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Rechtsanspruch Kita: Gesetz und Praxis liegen meilenweit auseinander

Wie Sie Ihr Recht trotzdem durchsetzen

  • Betreuungsplatz unkompliziert einklagen
  • Verdienstausfall und Kostenersatz möglich
  • für Arbeitnehmer und Selbständige

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Der Rechtsanspruch auf Kita besteht ohne Einschränkung für alle Familien. Die Praxis zeigt aber gerade in Großstädten, dass es nicht so einfach ist. Ellenlange Wartelisten, Ablehnungsbescheide und verwaltungsrechtlicher Ärger kosten Millionen Eltern viel Arbeit und Nerven. Es gibt aber einige Stellschrauben, mit denen Sie Ihr Recht auf einen Kitaplatz durchsetzen und die Suche deutlich verkürzen können. Eine rechtliche Unterstützung ist hierfür essenziell.

Bekannt aus:

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Rechtsanspruch durchsetzen und Wartezeiten verkürzen

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Rechtssicheres Vorgehen erspart viel Mühe

Aktuelle Rechtslage zum Anspruch auf einen Kitaplatz

Sie haben in Deutschland Anspruch auf einen Kitaplatz. Genauer gesagt: Ihr Kind hat seit dem 01.08.2013 ab dem vollendeten ersten Lebensjahr juristisch gesehen diesen Rechtsanspruch. Häufig gibt es dabei aber Engpässe. Städten und Kommunen fehlt das Geld und mangelnder politischer oder verwaltungstechnischer Wille sowie Nachlässigkeit tun ihr Übriges.

Ihr Kind und auch Sie als Eltern sollten darunter nicht leiden müssen. Deshalb gibt es Möglichkeiten Ihr gutes Recht durchzusetzen. Da das aber einige verwaltungsrechtliche Grundvoraussetzungen hat, sollten Sie sich am besten direkt zu Beginn anwaltlichen Rat einholen.

Begriffsklärung: Anspruch auf Kindergartenplatz gleich Kitaplatz?

Nein, das ist nicht das Gleiche. Leider werden die Begriffe Kindergartenplatz und Kitaplatz im Netz aber häufig durcheinandergebracht. Der Kindergarten meint in der Regel Betreuungsstätten für Kinder ab dem 3. vollendeten Lebensjahr. Die Kita ist für Kinder von 1-3 Jahren gedacht.

Das Recht auf einen Kindergartenplatz ab dem 3. vollendeten Lebensjahr besteht in Deutschland bereits seit 1996. Die frühkindliche Betreuung für noch Jüngere ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ist erst seit 2013 gesetzlich zugesichert worden. Es gibt aber auch die Kita mit Mischkonzept, in der Kinder bis zur Einschulung unterkommen können.

Kann ich mir die Kita aussuchen?

Nur theoretisch. Wenn ausreichend Kapazitäten da sind, können Sie zunächst selbständig suchen und Ihre Wunsch-Kita auswählen. In der Regel bekommen Sie dann auch einen Platz, allerdings scheitert das gerade in Ballungsgebieten bereits an der Verfügbarkeit.

Sollten Sie selbst nichts finden, kann das Jugendamt Ihnen etwas zuweisen. Das Angebot können Sie annehmen oder ablehnen, haben sonst aber keine Wahlmöglichkeit mehr. Voraussetzung: die Kita ist von Ihrem Wohnort maximal fünf Kilometer entfernt oder mit dem ÖPNV innerhalb von 30 Minuten erreichbar.

Rechtsanspruch Kita – Eltern sollten frühzeitig handeln

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Das Wohl Ihres Kindes sollte nicht hinter dem anderer Kinder zurückstehen. Der Gesetzgeber garantiert deshalb einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz.

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Die Praxis sieht aber anders aus. Komplexe Bürokratie und verwaltungsrechtliche Feinheiten machen Eltern das Leben schwer.

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Wie sie Ihren Rechtsanspruch auf eine Kita durchsetzen, was es zu beachten gibt und wie wir das für Sie möglich machen, erklärt unser Ratgeber.

Angespannte Lage in Großstädten – Rechtsanspruch besteht trotzdem

Der Kitaplatz für Ihren Nachwuchs ist umkämpft und die zuständigen Ämter völlig überlastet. Deshalb passiert es häufig, dass verwaltungsrechtliche Fehler auf Seiten der Eltern zum Misserfolg bei der Platzsuche führen können. Deshalb sollten Sie bereits im Vorfeld Ihrer Suche einen detaillierten Überblick über Ihren Rechtsanspruch gewinnen.

Das gilt umso mehr, weil ein rechtssicheres Vorgehen bei der ersten Suche die Voraussetzung dafür ist, dass Sie später beispielsweise einen Platz in der Kita einklagen können. Wenn Sie falsch vorgehen, verbauen Sie sich schlimmstenfalls den Rechtsweg. Unwissenheit kann also viel Schaden verursachen.

Kita finden: Was Sie selbst tun müssen

Das Verfahren lässt sich in mehreren Schritten darstellen, die im Wesentlichen immer gleich sind. Der nächste Schritt folgt immer dann, wenn der vorherige keinen Erfolg gebracht hat.

  • Eigenständige Suche nach einer Kita
  • Einschalten des Jugendamtes
  • Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid

Danach haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie klagen einen Platz ein oder Sie bemühen sich um eine alternative Betreuung auf privater Basis. In letzterem Fall haben Sie wahrscheinlich einen Rechtsanspruch auf Entschädigungszahlung Ihrer Unkosten aus Verdienstausfall, bzw. privater Betreuung. Weil sich hierbei häufig quer gestellt wird, lohnt sich dann eine juristische Durchsetzung.

1. Die Suche nach einer Kita – aufwendig, aber unverzichtbar

Alle vorstellbaren Möglichkeiten beginnen mit Ihrer eigenen Suche. Das gilt auch, wenn Sie einen Kitaplatz einklagen wollen. Das geht nämlich nur, wenn Sie sich im Vorfeld bereits selbst bemüht haben. Allerdings ist es nicht erforderlich, dass Sie jede zumutbare Tageseinrichtung kontaktieren.

Ihre Bemühung muss aber ersichtlich sein. Bereits an dieser Stelle lohnt es sich, vor allem in überlasteten Ballungsgebieten wie München, Stuttgart oder Köln direkt juristische Expertise einzuholen. Es kann nämlich eine Rolle spielen, wenn Sie Ihr Vorgehen schriftlich dokumentieren.

2. Jugendamt einschalten, um Rechtsanspruch auf Kita einzufordern

Wenn Sie selbst keinen Erfolg haben, müssen Sie sich zwingend an das zuständige Jugendamt bzw. die Jugendhilfe wenden. Da aber auch hier in vielen Fällen kein Erfolg erzielt werden kann, folgt dann der Ablehnungsbescheid in der Regel innerhalb von 8-12 Wochen.

An dieser Stelle ist es wichtig, dass Sie innerhalb von einem Monat widersprechen. Doch Vorsicht: Es gibt einige Anforderungen an Ihren Widerspruch von Inhalt und Form, bis hin zur Widerspruchsfrist von einem Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids. Liegt Ihnen bereits der Ablehnungsbescheid vor, sollten Sie umgehend rechtlichen Rat einholen.

3. Recht auf Kitaplatz besteht immer – Ablehnungsbescheid widersprechen

Halten Sie unbedingt die Frist von einem Monat ein. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Ihnen der Ablehnungsbescheid zugeht. Es ist dringend notwendig, dass Ihre Antwort darauf rechtssicher formuliert ist. In diesem Fall prüft das Jugendamt Ihren Rechtsanspruch erneut.

Es ist wahrscheinlich, dass die erneute Prüfung kein Ergebnis bringt, sofern diese überhaupt stattfindet. Schließlich bedeutet Ihr Widerspruch für die zuständigen Sachbearbeiter entsprechend Mehraufwand. Das sollte aber nicht auf Kosten Ihres Kindes gehen. Noch wichtiger: ein rechtssicherer Widerspruch öffnet Ihnen den gerichtlichen Rechtsweg.

Das sagen unsere Mandanten

S
Svenja T.

Ich hätte nicht gedacht, dass man tatsächlich einen Kitaplatz einklagen kann und bin positiv überrascht worden. Vielen Dank an die Kanzlei!

L
Lina S.

Nach der Ablehnung sind wir mit Hilfe der Kanzlei rechtlich vorgegangen und 3 Monate später gab es doch noch einen Kitaplatz für unsere Tochter.

T
Tugce I.

Mit der Hilfe von Decker & Böse haben wir sofort einen Kitaplatz bekommen. Würden wir beim nächsten Kind genauso machen.

A
Alicia G.

Uns wurde die komplette und komplexe Bürokratie abgenommen. Man merkt, dass die Anwälte Ahnung haben von dem, was sie tun.

Ihr Rechtsanspruch: Was wir für Sie tun können

Wir können gleich von Anfang an die rechtssichere Kommunikation mit Behörden bzw. dem Jugendamt in Ihrem Auftrag übernehmen. In vielen Fällen wird hier schon eingelenkt und man erzielt den gewünschten Erfolg, da sich Behörden den juristischen Ärger vom Hals halten möchten. Auch wenn Sie bereits einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, übernehmen wir gerne die Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche.

Außerdem tragen wir dafür Sorge, dass jegliche Kommunikation verwaltungsrechtlich einwandfrei gestaltet und formuliert wird. Das kann später noch von großer Bedeutung sein. Hier sollten Sie auf Nummer Sicher gehen.

Kitaplatzklage

Sie können einen Kita-Platz einklagen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn eigentlich vereinzelt Plätze da sein sollten, Sie den Zuschlag aber nicht bekommen haben. Teils liegt das am Ausschlussverfahren der Kita selbst. Ist Ihr Kind beispielsweise nicht katholisch getauft?

Dann wird es bei einem kirchlichen Träger bereits schwierig, selbst wenn eigentlich Plätze vorhanden wären. Die Klage richtet sich dann zwar nicht gegen die Kita, sondern gegen die entsprechende Verwaltungseinheit. Über diesen Umweg können Sie aber zu einem Platz in der Kita gelangen.

Alternativen suchen mit Kostenerstattungsanspruch

Wenn sicher ist, dass es überhaupt keinen Kitaplatz gibt, können Sie neben einer Klage auch nach Alternativen suchen. Dazu gehören etwa Babysitter, Tagesmütter oder Au-Pairs. Das ist jedoch teurer als ein Kita- oder Kindergartenplatz. Damit Sie auf diesen Kosten nicht sitzen bleiben, können wir Ihren Kostenerstattungsanspruch durchsetzen.

Die Durchsetzung Ihres Rechtsanspruchs ist deshalb nötig, weil Ihnen Kosten leider häufig nicht automatisch erstattet werden. Auch daran sind viele Hürden geknüpft, die rechtssicher genommen werden müssen. Hier kann es schnell um sehr viel Geld gehen.

„Unsere Klage hatte Erfolg. Sechs Wochen später hatte unser Sohn einen Kitaplatz.“

– Anne S.

Fazit: Trotz Rechtsanspruch auf Kita: Suche kostet Eltern Nerven

Auch wenn Sie einen gesetzlichen Rechtsanspruch haben: Es scheitert leider vor allem in Großstädten an der Praxis. Im umkämpften Wettbewerb und dem verwaltungsrechtlichen Dschungel sind Eltern schnell verloren. Dabei ist es extrem wichtig, den Überblick zu behalten.

Wir führen Sie zum Kitaplatz für Ihr Kind. Dabei betreuen wir Ihr Anliegen entweder bereits ab der Meldung des Betreuungsbedarfs an das Jugendamt oder unterstützten Sie an dem Punkt, an dem Sie aktuell stehen. Sollten Sie bereits völlig entnervt oder gar verzweifelt sein, geben Sie die Sache in die Hände unserer erfahrenen Anwälte.

Unsere Vorteile

Es gibt zwar keine konkrete Ausbildung zum Anwalt für Kindergartenrecht, allerdings verfügen unsere Experten über breite Erfahrung im Fachgebiet. Wir sorgen für Rechtssicherheit, saubere Kommunikation mit den zuständigen Verwaltungseinheiten und sparen Ihnen viel Zeit und Nerven.

Um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, können Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Mit diesem Service bekommen Sie zunächst eine solide Entscheidungsgrundlage, mit der Sie an Sicherheit gewinnen. Nutzen Sie dafür unser praktisches Online-Formular.

Rechtsanspruch Kita – häufige Fragen unserer Mandanten

Die Begrifflichkeiten Kindergarten und Kita meinen beide eine Kinderbetreuung, beziehen sich jedoch auf ein unterschiedliches Altersspektrum. Kitas werden in der Regel zwischen 1 und 3 Jahren besucht und Kindergärten etwa ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung.

Ja, auf jeden Fall. Ein Rechtsanspruch besteht immer und kann nicht durch berufliche oder sonstige Umstände entfallen. Der Grund dafür ist juristisch gesehen sogar sehr simpel: Der Rechtsanspruch gilt nicht den Eltern, sondern dem Kind selbst.

Natürlich nehmen Sie als Eltern den Rechtsanspruch für Ihr Kind wahr, allerdings ist Ihre berufliche Situation unerheblich. Es spielt also keine Rolle, ob Vater oder Mutter in Elternzeit oder auf Arbeitssuche sind.

Während die berufliche Situation für den grundsätzlichen Rechtsanspruch unerheblich ist, kann diese sich aber auf die gewährte Zeit auswirken. Der sog. Kernrechtsanspruch liegt bei 30 Stunden, bzw. 6 Stunden täglich.

Je nachdem ob die Eltern überhaupt berufstätig sind oder sogar beide Elternteile in Vollzeit arbeiten kann der Rechtsanspruch zwischen 20 und 45 Stunden in der Woche variieren. Teilweise ist auch die gewährte Betreuungszeit ein Streitpunkt.

Der Kernrechtsanspruch reicht schon rein rechnerisch nicht aus, um Ihren Bedarf zu decken, wenn Sie beide voll berufstätig sind. Auch in diesem Bereich beraten wir Sie gerne zu Ihren Handlungsmöglichkeiten.

Wir klären Sie dabei umfassend über rechtliche Rahmenbedingungen und Ihre Handlungsoptionen auf. Die Erstberatung dient dazu, Ihnen einen vernünftigen Überblick zu verschaffen. Auf dieser Basis können Sie fundierte Entscheidungen treffen.

Das ist Teil unseres Service. Die meisten Menschen verfügen über keine detaillierte juristische Expertise. Das gilt besonders für spezielle Themen wie den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Da immer die Chance besteht, dass sich die Beauftragung eines Anwalts gar nicht lohnt, bestehen gegebenenfalls Hemmungen.

Diese Schwelle möchten wir senken, indem wir für Sie in unverbindliche Vorleistung gehen. Da unsere erfahrenen Experten mit dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz bereits detailliert vertraut sind, ist der Aufwand für unsere Ersteinschätzung auch nicht übermäßig hoch.

Diesen Service müssen wir nicht bieten, unsere Mandanten sind aber dankbar, dass wir von vornherein transparent arbeiten. Sollten Sie uns im Nachgang beauftragen, fallen natürlich Kosten an, jedoch nicht nachträglich für die Erstberatung. Diese bleibt auch dann noch kostenfrei.

Mit jeglichen Daten verfahren wir selbstverständlich zu 100% vertraulich. Sie werden weder an Dritte weitergegeben noch auf andere Art verarbeitet. Das gilt zunächst in der ersten Phase unseres Kontaktes.

Sollten Sie uns beauftragen, fallen jegliche Informationen, die Sie uns als Mandant zur Verfügung stellen, unter die anwaltliche Schweigepflicht. Damit einher gehen auch erhöhte Anforderungen an den Datenschutz.

Das kommt ganz auf den konkreten Fall an. Vorstellbar sind etwa detaillierte rechtliche Beratung zum eigenen Vorgehen, Vertretung gegenüber Gemeinde und Behörden, außergerichtliche Verfahren oder die Vertretung vor Gericht.

Wir zeigen Ihnen zunächst Möglichkeiten auf und stellen Chancen und Kosten gegenüber. Wir erklären, welches Vorgehen aus juristischer Perspektive ratsam ist. Da das aber meist nicht das einzige Kriterium ist, entscheiden Sie dann selbst basierend auf Ihrer individuellen Sichtweise und allen anderen Rahmenbedingungen.

Das hat mehrere Gründe. Oft werden von Laien verwaltungsrechtliche Fehler gemacht, die von staatlicher Seite gerne genutzt werden, um den Prozess künstlich zu verkomplizieren oder in die Länge zu ziehen. Meist steckt dahinter gar keine böse Absicht.

Sie sind aber nicht die einzigen, die einen Rechtsanspruch auf eine Kita haben und keine finden. Häufig versuchen Behörden dadurch der schieren Menge an Anfragen Herr zu werden. Gegenüber anderen Eltern, die juristisch sauber vorgehen, hätten Sie dann das Nachsehen.

Dazu kommt, dass in vielen Fällen auch eine Klage lohnen kann. Die Möglichkeiten müssen aber zunächst detailliert im Einzelfall geprüft werden. Zusätzlich besteht außerdem die Möglichkeit finanzielle Ansprüche durchzusetzen, sofern Sie gezwungen waren eine alternative Betreuungsmöglichkeit zu finden.

Ein Rechtsanspruch auf Kita in Bayern, besteht genauso wie für die Kita in NRW oder eine Kita in Hessen. Das verwaltungsrechtliche Vorgehen kann sich aber theoretisch unterscheiden. Das muss aber konkret im Einzelfall geprüft werden.

Einen Kitaplatz einklagen in Berlin, funktioniert im individuellen Fall also unter Umständen anders als in Hamburg, der Rechtsanspruch auf die Kita ist aber immer gegeben.

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