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Rentenversicherung kündigen? Wie Sie Ihre Anlage besser schützen

Privatrente kündigen oder widerrufen: So holen Sie sich Ihr Geld zurück

  • bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
  • auch für gekündigte & ausgelaufene Verträge
  • kostenfreie Prüfung Ihrer Optionen durch Experten

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Hohe Gebühren und eine schlechte Verzinsung bei gleichzeitig hoher Inflation entwerten Ihre privat abgeschlossene Rentenversicherung. Zu kündigen erscheint Verbrauchern auf den ersten Blick als gute Strategie, um vorzeitig an das Geld zu kommen und es gewinnbringender anzulegen. Aber Vorsicht: Die Kündigung der Rentenversicherung verursacht zusätzliche Kosten. Der Widerruf ist die bessere Alternative. Unsere spezialisierten Anwälte prüfen, ob das Rechtsmittel in Ihrem Fall möglich ist, und setzen es gegenüber Ihrer Versicherung durch.

Bekannt aus:

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Private Rentenversicherung kündigen: Jetzt Anwalt einschalten!

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Mehr Geld zurückerhalten dank Widerruf

Warum die Rentenversicherung kündigen?

Eine privat abgeschlossene Altersvorsorge lässt sich wie jeder Vertrag ordentlich oder außerordentlich kündigen. Viele Menschen hoffen, dass sie indem sie die Rentenversicherung kündigen, alle bereits bezahlten Beiträge zurückerhalten: Zum Beispiel, weil sie das Vermögen besser investieren möchten oder weil spontan ein Finanzengpass entstanden ist.

Sie bekommen beim Rentenversicherung-Kündigen Geld zurück, aber häufig weniger als Sie eingezahlt haben. Der Versicherer muss zwar akzeptieren, dass Sie Kündigen, aber er zieht diverse Gebühren von Ihrer Auszahlung ab. So kompensiert er das Geld, das ihm nun durch Ihre vorzeitige Kündigung fehlt. Übrig bleibt der Rückkaufswert, der auch beim Verkauf auf dem Zweitmarkt als Orientierung für den Preis gilt.

Rentenversicherung kündigen: So gering ist der Rückkaufswert

Der Auszahlungsbetrag beim Privatrente-Kündigen ist in den meisten Fällen identisch zum sogenannten „Rückkaufswert“. Das ist der Wert, auf den Ihre Versicherung Ihre Police einschätzt. Er ist auch ausschlaggebend für den Preis, den Sie beim Verkauf Ihrer Police auf dem Zweitmarkt maximal erzielen könnten.

Der Rückkaufswert setzt sich zusammen aus Ihren eingezahlten Beiträgen und den erwirtschafteten Zinsen abzüglich Verwaltungs- und Abschlusskosten. Seit 2018 sind Versicherungen verpflichtet, den aktuellen Rückkaufswert im Rahmen der Standmitteilungen offenzulegen. So können Sie den Auszahlungsbetrag vor der Kündigung Ihrer Rentenversicherung einschätzen.

Private Rentenversicherung kündigen ohne Verlust: Der Widerrufsjoker

Die Rentenversicherung zu kündigen ist oft nicht Ihre beste Option: Sie erhalten in der Regel nicht den vollen Betrag zurück, den Sie über die Jahre eingezahlt haben. Gleichzeitig nimmt die Bearbeitung Ihrer Kündigung Zeit in Anspruch, während der Ihr Vermögen weiterhin nicht verfügbar ist und durch die Inflation an Wert verliert.

Darum ist der sogenannte Widerrufsjoker eine deutlich bessere Option. Ihr Versicherungsvertrag wird also nicht gekündigt sondern widerrufen. Er wird dann rechtlich so behandelt, als sei er nie abgeschlossen worden. So maximieren Sie den Betrag, den Sie zurückerhalten. Weil es nie einen Vertrag gab, hat der Versicherer auch kein Recht auf Ihr Geld.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung

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Die geringe Rendite macht Ihre private Rentenversicherung zum Verlustgeschäft. Das gilt besonders bei hoher Inflation, die Ihre Rücklagen entwertet.

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Die private Rentenversicherung zu kündigen ist keine Lösung: Durch zusätzliche Gebühren und Kosten erhalten Sie bezogen auf die Kaufkraft weniger Geld zurück, als Sie eingezahlt haben.

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Der Widerruf ist die beste Alternative zum Lebensversicherung-Kündigen. Unsere Anwälte prüfen die Rechtslage und können ihn sogar viele Jahre nach Abschluss noch durchsetzen.

oder
0221 - 29270 - 33

Nicht vorschnell Rentenversicherung kündigen: So funktioniert die Alternative

Ihre Rentenversicherung können Sie eigentlich nur innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen. Sie beträgt gemäß §8 VVG 14 Tage nach Abschluss des Vertrags. Diese Frist beginnt aber nur, wenn Ihnen als Versicherungsnehmer im Vertrag erklärt wurde, dass Sie dieses Recht haben. Das ist die sogenannte „Widerrufsbelehrung“.

Wurde diese Belehrung nicht rechtlich einwandfrei durchgeführt, können Sie sogar viele Jahre nach Vertragsschluss noch einen Widerruf geltend machen. Das ist sogar rückwirkend möglich, falls Sie Ihre Versicherung zwischenzeitlich bereits gekündigt haben. Der Vertrag wird dann rückwirkend ungültig und Sie erhalten Ihr Geld zurück.

Rentenversicherung kündigen: mehr Geld zurück durch Widerruf

Widerrufen Sie Ihren Versicherungsvertrag, ist dieser offiziell nie zustande gekommen. Das bedeutet, dass Ihnen die Versicherung alle bereits getätigten Zahlungen zurückerstatten muss.

  • Sie erhalten alle Beitragszahlungen/Prämien zurück.
  • Alle erwirtschafteten Zinsen werden Ihnen als Ertrag überwiesen.
  • Die Auszahlung wird nicht durch Gebühren verringert.
  • Es wird keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Der Widerruf ist die einzige Methode, mit der Sie sich Ihr gesamtes Geld wieder von der Rentenversicherung zurückholen können. Obwohl er eigentlich gar nicht für so einen langen Zeitraum vorgesehen ist, können viele Verbraucher ihn dennoch noch nutzen. Das gilt besonders für Verträge, die bis einschließlich 2007 unterschrieben wurden. Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihren Vertrag kostenlos und erklären Ihnen, ob und wie Sie Ihren Widerruf geltend machen können.

„Ich habe mich von den Anwälten von DB-Anwälte beraten lassen und kann die Kanzlei nur empfehlen. Nach der Deckungszusage von meiner Rechtsschutzversicherung ging alles sehr schnell. Ich konnte mich entspannt zurücklehnen und auf das Geld der Versicherung warten.“

– Lars N.

Mehr Geld durch Widerruf zurückerhalten: Beispiele

Bei zahlreichen Versicherungen haben unsere spezialisierten Anwälte bereits Tausende Mandanten dabei unterstützt, statt einer verlustreichen Kündigung den viel profitableren Widerruf durchzusetzen. Beispiele sind:

  • Generali Versicherung kündigen
  • Provinzial Rentenversicherung kündigen
  • Neue Leben Altersvorsorge kündigen
  • Gothaer Versicherung kündigen
  • Targobank private Rentenversicherung kündigen
  • HUK-Versicherung kündigen
  • Kündigung Aachen Münchener Rentenversicherung
  • Arag Versicherung kündigen
  • Axa fondsgebundene Rentenversicherung kündigen

Jetzt in 3 Schritten Rentenversicherung rückabwickeln

  • Informationen zur Rentenversicherung eintragen & absenden
  • Wir informieren Sie über Ihre Chance auf profitable Rückabwicklung
  • Kostenlose Erstberatung sichern und Geld abzugsfrei und verzinst zurückerhalten

Rentenversicherung kündigen oder widerrufen: Unsere Anwälte helfen Ihnen

Als Privatperson hat man es manchmal schwer, an sein Recht zu kommen. Zum Beispiel, wenn große Versicherungskonzerne Ihren Widerspruch einfach nicht anerkennen oder die Umsetzung hinauszögern. Unsere spezialisierten Anwälte beraten Sie deshalb nicht nur zu Ihren Optionen. Erfahrungsgemäß reagieren Versicherungsunternehmen schneller und unproblematischer auf Widerrufe, die direkt vom Anwalt kommen. Nutzen Sie unsere spezialisierten Anwälte, um zu Ihrem guten Recht zu kommen.

Wir unterstützen Sie in allen rechtlichen Belangen:

  • Juristische Prüfung: Ist der Widerrufsjoker bei Ihnen möglich?
  • Sicheres Formulieren und Verschicken eines rechtlich korrekten Widerrufs
  • Ggf. Einklagen Ihres Rechts gegenüber dem Versicherer

Unser Rat: Nicht kündigen, erst Optionen abwägen!

Die Rentenversicherung zu kündigen, wirkt oft wie der einzige Weg aus dem Vertrag. Doch das ist nicht so! Durch einen Widerruf erhalten Sie alle geleisteten Zahlungen inklusive Zinsen zurück. Dazu gehören selbst Gebühren und sonstige Kosten, da der Versicherer nie ein Anrecht hatte, diese von Ihnen zu erheben.

Nutzen Sie also unsere kostenlose Erstberatung, um herauszufinden, welche Wege aus dem Vertrag Ihnen wirklich offenstehen. Unsere spezialisierten Anwälte helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte geltend zu machen. Für Sie geht es um viel Geld, weshalb Sie Ihre individuellen, rechtlichen Optionen kennen sollten.

Häufige Fragen zum Rentenversicherung-Kündigen und zu den Alternativen

Beim Kündigen der privaten Rentenversicherung entstehen Ihnen deutliche Verluste. Denn Sie erhalten von der Versicherung nur den Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser liegt fast immer weit unter dem Wert der bislang eingezahlten Beiträge. Das Kündigen des privaten Rentenversicherungsvertrags ist daher in der Regel nicht sinnvoll. Es sollte die letzte in Betracht gezogene Option sein.

Wenn Sie das Geld aus einer privaten Versicherung benötigen, fragen Sie vorher unbedingt unsere spezialisierten Anwälte. Sie können prüfen, ob in Ihrem Fall bessere Alternativen bestehen. Zum Beispiel der Widerruf der Versicherung: In diesem Fall erhalten Sie alle bereits eingezahlten Beiträge inklusive Gebühren und Zinsen zurückerstattet.

Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Kündigung der Rentenversicherung darf ihnen kein negativer SCHUFA-Eintrag entstehen. Genauso ist es beim Widerruf. Aber dieser hat einen deutlichen Vorteil: Da der Vertrag rechtlich nie zustande gekommen ist, sind keinerlei SCHUFA-Einträge im Zuge des Vertrags zulässig. Das beinhaltet auch Einträge, die während der Laufzeit des Vertrags entstanden sind.

Mit anderen Worten: Wenn Sie Ihre Anlage kündigen, bleiben in Ihrer SCHUFA-Akte alle Einträge bestehen, die damit zusammenhängen. Haben Sie zum Beispiel mal einen Beitrag zu spät gezahlt und der Versicherer hat dafür einen negativen Eintrag vornehmen lassen? Dann bleibt dieser bei Kündigung so lange erhalten, bis er laut DSGVO gelöscht werden muss. Das kann Jahre dauern.

Widerrufen Sie hingegen Ihren Rentenversicherungsvertrag, dann werden nachträglich alle negativen SCHUFA-Einträge im Zusammenhang mit dem Vertrag nichtig. Diese können Sie unkompliziert und schnell durch unsere Anwälte löschen lassen. So verbessern Sie eventuell sogar noch Ihren SCHUFA-Score.

Wenn Sie eine private Rentenversicherung kündigen, können Steuern anfallen. Das ist zum Beispiel häufig der Fall, wenn Sie die Police im Jahr 2005 oder später abgeschlossen haben. Das ist aber komplex und lässt sich nicht pauschal sagen. Ob und wie viel Steuer Sie zahlen müssen, kann Ihnen nur Ihr Steuerberater im Vorfeld sagen.

Ja, private Versicherungspolicen können Sie auch verkaufen. Der Verkaufserlös berechnet sich bei seriösen Ankäufern jedoch nach dem Rückkaufswert. Sie erhalten also in der Regel kaum mehr oder sogar weniger als bei der Kündigung. Dazu kommt, dass der Käufer Gewinn machen möchte. Für Sie ist deshalb meist kein gutes Geschäft erzielbar. Der Widerruf bleibt auch hier die bessere Alternative.

Die Betriebsrentenversicherung können Sie nur in wenigen Ausnahmefällen kündigen. Möglich ist dies zum Beispiel, wenn der angesparte Betrag gering ist. Und auch dann nur, wenn der Arbeitgeber der Beendigung der Entgeltumwandlung zustimmt.

Sie können die betriebliche Altersvorsorge jedoch beitragsfrei stellen. Dann zahlen Sie keine Beiträge mehr und erhalten später die Rente ausbezahlt, die Sie bisher angespart haben.

Ja, doch das geht in den meisten Fällen nicht über eine ordnungsgemäße Kündigung. Denn dabei entstehen Ihnen immer Verluste durch Gebühren und den geringen Rückkaufswert. Als Alternative zum Kündigen prüfen unsere spezialisierten Anwälte für Sie, ob ein Widerruf der Rentenversicherung in Betracht kommt.

Bei einem erfolgreichen Widerruf machen Sie in der Regel Gewinn, da der Versicherer Ihnen die Beiträge plus Zinsen ausbezahlen muss. Gebühren und sonstige Kosten darf er dabei nicht abziehen. Das Rechtsmittel bleibt damit meist die einzige Möglichkeit, einen Gewinn aus dem vorzeitigen Beenden Ihrer Versicherung zu ziehen.

Nach der Kündigung der Rentenversicherung wollen Sie sicher möglichst schnell Ihre Auszahlung erhalten. Zur Orientierung kann man sagen, dass die Auszahlung zwischen 1 und 4 Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung braucht, um überwiesen zu werden. Inklusive Kündigungsfrist kann dies eine erhebliche Zeitverzögerung zwischen Kündigung und Auszahlung bedeuten. Wie lange es dauert, bis Sie nach der Kündigung der privaten Rentenversicherung Ihr Geld erhalten, kann also variieren.

Das hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Das Datum der Kündigung
  • Das Datum des Wirksamwerdens der Kündigung
  • Die Arbeitsgeschwindigkeit der Versicherung
  • Eventuelle Verzögerungen bei der Überweisung

Möchten Sie Ihre Rentenversicherung kündigen, können Sie dies ordentlich oder außerordentlich tun. "Ordentlich" bedeutet, dass Sie dabei die im Vertrag vorgeschriebenen Regeln einhalten. Das beinhaltet auch eine Kündigungsfrist. In der Regel handelt es sich um einen bis drei Monate. Sie können also nicht auf eine rasche Auszahlung hoffen.

Bei einer außerordentlichen Kündigung der Rentenversicherung müssen Sie keine Kündigungsfristen beachten. Aber diese Form der Kündigung ist ausschließlich bei unbegründeten Beitragserhöhungen zulässig. In den meisten Fällen ist dies keine Option, da sich Versicherer meist durch entsprechende Begründungen rechtlich absichern.

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