Zu hohe Bankgebühren zurückfordern nach BGH-Urteil möglich
Banken müssen Gebühren-Rückerstattung leisten
- Verträge vorzeitig beenden
- gegen unberechtigte Forderungen wehren
- Zinsen und Gebühren zurückfordern

Zahlreiche Banken und Sparkassen haben in den vergangenen Jahren unzulässige Bankgebühren erhoben, sie erhöht oder Kontomodelle geändert. Dem schob der BGH im April dieses Jahres nun einen Riegel vor. Welche Gebühren Sie nicht bezahlen müssen und wie Sie zu Unrecht erhobene Bankgebühren zurückfordern können, erfahren Sie hier!
Inhaltsverzeichnis
Schweigen als Zustimmung? So tricksen Banken bei der Gebührenerhöhung
Es reichte bislang aus, wenn Banken und Sparkassen ihre Kunden mindestens zwei Monate vorher darüber informierten, dass sie ihre Preise oder Geschäftsbedingungen ändern würden. Widersprachen die Kunden nicht, galt die Änderung als vereinbart.
Dagegen klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und forderte ein Verbot von Vertragsänderungen nur durch Mitteilung an den Kunden.
Schweigende Zustimmung nicht nur für höhere Bankgebühren
Doch zu genau diesem Zweck nutzten Banken die Klauseln. Nicht etwa, um einzelne Anpassungen hier und da vorzunehmen. Sondern um wesentliche Änderungen am Vertrag durchzuführen wie z.B. die erweiterte Datenerhebung, Preiserhöhungen bei Bank-Diensten oder aktualisierte Kontenmodelle.
Auf diese Weise können Banken ganz nebenbei das gesamte Vertragsgefüge einseitig umgestalten.
Erhöhte Bankgebühren zurückfordern: Das Urteil des BG
In seinem Urteil vom 27. April 2021 verkündete der BGH, dass solche Klauseln die Kunden in unangemessener Weise benachteiligen. Demnach dürfen diese nicht so offen formuliert sein, dass der gesamte Vertrag ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden geändert werden könne.
Erhöhte Bankgebühren: Rückerstattung fordern
Wahrscheinlich ist es Ihnen auch schon aufgefallen: Die Kosten für Ihr Konto sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Laut Statistischem Bundesamt haben Inhaber eines Girokontos im Oktober 2020 6,4 Prozent mehr dafür bezahlt als im Jahr zuvor.
Jetzt mit Decker & Böse Bankgebühren zurückfordern!
Sie haben in den vergangenen Jahren Post von Ihrer Bank erhalten, in der Sie über die Erhebung oder Erhöhung von Gebühren benachrichtigt wurden? Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind diese Vertragsänderungen unzulässig. Das BGH-Urteil ermöglicht Ihnen jetzt die Rückerstattung Ihrer Bankgebühren.
Bankgebühren per Musterbrief zurückfordern? Wir raten davon ab!
Lassen Sie Ihre Rückerstattungsansprüche anwaltlich prüfen. Grundsätzlich können Sie per Musterbrief auch auf eigene Faust versuchen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Doch mit anwaltlicher Unterstützung sind Ihre Erfolgschancen erheblich höher.
Erfolge unserer Mandanten
Bankgebühren zurückfordern: Anwaltliche Hilfe lohnt sich
Unsere Erfahrung zeigt: Aus freien Stücken zahlen Banken unrechtmäßig erhobene Gebühren oder Preiserhöhungen nicht zurück. Wir raten Ihnen daher, sich an einen auf das Bankenrecht spezialisierten Anwalt zu wenden.
Bankgebühren: Wir prüfen Ihre Rechtsansprüche bei kostenloser Erstberatung
Mit hoher Expertise in diesem Rechtsbereich vertritt Sie die Rechtanwaltskanzlei Decker & Böse sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Gerne prüfen wir Ihre Chancen auf Rückerstattung Ihrer Bankgebühren in einer kostenlosen Erstberatung und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen.
Bankgebühren zurückfordern: Fragen und Antworten
Zwar richtet sich das Urteil des BGH in diesem konkreten Fall gegen die Postbank. Da aber andere Banken und Sparkassen sich ähnlicher oder teilweise derselben Klauseln in den AGB bedienten, betrifft es die gesamte Bankenbranche.
Sollten Sie also bei einer anderen Kreditanstalt als der Postbank ein Konto führen, haben Sie dennoch die Möglichkeit und das Recht, Ihre Bankgebühren zurückzufordern. Außerdem können Sie Ihre Bank auffordern, auch andere Vertragsänderungen zurückzunehmen, sofern Sie diesen nicht explizit zugestimmt haben. Es lohnt sich in jedem Fall, Ihre Rechtsansprüche prüfen zu lassen.
Unzulässige Veränderungen beziehen sich nicht nur auf Preiserhöhungen. Auch vertragliche Änderungen wie beispielsweise die Umstellung des Kontomodells, geänderte oder erweiterte Datenerhebung, Zinsänderungen sowie Änderungen der AGB fallen in den Bereich der Unzulässigkeit und sind somit unwirksam. Kraft des aktuellen BGH-Urteils können Sie z.B. Kontoführungsgebühren von Girokonten, Tagesgeldkonten, Wertpapierdepots oder Sparplänen zurückverlangen.
Verbraucherzentralen melden, dass Banken Konten schon gekündigt haben, nachdem Kunden Ihre Bankgebühren zurückverlangten. Unserer Ansicht nach ist dies rechtswidrig. Denn: Banken dürfen Konten nur kündigen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Eine Rückforderung unrechtmäßig erhobener Entgelte gehört nach Einschätzung unserer Experten nicht dazu.
Welche Verjährungsfrist für die Rückerstattung von Bankgebühren gilt, ist noch nicht abschließend geklärt. Fest steht jedoch: Wurden Sie in den vergangenen drei Jahren mit unrechtmäßigen Bankengebührenerhöhungen belastet, so können Sie diese auf jeden Fall zurückfordern. Das bedeutet: Unzulässige Gebühren aus dem Jahr 2018 können bis zum 31. Dezember 2021 zurückgefordert werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht sogar davon aus, dass eine Verjährung erst nach zehn Jahren eintritt.