Entschädigung im Dieselskandal: Jetzt Schadensersatz sichern
Schadensersatz für Dieselfahrzeuge im Abgasskandal
Der weltweite Skandal über unzulässig eingebaute Abschalteinrichtungen bei Dieselmotoren zieht weite Kreise. Fast alle namhaften Automobilhersteller haben manipuliert. Den geschädigten Verbrauchern steht wegen betroffener Dieselfahrzeuge Entschädigung zu. Hier erfahren Sie, wie Sie für Ihren Diesel – ganz gleich, ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen – Schadensersatz bestmöglich durchsetzen können.
Inhaltsverzeichnis
Geld zurück für Ihren Diesel
Im Dieselskandal ist es jedem geschädigten Käufer zu empfehlen, gegen seinen jeweiligen Automobilkonzern vorzugehen. Durch den Einbau illegaler Abschalteinrichtung wurden Sie gezielt von Volkswagen, Mercedes, Audi und weiteren Auto-Konzernen getäuscht. Statt einem umweltfreundlichen Diesel haben Sie das genaue Gegenteil erhalten. Durch die dreiste Manipulation droht für einige Diesel-Modelle sogar ein Fahrverbot. Das kann zwar durch ein Software-Update verhindert werden, jedoch sind die Folgen einer solchen Nachrüstung nicht absehbar. Anzunehmen ist, dass die maximale Fahrleistung Ihres Diesels durchaus abnehmen kann.
Automarken und Modelle mit Anspruch auf Schadensersatz
Entschädigung fordern können alle Käufer, die vom Hersteller vorsätzlich getäuscht wurden. Die Marke oder das Modell spielen hierbei keine Rolle. VW, Mercedes, Audi, Skoda, Seat, BMW, Opel oder Porsche und weitere Hersteller sind betroffen. In den meisten Fällen erfahren Autofahrer durch eine Rückrufaktion, dass eine Abschalteinrichtung in Ihrem Fahrzeug verbaut wurde. Haben Sie ein solches Schreiben vom Hersteller oder sogar vom Kraftfahrt-Bundesamt erhalten, ist das ein klares Indiz für die Manipulation.
Wann Sie für Ihren Diesel eine Entschädigung fordern können
Eine Rückrufaktion ist bereits ein Hinweis darauf, dass Sie einen Anspruch haben könnten. Doch auch bei Fahrzeugen, für die kein solches Schreiben versendet wurde, kann eine Entschädigung durchgesetzt werden. Wichtig ist nur, dass eine vorsätzliche Abgasmanipulation am Fahrzeug nachgewiesen werden kann. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Chancen. Nutzen Sie hierfür unseren Diesel-Check und die kostenlose Erstberatung. Unsere Experten prüfen, ob Sie Entschädigung fordern können und wie diese durchgesetzt werden kann. Anschließend können Sie sich immer noch entscheiden, ob Sie diesen Weg gehen.
Schadensersatz oder Rückerstattung im Dieselskandal
Vom Abgasskandal betroffene Dieselfahrer haben verschiedene Möglichkeiten auf Entschädigung. Sie können ein mangelfreies und vergleichbares Ersatzfahrzeug fordern. Alternativ können Sie ihr Fahrzeug gegen die Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückgeben. Oder Sie behalten Ihr Fahrzeug und erhalten bis zu 25% des Kaufpreises zurück.
Schadensersatz und kostenlose Nachrüstung im Dieselskandal
Zudem können Verbraucher auf finanziellen Schadensersatz oder eine kostenlose Nachrüstung klagen. Beim Schadensersatz sind bis zu 25 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises möglich, zudem behalten Sie Ihren Wagen. Holen Sie sich im Abgasskandal Ihr Geld zurück.
Nutzungsentschädigung bei Rückgabe des Dieselfahrzeugs
Die Nutzungsentschädigung ist ein finanzieller Ausgleich für gefahrene Kilometer, die im Vergleich jedoch häufig sehr gering ausfällt. Grundlage für die Nutzungsentschädigung ist die maximale Laufleistung Ihres Fahrzeugs. Beispiel: Die maximale Laufleistung Ihres Fahrzeugs beträgt 300.000 Kilometer und Sie sind 30.000 Kilometer gefahren. In diesem Fall beträgt die Nutzungsentschädigung 10% des Kaufpreises.
Anspruch auf Entschädigung trotz Nachrüstung
Wenn Sie bereits ein Software-Update bei Ihrem Diesel durchführen haben lassen, heißt das nicht, dass Sie kein Recht mehr auf Entschädigung gegenüber dem Hersteller haben. Das hat auch der BGH mit einem Urteil vom 25. Mai 2020 bestätigt.
Um mit der Klage Erfolg zu haben, muss die eingebaute Abschalteinrichtung nachgewiesen werden. Durch einen Rückruf und die Nachrüstung wird diese jedoch beseitigt. Doch auch hier gibt es Mittel, um erfolgreich auf Schadensersatz zu klagen.
Erfolge unserer Mandanten
Unsere Erfahrungen im Dieselgate
Unsere Kanzlei konnte im Dieselskandal bereits gute Erfahrungen mit Klagen gegen VW, Seat, Porsche und andere Automobilriesen sammeln. In vielen Prozessen und Einzelklagen konnten wir hohe Schadensersatzansprüche für unsere Mandanten geltend machen. Als eine der führenden Verbraucherkanzleien in Deutschland achten wir selbstverständlich auf eine bestmögliche Ausgangslage. In einer kostenlosen Erstberatung geben wir auch Ihnen Auskunft über Ihre Ansprüche und die genauen Chancen. Nutzen Sie dieses unverbindliche Angebot.
Entschädigung für Ihren Diesel ohne Kostenrisiko
Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, tragen Sie in der Regel kein Kostenrisiko. Doch auch andere Rechtsschutzversicherungen übernehmen häufig die Kosten für eine solche Klage. Gerne rechnen wir mit Ihrem Versicherer ab, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Auch wenn Sie nicht im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, ist das kein Hindernis, ohne eigenes Kostenrisiko zu klagen. Wir haben bereits zahlreiche Prozesskostenfinanzierungen für unsere Mandanten organisiert. Sprechen Sie uns in einem Beratungsgespräch einfach darauf an.
Ihre Anwälte für eine Entschädigung im Dieselskandal
Gegen Automobilkonzerne wie Volkswagen, Mercedes, BMW oder Opel brauchen Sie einen kompetenten und durchsetzungsstarken Partner an Ihrer Seite. Als eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal in Deutschland können wir Ihnen die bestmögliche Beratung und Vertretung garantieren. Durch unzählige Verfahren im Dieselskandal haben wir die nötige Erfahrung gesammelt, um zielführend auch Ihre Entschädigung geltend zu machen. Profitieren Sie davon und nehmen Sie jetzt Kontakt mit unseren Anwälten auf. Wir stehen auf Ihrer Seite.
FAQ Entschädigung im Dieselskandal
Wurden bei Ihrem Fahrzeug die Abgaswerte mittels einer illegalen Abschalteinrichtung vorsätzlich manipuliert, steht Ihnen Schadensersatz zu. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie einen Gebrauchtwagen oder einen Neuwagen gekauft haben. Auch Leasing-Kunden mit Kaufoption können Entschädigung fordern.
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Die besten Chancen auf einen möglichst hohen Schadensersatz haben Sie mit einer Einzelklage.
Das Anspruchsrecht gegenüber dem Hersteller erlischt drei Jahre nach Bekanntwerden der Manipulation. Viele Juristen sind der Meinung, dass ein solches Bekanntwerden etwa erst durch einen offiziellen Rückruf beginnt. Gerne klären wir mit Ihnen in einer kostenlosen Erstberatung, ob Ihre Ansprüche verjährt sind oder nicht.
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Selbst wenn die dreijährige Frist bereits verstrichen ist, bleiben Restansprüche für Verbraucher vorhanden. So kann ein Restschadensersatzanspruch durchgesetzt werden. Dieser kann bis zu zehn Jahre nach Fahrzeugkauf geltend gemacht werden. Gerne beraten wir Sie ausführlich darüber.
Durch die bisherigen Urteile deutscher Gerichte kann man zwei Formeln zur Berechnung von Schadensersatz für einen Diesel im Abgasskandal heranziehen. Hier unterscheidet man zwischen Neuwagen und Gebrauchtwagen. Bei Neuwagen kommt meist folgende Formel zur Anwendung: Kaufpreis (brutto) x gefahrene Kilometer / voraussichtliche Gesamtlaufleistung. Gerne berechnen wir in einer kostenlosen Erstberatung Ihren konkreten Schadensersatz.
Klagen Sie auf Rückabwicklung kann es sein, wird vom Kaufpreis eine sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen. Die Nutzungsentschädigung wird anhand der bereits gefahrenen Kilometer berechnet. Zur Berechnung der Nutzungsentschädigung ist die angenommene maximale Laufleistung Ihres Fahrzeugs wichtig. Liegt diese z. B. bei 400.000 Kilometern und Sie sind 40.000 Kilometer gefahren, dann beträgt die Nutzungsentschädigung 10% des Kaufpreises. Für Vielfahrer kann es deshalb lukrativer sein, das Fahrzeug zu behalten und auf Schadensersatz zu klagen.
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