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Dieselskandal-Entschädigung: Klagechancen sind nochmals gestiegen

Wie Sie Entschädigung für betroffene Dieselfahrzeuge durchsetzen

  • Schadensersatz: bis zu 15% des Kaufpreises
  • Keine Fahrzeugrückgabe erforderlich
  • Schadensersatz trotz bereits verkauftem Auto

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Viele getäuschte Kunden können im Dieselskandal Entschädigung durchsetzen. Die weltweite Affäre über unzulässig eingebaute Abschalteinrichtungen bei Dieselmotoren zieht immer noch weite Kreise. Fast alle namhaften Automobilhersteller haben manipuliert. Dabei haben die Konzerne offenbar wenig aus dem Dieselskandal gelernt, denn nun stehen die sog. Thermofenster im Fokus der Öffentlichkeit. Hier erfahren Sie, wie Sie für Ihren Diesel bestmöglich eine Entschädigung durchsetzen können.

Bekannt aus:

CTA Auto und Schadensersatz

Entschädigung für den Diesel gegen die Automobilkonzerne durchsetzen

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Update zur Dieselskandal-Entschädigung vom 08.11.2022

Laut EuGH darf die Deutsche Umwelthilfe gegen Typengenehmigungen des Kraftfahrbundesamtes klagen. Im selben Atemzug erklärt der Europäische Gerichtshof Thermofenster seien illegal und bekräftigt damit auch schon seine frühere Positionierung. Das könnte die Rücknahme der Typenzulassung vieler Fahrzeug zur Folge haben. Es drohen Fahrverbote in Innenstädten bis hin zu Stilllegungen.

Die temperaturabhängigen Abschalteinrichtungen sind bei fast allen Herstellern verbaut und dürften nun eine weitere massive Klagewelle lostreten. Das betrifft Mercedes, Audi und viele andere Hersteller. Besonders schwierig wird es auch für VW. Wir erwarten ein BGH-Urteil zu Thermofenstern, das der Position des EuGH folgen dürfte.

Diesel-Entschädigung steht allen getäuschten Käufern zu

Im Dieselskandal ist es jedem geschädigten Käufer zu empfehlen, gegen den jeweiligen Hersteller vorzugehen. Durch den Einbau illegaler Abschalteinrichtung wurden die Zulassungsbehörden und in der Folge auch Sie selbst als Verbraucher getäuscht. Statt einem umweltfreundlichen Diesel haben Sie das exakte Gegenteil erhalten.

Durch die dreiste Manipulation droht für einige Diesel-Modelle sogar die Stilllegung, weil Typengenehmigungen zurückgenommen werden können. Das kann zwar theoretisch durch ein Software-Update verhindert werden, jedoch sind die Folgen einer solchen Nachrüstung nicht absehbar. Verbraucher berichten von Einschränkungen der Motorleistung, erhöhtem Verbrauch und sogar Schäden am Motor.

Software-Updates für den Diesel sind kein Schadensersatz

Rechtlich gesehen müssen Sie so gestellt werden, als hätte es den Dieselskandal nicht gegeben. Gerade deshalb ist es mit den von vielen Herstellern angebotenen Software-Updates leider nicht getan. Diese können diesen Effekt nämlich nicht erzielen. Es handelt sich dabei nur um das Kaschieren von Problemen und keineswegs um eine Lösung.

Wäre es so einfach, hätte man im Vorfeld gar nicht manipulieren brauchen. Beispielsweise haben einige Nachrüstungen gar nicht den gewünschten Effekt, Grenzwerte einzuhalten. Diese werden weiterhin überschritten. Rückrufe und Fahrverbote drohen somit immer noch. Außerdem hängt den betroffenen Diesel-Modellen das Stigma des Abgasskandals weiterhin an, was ihren Wert mindert.

Dieselskandal-Schadensersatz: Automarken und Modelle

Alle Käufer, die vom Hersteller vorsätzlich getäuscht wurden, können für ihren Diesel Entschädigung beanspruchen. Marke, Modell sowie Neu- oder Gebrauchtwagen spielen dann keine Rolle. Vom Dieselskandal betroffene Autos finden sich außerdem bei fast allen Herstellern:

  • Volkswagen
  • Mercedes
  • Audi
  • Skoda
  • Seat
  • BMW
  • Opel
  • Porsche
  • Fiat
  • Iveco 

Dazu kommen noch viele weitere Marken, bei denen im Laufe des Dieselskandals ständig neue Ermittlungen eingeleitet werden.

„Obwohl wahrscheinlich sehr viele Kläger bei der Kanzlei sind, ist die Bearbeitung sehr ordentlich. Natürlich gibt es Wartezeiten und telefonische Kontaktaufnahme kann schon mal etwas dauern. Aber im Rückblick ist die geleistete Arbeit sehr zufriedenstellend!“

– Daniel M.

Rückrufe sind oft Indiz für hohe Chance auf Abgasskandal-Entschädigung

In den meisten Fällen erfahren Autofahrer durch eine Rückrufaktion, dass eine Abschalteinrichtung in Ihrem Fahrzeug verbaut wurde. Haben Sie ein solches Schreiben vom Hersteller oder sogar vom Kraftfahrt-Bundesamt erhalten, ist das ein klares Indiz für die Manipulation. Es ist aber auch bei weitem nicht das einzige Verdachtsmerkmal.

In vielen Fällen wurden Verbraucher schlicht noch nicht über die Vorrichtungen an Ihrem Fahrzeug aufgeklärt. Es kann also auch eine Entschädigung durchgesetzt werden, wenn Sie kein solches Schreiben erhalten haben. Wichtig ist nur, dass eine vorsätzliche Abgasmanipulation am Fahrzeug nachgewiesen werden kann.

Chancen auf Schadensersatz im Dieselskandal von Vorsatz und Fahrlässigkeit abhängig

Nach aktueller Rechtsprechung des BGH müssen Verbraucher noch eine vorsätzliche Täuschung nachweisen. Wo der Dieselskandal bereits aufgearbeitet ist, ist das relativ unkompliziert. In anderen Fällen kann es aufwendiger sein, was unter anderem Zeit kostet. Durch anstehende Rechtsprechung des EuGH wird der BGH seine Position aber aller Wahrscheinlichkeit nach ändern müssen.

Wahrscheinlich wird dann Fahrlässigkeit ausreichen, was deutlich einfacher nachzuweisen ist. Die Klagechancen steigen dadurch nochmal deutlich. Wir haben hier unsere Detailseiten zum anstehenden BGH-Urteil und zum EuGH-Urteil verlinkt. Dort finden Sie alle Informationen zur aktuellen Entwicklung.

Neue Urteile machen Entschädigung im Dieselskandal voraussichtlich einfacher

Erwartet wird, dass einerseits die Klagechancen steigen und zum anderen viel mehr Verbraucher klagen können. Zu betonen ist deshalb: Die Entwicklungen sind für alle Diesel-Fahrer interessant und Sie sollten sich zumindest damit vertraut machen. Das gilt ganz besonders für Fahrzeugbesitzer, auf die eines oder mehrere der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Anspruch wäre eigentlich schon verjährt
  • Klagechancen wurden früher noch gering oder mittelmäßig eingeschätzt
  • im Fahrzeug ist ein Thermofenster verbaut

Besonders die Thermofenster sind extrem wichtig. Diese sind nämlich bei fast allen Herstellern von Diesel-Fahrzeugen zum Einsatz gekommen. Der Kreis der Klageberechtigten weitet sich damit massiv aus und betrifft nahezu alle Diesel-Kunden.

Dieselskandal-Entschädigung einklagen und profitieren

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Der Dieselskandal bietet getäuschten Verbrauchern weitreichende Möglichkeiten Schadensersatz durchzusetzen.

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Musterfeststellungsklage und freiwillige Angebote der Hersteller haben stets viel zu wenig Entschädigung eingebracht.

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Eine Individualklage ermöglicht Ihnen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Dieselskandal. Jetzt kostenlose Erstprüfung anfordern.

oder
0221 - 29270 - 1

Dieselskandal: Schadensersatz-Optionen im Überblick

Vom Dieselskandal betroffene Autofahrer haben verschiedene Möglichkeiten auf Entschädigung. Sie können im Rahmen der Gewährleistung gegenüber dem Händler ein mangelfreies und gleichwertiges Ersatzfahrzeug einfordern. Alternativ können Sie ihr Fahrzeug gegen die Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückgeben. Oder Sie behalten Ihr Fahrzeug und erhalten bis zu 25% des Kaufpreises zurück.

Die Frage welche Option die beste ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Beispielsweise ist die Gewährleistung bei Neuwagen nur zwei Jahre ab Kaufdatum durchsetzbar und bei Gebrauchtwagen ein Jahr. Für Fahrzeuge mit sehr hohem Kilometerstand lohnt sich außerdem der Schadensersatz mehr als die Rückabwicklung. Welche Option in Ihrem Fall die beste ist, klären wir für Sie im Detail.

Anspruch auf Abgasskandal-Entschädigung trotz Nachrüstung

Wenn Sie bereits ein Software-Update bei Ihrem KFZ durchführen haben lassen, können Sie immer noch ein Recht auf Entschädigung gegenüber dem Hersteller haben. Das hat auch der BGH mit einem Urteil vom 25. Mai 2020 (Az. VI ZR 252/19) bestätigt. Um mit der Dieselskandal-Klage Erfolg zu haben, muss die eingebaute Abschalteinrichtung nachgewiesen werden.

Durch einen Rückruf und die Nachrüstung könnte diese aber beseitigt worden sein. Doch auch hier gibt es Mittel, um erfolgreich auf Entschädigung zu klagen. Das liegt unter anderem auch daran, dass die Updates den Mangel häufig gar nicht beheben. Schwerwiegendes Beispiel: Beim VW-Motor EA189 wurden mit den Thermofenstern einfach neue Abschalteinrichtungen eingesetzt.

Gute Erfolgsaussichten im Abgasskandal für Schadensersatz durch Individualklage

Zahlreiche Urteile der Gerichte in Deutschland stärken Sie als Verbraucher gegenüber den Automobilkonzernen – und das über alle Instanzen hinweg. In vielen Fällen konnte ein vorsätzliches, sittenwidriges Täuschen durch die Hersteller belegt werden. Auf diese Urteile können Sie sich nun berufen, da andere Verbraucher den Klageweg schon erfolgreich bestritten haben.

Mit jedem neuen Urteil haben Sie bessere Chancen, sollten aber trotzdem keine Zeit verlieren. Die Verjährung kann Ihre Ansprüche bedrohen. Die Chancen auf Entschädigung im Dieselskandal stehen insgesamt gut. Sie müssen jedoch aktiv werden, denn die Automobilriesen entschädigen Sie nicht freiwillig. Wenn Sie noch unschlüssig sind, sollten Sie zunächst zumindest juristischen Rat einholen.

Erfolge unserer Mandanten

Audi: LG Kassel
A8 4.2 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines A8 4.2 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Mercedes-Benz: LG Köln
GLK 220 CDI

Der Daimler Konzern wird im Fall eines GLK 220 CDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Seat: LG Darmstadt
Alhambra 2.0 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines Alhambra 2.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Audi: LG Koblenz
Q7 3.0 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines Q7 3.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
VW: LG Stade
Touran 2.0

Der VW Konzern wird im Fall eines Touran 2.0 in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Mercedes-Benz: LG München
C 220 CDI 2.0

Der Daimler Konzern wird im Fall eines C 220 CDI 2.0 in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:

Viele Dieselfahrer erreichen Entschädigung mit Erfahrungen unserer Kanzlei

Als eine der führenden Verbraucherkanzleien in Deutschland achten wir selbstverständlich auf eine bestmögliche Ausgangslage. Unsere Kanzlei konnte im Dieselskandal bereits gute Erfahrungen mit Klagen gegen VW, Seat, Porsche und andere Automobilriesen sammeln. In vielen Prozessen und Einzelklagen konnten wir hohe Schadensersatzansprüche für unsere Mandanten geltend machen.

Unser kostenloser Diesel-Check analysiert in weniger als 2 Minuten, ob in Ihrem Fall die Grundvoraussetzungen für eine Diesel-Entschädigung erfüllt sind. Nach der Eingabe können Sie auch direkt unsere kostenlose Erstberatung anfordern und sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen aufklären lassen.

Diesel-Abgasskandal-Entschädigung mit minimiertem Kostenrisiko

Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, tragen Sie in der Regel kein oder nur sehr wenig Kostenrisiko. Doch auch andere Rechtsschutzversicherungen übernehmen häufig die Kosten für eine solche Klage. Gerne rechnen wir mit Ihrem Versicherer ab, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und Klären die Deckung in Ihrem Auftrag.

Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, ist das kein Hindernis. Über mögliche Kosten klären wir im Vorfeld offen und transparent auf. Diese rechnen wir auch mit dem Nutzen gegen. So können Sie entscheiden, was sich für Sie lohnt. Fordern Sie dazu zunächst unsere kostenlose Erstberatung an.

Häufige Fragen zur Dieselskandal-Entschädigung

Wurden bei Ihrem Fahrzeug die Abgaswerte mittels einer illegalen Abschalteinrichtung vorsätzlich manipuliert, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie einen Gebrauchtwagen oder einen Neuwagen gekauft haben. Auch Leasing-Kunden mit Kaufoption können Entschädigung fordern.

Um eine seriöse juristische Einschätzung abgeben zu können, muss aber trotzdem jeder Einzelfall geprüft werden. Fordern Sie unsere kostenlose Erstberatung an. Im Rahmen dieser Service-Leistung klären wir Sie über Ihre rechtlichen Optionen auf. Dadurch erhalten Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen.

Die besten Chancen auf eine möglichst hohe Entschädigung haben Sie mit einer Einzelklage. Alternativen wären nur die Musterfeststellungklagen bei VW und Mercedes gewesen. Diesen können Sie sich allerdings nicht mehr anschließen. Im Fall von VW ist diese bereits abgeschlossen und konnte ohnehin nur ein enttäuschendes Ergebnis erzielen.

Im Rahmen einer Individualklage können Sie Ihre Entschädigung für den Dieselskandal vollumfänglich durchsetzen lassen. Für Betroffene wurden bereits zahlreiche Urteile erreicht, in denen teils gute fünfstellige Euro-Beträge erzielt wurden.

Der Schadensersatzanspruch gegenüber dem Hersteller erlischt drei Jahre nachdem Sie Kenntnis von der Manipulation erhalten haben. Viele Juristen sind aber der Meinung, dass eine solche Kenntnis frühestens durch einen offiziellen Rückruf beginnen kann. Grundsätzlich ist es möglich die Frage ab wann die Frist überhaupt beginnt verbraucherfreundlich auszulegen.

In vielen Fällen hat die Verjährung deshalb noch gar nicht begonnen. Das gilt aber nicht immer und muss im Einzelfall gründlich geprüft werden. Um einen besseren Überblick zu erhalten, ob eine zeitnahe Verjährung droht oder Sie noch Zeit haben, sollten Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen.

Selbst wenn die dreijährige Frist bereits verstrichen ist, bleiben Restansprüche für Verbraucher vorhanden. So kann ein Restschadensersatzanspruch durchgesetzt werden. Dieser kann bis zu zehn Jahre nach Fahrzeugkauf geltend gemacht werden und heißt auch kenntnisunabhängiger Schadensersatzanspruch. Es kommt dabei also nicht darauf an, ab welchem Zeitpunkt Sie über die Manipulationen Bescheid wussten. Dafür ist der Zeitraum deutlich länger.

Klagen Sie, um eine Rückabwicklung des Kaufs durchzusetzen, wird vom Kaufpreis eine sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen. Diese wird anhand der bereits gefahrenen Kilometer berechnet. Zur Berechnung der Nutzungsentschädigung ist die angenommene maximale Laufleistung Ihres Fahrzeugs wichtig und wie viel Prozent davon Sie bereits gefahren sind.

Für Vielfahrer und Halter von älteren Diesel-Modellen kann es deshalb lukrativer sein, das Fahrzeug zu behalten und auf Entschädigung zu klagen. Welche Variante sich aber im Erfolgsfall am meisten lohnt berechnen wir gerne für Sie. Nutzen Sie dazu am besten gleich unsere kostenlose Erstberatung.

Auch Käufer gebrauchter abgasmanipulierter Diesel-Fahrzeuge können Schadensersatzansprüche geltend machen. Das hat der BGH in einem Grundsatzurteil bestätigt und somit für Rechtssicherheit gesorgt (Urteil vom 25.5.2020 Az. VI ZR 252/19). Es spielt für das Recht auf Entschädigung im Dieselskandal keine Rolle, ob es sich bei dem abgasmanipulierten Fahrzeug um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt.

Gegen Automobilkonzerne wie Volkswagen, Mercedes, BMW oder Opel brauchen Sie einen kompetenten und durchsetzungsstarken Partner an Ihrer Seite. Als eine der führenden Kanzleien im Dieselskandal in Deutschland können wir Ihnen die bestmögliche Beratung und Vertretung garantieren.

Durch zahlreiche Verfahren im Dieselskandal haben wir die nötige Erfahrung gesammelt, um zielführend auch Ihre Entschädigung geltend zu machen. Profitieren Sie davon und nehmen Sie jetzt Kontakt mit unseren Anwälten auf. Wir stehen auf Ihrer Seite.

Unsere Anwälte

Ulf Böse
Geschäftsführer, Rechtsanwalt
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