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Falscher SCHUFA-Eintrag: Ihre rechtlichen Optionen

Mit Anwalt gegen Fehler vorgehen

  • Falsche und veraltete Einträge löschen
  • SCHUFA-Score deutlich verbessern
  • Kostenlos und unverbindlich beraten lassen

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Wenn sich ein falscher SCHUFA-Eintrag negativ auf Ihre Kreditwürdigkeit auswirkt, sollten Sie juristisch aktiv werden. Sie haben nach Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Recht, die sofortige Löschung des fehlerhaften Eintrags zu verlangen. Doch die Zusammenarbeit mit der SCHUFA-Auskunftei gestaltet sich oft schwer und intransparent. Verlangt werden dann Nachweise, die Sie nicht offenlegen wollen oder vielleicht nicht mehr erbringen können. Unsere Anwälte setzen Ihr Recht durch, wenn der SCHUFA ein falscher Eintrag unterlaufen ist. Hier erfahren Sie, wie unsere spezialisierten Anwälte Ihre Rechte durchsetzen können.

Bekannt aus:

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Gegen falschen SCHUFA-Eintrag vorgehen!

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Wir setzen Ihre Rechte durch.

Warum ist ein falscher SCHUFA-Eintrag problematisch?

Die Auskunftei führt Aufzeichnungen über Ihre nicht bezahlten Forderungen. Das können zum Beispiel nicht bzw. zu spät gezahlte Kreditraten sein. Daraus wird dann ein Score berechnet. Er soll Unternehmen, Vermietern, Dienstleistern etc. zeigen, wie es um Ihre Zahlungsmoral bestellt ist. Doch was, wenn der SCHUFA ein falscher Eintrag unterläuft?

In diesem Fall kann es sein, dass beispielsweise Banken und Autohäuser Sie nicht mehr als kreditwürdig ansehen. Obwohl Sie immer rechtzeitig gezahlt haben, leiden Sie dann unter den Auswirkungen eines falschen Scores. Ist dies bei Ihnen der Fall, dann kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Unsere Anwälte sind auf SCHUFA-Verfahren spezialisiert und können effektiv helfen.

Falschen SCHUFA-Eintrag löschen lassen

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Ein schlechter SCHUFA-Score ist für Vermieter, Mobilfunkanbieter, Banken, Fachhändler und viele mehr ein Warnsignal – auch wenn er durch falsche Einträge entsteht.

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Gemäß Art. 16 DSGVO muss ein falscher SCHUFA-Eintrag in Ihrer Akte „umgehend“ gelöscht oder korrigiert werden. Unsere Anwälte setzen Ihr Recht durch.

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Sie sind sich nicht sicher, ob Sie sich an die Auskunftei oder den Urheber des Eintrags wenden müssen? Unsere spezialisierten Anwälte übernehmen alles für Sie!

Wie kann ein falscher SCHUFA-Eintrag entstehen?

Die Auskunftei macht wenig Angaben dazu, wie genau sie den Score der Verbraucher berechnet. Sicher ist jedoch: Die Berechnung basiert zu einem großen Teil auf von Banken und anderen Unternehmen übermittelten Informationen. Diese melden es der SCHUFA, wenn Sie z. B. wiederholt mit einer Ratenzahlung im Rückstand lagen oder eine Rechnung nicht beglichen haben.

Nicht immer läuft hier alles korrekt ab. Beispielsweise kommt es immer wieder vor, dass falsche Einträge vermerkt werden. Das kann Ihnen auch dann passieren, wenn Sie die zugrundeliegende Rechnung korrekt beglichen haben. Außerdem kommt es vor, dass zwei Personen mit gleichem oder nur ähnlichem Namen verwechselt wurden. Diese Fälle sind deutlich häufiger, als es die Auskunftei zugeben möchte.

So finden Sie einen falschen Eintrag

Als Privatperson muss Sie die Auskunftei nicht darüber informieren, wenn eine negative Eintragung in Ihrer Akte durchgeführt wurde. So kann es also passieren, dass z.B. Ihrer Bank ein IT-Fehler unterläuft, der zu einem falschen SCHUFA-Eintrag führt. Dass das passiert ist, erfahren Sie im schlechtesten Fall erst, wenn beispielsweise ein Kreditantrag abgelehnt wird.

Deshalb raten wir Ihnen dazu, von Ihrem Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO Gebrauch zu machen. So können Sie prüfen, ob ein falscher Eintrag vorliegt. Verbraucher berichten jedoch regelmäßig, dass die Auskunftei nicht zuverlässig alle Daten gemäß DSGVO liefert oder Gebühren verlangt. Unsere Anwälte unterstützen Sie deshalb dabei und setzen Ihr Recht unmissverständlich durch.

Das sagen unsere Mandanten

J
Jennifer D.

Jahrelang war ich kreditunwürdig wegen eines alten SCHUFA Eintrags. Dank der anwaltlichen Beratung konnte dieser Eintrag nun gelöscht werden. Super Arbeit!

T
Tugba A.

Der negative Eintrag wurde dank der erfahrenen Anwälte unkompliziert gelöscht. Jetzt ist mein Score wieder sauber.

L
Leon T.

Sehr nette und schnelle Hilfe zum Thema SCHUFA. Einfach Klasse. Spart lange Sitzungen im Anwaltsbüro. Vielen Dank!

M
Mareike S.

Der fehlerhafte Eintrag wurde endlich gelöscht. Schade, dass ich die Kanzlei nicht schon früher gefunden habe.

Ihr Recht: Falsche Einträge sofort löschen lassen

Ein falscher Akteneintrag hat in der Regel negative Effekte auf Ihre finanzielle Lage. Zögern Sie also nicht, Ihr Recht zur Berichtigung von Daten gemäß Artikel 16 DSGVO in Anspruch zu nehmen. Die Regelung sieht ausdrücklich vor, dass die Daten „unverzüglich“ berichtigt werden. In diesem Fall heißt das: Ein falscher SCHUFA-Eintrag muss sofort aus Ihrer Akte entfernt werden. Leider haben viele Verbraucher die Erfahrung machen müssen, dass die Zusammenarbeit mit der SCHUFA bei einer solchen Forderung schwierig ist.

Betroffene schaffen es regelmäßig nicht, Ihren Löschungsanspruch ausreichend zu begründen, bis zur Änderung des Eintrages müssen Verbraucher dann die schmerzhaften Konsequenzen des Eintrags leiden. Die Auskunftei fordert außerdem, dass Sie sich mit dem Urheber des Eintrags in Verbindung setzen und diesem die Unrichtigkeit des Aktenvermerks nachweisen. Das ist schon im besten Fall mit viel Arbeit verbunden und stellt sich für Privatpersonen häufig sogar als unmöglich heraus.

Ein Anwalt spart Zeit und Aufwand

Unsere SCHUFA-Spezialisten kennen sich mit dem Löschen falscher Einträge aus. Wir wissen, wie man die Auskunftei dazu bringt, die DSGVO und Ihre Rechte zu achten. Und wir wissen, wie man direkt bei den Urhebern die Löschung falscher Einträge erwirkt. Vor allem: Wir übernehmen alle diese Aufgaben für Sie.

Sie brauchen also nicht mehr einzelne Urheber ausfindig machen und einen langwierigen Briefwechsel mit unklarem Ausgang beginnen. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung, um sich in Ihrem persönlichen Fall Klarheit zu verschaffen: Welche Optionen stehen Ihnen offen, welche davon sind am erfolgversprechendsten?

Jetzt in 3 Schritten SCHUFA-Score verbessern

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  • Kostenlos und unverbindlich beraten lassen
  • Möglichkeiten nutzen und SCHUFA-Score deutlich verbessern

Korrekte Einträge entfernen lassen? Auch das geht!

Stellt sich heraus, dass ein spezifischer Eintrag in Ihrer SCHUFA-Akte doch gerechtfertigt ist, gibt es dennoch Wege, diesen löschen zu lassen. Denn auch für gerechtfertigte Einträge gibt es Löschfristen. So dürfen beispielsweise Informationen über mittlerweile beglichene Forderungen maximal 3 Jahre lang aufbewahrt werden, Informationen über Kreditanfragen sogar nur 1 Jahr.

Für die Löschung ist es zudem wichtig, wie die entsprechende Eintragung vorgenommen wurde. Gesetzlich bedarf es dazu mindestens zweier Mahnungen in einem Abstand von mindestens vier Wochen. Die Mahnungen müssen Sie zusätzlich explizit auf einen möglichen Eintrag bei der Auskunftei hinweisen. Wurde auch nur einer dieser Punkte nicht beachtet, ist der Akteneintrag unrechtmäßig.

Ärger mit der SCHUFA? Falscher Eintrag muss gelöscht werden!

Ein falscher Akteneintrag muss laut DSGVO umgehend gelöscht werden. Unsere Anwälte sind auf derartige Fälle spezialisiert und unterstützen Sie beim gesamten Vorgang: von der Einsicht in die Daten der Auskunftei über das Anfechten falscher Einträge bis hin zur Kontaktaufnahme mit den Urhebern. Besonders wichtig: Gegenüber Anwälten reagiert die Auskunftei erfahrungsgemäß viel schneller als gegenüber Privatpersonen.

Damit ersparen Sie sich viele Nerven im Umgang mit der SCHUFA sowie das langwierige Kontaktieren und ggf. Streits mit dem Urheber falscher Einträge. Nach der Löschung fließt der Eintrag nicht mehr weiter in Ihren Score ein. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung und finden Sie heraus, welche Optionen Sie haben.

Bonität verbessern und Schadensersatz von der SCHUFA erhalten

Seit dem 4. Mai 2023 können Verbraucher deutlich leichter bis zu 5.000 Euro Schadensersatz von der SCHUFA erhalten. Der Europäische Gerichtshof hat die sog. „Erheblichkeitsschwelle“ gekippt, wodurch Betroffene lediglich irgendeinen materiellen oder sogar nur immateriellen Schaden nachweisen müssen. 

Dadurch können Sie doppelt profitieren: Falls unsere Experten bei der Prüfung zur Verbesserung Ihres SCHUFA-Scores die Möglichkeit sehen, Schadensersatzansprüche gegen die SCHUFA zu erheben, werden Sie in der kostenlosen Erstberatung darauf hingewiesen. 

Falscher SCHUFA-Eintrag – was Mandanten fragen

Falsche Forderungen entstehen häufig durch Fehler oder Missbrauch Ihrer Daten. Das kann passieren, wenn Ihnen zum Beispiel ein Unternehmen fälschlicherweise eine Rechnung zuordnet. Möglich ist auch, dass Kriminelle Ihre persönlichen Daten für Online-Bestellungen missbraucht haben. Durch Datenlecks bei einem Onlinehändler oder auf Social-Media passiert so etwas relativ häufig.

In einem solchen Fall sollten Sie umgehend unsere Anwälte kontaktieren. Denn ein Eintrag bei der Auskunftei darf nur dann vorgenommen werden, wenn Sie eine Forderung nicht explizit bestreiten. Bestreiten Sie die Forderung jedoch, kann es sein, dass der Urheber der Forderung vor Gericht geht. Sie sollten also im Idealfall bereits Rechtsbeistand suchen, sobald eine ungerechtfertigte Forderung besteht und eine solche nicht ignorieren.

Laut Art. 16 DSGVO muss ein falscher Eintrag „unverzüglich“ gelöscht werden. Haben Sie also beim Urheber der Eintragung glaubhaft nachgewiesen, dass ein Fehler vorliegt, muss dieser die SCHUFA umgehend informieren. Die Auskunftei muss ihre Daten dann so schnell wie möglich korrigieren.

In der Praxis kann es jedoch aufgrund interner Abläufe in Unternehmen sowie bei der Kommunikation mit der SCHUFA zu deutlichen Verzögerungen kommen. Es empfiehlt sich deshalb immer, den Fall über einen Anwalt laufen zu lassen. Dieser kann passende Fristen für die Korrektur falscher Einträge setzen und damit Druck aufbauen, der für eine schnellere Bearbeitung sorgt.

Das passiert leider häufig. Meistens beruft sich die Auskunftei dann darauf, dass der Fall nicht ausreichend mit Beweisen belegt sei. Unter Umständen verlangt sie auch von Ihnen, dass der Urheber des Eintrags diesen überprüft. Weigert sich der Urheber, wird der falsche Eintrag bei der SCHUFA auch nicht gelöscht.

In einem solchen Fall ist häufig eine gerichtliche Klärung des Falls notwendig. Auch hier helfen Ihnen unsere Anwälte weiter und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Der Vorteil in diesem Fall ist, dass der Urheber des Eintrags vor Gericht beweisen muss, dass er korrekt gehandelt hat. Bei der Klärung direkt über die Auskunftei müssten jedoch Sie nachweisen, dass die Akteneinträge falsch sind.

Ein offensichtlich und nachweislich falscher Eintrag in Ihrer Akte kann in der Regel schnell und einfach entfernt werden: zum Beispiel ein falscher SCHUFA-Eintrag auf Basis einer Personenverwechslung. Weigern sich jedoch die Auskunftei bzw. der Urheber, die Akte zu berichtigen, muss gerichtlich dagegen vorgegangen werden. Dementsprechend variieren die Kosten von Fall zu Fall.

Haben Sie eine Rechtschutzversicherung, kann es sein, dass diese die Kosten deckt. Welchen Anteil sie übernimmt, sollte im Vorfeld geklärt werden. Das übernehmen wir gerne für Sie, sodass Sie sich nicht darum kümmern müssen.

Verfügen Sie über keine Rechtschutzversicherung, dann arbeiten wir mit Ihnen zusammen ein Finanzierungsmodell aus. Fragen Sie am besten bereits bei Ihrer kostenlosen Erstberatung nach Optionen für Ihren individuellen Fall.

Haben Sie eine Rechnung für etwas erhalten, was Sie gar nicht gekauft oder in Anspruch genommen haben, z. B. Online-Bestellungen nach einem Datenklau? Dann sollten Sie schnell einen Anwalt einschalten. Denn dann ist Ihre beste Option das Bestreiten der Forderung, was jedoch ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann.

Haben Sie eine Forderung nicht explizit bestritten und haben bereits zwei Mahnungen inklusive Warnung vor der Eintragung bei der SCHUFA erhalten? Dann muss gerichtlich gegen die Eintragung bzw. gegen die falsche Forderung vorgegangen werden. Haben Sie die falsche Forderung zunächst anerkannt, z. B. durch eine Zusage, dass Sie die Rechnung begleichen werden? Dann wird der Fall etwas schwieriger, aber nicht unmöglich!

Kontaktieren Sie uns in jedem Fall für eine kostenlose Erstberatung, um einen Überblick über die rechtliche Situation zu erhalten. Wir erklären Ihnen, welche Optionen Sie haben, damit ein falscher SCHUFA-Eintrag vermieden oder rückgängig gemacht werden kann.

Unsere Anwälte

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