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Private Krankenversicherung in der Rente

So wehren Sie sich gegen zu teure Tarife

  • Beitragserhöhung oft unwirksam
  • Rückerstattung auch rückwirkend möglich
  • weiterhin den niedrigeren, alten Beitrag zahlen

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Wenn die private Krankenversicherung in der Rente steigt, kann das viele Versicherte trotz der Altersrückstellungen enorm belasten. Dennoch nehmen Rentner die Tariferhöhungen häufig klaglos hin, statt deren Rechtmäßigkeit zu prüfen. Das nutzen Versicherungsunternehmen teilweise aus und passen Tarife an, ohne dass die rechtliche Grundlage dafür gegeben wäre. Unbegründete Beitragserhöhungen sind jedoch unwirksam. Wir prüfen für Sie vergangene Beitragserhöhungen und können Ihr Geld zurückholen, falls diese unrechtmäßig waren.

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Bei gleichbleibenden Leistungen Geld sparen

Als Rentner in der PKV automatisch Geld sparen

Die Notwendigkeit für gesundheitliche Versorgung in der Rente nimmt statistisch gesehen zu, da durch den natürlichen Prozess des Alterns auch die gesundheitlichen Risiken zunehmen. Damit die PKV-Beiträge im Alter nicht stärker ansteigen als in jüngeren Jahren, greifen hier bereits einige Mechanismen, die für eine natürliche Entlastung sorgen. Gleichzeitig stellt sich aber auch das Problem, dass das Einkommen in der Rente meist deutlich sinkt. Wer Geld sparen will, benötigt in der Regel weitere Hebel als die folgenden, die ohnehin bereits greifen:

  • 10 % Zusatzbeitrag für Altersrückstellung entfällt ab 60 Jahren
  • Altersrückstellungen federn Beitragserhöhungen in der Rente ab
  • Mit Renteneintritt entfällt die Krankentagegeldversicherung
  • Teilweise Zuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung möglich

Kosten für die Private Krankenversicherung in der Rente weiter reduzieren

Zwar findet in der Rente beispielsweise über die Altersrückstellung eine Entlastung statt, diese ist allerdings nur relativ und vermindert teilweise nur die Preissteigerung. Das bedeutet, dass es in der Regel trotzdem teurer wird. Wer die Beitragslast nun weiter reduzieren möchte, hat hierfür zwar viele Möglichkeiten, allerdings nur wenig Gute. So ist beispielsweise der Wechsel zurück in die GKV in den meisten Fällen nicht einmal möglich.

Sie haben in der Rente außerdem die Möglichkeit, Ihre Private Krankenversicherung zu kündigen und sich einen günstigeren privaten Anbieter zu suchen. Hierbei entfallen allerdings in der Regel Ihre Altersrückstellungen. Selbst wenn Sie einen günstigeren Versicherer finden, wird es dadurch meist trotzdem nicht günstiger. Der Wechsel in Standardtarif bzw. Basistarif verursacht Leistungseinbußen, die Sie gerade in der Rente eher vermeiden wollen.

„Ich habe eine Rückzahlung von knapp 9.300€ erhalten. Dank der Prüfung durch die Spezialisten spare ich jetzt sogar noch 100€ monatlich.“

– Johannes S.

Erhöhung der PKV: Rente spielt keine entscheidende Rolle

Ihre Private Krankenversicherung sollte in der Rente grundsätzlich nicht stärker steigen als für andere Versicherte im selben Tarif. Versicherer erhöhen jedoch häufig unbegründet die Beiträge. Ob Sie als Rentner auf das Geld angewiesen sind oder nicht: dem Versicherer unnötig hohe Beiträge schenken brauchen Sie definitiv nicht. Hier bietet sich sowohl für Rentner als auch für Erwerbstätige eine Möglichkeit, Geld zu sparen.

Die meist mit steigendem Alter höheren Gesundheitskosten sind in den Tarifen Ihrer PKV an sich berücksichtigt und bedürfen keiner gesonderten Tarifanpassung. Da Gesundheitskosten aber auch allgemein steigen, sind Erhöhungen teilweise nötig, die dann aber alle Versicherten im gleichen Tarif zu spüren bekommen. An Erhöhungen sind aber hohe Hürden gesetzt. Wurden die Vorgaben nicht eingehalten, können Sie zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten.
 

PKV-Beitrag als Rentner steigt: Wann ist das rechtmäßig?

Wenn Sie in der Rente eine erhöhte Private Krankenversicherung überrascht, ist das nicht immer rechtens. Nur in bestimmten Fällen dürfen Versicherungsunternehmen überhaupt Tarifsteigerungen vornehmen. Zwar werden Beitragssteigerungen eigentlich von sog. Treuhändern geprüft: Allerdings werden diese in der Regel von den Versicherungsunternehmen mit der Prüfung beauftragt. Hier liegt also bereits ein Interessenkonflikt im System.

Die Private Krankenversicherung darf nur in folgenden Fällen steigen:

  • Gesundheitskosten sind mehr als 10 % gestiegen 
  • Alter der Versicherten ist mindestens um 5 % gestiegen 
  • Preissteigerung kann ausreichend begründet werden

Private Krankenversicherung in der Rente: Beiträge prüfen!

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Die Private Krankenversicherung ist für Rentner häufig trotz Altersrückstellungen eine große Belastung.

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Wechsel von Tarif und Krankenkasse haben teils gravierende Nachteile und sind schlechte Optionen.

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Stattdessen sollten Sie die Beitragshöhe der Privaten Krankenversicherung prüfen lassen. Diese ist häufig unrechtmäßig.

oder
0221 - 29270 - 5

Weitere Hürden für steigenden PKV-Beitrag in der Rente

Abgesehen vom Erreichen der Schwellenwerte bezüglich Gesundheitskosten und Alter der Versicherten gibt es noch weitere Hürden für eine Beitragserhöhung in der Privaten Krankenversicherung. Denn in der Rente gelten die gleichen Anforderungen wie in jedem anderen Lebensabschnitt. Insbesondere die Begründung ist entscheidend. Sie darf nicht nur floskelhaft oder in sog. „Juristendeutsch“ verfasst sein, sondern muss für Laien verständlich sein und relevante Argumente enthalten.
Sofern dies nicht erfüllt ist und Ihnen die Begründung nicht in einem analogen Schreiben zugestellt wird, ist die PKV-Beitragserhöhung unwirksam. Da viele Versicherer dies nicht berücksichtigt haben und trotzdem Preise erhöht wurden, haben Sie gute Chancen, sowohl aktuelle Beiträge als auch vergangene zurückzufordern. Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen und setzen Sie Ihr Recht durch. Dafür steht Ihnen jederzeit unsere kostenlose Erstberatung zur Verfügung. 

Wie kann man als Rentner gegen Preissteigerungen nach einem Lockangebot vorgehen?

Eine Klage ist in diesem Fall ein geeignetes rechtliches Mittel, das Ihnen auch zusteht. Es ist leider oft so, dass Versicherungsgesellschaften attraktive Lockangebote unterbreiten. Solche finden sich besonders auf Vergleichsseiten im Netz. Wer dann einen Vertrag eingeht, bekommt zwar im ersten Jahr meist gute Konditionen, muss jedoch oft bereits im zweiten Jahr mit horrenden Beiträgen rechnen. Damit kompensieren die Versicherer den anfangs günstigen Tarif. 
Dieses Vorgehen ist jedoch rechtlich nicht erlaubt und dagegen können Sie vorgehen. Im Falle einer solchen nachträglichen Beitragserhöhung ist diese unwirksam und Sie können gegen die Private Krankenversicherung klagen. Mit hohen Erfolgsaussichten erhalten Sie Ihr zu viel gezahltes Geld auch zurück. Darüber hinaus können Sie sich auf den letzten rechtmäßigen Tarif zurücksetzen lassen. Das geht sogar rückwirkend für mehrere Beitragserhöhungen auf einmal.

Jetzt in 3 Schritten Beiträge zurückfordern

  • Daten einreichen: Versicherungsdaten eintragen & absenden.
  • Kostenlose Beratung: Unverbindliche Erstberatung nutzen.
  • Rückerstattung: zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten.

Fazit: Als Rentner PKV-Beitrag zurückfordern – jetzt prüfen lassen

Ist eine Tarifanpassung in der Rente unwirksam, muss die Private Krankenversicherung das zu viel gezahlte Geld zurückgeben und hierfür sogar Zinsen bezahlen. Da das im Idealfall bis zu drei Jahre rückwirkend gelingen kann, summiert sich das schnell auf tausende Euro. Sie erreichen das jedoch nicht auf eigene Faust. Würde man Ihnen mit Kulanz begegnen, hätte die unrechtmäßige Preissteigerung schon gar nicht stattgefunden.

Mit rechtlicher Hilfe haben Sie aber gute Chancen, Ihre unrechtmäßige PKV-Beitragserhöhung zurückzufordern. Egal, ob es sich um Ihren eigenen Versicherungsvertrag handelt oder ob Sie sich um die Finanzen von Angehörigen in der Rente kümmern – holen Sie sich zu viel gezahlte Beiträge wieder zurück! Hierfür ist eine Prüfung durch unsere Experten für Versicherungsrecht ein erster wichtiger Schritt. In unserer kostenlosen Erstberatung erfahren Sie mehr. 

Das sagen unsere Mandanten

C
Caroline S.

Meine Beitragserhöhung war unwirksam und ich konnte eine Rückzahlung geltend machen. Diesen Service kann ich nur empfehlen.

R
Rajko K.

Dank den Anwälten habe ich rückwirkend eine stolze Summe zurückerhalten und spare sogar monatlich beim Beitrag.

J
Jens H.

Die Abwicklung war wirklich unkompliziert und unbürokratisch. Jetzt kann ich wieder ohne Sorge zum Arzt gehen.

D
David N.

Meine Beitragserhöhung konnte erfolgreich rückgängig gemacht werden. Vielen Dank!

Private Krankenversicherung Rente: Häufige Fragen

Ja, die Verjährungsfrist liegt meist bei drei Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen die Tarifanpassung mitgeteilt wurde. Da es sich bei einer Beitragserhöhung für Rentner oft um große Beträge handelt, gibt es letztlich eine hohe Summe, die Sie zurückfordern können.


Sobald Sie eine Klage gegen die Private Krankenversicherung eingereicht haben, wird die Verjährungsfrist außerdem gestoppt und Sie haben mehr Zeit, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Es lohnt sicher daher fast immer, die Preiserhöhung zumindest zu prüfen. Dank unserer kostenlosen Erstberatung inklusive Prüfung fallen für Sie hierfür keinerlei Kosten an. Dieser erste Schritt ist daher immer eine gute Option. 

Nein, grundsätzlich erhöht die Private Krankenversicherung im Rentenalter nicht zwingend die Beiträge. Für die PKV gelten bei Rentnern die gleichen Hürden für Preissteigerungen wie bei allen anderen Versicherten. Da für viele Menschen im Rentenalter die ohnehin hohen Tarifgebühren oft eine starke Belastung sind, sollten Sie zumindest prüfen, ob vergangene Preiserhöhungen rechtmäßig waren.


Mit hoher Wahrscheinlichkeit können Sie auch rückwirkend Geld zurückbekommen, sofern die Verjährungsfrist von drei Jahren nicht überschritten ist. Setzen Sie sich im Falle unrechtmäßiger Tarifanpassungen gegen die Private Krankenversicherung zur Wehr und holen Sie sich rechtlichen Beistand. Als erfahrene Spezialisten im Versicherungsrecht unterstützen wir Sie gerne dabei. So oder so immer mit einer kostenfreien Erstberatung!

Ja, Sie können Ihre private Krankenversicherung im Ruhestand kündigen, wenn Sie dies wünschen. Hierbei ist aber besonders Vorsicht geboten! Mit der Kündigung geht häufig der Verlust der Altersrückstellungen einher. Aus diesem Grund lohnt sich das nur in den wenigsten Fällen. Das gilt besonders für die Rente, da Sie dann bereits lange in die PKV einbezahlt haben und nun eigentlich von Ausschüttungen aus den Altersrückstellungen profitieren würden.


Privatversicherte finden sich hier häufig in der Zwickmühle. Rein rechtlich gesehen, können Sie nämlich jederzeit aus Ihrer Privaten Krankenversicherung aussteigen und sich einen anderen Versicherer holen. Praktisch sind Ihnen allerdings die Hände gebunden, da Sie herbe Verluste in Kauf nehmen müssten. Das wird auch verstärkt, da ab einem Lebensalter von 55 Jahren die Rückkehr von der Privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche Krankenkasse praktisch unmöglich ist. Wenn Sie Geld sparen möchten, sollten Sie deshalb zunächst die Höhe Ihrer Beiträge überprüfen lassen.


Nutzen Sie hierfür einfach unseren Service der kostenlosen Erstberatung.

Rein theoretisch ist diese Möglichkeit denkbar. Ab einem Alter von 55 Jahren ist das aber praktisch ausgeschlossen und für Sie in der Rente deshalb normalerweise keine Option. Während Sie beispielsweise während Ihrer Erwerbstätigkeit noch die Möglichkeit haben, sofern Sie Geringverdiener sind und Ihr Ehepartner Sie in der GKV mitversichern kann, entfällt diese Option in der Rente logischerweise.


Die Entscheidung für die Private Krankenversicherung ist deshalb für viele Versicherte in der Praxis bindend.

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, die Beiträge für Ihre private Krankenversicherung im Ruhestand zu bezahlen, sollten Sie mit Ihrem Versicherungsanbieter über alternative Zahlungsoptionen sprechen. Einige Anbieter bieten beispielsweise spezielle Tarife für Rentner an oder ermöglichen eine Umstellung auf einen günstigeren Tarif. Dabei verlieren Sie aber immer Leistungen. Gerade in der Rente werden umfassende Leistungen aber mit zunehmendem Alter immer wichtiger.

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