Rechtsschutzversicherung im Abgasskandal nutzen
Jetzt Dieselklage ohne Kostenrisiko mit Rechtsschutzversicherung
Millionen von Autofahrern, deren Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet wurden, um den tatsächlichen Schadstoffausstoß zu verschleiern, sind vom Abgasskandal erfasst. Wir helfen Betroffenen ihre Ansprüche gegen die betrügerischen Autokonzerne durchzusetzen und kümmern uns auch um die Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, prüfen wir, ob eine Klage ohne Kostenrisiko mit einem Prozesskostenfinanzierer möglich ist.
Inhaltsverzeichnis
Millionen betrogener Autofahrer können mit Rechtsschutzversicherung kostenlos klagen
Inzwischen steht fest, dass nahezu alle Autohersteller in irgendeiner Form in den Abgasskandal verwickelt sind. Noch immer ist das ganze Ausmaß nicht endgültig aufgeklärt. Sicher ist: Einige Millionen PKW, Nutzfahrzeuge und auch Wohnmobile wurden bei nahezu allen Autoherstellern manipuliert.
Mit Rechtsschutzversicherung: Ohne Kostenrisiko
Durch die eingebaute Manipulationssoftware stoßen die Fahrzeuge auf der Straße deutlich mehr Stickoxide aus, als bei Tests auf dem Prüfstand. Alle Autofahrer, die ein manipuliertes Fahrzeug besitzen, haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Zahlreiche Klagen sind deshalb bereits an deutschen Gerichten anhängig. Immer mehr verbraucherfreundliche Urteile werden gesprochen.
Da immer noch Fahrzeuge und Motoren vom Abgasskandal erfasst werden, reißt die Klagewelle nicht ab. Auch der BGH hat diese Tendenz inzwischen bestätigt. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie nichts für Ihre Rechtsdurchsetzung zahlen.
Rechtsschutzversicherung im Abgasskandal
Für viele betrogene Autobesitzer, die eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und deren Fahrzeuge manipuliert wurde, ist nun der Fall eingetreten, dass sie die Versicherung für die Kosten einer Klage gegen die betrügerischen Autohersteller in Anspruch nehmen möchten, um Entschädigung im Dieselskandal zu fordern.
Oft weigern sich die Versicherer jedoch, die Prozesskosten mit einer Deckungszusage zu übernehmen. Unsere spezialisierten Anwälte übernehmen für unsere Mandanten die Kommunikation mit dem Versicherer und stellen sicher, dass dieser die anfallenden Kosten für das gesamte Verfahren übernimmt.
Auch ohne Rechtsschutzversicherung kein Kostenrisiko bei Abgasskandal-Klage
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen unsere spezialisierten Anwälte für Sie die Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung. Ist dies möglich, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer die anfallenden Kosten. Gewinnen Sie den Prozess, erhalten Sie die gesamte Entschädigungssumme abzüglich einer kleinen Provision für den Prozesskostenfinanzierer.
Jetzt im Dieselskandal Prozesskostenfinanzierung prüfen lassen
Im unwahrscheinlichen Fall, dass das Verfahren zugunsten des Gegners ausfällt, trägt der Prozesskostenfinanzierer die Kosten. So haben Sie keinerlei Kostenrisiko bei einer Klage gegen den betrügerischen Autohersteller und können nur gewinnen.
Melden Sie sich jetzt für eine kostenlose Erstberatung, in der wir alle juristischen Optionen für Sie prüfen - unverbindlich und bundesweit.
Erfolge unserer Mandanten
Sorgenfreie Klage im Abgasskandal mit Rechtsschutzversicherung
Viele betrogene Autofahrer scheuen den Klageweg gegen die großen Autohersteller, weil sie ausufernde Kosten befürchten. Doch die Sorge ist unbegründet, denn die Rechtsschutzversicherung muss die Kosten übernehmen, wenn diese zum Zeitpunkt des Schadenseintritts bestand.
Der Schadenseintritt ist im Fall des Dieselskandals der Zeitpunkt, in dem das manipulierte Auto erworben wurde. Wenn zu diesem Zeitpunkt bereits eine Versicherung abgeschlossen war, die Verkehrsrecht umfasst, muss diese die Kosten für eine Klage gegen den Fahrzeughersteller tragen.
Klage auch bei Gebrauchtwagen möglich
Grundsätzlich ist es dabei egal, ob das Fahrzeug neu oder gebraucht gekauft wurde. Die Rechtsprechung hat sich klar zugunsten der Verbraucher positioniert und entschieden, dass die Rechtsschutzversicherung auch zahlen muss, wenn das Fahrzeug gebraucht gekauft wurde.
Für den Anspruch kommt es lediglich auf den Zeitpunkt an, in dem der Autobesitzer tatsächlich Kenntnis von der Manipulation erlangt hat. Gerne prüfen unsere spezialisierten Anwälte, ob auch für Ihren Gebrauchtwagen Ansprüche bestehen und ob diese mithilfe Ihrer Rechtsschutzversicherung oder einem Prozesskostenfinanzierer ohne Kostenrisiko durchsetzbar sind.
Ihre Rechte im Dieselskandal mit Rechtsschutzversicherung durchsetzen
Wir prüfen alle Ihnen möglicherweise zustehenden Ansprüche sorgfältig und einzelfallbezogen. Falls auch Ihr Fahrzeug manipuliert sein sollte, kümmern sich unsere spezialisierten Anwälte im Anschluss auch um die Durchsetzung Ihrer Rechte ohne jedes Kostenrisiko. Sowohl mit, als auch ohne Rechtsschutzversicherung.
Folgende Optionen stehen betrogenen Dieselfahrern zur Verfügung:
- 1. Auto zurück gegen Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung
- 2. Fahrzeug behalten und Schadensersatz erhalten
- 3. Fahrzeug eintauschen gegen ein mangelfreies Ersatzfahrzeug
Jetzt Rechtsschutzversicherung nutzen & Geld zurückerhalten
Wir raten Ihnen: Handeln Sie rechtzeitig und machen Sie Ihre Rechte ohne Kostenrisiko geltend solange es noch geht! Gerne prüfen wir Ihre Ansprüche im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung. Eine Klage im Abgasskandal lohnt sich. Unsere spezialisierten Anwälte konnten bereits zahlreichen Mandanten zu hohen Entschädigungssummen verhelfen.
Fragen und Antworten Abgasskandal Rechtsschutzversicherung
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch dann für die Kosten im Abgasskandal aufkommt, wenn Sie den Versicherungsvertrag erst nach dem Autokauf unterzeichnet haben, kann pauschal nicht beantwortet werden. Viele Versicherungen zahlen allerdings nur, wenn die Versicherung bereits zum Zeitpunkt des Kaufvertrags abgeschlossen war.
Manche Rechtsschutzversicherungen sehen eine Zahlungspflicht erst dann vor, wenn nach Abschluss des Versicherungsvertrages drei Monate vergangen sind. Andere Versicherer hingegen treten schon zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages ein.
Häufige Ablehnungsgründe der Versicherer sind der Abschluss des Kaufvertrages vor Versicherungsbeginn oder noch während der Wartezeit auf den Versicherungsbeginn. Die Versicherung wird die Kostenübernahme in diesen Fällen zutreffend ablehnen.
Es macht demnach für Besitzer von manipulierten Fahrzeugen keinen Sinn, noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, um diese anschließend im Abgasskandal zu nutzen. Gerne beraten wir Sie hierzu und klären ab, wie wir ein Verfahren ohne Kostenrisiko für Sie ermöglichen können.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Diesel-Check und prüfen Sie Ihre Ansprüche!
Eine Ablehnung der Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung ist nur dann möglich, wenn der Fall für den Versicherungsnehmer offenkundig erfolglos ist. Ist er dagegen vom Versicherten schlüssig dargelegt und aussichtsreich, darf die Versicherung den Fall rein rechtlich nicht ablehnen.
Die Erfahrung zeigt allerdings, dass die Versicherungen die Kostenübernahme zunächst gerne rechtswidrig verweigern. Insbesondere bei telefonischen Anfragen sind die Mitarbeiter dazu angewiesen, die Anfrage pauschal abzulehnen. Denn dies hält viele Verbraucher davon ab, einen Anwalt zu konsultieren und Gebrauch von der ihnen zustehenden Versicherungsleistung zu machen.
Wir raten Betroffenen allerdings sich nicht von den Versicherern täuschen zu lassen. Mittlerweile gibt es im Abgasskandal etliche Urteile zugunsten der Verbraucher. Daher erteilen viele Versicherer die Deckungszusagen inzwischen etwas bereitwilliger.
Es gibt auch erste Gerichte, welche die Versicherer für ihr rechtswidriges Verhalten auf Abgabe der Deckungszusage verurteilten (LG Düsseldorf, AZ 9 O 113/16). Gerne prüfen unsere spezialisierten Anwälte auch Ihre Ansprüche und kümmern uns um eine Deckungszusage bei Ihrem Versicherer.
Wir wollen allen betrogenen Autofahrern im Abgasskandal die Möglichkeit geben, sich gegen die großen Automobilkonzerne zu wehren. Daher ist es uns wichtig, Ihre Rechte ganz ohne Kostenrisiko für Sie durchzusetzen.
Dies ist mit einer Rechtsschutzversicherung der einfachste Weg. Doch auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, versuchen wir, falls möglich, über eine Prozesskostenfinanzierung Ihr Recht ohne Kostenrisiko erfolgreich durchzusetzen. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Prozesskostenfinanzierung nicht in jedem Fall möglich ist.
Grundsätzlich trägt die Rechtsschutzversicherung alle Kosten, die sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich anfallen. Dazu gehören die Anwaltskosten und die Kosten des Gerichtsverfahrens.
Darüber hinaus übernimmt die Versicherung aber zum Beispiel auch die Kosten für ein gerichtliches Gutachten, mit dem geklärt wird, ob Ihr Fahrzeug tatsächlich manipuliert wurde.
Zudem trägt die Versicherung alle Kosten, die im Falle einer Niederlage anfallen sollten. In diesem Fall müssen auch die Aufwendungen des Prozessgegners übernommen werden.
Damit Sie aber sicher sein können, dass Sie letztendlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben, wird vorab eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung eingeholt.
So bleiben Sie mit einer Rechtsschutzversicherung komplett ohne Kostenrisiko. Wir übernehmen auch die Klärung der Deckungszusage für Sie.
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