal sorgt für herbe Wertverluste beim Wohnmobil

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Täuschungen auch beim Wohnmobil: Abgasskandal Urteil für Camper

Der Abgasskandal betrifft viele große Autobauer wie VW und Mercedes. Das hat auch Auswirkungen auf die Wohnmobilbranche, denn die Fahrzeugbasis vieler Hersteller kommt leider besonders häufig aus diesen Häusern. Damit werden auch deren Motoren verbaut, die vielfach vom Abgasskandal betroffen sind.

Das zieht viele namhafte Marken in der Szene in den Abgasskandal hinein, die beispielsweise den Fiat Ducato als Basis nutzen.

Es gibt zahlreiche Urteile, die klar aufzeigen, dass Nutzer gute Chancen auf Schadenersatz haben. Urteile gibt es beispielsweise bereits zu Wohnmobilen der folgenden Hersteller:

  • Hymer
  • Dethleffs
  • Pössl
  • Challenger
  • Pilote
  • Knaus
  • Euro Mobil
  • Roller Team

    Fiat Abgasskandal: Wohnmobil-Urteil zieht Kreise

    Neben VW, Mercedes und Iveco ist Fiat besonders häufig betroffen. Das liegt am Nutzfahrzeug Ducato, dessen Motor und Basis in vielen gängigen Wohnmobilen verbaut ist. Insbesondere die 2,3 Liter Diesel-Ausführung steht dabei im Fokus. Es sind aber auch weitere Motoren betroffen.

     

    Die Baujahre 2014 bis 2019 stehen insgesamt unter erhöhtem Verdacht. Sollten Sie ein Wohnmobil besitzen, auf das eines dieser Kriterien zutrifft, sollten Sie sich zumindest informieren. Sie sind dann mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Abgasskandal betroffen. Unser Online-Diesel-Check gibt Ihnen unverbindlich Klarheit.

    Camper gelangen Urteil für Urteil zu ihrem Recht

    Bereits 2021 wurde verbraucherfreundlich geurteilt. Am 01.03.2021 entschied das LG Koblenz, dass der Kauf eines Wohnmobils rückabgewickelt werden müsse. Während bei Pkw schon viel früher zahlreiche positive Urteile gefällt worden waren, handelte es sich beim Thema Wohnmobil nun um einen Wegweiser.

    Der Motor des Fahrzeugs verfügte über eine unzulässige Abschalteinrichtung. Mit Beschluss des Landgerichts (Az. 12 O 316/20) musste Fiat für den Camper aufkommen und das obwohl das Wohnmobil von der italienischen Firma Roller Team gebaut worden war. Der Motor war aber von Fiat.

    Fiat-Abgasskandal Wohnmobil-Urteile: Fiat-Anwälte drücken sich

    Gegen Autobauer fielen schon einige Urteile. Besonders bezeichnend sind dabei aber Versäumnisurteile. Diese kommen zu Stande, weil beispielsweise die Vertreter des Stellantis-Konzerns nicht einmal zu den Verhandlungsterminen erschienen waren. Beispiele sind die Entscheidungen des LG Stade (Az. 2 0 12/21) oder des LG Landau (Az. 2 O 169/21).

    Interessant sind auch Verfahren in zweiter Instanz, beispielsweise vor dem Oberlandesgericht Köln oder dem OLG München. Hier gab es bereits während der Verhandlungen Hinweisbeschlüsse, mit welchen sich in diesen Fällen bereits eine Niederlage von Fiat gegen getäuschte Kunden und Verbraucherschützer abzeichnet.
     

    Auch beim Wohnmobil Abgasskandal Urteil erreichbar

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    Viele bekannte Wohnmobil-Produzenten haben Ihre Fahrzeuge auf Basis von Fiat, Iveco, Mercedes oder VW aufgebaut.

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    Leider wurden dabei Dieselskandal-Motoren verwendet, die teilweise sogar für Fahrverbote sorgen können.

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    Getäuschte Verbraucher sollten das nicht auf sich sitzen lassen und klagen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

    oder
    0221 - 29270 - 1

    Was für ein Urteil kann erreicht werden?

    Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Richtungen, die auf dem Rechtsweg eingeschlagen werden können. Welcher Weg besser ist, muss im Einzelfall geprüft werden und hängt auch davon ab, was Sie sich wünschen.

    • Klage auf Schadenersatz wegen der massiven Täuschung und der daraus folgenden Wertminderung des Kfz
    • Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages, Rückgabe des Fahrzeugs und Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung

    Welche Bedeutung hat die Nutzungsentschädigung für das Urteil?

    Sie betrifft nur die Höhe der Zahlung, die Konzerne bei einem Urteil an getäuschte Verbraucher leisten müssen. Sie richtet sich danach, wie sehr Sie Ihr Fahrzeug bereits genutzt haben. Für Nutzung dafür müssen Sie dem Verkäufer eine geringe Entschädigung zahlen, die mit dem Schadenersatz verrechnet wird, den Sie vom Verkäufer bekommen.

    Dennoch lohnt sich die Prüfung des eigenen Fahrzeugs auch bei älteren Modellen teilweise deutlich. Schließlich handelt es sich beim Wohnmobil um eine lang angelegte und teure Investition. Ob sich die Nutzungsentschädigung übrigens nach gefahrenen Kilometern oder dem Alter richtet, wurde von deutschen Gerichten unterschiedlich beurteilt.

    Nicht nur Fiat Ducato – Abgasskandal Urteil vielfach möglich

    Vom Fiat Abgasskandal sind Wohnmobile besonders häufig betroffen. Der Ducato ist für zahlreiche Hersteller eine solide Basis. Schade nur, dass die Italiener wie VW und Co. im großen Stil bei den Abgaswerten betrogen haben. Sie müssen die massive Wertminderung aber nicht hinnehmen.

    Machen Sie den Rechte-Check mit Decker und Böse Rechtsanwälte mbH und finden Sie heraus, ob Ihr Fahrzeug rechtswidrig manipuliert wurde. Wenn ja, können Sie bei einem Urteil tausende Euro an Schadenersatz erhalten oder gar die komplette Rücknahme verlangen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung für einen Überblick über die Rechtslage.

    „Ich habe mein manipuliertes Wohnmobil zurückgeben können und über 54.000 EUR zurückerhalten.“

    – Melanie Z.

    Wohnmobil Abgasskandal-Urteil: was Mandanten fragen

    Das liegt daran, dass ein Wohnmobil fast immer auf einer Basis aufgebaut wird, das von großen Auto-Konzernen kommt. Bestimmte Nutzfahrzeuge gängiger Hersteller, wie der Fiat Ducato, eignen sich besonders für alternative Aufbauten. Diese werden meist auch mit den gleichen Motoren ausgestattet.

    Es handelt sich dann um unterschiedliche Wohnmobile mit gleicher Basis. Da besonders gängige Motoren in den Abgasskandal verwickelt sind, sind auch automatisch viele Wohnmobilhersteller betroffen. Diese dürfte häufig gar keine Schuld an der Täuschung treffen, sie können die Verantwortung aber auch nicht einfach auf ihre Kunden schieben.

    Das liegt an der Trennung von Straf- und Zivilrecht. Die Tatsache, dass Strafverfolgungsbehörden im Abgasskandal tätig geworden sind, führt nicht automatisch zu Entschädigungszahlungen an die geschädigten Kunden. Es bietet aber eine Grundlage, anhand derer wir rechtlich argumentieren können.

    Es verwundert daher nicht, dass Verbraucher in der Vergangenheit bereits häufig Recht erhalten haben. Die Chancen stehen insgesamt auch heute noch gut. Man muss aber selbst aktiv werden. Freiwillig erstatten Hersteller leider gar nichts, selbst nachdem sie ihrer Täuschung überführt wurden.

    Leider müssen auch Sie den Rechtsweg gehen. Das Gute ist aber: Andere Kläger haben Ihnen Urteil für Urteil bereits den Weg geebnet. Viele Streitpunkte sind zum Thema Wohnmobil bereits behandelt worden und geben Orientierung für Ihren eigenen individuellen Fall.

    Dadurch ist eine Klage kein automatischer Selbstläufer, allerdings stehen die Chancen sehr gut, dass es sich für Sie deutlich lohnt. Das ist auch nur fair, denn der eigentlich Leidtragende im Abgasskandal sind schließlich Sie selbst und andere getäuschte Camper.

    Aller Wahrscheinlichkeit nach widerspricht der Konzern den Vorwürfen gar nicht erst, weil die Täuschung offensichtlich ist. Versäumnisurteil bedeutet, dass die Gegenseite nicht vor Gericht erschienen ist oder keine Angaben gemacht hat. Das deutsche Recht bietet die Möglichkeit, trotzdem ein Urteil zu fällen.

    Damit soll verhindert werden, dass Streitparteien Prozesse künstlich in die Länge ziehen, indem Sie nichts tun. Dass die Vertreter des italienischen Autobauers in einigen Fällen nicht einmal vor Gericht erschienen sind, spricht Bände.

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